stadtautobahn
hallo würde gern mal wissen ob man auf der berliner stadtautobahn auch rechtsüberholen darf? weil die stadtautobahn zählt ja eigentlich zur geschlossenen ortschaft zumindest bei geschwindigkeitsmessungen...
lg
Beste Antwort im Thema
Naja da steht ja "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen" also wird angenommen dass die Autobahn in der Ortschaft liegen kann.
Beudeutet: Das was da steht gilt innerorts wenn es keine Autobahn ist.
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ich steig da immer noch nicht durch und werde weiterhin in Berlin Straßenbahn, Bus und S-Bahn benutzen. Den Berlinern dagegen wünschte ich weiterhin viel Spaß mit ihrem Verkehrschaos...😁😎
Irgendwann ist die kohle vom Konjunkturpaket II wieder wech. Dann haben wir auf den sanierten Straßen ruhe, bis wieder alles so lange kaputt ist und erst wieder nach einer Finanzkrise aufeinmal gemacht wird.
Instandhaltung wird es zwischendurch nicht geben.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nein. Laut Wüstenverkehrsordnung, kurz WüstVeko i. d. z.Zt. gültigen Fassung dürfen nach § 5, Absatz 4 , 3. Halbsatz " Karawanen auch rechts überholt werden " . Dies mal nur zu zur Klarstellung.Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
oder in der Wüste.
ick dachte, Karawanenbildung gibts nur da im Westen in der fünften Jahreszeit. Der Sultan het durscht... 😁
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Die OT-Diskussion über inner/Ausserorts auf der AVUS oder der A100 ist auch Banane. Überholen ist nicht, ausser wenn es sich Staut. Zu schnell == hohe Strafe, wegen Stadtverkehr. Das Leben kann so einfach sein. Und da ja alle hier auf MT immer 100% die Verkehrsregeln befolgen 🙂 kann einen die POL ja auch nix vorwerfen oder??
In diesem Sinne: Gute Fahrt!
Überholen dürfen wir da zum Glück doch noch. Nur eben links.😉
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Die Ausgangsfrage war doch, ob man auf einer "Stadtautobahn" rechts überholen darf. Wenn man jetzt mal den ganzen "inerorts"/"ausserorts"-Käse weglässt (das macht einen ja ganz wuschig beim lesen) dann wird die Beantwortung ganz einfach.Fließt der Verkehr auf einer mehrspurigen Strasse mit bis zu 60km/h, dann darf rechts an der Kolonne vorbeigefahren werden. Mit einer Differenzgeschwindigkeit vom max +20km/h, also maximal mit 80km/h.
Das alleine zählt. Nichts anderes.
Das macht Dich vielleicht wuschig, was Du schreibst ist daher wohl auch Blödsinn.
Der bereits zitierte §7 (3) STVO sagt EINDEUTIG, dass innerorts die Fahrspur FREI gewählt werden darf. Es gilt KEIN Rechtsfahrgebot innerorts. Die Unterscheidung "innerorts/ausserorts" ist kein Käse sondern das einzig relevante Kriterium für die Gültigkeit des Rechtsfahrgebots. Dieses Kriterium hat jedoch eine AUSNAHME:
Die AUSNAHME ist ebenfalls dem Paragraphen geregelt, nämlich: "auf Autobahnen". Ist also eine Autobahn eine Innerortsstrasse, so gilt das Rechtsfahrgebot dort eben im Gegensatz zu allen anderen Innerortsstrassen.
Die zitierte 60km/h Regel ist für die ursprüngliche Frage absolut irrelevant, da sie eine richterliche Anfüllung auf den Fall des zähfliessenden Verkehrs auf Autobahnen ist.
Mich wundert immer weniger da draussen...
Amen