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Stärkere LED-Rückfahrleuchten / TÜV

Opel Vectra B
Themenstarteram 1. Dezember 2016 um 16:49

Moin zusammen,

heute habe ich die 30 Watt starke Rückfahrleuchten aus China eingebaut. Sie sind super hell und endlich sehe ich was, wenn ich rückwärts fahre. So weit so gut. Muss ich für den TÜV die alten Birnen wieder einbauen oder wird das auch so gehen? Zugelassen sind da glaub ich nur 21 Watt Leuchten.

Beste Antwort im Thema

Stimmt doch gar nicht.

Jeder darf an seinen Bremsen arbeiten der in der Lage ist dies richtig auszuführen.

Wo sind eigentlich die Tüvprüfer User? Jeder fragt nach Hu relevanten Sachen.

Woher sollen wir das wissen???? Fahr hin und du weißt es.

Entweder bemängelt er es oder nicht.

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ich hatte mir das Teil bei amazon bestellt ... kostete um die 10 €

Das wird beim TÜV vermutlich niemandem auffallen.

vermutlich nicht, obwohl die LED-Birne schon reinhaut :D

Aber wenn schon - TÜV mach ich bei meinem Vertragshändler. Die bauen mir für zwofuffzig ne neue Originalbirne rein und gut ist. Die leg ich mir dann später beim Wieder-Rückbauen auf LED ins Handschuhfach :D

Themenstarteram 5. Dezember 2016 um 8:19

Also vor dem TÜV auf die originalen Leuchtmittel wechseln und gut ist. Danke für die Hinweise :). Zu der Beleuchtung des Kofferraus sagt der TÜV nichts oder? Den Raum will ich ebenfalls mit LEDs besser ausleuchten, zumal ein Leuchtmittel mit 48 LEDs (aus China) mit Versand 1€ kostet.

Ja, mache das. Es wird schließlich Weihnachten. Nacht der tausend Lichter! ;)

Grundlage § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen)

Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.

Alles mit google in drei Minuten.

Zitat:

(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

Jetzt haben wir sogar den genauen Wortlaut für die Lämpchen. :D

Die Kofferraumbeleuchtung wird den Tüv wohl kaum interessieren und selbst wenn du dort eine Lichtorgel installierst, muss die ja bei der Prüfung nicht unbedingt leuchten.

Bei einem Kombi ohne lichtdichte Abdeckung sieht das sehr schnell anders aus.

Die blauen LED Innenbeleuchtungen (sogar ohne China ABE) meiner Tochter haben den Prüfer nicht die Bohne interessiert.

Themenstarteram 6. Dezember 2016 um 7:02

Also mit dem nicht offiziell genehmigten Leuchtmitteln ist ja wohl nicht so einfach, wenn ich das hier so alles lese. Am meisten Beschäftigt mich die Tatsache, dass die Versicherung genau nach solchen nicht genehmigten Veränderungen am Auto suchen wird, wenn es zu einem Unfall kommt. Die werden versuchen möglichst viel Geld zu sparen. In meinem Fall ist das mit den Rückfahrleuchten eventuell nicht ganz so schlimm. Das Auto ist höchstens 800€ Wert. Und wenn mir jemand hinten auf das Auto auffährt und wenn die Versicherung aufgrund der Leuchtmittel die Entschädigung um 20 reduziert, dann ist das nicht soo schlimm bei der Summe. Bei einem Wert von 8000€ oder 20.000€ wäre das natürlich anders. Daher bleiben die etwas stärkeren Leuchtmittel erst mal drin und gut ist.

Du machst da eine Milchmädchenrechnung auf. Deine mögliche Haftungssumme durch eine evtl. Schadensverursachung richtet sich nicht nach dem Zeitwert Deiner Karre, sondern allein nach dem verursachten Schaden.

Wenn ein Unfallgegner behauptet, Du hättest ihn mit Deinen Rückleuchten geblendet und dadurch wäre ein Unfall verursacht worden und ein Gutachter stellt dann fest, daß Deine Rückfahrlampen nicht genehmigt sind, dann bist Du dran. Keiner interessiert sich dann für den Zeitwert oder gar den Restwert Deiner Karre!

Du bist da nicht nur in diesem Punkt sehr naiv. Die Gesetze richten sich nicht nach Dir, sondern Du hast Dich nach den Gesetzen zurichten. ;)

Themenstarteram 6. Dezember 2016 um 8:11

Zitat:

@Whobody schrieb am 6. Dezember 2016 um 08:10:21 Uhr:

Du machst da eine Milchmädchenrechnung auf. Deine mögliche Haftungssumme durch eine evtl. Schadensverursachung richtet sich nicht nach dem Zeitwert Deiner Karre, sondern allein nach dem verursachten Schaden.

Wenn ein Unfallgegner behauptet, Du hättest ihn mit Deinen Rückleuchten geblendet und dadurch wäre ein Unfall verursacht worden und ein Gutachter stellt dann fest, daß Deine Rückfahrlampen nicht genehmigt sind, dann bist Du dran. Keiner interessiert sich dann für den Zeitwert oder gar den Restwert Deiner Karre!

Du bist da nicht nur in diesem Punkt sehr naiv. Die Gesetze richten sich nicht nach Dir, sondern Du hast Dich nach den Gesetzen zurichten. ;)

Mir geht's nur darum, wenn mir jemand den Schaden zufügt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass ich mit den Rückfahrleuchten jemanden blende. Höchstens auf dem Parkplatz oder so. Dann bin ich eventuell dran, das stimmt.

@Nebelwaldgeist

Einfach gesagt, die Versicherung kann Dich für den am gegnerischen Fahrzeug entschadenen Schaden in Regreß nehmen. Von Personenschäden rede ich lieber erst garnicht...

VG

Themenstarteram 6. Dezember 2016 um 8:22

Zitat:

@Oberbayer2 schrieb am 6. Dezember 2016 um 09:12:26 Uhr:

@Nebelwaldgeist

Einfach gesagt, die Versicherung kann Dich für den am gegnerischen Fahrzeug entschadenen Schaden in Regreß nehmen. Von Personenschäden rede ich lieber erst garnicht...

VG

Oh man, langsam bekomme ich Angst wegen den Birnen... Auf Ärger habe ich keine Lust.

Bau die schnell aus und versteck sie im Keller!

Nicht daß gleich ein Einsatzkomando bei dir deswegen klingelt und du für Jahre in den Knast mußt!:rolleyes::eek::cool::confused::D

Themenstarteram 6. Dezember 2016 um 9:25

Zitat:

@Hajo65 schrieb am 3. Dezember 2016 um 18:15:48 Uhr:

Mich würde mal intressieren was ihr ihr dafür bezahlt habt.

Bei Blauer tacho kosten da 2 Stck. fast 50 euro.

Also bei dem Preis wäre das für mich keine Option.

8€ inkl. Versand für zwei 30 Watt LED Birnen.

Themenstarteram 6. Dezember 2016 um 9:26

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 6. Dezember 2016 um 10:21:26 Uhr:

Bau die schnell aus und versteck sie im Keller!

Nicht daß gleich ein Einsatzkomando bei dir deswegen klingelt und du für Jahre in den Knast mußt!:rolleyes::eek::cool::confused::D

Muss ich das Land deswegen verlassen und nach Mexico ziehen? :)

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