Standlichtlampe in Xenonoptik! Aber nur welche?

Mercedes C-Klasse W203

Hallo liebe Sterngemeinde,

da bei unserem C200Kompressor W203 MOPF die rechte Standlichtlampe bzw. Parklichtlampe (ist ja eins und selbe) flöten gegangen ist, will ich mir neue zulegen!

Da unsere C-Klasse über Bi-Xenon Scheinwerfer verfügt, hat mich schon immer das gelbliche Licht der Standbeleuchtung gestört! Nun habe ich erfahren, dass es auch in der StvO zugelassene Standlichtlampen in Xenonoptik bzw. mit bläulichem Licht gibt!

Nun bin ich leider total überfordert welche ich nehmen soll!!!
Welche ist besser? Die von Philips oder Osram? Oder gibt es noch andere Hersteller?

Wielleicht könnt ihr mir ein Paar Passende Lampen empfehlen!

Anbei noch ein Bild von meinem Scheinwerfer, dass ihr euch besser vorstellen könnt welche Lampe kaputt ist!

Liebe Grüße
Simon

106 Antworten

Hallo!!

Zu dem Thema möchte ich mal meine persönliche Meinung sagen!!
Ich hab die "illegalen" Eurolite Standlichter vom Speedsta mittlerweile 3Jahre drin und hab bisher 0 Probleme damit gehabt!! Ich war auch schon 2mal beim TÜV, und da hat keiner was gesagt!!
Von der Optik her passen sie perfekt zu den Xenonlooklampen, früher hatte ich die Biolights aus Speedstas Sortiment drin!!
Bei den Standlichtern sagt sicher keiner was dazu, da man ja sieht, dass es keine LEDs sind und wenn man in den Scheinwerfer schaut sieht es fast aus wie die Philips Blue Vision!! LEDs sind da meiner Ansicht nach riskanter!!!
Also insgesamt bin ich mit den Sachen von Speedsta sehr zufrieden!! Er schreibt auch von Haus aus dazu, dass die Standlichter ohne TÜV sind! Also bestens, auch die Lieferung geht sehr fix, nur zu empfehlen!!!

So, genug von der für mich leider unnützen Schleichwerbung, aber man darf ja mal sagen, wenn man zufrieden ist!! grins

Zitat:

Original geschrieben von wms-lifestyle


[B9Ich war auch schon 2mal beim TÜV, und da hat keiner was gesagt!!

und?!

was willst du uns damit sagen?!

das der tüv prüfer NICHT korrekt gearbeitet hat?!

nur weil bisher keiner gemeckert hat, heißt das nciht gleichsam das es legal ist..das geht solange gut, bis du an den richtigen geräts....

@ MagirusDeutzUlm:

Kracht ein anderer Autofahrer bei Nacht in die Front des mit solchen Standlichtern unzureichend beleuchteten Wagens und wird dann der Sachverständige fündig, wird es ggf. sehr teuer. Von evtl. Personenschäden wollen wir erst gar nicht reden.

Blau/weißes-Xenonlook-Licht macht ganz offensichtlich blind. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von t00i


Es kann aber in Einzelfaellen moeglicherweise passieren, dass ein Polizist
die Betriebserlaubnis erloeschen laesst, was eigentlich eine Gefaehrdung des
Strassenverkehrs voraussetzt.
Dann kaemen 50 + 25 Euro auf Sie zu, 3 Punkte und moeglicherweise die
voruebergehende Stilllegung des KFZ.

Bei einem Unfall koennte sich die Versicherung weigern, den Schaden zu
bezahlen, wenn die Betriebserlaubnis dadurch erloschen ist und das
Standlicht in direkten Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen ist. Erachte
ich als unwahrscheinlich, aber ist generell nicht auszuschliessen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


-3punkte
-50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr)
-verbot der weiterfahrt
-sicherstellung (-> rd. 120-230€ abschleppkosten; 280-380€ gutachterkosten)
-kein versicherungsschutz

Zitat:

Blau/weißes-Xenonlook-Licht macht ganz offensichtlich blind

Da muss ich Gerry ausnahmsweise mal zustimmen 😁

Also ich würde es auch nicht riskieren! 😉

Das kann einem ganz schön viel ruinieren!

Gibt doch genug legale, die auch schön weiss sind (auch wenn nicht ganz so weiss) und einem vor hohen Kosten bewahren können 😉

Ähnliche Themen

@ Paym: Was heißt hier "ausnahmsweise"? 😁

Interessanter Thread zum Thema:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=39326

Auszug einer Anfrage zu den Glühlampen "MTEC MT-440 Super white H7":

Lichttechnisches Institut Karlsruhe:
"
Sehr geehrter Herr BXXXXXXX,

sofern auf der Lampe ein Prüfzeichen (z.B. E13 = Luxemburg) vorhanden ist, dürfen sie als Verbraucher davon ausgehen, dass der Einbau in das Kraftfahrzeug zulässig ist.

Ich habe allerdings keine Ahnung weshalb man von diesen Lampen so schwärmt, denn sie müssen wie alle anderen Lampen dieser Kategorie ganz bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, welche die Eigenschaften in weiten Teilen festlegen. Dies ist notwendig um ein Austausch der Glühlampe bei defekter Lampe zu gewährleisten ohne dass dabei die Eigenschaft des Scheinwerfers verändert wird.

Noch eine Bemerkung am Rande: Bei den Lampen mit den Bezeichnungen Xenon-White, Super White, usw. handelt es sich häufig um Lampen mit einer äußeren Beschichtung um die Farbe der handelsüblichen Xenon-Scheinwerfer zu imitieren. Eine Beschichtung bedeutet aber immer auch Lichtverlust, der, um die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen einzuhalten, irgendwie wieder ausgeglichen werden muss. Häufig geht dies nur auf Kosten der Lebensdauer. (Diese liegt dann zwar immernoch im Rahmen der Forderungen der IEC ist aber möglicherweise geringer als bei einer Standard-Lampe).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. DXXXXX KXXX
"

Ein User schrieb dort:
"
Aha, die MTEC

Keiner weiß wie die ihr Prüfzeichen bekommen haben... Auf der Packung steht ja auch, es wären 55 Watt aber sie würden leuchten wie 100 Watt. In einem Markenforum habe ich gelesen, diese würden doch extrem heiß (ähnlich der 100 Watt Birnen); also Vorsicht mit dem Reflektor, Stecker.

Ich würde von den Dingern Abstand nehmen.
"

@Gerry
Tja im Mercedes-Forum.de gab es ja schon einige Meinungsverschiedenheiten (dort ich als PaY) ^^

Also laut Xenonwhite wurden bereits 10000 dieser Lampen verkauft und es gab soweit bis auf wenige Defekte die umgetauscht wurden, keine besonderen Vorfälle..

Zitat:

Original geschrieben von Paym


@Gerry
Tja im Mercedes-Forum.de gab es ja schon einige Meinungsverschiedenheiten (dort ich als PaY) ^^

Aha, der 18-Jährige mit der Meinung, dass man im Studium nichts mehr dazulernt und als Abiturient schon den maximalen Wissensstand erreicht hat!? Wir werden hier sicherlich noch viel Spaß zusammen haben. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


@ MagirusDeutzUlm:

Kracht ein anderer Autofahrer bei Nacht in die Front des mit solchen Standlichtern unzureichend beleuchteten Wagens und wird dann der Sachverständige fündig, wird es ggf. sehr teuer. Von evtl. Personenschäden wollen wir erst gar nicht reden.

was ist der sinn dieser aussage? bzw. was willst du mir damit sagen?! über die folgen von unzulässig verbauten teilen am kfz bin ich bestens informiert, da bedarf es keiner nachhilfe...

Cool down, Magirus. Das war eine Unterstreichung deines vorausgehenden Postings. 🙂

@Gerry
Nope, der 18 Jährige, der sich im wesentlichen im Schuldrecht auskennt, alles andere ist wie immer deine Phantasie ^^ 😁
Spass muss 😉

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Ein User schrieb dort:
"
Aha, die MTEC

Keiner weiß wie die ihr Prüfzeichen bekommen haben... Auf der Packung steht ja auch, es wären 55 Watt aber sie würden leuchten wie 100 Watt. In einem Markenforum habe ich gelesen, diese würden doch extrem heiß (ähnlich der 100 Watt Birnen); also Vorsicht mit dem Reflektor, Stecker..
"

Also die Angabe der 100 Watt soll bedeuten das sie so hell sind wie Lampen mit 100 Watt. Aber von der wärme her werden die Mtec auch nicht wärmer als andere lampen. Diese angabe ist nur um die kundschaft anzulocken.

Ach und zur lebensdauer: In Amerika haben die Lampen eine Lebenslange garantie.

Also … ich hab den Thread jetzt mal quergelesen … faszinierend die Ausdauer, mit der zu diesem "Non-issue" herumgew*chst wird … von den Behörden ebenso wie von den Usern.

Nach dem Lesen ähnlicher Threads hab ich mal meine Lichter begutachtet (ich hab noch die "Mono"-Xenon). OK, bei den Fernlichtern gibt es einen sichtbaren Farbunterschied (der mir persönlich piepegal ist - aber das ist natürlich Geschmackssache).

Aber beim Standlicht? Das nimmt man doch eh kaum wahr, wenn das Abblendlicht an ist. Da irgendwas auszutauschen wegen ein paar Kelvin … macht sowas wirklich glücklich?

Und was die Lichtausbeute beim Standlicht betrifft, um die sich die Behörden offenbar so große Sorgen machen - fahren darf man damit zum Glück eh längst nicht mehr (früher war es in der Stadt erlaubt - gruselig), und wenn's als Parklicht an ist, sieht man's jedenfalls - egal in welcher Farbe. Und blenden kann es ja wohl auch nicht.

Das Ganze erinnert mich an die Anrufbeantworter aus Fernost, die überall klaglos funktioniert haben, aber früher in Österreich und Deutschland nicht zugelassen waren, weil sie angeblich sonstwas mit den Leitungen machen würden (in Wahrheit wollte man damit die heimischen Hinterhofproduzenten schützen, die ihre handgeschnitzten Anrufbeantworter für umgerechnet € 1.000 und mehr angeboten haben - und damit noch immer kein Geschäft gemacht haben, weil die Stückzahlen viel zu gering waren).

Dann kam der EU-Binnenmarkt, der solche Tricks verboten hat - und plötzlich waren die in irgendeinem EU-Land zertifizierten ARB vom Weltmarkt um € 100 von einem Tag auf den anderen legal und von den angeblichen Problemen war keine Rede mehr.

Bei den Lampen dürfte der Unsinn ja EU-weit laufen. Wie gesagt, mich tangiert's nicht, weil mir sind meine Standlichter (und Fernlichter) weiß bzw. blau genug (solange sie nicht durchbrennen 😉 ).

Erstaunlich nur, dass es immer noch so viel Arbeitslose gibt, wenn man Menschen - wahrscheinlich sogar Akademiker - mit solchem Unfug beschäftigt. (Mir ist schon klar, dass man Bauteile für Autos prüfen muss, ob sie ihre Funktion erfüllen - aber die Farbtemperatur von Standlichtlämpchen … 🙄 ).

Aber tröstet euch - in ein paar Jahren haben ohnehin alle Autos LED-Licht.

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83


Also die Angabe der 100 Watt soll bedeuten das sie so hell sind wie Lampen mit 100 Watt

wobei die stromaufnahme eigentlich nix mit der lichtabgabe zu tun hat...soviel dann zum thema "hersteller-angaben".....

Zitat:

Original geschrieben von paquito


Aber beim Standlicht? Das nimmt man doch eh kaum wahr, wenn das Abblendlicht an ist. Da irgendwas auszutauschen wegen ein paar Kelvin … macht sowas wirklich glücklich?

Und was die Lichtausbeute beim Standlicht betrifft, um die sich die Behörden offenbar so große Sorgen machen - fahren darf man damit zum Glück eh längst nicht mehr (früher war es in der Stadt erlaubt - gruselig), und wenn's als Parklicht an ist, sieht man's jedenfalls - egal in welcher Farbe. Und blenden kann es ja wohl auch nicht.

Also gelbes Standlicht sieht man aber in verbindung mit Xenons als Abblendlicht schon ziemlich gut. Und es wirkt mit Xenons sehr Gelb.

Und zum 2.: So sehe ich das auch. Man sieht das licht bei Dunkelheit trotzdem problemlos. Also ist es schwachsinn wie pingelig manche behörden sich da anstellen.

@ Magirus: Ja aber mehr Stromaufnahme heist im normalfall = heller.

Und Wie sieht es nun eigentlich mit den Mtec H7 Lampen aus? Sind die nun erlaubt oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


wobei die stromaufnahme eigentlich nix mit der lichtabgabe zu tun hat...soviel dann zum thema "hersteller-angaben".....

Die Lichtmenge ist in erster Linie von der Stromaufnahme abhängig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das sind physikalische Gesetzmäßigkeiten.

Bei Glühlampen kann man auf Kosten der Lebensdauer die Fadentemperatur erhöhen und so einige zehn Prozent Lichtleistungssteigerung herausholen. Das Doppelte nur wenn man mit einer Brenndauer von 20 Stunden leben kann (Fotolampen).
Anders sieht es nur beim Einsatz von Gasentladungslampen aus (Xenon).Aber darüber diskutieren wir hier nicht 😉 🙂

Hellmuth

Deine Antwort
Ähnliche Themen