Stahlfelgen 15" 4x100
Also ich wollte auf meinen Vento 15" Stahlfelgen drauf machen.
Mit den erlaubten 195ger Reifen.
Nun meinte der Reifenkerl wo ich war das es 1. Keine 4x100 Stahlfelgen gibt in 15" und 2. das die Reifen die bei mir drauf passen (müsste glaube ich 195/50R15) sollten erheblich teurer werden als meine jetzigen 185 R14 (standart)
34 Antworten
Zitat:
Kann ich Alus in der größe auch einfach so fahren ohne zum TÜV zu müssen? (mit den 195/50R15 schlappen)
Wenn die Größe in deinen Papieren steht (alter Fahrzeugbrief) und es sich um VW-Alus handelt, dann ja.
zu 1. : richtig. preise bekommst du gleich.
zu 2. : nein. alu-felgen aus dem zubehör musst du (auch in derselben dimension wie freigegebene stahlfelgen) eintragen lassen.
und dass du kein stück weiter bist, ist ja nun nicht der fall..du weißt nun schonmal, dass der reifenfuzzi unrecht hatte, da es 15zoll-werksstahlfelgen für dein auto gibt.
edit: das ist jetzt etwas überraschend.
es gibt keine stahlfelgen in 6x15ET45, nur werksalus.
Das stimmt !
Aber das ist doch blöd. Wieso muss ich zubehör alus denn eintagen lassen wenn die größe im schein steht.
Also zählt die freigabe immer nur für Stahlfelgen?
Müssen die Stahlfelgen auch original VW sein?
Ähnliche Themen
habs oben editiert.
es gibt keine stahlfelgen in dieser dimension und ET. die freigabe bezieht sich auf werks-alus.
zum einen die bbs-einteiler (kennt man zb vom gt) und zum anderen die felge "imola".
die imola kostet 260,- das stück. das bbs-rad 310,-..
310€ pro stück neu?
Verdammt.
Ja aber die Alus könnte ich ja noch gebraucht nehmen.,
Also gibt es nun tatsächlich die Stahlfelge nicht?
Naja der reifen ist ja auch noch 30€ das stück teurer. Echt blöd. Sähe natürlich besser aus.
Zitat:
Aber das ist doch blöd. Wieso muss ich zubehör alus denn eintagen lassen wenn die größe im schein steht.
Für LM-Räder von Fremdherstellern gilt ausschließlich das zugehörige Gutachten. Im Gutachten steht, ob die Räder vom TÜV abgenommen werden müssen oder nicht.
Entsprechen die Fremdräder der Seriendimension, ist meistens keine (TÜV)-Abnahme erforderlich. Es reicht das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.