standlicht im blinker
hallo,
kurz und bündig,
ist es zulässig das standlicht in den hauptscheinwerfern und in den blinkern gleichzeitig betrieben werden?
Beste Antwort im Thema
Dass das alles aber verboten ist, wisst ihr, ne? Erlöschung der BE und so.
34 Antworten
Hi,
2 Standlichter sind nicht erlaubt (meine natürlich pro seite😁) Mal davon abgesehen sind auch Standlichter im Blinker net zulässig. Es sei denn du hast zugelassene Blinker mit extra Standlicht montiert.
Gruß Tobias
Hallo
tötlich Illegal. Laut STVZO dürfen nach vorne nur weiß scheinen, da dein Blinker ( im Fachschagon ) Fahrtrichtungsanzeiger aber gelb leuchtet ist es VERBOTEN und deine Betriebserlaubnis erlischt. schei... Idee ganz schnell vergessen. Manche Jungs von der Rennleitung sind richtig scharf darauf solche PKW s zur allgemeinen Verkehrskontrlle ein zu laden.
Das mit dem gelben Standlicht stimmt nur zT, gibt schließlich auch viele Birnchen, die im Betrieb doch sehr gelblich leuchten und zugelassen sind.
Auch hat mir ein TÜVer gesagt, gelbes SL sei zulässig, nur alle anderen Farben nicht.
Was verboten ist, sind Zweifadenbirnchen wie in den US-Blinkern als Blinker-Standlicht-Kombination. Zulässig ists aber, wenn 2 getrennte Birnchen im gleichen Gehäuse sitzen (siehe zB viele alte Japaner oder auch Volvo & SAAB).
Zitat:
Original geschrieben von -theMSX-
. Zulässig ists aber, wenn 2 getrennte Birnchen im gleichen Gehäuse sitzen (siehe zB viele alte Japaner oder auch Volvo & SAAB).
Es müssen aber zugelassene Leucheinheiten sein,einfach ein Loch ins Blinkergehäuse bohren und da ne zusätzliche Birne reinsetzen ist nich😁
Gruß Tobias
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Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Es müssen aber zugelassene Leucheinheiten sein,einfach ein Loch ins Blinkergehäuse bohren und da ne zusätzliche Birne reinsetzen ist nich😁Zitat:
Original geschrieben von -theMSX-
. Zulässig ists aber, wenn 2 getrennte Birnchen im gleichen Gehäuse sitzen (siehe zB viele alte Japaner oder auch Volvo & SAAB).Gruß Tobias
DAS hab ich auch nie behauptet 😉 . Man kann die Nachrüstteile aus dem Zubehör nehmen (leider ja nur in Klarglas) oder man könnte auch so Teile aus nem Reiseimerchen anpassen....
Zitat:
Original geschrieben von -theMSX-
Das mit dem gelben Standlicht stimmt nur zT, gibt schließlich auch viele Birnchen, die im Betrieb doch sehr gelblich leuchten und zugelassen sind.
Auch hat mir ein TÜVer gesagt, gelbes SL sei zulässig, nur alle anderen Farben nicht.
Was verboten ist, sind Zweifadenbirnchen wie in den US-Blinkern als Blinker-Standlicht-Kombination. Zulässig ists aber, wenn 2 getrennte Birnchen im gleichen Gehäuse sitzen (siehe zB viele alte Japaner oder auch Volvo & SAAB).
AUAU
Erst mal, wie Turbotobie28 oder auch Ich es schreiben ist es korrekt,
Nach vorne nur weiß außer Fahrtrichtungsanzeiger
von gelben Seitenlampe war gar nicht die Rede
Also bei mir schaut das so aus.Mit E Prüfzeichen nie probs mit Tüv oder den 😁-Grünen
Mit Standlicht in den Blinkern
ich hab blinker mit e prüfzeichen und extra standlichtfassungen,😁 ging nur darum ob ich die originalen standlichter angeschlossen lassen kann wennich die standlichter in de blinkern betreiben will
Zitat:
Original geschrieben von lahme möre
ich hab blinker mit e prüfzeichen und extra standlichtfassungen,😁 ging nur darum ob ich die originalen standlichter angeschlossen lassen kann wennich die standlichter in de blinkern betreiben will
Muss du sogar lassen.
ich hab damals bevor ich mir meine blinker mit standlicht geholt hab bei der dekra nachgefragt!! der hat mir dann n auszug aus der STVZO gemailt,das bis zu 4 standlichter an der fahrzeugvorderseite erlaubt sind!!
hab die mail leider nich mehr...
auf jeden fall is es legal!!!
Zitat:
Original geschrieben von Jettamicha
Also bei mir schaut das so aus.Mit E Prüfzeichen nie probs mit Tüv oder den 😁-GrünenMit Standlicht in den Blinkern
Diese Seitenmarkierungseier gehen ja mal garnicht!
Ich hab ne Zweifaden-Birne im normalen Blinkergehäuse drin. Leuchtet dementsprechend orange das Standlicht und bei Nacht. Wenn man blinkt wird das Licht im Blinker eben was heller. Hat bisher auch nie jemand nach gefragt, auch wenn es nicht zulässig ist.
Zitat:
Original geschrieben von querys
Ich hab ne Zweifaden-Birne im normalen Blinkergehäuse drin. Leuchtet dementsprechend orange das Standlicht und bei Nacht. Wenn man blinkt wird das Licht im Blinker eben was heller. Hat bisher auch nie jemand nach gefragt, auch wenn es nicht zulässig ist.
Aber so wie du das hast ist es Verboten, so wie bei mir ist das erlaubt.