Standlichtpenner
kaum daß die Tage kürzer werden, sieht man sie wieder en masse: Autos, deren Fahrer offenbar unter massivem Muskelschwund leiden und nicht mehr in der Lage sind, den Scheinwerferschalter auf die zweite Raste zu drehen.
Zum Beträtigen des Nebelscheinwerderschalters reicht es dann aber doch oft noch.
doppelplusungut!
147 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Noch ein Vorteil: Man sieht vom Fahrersitz aus, ob das Abblendlicht nun an ist oder nicht.Zum Licht als solches: Sehr sinnig finde ich die Einrichtung, die ich in einigen Fiats (gibt es auch woanders) kennenlernen durfte: Wenn man das Abblendlicht einschaltet, geht es an - soweit einfach - und wenn man den Wagen abstellt und den Zündschlüssel nach links dreht, schaltet sich das Licht einfach mit aus. Es könnte alles so einfach sein...
Ich konnte schon immer vom Fahrersitz aus erkennen, ob nun das Abblendlicht eingeschaltet ist.
Das mit der Zündlogik hat mein Fahrzeug auch, könnte aber dank Warnsummer darauf verzichten. Kurz darauf geht es eh wieder an - ComingHome.😁
Wie wärs mit "Abblendlichtpenner"? Z.b am hellichten Tag stets mit Licht fahren (Soll doch den 2-Radfahrer vorbelassen sein laut StVo) Aber ebenfalls laut StVo ist es verboten mit Standlicht zu fahren. In Italien und Frankreich ist Standlichtfahren gang und gebe, aber anscheinend stört das hier die deutschen Autofahrer weshalb auch immer. But, who cares?! Ob mit oder ausgeschaltenem Standlicht, scheisst doch einfach drauf, ohne Witz...
Wie kann man sich über standlicht aufregen? Ich finde schon das Thread Thema Name mehr als unter der Gürtellinie.
Warum wird hier eigentlich über NSW geredet, obwohl das Thema "StandlichtPenner" Heisst?😕
Standlicht selber kann doch keinen wirklich stören^^ Also wo ist das wirkliche Problem des TH erstellers?
Ich selber fahre am Tage auch (je nach wetter) nur mit standlicht. Warum die richtigen scheinwerfer anmachen wenn es die Standlichter tuhen? Ich persöhnlich unterscheide die benutzung. Ist es noch nicht dunkel genug für Abblendlicht, schalte ich standlicht an. Bei Starkem Regen wird das Abblendlicht angeschaltet ohne Nebler^^
Lasst die Leute ihre Standlichter. Der eine Fährt mit standlicht am Tage, der Andere mit Abblendlicht und ein anderer hat eine Taschenlampe in der hand🙄
Und nicht jeder Standlichtpenner ist ein Standlichtpenner.
Durch diesen Thread aufmerksam geworden, habe ich mal meinem Nachbarn gesagt, dass es Leute gibt die sich über Standlichtpenner aufregen.
Er hat mir dann mal sein TFL erklärt und gezeigt. Den Unterschied habe ich nur gesehen weil er mir gesagt hat: Ich mach jetzt mal Standlicht zusätzlich an.
Also immer schön entspannt bleiben und nicht gleich das " Schlimmste" annehmen.
Gruß,
Joschi
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Meinetwegen kann jemand am Tage rumfahren mit was er will, er kann auch gerne einen Baumarktstrahler aufs Dach montieren.
Mir gehen nur die auf den Senkel, die bei besch..... Sichtverhältnissen immer noch der Meinung sind, nur das Standlicht zu benutzen, weil sie ja angeblich noch 'genug sehen'. Verdammt!! Man sieht euch aber schlecht !!!
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Über den Sinn von Standlicht + NSW wurde hier ja schon genug zitiert :http://www.motor-talk.de/.../...-und-nsl-im-dauereinsatz-t1614387.html
Fazit :
Es ist 100 % Absicht (kein Muskelschwund), die Fahrer machen es um
a) aufzufallen und
b) gut auszusehen.
Sagen wir mal es ist zu 80 % Absicht. Dazu kommen noch 19 % Frauen, meist mittleren alters, die meinen wenn der Tacho leuchtet ist das Licht auch an. Ich hasse ja Frauen mittleren Alters im Straßenverkehr. Ist aber ein anderes Thema.
Achja und das 1 fehlende % sind versehen. Diese leute schalten auch das Abblendlicht sofort ein wenn man ihnen Lichthupe gibt.
Zitat:
Original geschrieben von DuffMcKagan
Ich hasse ja Frauen mittleren Alters im Straßenverkehr. Ist aber ein anderes Thema.
Du hasst Frauen die in einem Alter von ca. 40 Jahren sind? Warum eigentlich, weil sie Dir überlegen sind? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hurt_Hunter
Zitat:
Original geschrieben von DuffMcKagan
Ich hasse ja Frauen mittleren Alters im Straßenverkehr. Ist aber ein anderes Thema.
Du hasst Frauen die in einem Alter von ca. 40 Jahren sind? Warum eigentlich, weil sie Dir überlegen sind? 😁
Vielleicht aber auch, weil sie sich nicht mehr nach ihm umdrehen, wenn er hupt 😉
Hi,
wie die Vorredner schon gesagt haben fahre ich tagsüber auch mit Nebler rum um meine Xenons zu schonen.
Außerdem find ich siehts doch gar nicht sooo schlecht aus 🙂
mfg
Chris
@staatsfeind nr.1
es ist nicht verboten am tag mit standlichtern zu fahren. denn am tag gilt keine lichtpflicht. ist eine altes märchen, und mittlerweile ist es auf fast jedem bekannt.
Die Behauptung, Standlicht wäre eine vollwertige Tagfahrlicht-Lösung, wird durch ständiges Wiederholen auch nicht wahrer. Und wenn dann einige auch noch meinen, bei Dämmerung, Regen oder Nebel würde das auch noch ausreichen, wirds richtig abenteuerlich.
Aber solange die Proll-Fraktion auf Kirmes-Beleuchtung nach Wunsch besteht und einige immer noch der Meinung sind, das Abblendlicht nur zur Ausleuchtung der Straße da ist und somit erst einzuschalten ist, wenn man selbst nichts mehr sieht, wird man als normaler Verkehrsteilnehmer (ob nun mit Licht am Tag oder nicht - jedenfalls halbwegs vernünftig und rational, was die Beleuchtung angeht) eben schnell zum Spießer und Paragraphenreiter. Es geht mich ja auch wirklich nichts an, wenn ich während der Dämmerung von Standlicht-Pennern überrascht und in der klaren Nacht von NSW-Prolls geblendet werde, wie kann ich mich darüber nur beschweren...
Beim Rest (Standlicht am Tag / NSW am Tag) mag die Gefährdung zwar zu vernachlässigen sein, trotzdem sieht es aus wie "gewollt aber nicht gekonnt" bzw. "(negativ/prollig) auffallen um jeden Preis" und lässt nicht unbedingt Gutes erahnen.
🙄
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
@staatsfeind nr.1
es ist nicht verboten am tag mit standlichtern zu fahren. denn am tag gilt keine lichtpflicht. ist eine altes märchen, und mittlerweile ist es auf fast jedem bekannt.
Es ist
grundsätzlichverboten mit Standlicht zu fahren, darum heißt es ja auch
STANDlicht
StVO §17 abs. 3:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. 2Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. 3Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. 4Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.Lest euch lieber mal paar gesetze durch anstatt den ganzen Tag vor dem Fernseher zu hocken und sich von PRO7 verblöden zu lassen
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html
Nur wird man sicher nicht bestraft, wenn man am Tage mit Standlich fährt, obwohl keine Beleuchtung von nöten ist.
In meinem Fahrzeug ist zB gar keine Kontrolleuchte für dass Standlicht verbaut. Wenn ich nun also aus Versehen das Staqndlicht anhabe obwohl ich gar kein Licht an haben muss, werde ich mir bestimmt kein Ticket verpassen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Nur wird man sicher nicht bestraft, wenn man am Tage mit Standlich fährt, obwohl keine Beleuchtung von nöten ist.In meinem Fahrzeug ist zB gar keine Kontrolleuchte für dass Standlicht verbaut. Wenn ich nun also aus Versehen das Staqndlicht anhabe obwohl ich gar kein Licht an haben muss, werde ich mir bestimmt kein Ticket verpassen lassen.
Möglich ist eine Bestrafung schon:
Zitat Bußgeldkatalog:
"74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 10 €
74.1 - mit Gefährdung 15 €
74.2 - mit Sachbeschädigung 35 €"
mfg
Fox74
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
@staatsfeind nr.1
es ist nicht verboten am tag mit standlichtern zu fahren. denn am tag gilt keine lichtpflicht. ist eine altes märchen, und mittlerweile ist es auf fast jedem bekannt.
Du solltest Dich mal mit der aktuellen Gesetzeslage auseinandersetzen, bevor Du solche gewagten Behauptungen aufstellst.
Auch wenn Du jetzt argumentierst, daß Du das SL ja mit den Neblern anmachst, auch das ist nur in best. Fällen zulässig, wie man hier nachlesen kann:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. 2Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. 3Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. 4An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. 5Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.Also nix mit Schönwetterfahrt, weil es mit den Scheinwerfern so 'cool' aussieht.