Standlicht erlaubt !
Hi Leute,
es wundert mich doch noch immer sehr, dass darüber soviel diskutiert wird...
Also daher mal klipp und klar, mit Standlicht darf am Tag / bei guten und ausreichenden Sichtverhältnissen gefahren werden !
Wer da anderes denkt und vorallem so großartig im Forum immer breit tritt ist schlichtweg völlig falsch informiert und sollte das Uniwssen nicht derart weitergeben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Bevor ich drüber nachdenke.Was macht es für einen Sinn am Tage mit Standlicht zu fahren ?
Abblendlicht bringt Sinn aber Standlicht sehe ich noch keinen.
is doch klarer fall. das macht dann sinn wen man an seinen corsa/polo etc sich hippe "angel eyes" mit standlichtringen geschnallt hat und diese dem breiten publikum an der eisdiele zeigen will. bei normalem licht siehst die dinger eben net. darum muss mit standlicht und lauter mucke aus den mediamarkt/ebay schepperboxen ums dorf gecruist werden.
liegt doch klar auf der hand! 😉
416 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von eugain
vor allem, warum heisst es wohl STANDlicht.....🙂
setzen - 6! 😁
ebensogut könnte ich dich fragen, warum man "flex" statt "winkelschleifer" oder "greifzug" statt "mehrzweckzug" sagt... 😕
...im sinne der stvzo müsste man korrekterweise aber BEGRENZUNGSlicht sagen! 😰
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
setzen - 6! 😁Zitat:
Original geschrieben von eugain
vor allem, warum heisst es wohl STANDlicht.....🙂ebensogut könnte ich dich fragen, warum man "flex" statt "winkelschleifer" oder "greifzug" statt "mehrzweckzug" sagt... 😕
...im sinne der stvzo müsste man korrekterweise aber BEGRENZUNGSlicht sagen! 😰
😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕
Zitat:
Original geschrieben von fLxsens
Die Sinnfrage bleibt allerdings bestehen... Sieht man vom Standlicht bei hellem Tag doch recht wenig.
Weil Sinnfragen Sinn machen?
Weil alles verboten gehört, was "keinen Sinn macht"?
Weil wir viel zu wenig Reglementierungen haben?
Welchen Sinn macht Klopapier, wo doch fließend warmes Wasser in unmittelbarer Nähe vorhanden ist und ein erheblich hygienischeres Reinigungsergebnis ermöglicht?
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
setzen - 6! 😁ebensogut könnte ich dich fragen, warum man "flex" statt "winkelschleifer" oder "greifzug" statt "mehrzweckzug" sagt... 😕
...im sinne der stvzo müsste man korrekterweise aber BEGRENZUNGSlicht sagen! 😰
LOL 😁🙂😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von eugain
vor allem, warum heisst es wohl STANDlicht.....🙂
Muss man "FAHRlicht" abschalten, wenn man nachts an einer roten Ampel oder Stoppschild steht?
Wieso darf man NEBELscheinwerfer auch bei Schnee oder Regen einschalten?
Zitronenfalter-Paradoxon.
Oh man... Da denkt man hier auch wirklich ein wenig über das Niveau nach...
Es geht rein um die rechtliche Seite.
Und es ist peinlich, dass die meisten auch hier im Thread wieder die deutschen Gesetze überhaupt nicht kennen.
Das sind wirklich Probleme die die Welt bewegen. Ich merke, dass dadurch mein Kompetenzfeld erheblich erweitert wird.
Vielen Dank dafür😁
Zitat:
Original geschrieben von Silencer2010
Und es ist peinlich, dass die meisten auch hier im Thread wieder die deutschen Gesetze überhaupt nicht kennen.
Das geht mehr als 100% der Bevölkerung so, auch mir und auch Dir.
Du weißt nicht mal, dass es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Verordnung handelt.
Nur weil Dir der Inhalt von einem § halbwegs richtig anwendbar bewusst geworden ist, sollte man nun nicht unbedingt so eine Welle darum machen.
Ich hätte wohl anders geurteilt. Mir erschließt sich nicht, warum sich §17(2) auf §17(1) beziehen soll. Aus meiner Sicht kann man die durchaus autark betrachten.
Nana...wir reden hier immerhin von einem Amtsgerichtsurteil! Und wie wir alle wissen sind Amtsgerichte ja die höchste Instanz in diesem Land.
(Achtung, der Beitrag könnte Ironie enthalten.)
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Nana...wir reden hier immerhin von einem Amtsgerichtsurteil! Und wie wir alle wissen sind Amtsgerichte ja die höchste Instanz in diesem Land.(Achtung, der Beitrag könnte Ironie enthalten.)
Eben. Und bevor hier kein Grundsatzurteil gesprochen ist, würde ich mich nicht zwingend auf diesen einen Fall berufen. Ganz ohne Ironie 😁
Aber da ich eh nicht mit Standlicht fahre, ist das für mich eh theoretischer Natur.
Zitat:
Original geschrieben von Silencer2010
Oh man... Da denkt man hier auch wirklich ein wenig über das Niveau nach...Es geht rein um die rechtliche Seite.
Und es ist peinlich, dass die meisten auch hier im Thread wieder die deutschen Gesetze überhaupt nicht kennen.
um uns rechtlich aufklären zu lassen, brauchen
wirsolche sinnlos-thread-ersteller wie dich bestimmt nicht 😁
ich weiss nicht obs untergegangen ist....darum nochmals die fragen an den "kindergarten"...WARUM fährt man mit standlicht? lichtschalter kaputt? abblendlicht defekt? sicherung geflogen? energiesparen? es gibt keinen sinnvollen grund.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich weiss nicht obs untergegangen ist....darum nochmals die fragen an den "kindergarten"...WARUM fährt man mit standlicht? lichtschalter kaputt? abblendlicht defekt? sicherung geflogen? energiesparen? es gibt keinen sinnvollen grund.
Richtig, es gibt keinen sinnvollen Grund!
ABER:
das Fahren mit Begrenzungsleuchten ist defakto nicht untersagt und somit zulässig!
Denn der Absatz 2 des § 17 StVO bezeiht sich nunmal auf den Absatz 1.
Sonst müsstest du ja, wenn du die Absätze des § 17 einzeln betrachtest, dein Fahrzeug nach Abs. 4 außerorts immer beim Parken beleuchten, nach Absatz 5 immer an deinem Handwagen Licht haben und entgegen Absatz 6 Suchscheinwerfer tagsüber immer zum Ausleuchten der Fahrbahn und langanhaltend benutzen.
Im Absatz 1 steht was von Dämmerung bzw. Dunkelheit. Auf diese beziehen sich dann alle anderen Absätze!
P.S.: hinzu kommt noch, dass eine entsprechende Ahndung der OWi (fahren bei Tageslicht mit Standlicht) im Tatbestandskatalog fehlt! Dort regelt die TBNR 117124 lediglich folgendes:
"Sie fuhren nur mit Begrezungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten."
Und wann muss man Abblendlicht benutzen? Nicht immer beim Fahren, sondern nur bei Dämmerung, Dunkelheit, starke Sichtbeeinträchtigung durch...!
Somit:
klare Sicht am Tag = Fahren mit Begrenzungsleuchten nicht strafbar.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
ABER:
das Fahren mit Begrenzungsleuchten ist defakto nicht untersagt und somit zulässig!
das hab ich ja auch garnet behauptet 😉
es erschliesst sich mir nur nicht ein grund warum ich so etwas sinnfreies machen sollte. den späterstens DANN gibts auch keinen grund mich mit einem schutzmann über die zulässigkeit zu streiten.
während einer autofahrt ein bierchen trinken ist auch nicht verboten. nur ist die reaktion eines polizisten dem ich mit der pilsflasche auf der autobahn zuproste auch nicht gerade unverständlich. darum: zulässig von mir aus, aber sinnfrei. und wen mans nicht macht erfolgt auch keinerelei "falsche" schickane seitens der polizei.