stadtautobahn
hallo würde gern mal wissen ob man auf der berliner stadtautobahn auch rechtsüberholen darf? weil die stadtautobahn zählt ja eigentlich zur geschlossenen ortschaft zumindest bei geschwindigkeitsmessungen...
lg
Beste Antwort im Thema
Naja da steht ja "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen" also wird angenommen dass die Autobahn in der Ortschaft liegen kann.
Beudeutet: Das was da steht gilt innerorts wenn es keine Autobahn ist.
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Allerdings befindet sich bei allen Abfahrten noch einmal ein Ortseingangschild.
Noch Fragen, Kienzle ? 🙄😮 Außerdem habe ich wohl eindeutig gesagt, daß ich keine Ahnung habe wie das in Berlin aussieht, gelle ?
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Außer bei Tempoverstößen, denn dann sind Ortseingangs- und ausgangsschilder relevant…Zitat:
Jedenfalls ist das " Autobahn "- Schild immer maßgebend. Fehlt das, ist das auch keine Autobahn. Schild da, gelten auch die Autobahnregeln.
richtig. es wird ja zwischen geschwindigkeitsverstoß innerorts bzw. außerorts unterschieden und eben NICHT autobahn und nicht-autobahn.
man muss allerdings auch sagen, dass sich die meisten autobahnen wohl außerorts befinden und man daher schnell den eindruck gewinnen kann, dass autobahn = außerorts bedeutet.
wie r129 schon geschrieben hat, ist die A40 mitten in Essen auch "außerorts", obwohl rechts und links im abstand von 10m häuser stehen.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Nur dann, wenn die Autobahn außerhalb einer geschlossenen Ortschaft verläuft.Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nein, ist sie nicht und die " Abrechnung " erfolgt aber zu den " Außerorts " Sätzen.
Die Stadtautobahn liegt unzweifelhaft mitten in Berlin. Nur der Polizeibeamte glaubt das diese außerhalb liegt. Er will deshalb ja auch außerorts abkassieren, denn innerorts gibt es kein Bußgeld. Das ist sein Problem und damit das meiner Mutter.
Nach seiner Logik ist die Stadtautobahn immer außerorts, denn für innerorts kann er kein Bußgeld erheben. Diese Auffassung ändert sich jedoch wenn es um LKW´s oder um das Blitzen geht. Hier sind die Bußgelder innerorts deutlich höher als außerorts. Da muss also das Vergehen innerorts sein. Das ist Staatswillkür. Zwei vergehen am gleichen Ort sollten auch am gleichen Ort geahndet werden. Zu mal meine Mutter wohl einfach Pech hatte. Die Sachbearbeiter der Bußgeldstelle verstehen nämlich auch nicht warum die Stadtautobahn außerorts sein soll. Auch die Beamten von meinem Polizeiabschnitt können das nicht verstehen.
Vielleicht hat der Beamte mal einen Unfall auf der StadtBAB. Dann erklären wir ihm ganz einfach das wir eine Behandlung ablehnen. Er kommt ja schließlich von außerorts. Da sind wir nicht zuständig. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Die Stadtautobahn liegt unzweifelhaft mitten in Berlin. Nur der Polizeibeamte glaubt das diese außerhalb liegt. Er will deshalb ja auch außerorts abkassieren, denn innerorts gibt es kein Bußgeld. Das ist sein Problem und damit das meiner Mutter.Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Nur dann, wenn die Autobahn außerhalb einer geschlossenen Ortschaft verläuft.Nach seiner Logik ist die Stadtautobahn immer außerorts, denn für innerorts kann er kein Bußgeld erheben. Diese Auffassung ändert sich jedoch wenn es um LKW´s oder um das Blitzen geht. Hier sind die Bußgelder innerorts deutlich höher als außerorts. Da muss also das Vergehen innerorts sein. Das ist Staatswillkür. Zwei vergehen am gleichen Ort sollten auch am gleichen Ort geahndet werden. Zu mal meine Mutter wohl einfach Pech hatte. Die Sachbearbeiter der Bußgeldstelle verstehen nämlich auch nicht warum die Stadtautobahn außerorts sein soll. Auch die Beamten von meinem Polizeiabschnitt können das nicht verstehen.
Vielleicht hat der Beamte mal einen Unfall auf der StadtBAB. Dann erklären wir ihm ganz einfach das wir eine Behandlung ablehnen. Er kommt ja schließlich von außerorts. Da sind wir nicht zuständig. 🙄
Wo die BAB liegt, ist völlig egal, solange kein "Ortsende" Schild kommt (gesetz dem Falle, du warst vorher Innerorts), liegt sie innerorts.
Und doch, auch Innerorts gibt es ein Bußgeld, da Rechts schneller fahren als links auf einer BAB grundsätzlich nicht gestattet ist, egal ob innerorts oder außerorts. (das sagt §7 Abs 3 aus)
Und was der Polizist denkt, weiß ich nicht, aber ich vermute mal, dass er nicht gesagt hat, die BAB läge außerorts, da sonst rechts überholen gestattet wäre, sondern viel mehr, Rechts überholen ist auf einer BAB nicht gestattet, wo er vollkommen mit recht hat.
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Kannst Du mal genau schreiben,
a) was Deine Mutter tatsächlich gemacht hat
b) was ihr vorgeworfen wird
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Nach seiner Logik ist die Stadtautobahn immer außerorts, denn für innerorts kann er kein Bußgeld erheben.
Das hier ist schwer nachzuvollziehen - um es noch freundlich auszudrücken.
Welche Handlung/Missetat ist auf einer Autobahn innerorts erlaubt bzw. straffrei und außerorts verboten bzw. strafbar?
Zitat:
Vielleicht hat der Beamte mal einen Unfall auf der StadtBAB. Dann erklären wir ihm ganz einfach das wir eine Behandlung ablehnen. Er kommt ja schließlich von außerorts.
Das ist auch nur schwer nachzuvollziehen.
Mutmaßungen sind keine Antworten auf klare Fragen und eine "Behandlung" gibt es von der Polizei auch nicht.
Bußgelder stellt kein Polizist aus, sondern die Bußgeldstelle. Polizei/Polizist nimmt auf, leitet an die Bußgeldstelle weiter und von dort kommt dann Verwarnungsgeld oder Bußgeld.
Um was geht es hier?
Du eierst so wunderbar immer genau um den tatsächlichen Vorfall herum, dass alles sehr nebulös und mit deutlich ansteigender Unglaubwürdigkeit verbunden ist.
Vielleicht einfach mal lesen? Dann ist es auch nicht nebulös!
Meiner Mutter wird vorgeworfen auf der Stadtautobahn "in" Berlin (zwischen zwei benannten Anschlußstellen, ebenfalls in Berlin) außerhalb geschlossener Ortschaften rechtswidrig rechts überholt zu haben. Ganz einfach.
Wobei die Beschreibung "in Berlin außerhalb geschlossener Ortschaften" doch wohl Absurd ist. Die Formulierungen stammen nicht von mir sondern von einem POM.
Dieser POM ist es auch der meine Mutter über die Bußgeldstelle anschreibt. Vermutung!!! Warum? Der Sachbearbeiter dessen Name auf dem Anhörungsbogen steht war und ist nämlich im Urlaub!!! 😰
Mein eigenes Zitat 😁
"Vielleicht hat der Beamte mal einen Unfall auf der StadtBAB. Dann erklären wir ihm ganz einfach das wir eine Behandlung ablehnen. Er kommt ja schließlich von außerorts."
Was ist daran schwer nachzuvollziehen, wenn man den Beamten mit der gleichen Mentalität entgegentritt. Wie man reinruft so ruft es auch raus. Oder besser behandle die Leute so wie du behandelt werden willst.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Noch Fragen, Kienzle ? 🙄😮 Außerdem habe ich wohl eindeutig gesagt, daß ich keine Ahnung habe wie das in Berlin aussieht, gelle ?
in wien, münchen, essen und anderen zivilisierten städten stellt man extra vor jede auf- und abfahrt schilder hin. in berlin kannste das knicken - immer nur kohle her. heute ausser-, morgen innerorts - hauptsache die kasse stimmt.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Meiner Mutter wird vorgeworfen auf der Stadtautobahn "in" Berlin (zwischen zwei benannten Anschlußstellen, ebenfalls in Berlin) außerhalb geschlossener Ortschaften rechtswidrig rechts überholt zu haben. Ganz einfach.
Es geht um Deine Äußerung, dass etwas "nach außerorts" verlegt wurde, weil es "innerorts straffrei" ist.
Meine Frage war und ist immer noch:
Was ist innerorts zulässig und außerorts strafbar?
Aber legt doch einfach Widerspruch ein, zieht vor Gericht und holt eine richtig platte Nase dabei.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Wobei die Beschreibung "in Berlin außerhalb geschlossener Ortschaften" doch wohl Absurd ist. Die Formulierungen stammen nicht von mir sondern von einem POM.
Beantworte mal die Fragen: 1. Stehen bei den Abfahrten Ortsausgangsschilder ? 2. Stehen hinter den Abfahrten Ortseingangschilder ? Wenn beides negativ ist ist der Vorwurf " außerorts " Mumpitz. Wenn die aber da stehen habt ihr die A-Karte gezogen.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Was ist innerorts zulässig und außerorts strafbar?
Parken auf Vorfahrtsstraßen? 😕
Rechts überholen auf Autobahnen ist verboten, egal ob inner- oder außerorts. Wer kennt denn die Ecke und weiß ob da vor der Autobahn Ortsschilder stehen oder nicht? Eine Autobahn die durch ein Stadtgebiet führt KANN innerorts sein, muss es aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Beantworte mal die Fragen: 1. Stehen bei den Abfahrten Ortsausgangsschilder ? 2. Stehen hinter den Abfahrten Ortseingangschilder ? Wenn beides negativ ist ist der Vorwurf " außerorts " Mumpitz.
Beides nein.
Verändert aber nichts, der Tatvorwurf des unzulässigen Rechtsüberholen stimmt. Auch die Strafhöhe ist nicht anders.
Der Rest ist nur noch die Frage, ob es sich bei dem Fehler im BG um einen heilbaren Mangel handelt oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Parken auf Vorfahrtsstraßen? 😕
Ich darf auf einer Autobahn parken, wenn sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt?
Muss sehr neu sein und hoffentlich spricht sich das in Berlin nicht so schnell herum.
Zitat:
Wer kennt denn die Ecke und weiß ob ...
Die Ecke ist unerheblich, in Berlin ist jedes Autobahnteilstück "innerhalb"
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Vielleicht einfach mal lesen? Dann ist es auch nicht nebulös!Meiner Mutter wird vorgeworfen auf der Stadtautobahn "in" Berlin (zwischen zwei benannten Anschlußstellen, ebenfalls in Berlin) außerhalb geschlossener Ortschaften rechtswidrig rechts überholt zu haben. Ganz einfach.
Wobei die Beschreibung "in Berlin außerhalb geschlossener Ortschaften" doch wohl Absurd ist. Die Formulierungen stammen nicht von mir sondern von einem POM.
Für den Vorwurf der Rechts überholens ist es unerheblich ob man sich innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaft befunden hat, da rechts überholen auf Autobahnen (egal ob Innerorts oder außerorts) verboten ist.
Sollte diese Sache vor Gericht gehen, wird der Richter nach Sachlage entscheiden und die ist eindeutig: "Rechts überholen auf einer Autobahn"
Ob diese nun innerorts oder außerorts war, ist unerheblich, da §7 Abs3 die Autobahn von der "rechts schneller als links erlaubt regel Innerorts" ausschließt.
Einzig der Bußgeldkatalog macht dort eine Unterscheidung:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php
-> Demnach ist der Tarif für rechts überholen Innerorts geringer.
(wobei ich nur schnell gegoogelt habe und nicht weiß, ob es für diesen Fall im Bußgeldkatalog eine extra sektion gibt)
Also einzige Möglichkeit wäre, widerspruch einzulegen mit dem Hinweis, dass sich die besagte AB Innerorts befindet und so das Bußgeld von 100€+3 Pkt auf 30 € versuchen zu drücken. Aber das überlasst dann besser einem Fachanwalt.
Edit: Was mir grad einfällt, vielleicht gilt auf der AB nicht der "Innerorts" Tarif, da die AB in §7 Abs3 ja von der freien Fahrstreifenwahl Innerorts ausgenommen wurde. Demnach kann es sein, dass auf der AB, obwohl sie innerorts liegt, der außerorts Tarif gilt.
Aber wie gesagt, das wird nur ein Fachanwalt beantworten können.
Und über den Widerspruch entscheided sicher nicht der als Zeuge benannte Polizist, sondern die Bußgeldstelle.
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Einzig der Bußgeldkatalog macht dort eine Unterscheidung:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_05.php
-> Demnach ist der Tarif für rechts überholen Innerorts geringer.
Eben. Gleiches gilt für Geschwindigkeitsüberschreitungen.Deswegen wäre die Beschilderungssituation interessant.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Ich darf auf einer Autobahn parken, wenn sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt?Muss sehr neu sein und hoffentlich spricht sich das in Berlin nicht so schnell herum.
Hmm, sofern in Berlin an Autobahnkreuzungen nicht rechts vor links gilt 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Ich darf auf einer Autobahn parken, wenn sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt?Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Parken auf Vorfahrtsstraßen? 😕Muss sehr neu sein und hoffentlich spricht sich das in Berlin nicht so schnell herum.
Ne, der § für Autobahnen regelt das, dass es nicht erlaubt ist.