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stadtautobahn

Themenstarteram 22. April 2008 um 5:02

hallo würde gern mal wissen ob man auf der berliner stadtautobahn auch rechtsüberholen darf? weil die stadtautobahn zählt ja eigentlich zur geschlossenen ortschaft zumindest bei geschwindigkeitsmessungen...

lg

Beste Antwort im Thema

Naja da steht ja "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen" also wird angenommen dass die Autobahn in der Ortschaft liegen kann.

Beudeutet: Das was da steht gilt innerorts wenn es keine Autobahn ist.

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§ 7 Abs. 3 StVO: "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."

Themenstarteram 22. April 2008 um 5:57

ja so kenn ich das ja auch! nur das ist ja eigentlich eine autobahn, aber die wird ja ausgeschlossen und anderseits ist es innerhalb geschlossener ortschaft... deswegen bin ich verwirrt

lg

versteh dein problem nicht. wenn die freie wahl des fahrstreifens auf der autobahn ausgeschlossen wird innerhalb der ortschaft, dann gilt rechtsfahrgebot -.-

Themenstarteram 22. April 2008 um 10:51

also darf ich auf da stadtautobahn nicht rechts überholen? oder wie jetz?

lg

wenn ich das richtig interpretiere darfst du nicht rechts überholen.

Themenstarteram 22. April 2008 um 12:10

tja man kann es ja halt so oder so interpretieren finde ich...!? vielleicht kann sich einer der hier anwesenden polizisten dazu mal äußern?!

lg

Naja da steht ja "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen" also wird angenommen dass die Autobahn in der Ortschaft liegen kann.

Beudeutet: Das was da steht gilt innerorts wenn es keine Autobahn ist.

Wenn die "Autobahn" als Autobahn ausgeschildert ist und auf ihr kein "innerstädtisches" Tempolimit herrscht, dürfte dort Rechtsüberholen aus dem gleichen Grund verboten sein, aus dem es das auch auf anderen Autobahnen ist.

Die Ungerechtigkeit liegt doch hauptsächlich darin, daß bei der Geschwindigkeit genau umgekehrt verfahren wird, sprich es wird der höhere innerorts Bußgeld/Punktesatz . angewendet.

Obwohl sich auch in Berlin im Normalfall auf der Autobahn keine Fußgänger oder Radfahrer aufhalten, deren Gefährdung eine höhere Bestrafung rechtfertigen würde.

 

Zitat:

Original geschrieben von V6Cosmo

Die Ungerechtigkeit liegt doch hauptsächlich darin, daß bei der Geschwindigkeit genau umgekehrt verfahren wird, sprich es wird der höhere innerorts Bußgeld/Punktesatz . angewendet.

Was soll daran ungerecht sein? "Rabatt beim Rasen" kann doch nicht das Ziel der Verkehrsüberwachung sein...:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von V6Cosmo

Die Ungerechtigkeit liegt doch hauptsächlich darin, daß bei der Geschwindigkeit genau umgekehrt verfahren wird, sprich es wird der höhere innerorts Bußgeld/Punktesatz . angewendet.

Was soll daran ungerecht sein? "Rabatt beim Rasen" kann doch nicht das Ziel der Verkehrsüberwachung sein...:rolleyes:

ganz einfach: "innerorts" heißt für mich Strassen, auf denen sich auch schwächere Vekehrsteilnehmer wie Fußgänger,Radfahrer etc bewegen.

Deshalb ist auch hier der höhere Bußgeldsatz gerechtfertigt.

Bei einer Autobahn ist das nicht der Fall, auch wenn sie sich genau genommen "innerorts" befindet.

Deshalb müßte es bei der Geschwindigkeit genauso wie bei der freien Spurwahl heißen: "ausgenommen Autobahn" .

Anders ausgedrückt, eine Autobahn sollte immer als "außerorts" gelten, egal ob in der freien Heide oder in der Stadt.

 

Themenstarteram 23. April 2008 um 10:37

man man irgendwie bin ich nun immer noch nicht schlauer! kann mir denn jemand jtzt 100%ig sagen ob es erlaubt ist oder nicht!?

lg

am 23. April 2008 um 10:45

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von V6Cosmo

Die Ungerechtigkeit liegt doch hauptsächlich darin, daß bei der Geschwindigkeit genau umgekehrt verfahren wird, sprich es wird der höhere innerorts Bußgeld/Punktesatz . angewendet.

Was soll daran ungerecht sein? "Rabatt beim Rasen" kann doch nicht das Ziel der Verkehrsüberwachung sein...:rolleyes:

Ein Bussgeld sollte sich aber zumindest ansatzweise daran orientieren, wie gefährlich ein Verstoss war. Da das in der Praxis nicht möglich ist, gibt es zumindest die beiden Kategorien "innerorts" und "ausserorts". Dass diese Differenzierung im Prinzip nicht weit genug geht, ist auch klar (jemand, der vor einer Schule 60 statt 30 fährt, zahlt nur 10€ mehr Strafe, als jemand, der auf einer leeren Autobahn 130 statt 100 fährt - gerecht?).

Was der Ansatz einer gerechten Bestrafung mit "Rabatt" zu tun hat, solltest du mir wirklich mal erklären... Selbst, wenn du sagst "die Strafen sind absolut zu niedrig", so sollte es doch trotzdem einen relativen Unterschied geben, da es nun mal nicht das gleiche ist, auf einer unübersichtlichen Strecke mit Kreuzungen zu schnell zu fahren und sogar Fußgänger zu gefährden oder auf einer gut ausgebauten Strecke weit weg von allen tatsächlichen Grenzbereichen mal etwas schneller zu fahren.

In Wien steht vor jeder Autobahnauffahrt ein Ortsende Schild. Ist das eine Österreichische Lösung oder International?

Gilt der Vorwurf des Rechtsüberholens auch wenn mehrere Spuren zwischen mir und dem Überholten liegen. Also im Extremfall 3? Muss ich mich als Lenker an allen Fahrzeugen auf der Fahrbahn orientieren oder reicht es wenn ich mich an den Fahrzeugen auf der Nebenspur orientiere. Bsp: Ich fahre auf der rechtesten Spur, neben mir fährt ein Fahrzeug welches gerade rechts überholt. Darf ich auf meiner Spur mein Tempo halten oder muss ich mein Tempo verlangsamen um hinter dem dritten Fahrzeug (welches gerade rechts Überholt wird) bleiben zu können?

Es ist etwas kompliziert zu lesen ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen. Grüße aus Wien

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