stadtautobahn
hallo würde gern mal wissen ob man auf der berliner stadtautobahn auch rechtsüberholen darf? weil die stadtautobahn zählt ja eigentlich zur geschlossenen ortschaft zumindest bei geschwindigkeitsmessungen...
lg
Beste Antwort im Thema
Naja da steht ja "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen" also wird angenommen dass die Autobahn in der Ortschaft liegen kann.
Beudeutet: Das was da steht gilt innerorts wenn es keine Autobahn ist.
61 Antworten
Ganz einfach:
Gemeint sind in der Vorschrift die Fahrbahnen vor z.B. Ampelanlagen wo mehrere Fahrspuren mit Pfeilen auf der Fahrbahn vorhanden sind. Nicht jede erdenkliche mehrspurige Fahrbahn innerorts.
Siehe angefügtes auf die schnelle gekritzeltes Bild.
So war das gedacht und nicht generell. Es kann aber durchaus sein, gerade in großen Städten, dass diese Spuren (gerne auch mal 3 gleichzeitig in selbige Fahrtrichtung) über mehrere Hundert Meter ziehen bzw. sogar Km, aber generell ist das nur vor Kreuzungen, Einmündungen, Gabelungen und Ampelanlagen gedacht, wenn immer wieder einzelne Spuren abbiegen oder hinzukommen. Also quasi wie auf dem Bild ja die linke der beiden Spuren letztlich nach links weg geht. Dort können die sich in der Mitte befindlichen Pkw schneller fahren als die links, auch gerade weil die Pkws links ggf. wegen dem Abbiegevorgang etwas ins stocken geraten könnten.
Ein gutes Beispiel ist das die Innenstadt von Mannheim am Wasserdingsda (wie heißt das Teil nochmal). Da fährt man glaub 3-4 spurig und ständig geht eine Spur links oder rechts weg und kommt jede Ampelanlage drauf wieder eine links oder rechts dazu. Da blickt selbst das Navi nicht mehr richtig durch. Wär idieotisch wenn man da immer rechts quasi abbremsen müsste um nicht gegen das Überholverbot zu verstoßen. Ohne den Absatz 3 wäre das sonst jedes Mal auch hier ein Verstoß. Würen sich dann auch noch alle dran halten gäbs Chaos.
Zitat:
Original geschrieben von neo49
Ganz einfach:...
Aus dem Posting werde ich nicht schlau. Ich versuch es einfacher: innerorts freie Spurwahl bis 3.5t, außer es ist als Autobahn (Z 330) beschildert.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von neo49
Ganz einfach:Gemeint sind in der Vorschrift die Fahrbahnen vor z.B. Ampelanlagen wo mehrere Fahrspuren mit Pfeilen auf der Fahrbahn vorhanden sind. Nicht jede erdenkliche mehrspurige Fahrbahn innerorts.
Warum meinst DU das? Hast du die StVO geschrieben?
Was der Gesetzgeber meint, steht im Gesetz. Von irgendwelchen Pfeilen auf der Fahrbahn und Abständen zu Ampelanlagen steht da nichts.
Also kann man als normaldenkender Bürger auch davon ausgehen, dass freie Fahrspurwahl gilt.
So meine ICH das.
Zitat:
Original geschrieben von neo49
Gemeint sind in der Vorschrift die Fahrbahnen vor z.B. Ampelanlagen wo mehrere Fahrspuren mit Pfeilen auf der Fahrbahn vorhanden sind. Nicht jede erdenkliche mehrspurige Fahrbahn innerorts.
Unsinn, es reicht, wenn mehrere markierte Fahrstreifen vorhanden sind, rechts überholt werden darf also nicht nur im Bereich von Ampeln oder Abbiegespuren. Wäre ja auch totaler Schwachsinn, da es innerorts nur sehr geringe Geschwindigkeitsdifferenzen gibt bzw. geben sollte, es im Prinzip also nur um die Ausnutzung des Verkehrsraumes geht.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
Zitat:
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
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Meiner Mutter ist jetzt was ähnliches passiert. Sie soll sich auf der Stadtautobahn Berlin außerorts befunden haben.
Da stellt sich spontan folgende Frage. Wer geblitzt wird ist innerorts! LKW´s die sich den Stadtring ersparen und über die Stadtautobahn fahren befinden sich innerorts! Obwohl doch das Verkehrszeichen 330 eindeutig regelt sie seien außerorts!!!
Wer aber rechts überholt ist außerorts!!! 😕
Was wenn der rechtsüberholende mit einem LKW unterwegs ist oder beim überholen zu schnell ist?
Der ist dann wohl eine gespaltene Persönlichkeit der gleichzeitig außer- und innerorts ist. 😁
Noch schlimmer, es fehlen die Hinweise "Berlin ende" und "Berlin". Wobei das letzte Hinweisschild sehr wohl beim Einfahren nach Berlin deutlich zu sehen ist. So wohl aus Richtung Schönefeld als auch über die Avus kommend.
Warum sollte also ein Ortseingangsschild außerorts stehen???
Mir hat ein Verkehrspolizist gesagt es gäbe für Berlin einen Paragraphen der das regelt. Nach seiner Aussage ist die Stadtautobahn Berlin eindeutig innerorts. Leider wusste er den Paragraphen nicht aus dem Kopf.
Wenn man das genauer betrachtet wäre nach der Logik des Verkehrsschildes 330 die Berliner Polizei gar nicht zuständig (denn außerhalb Berlins sind die Brandenburger zuständig 😁) und die Beamten würden gegen das rechtsfahrgebot verstoßen, wenn sie rechts überholt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Obwohl doch das Verkehrszeichen 330 eindeutig regelt sie seien außerorts!!!
😕
Innerhalb geschlossener Ortschaft oder außerhalb geschlossener Ortschaft regelt das Ortsschild.
Autobahn oder nicht regelt das 300.
Zwischen beiden gibt es keine Abhängigkeit.
Wenn ich nach Berlin reinfahre steht dort aber eindeutig ein Ortseingangsschild ohne weiteren Hinweis das hier weiterhin das Zeichen 330 gilt, deshalb wird als nächstes Jahr auch die zulässige Geschwindigleit angezeigt.
Es entsteht aber ein Dilemma. Überholt man ist man außerorts, fährst du zu schnell bist du innerorts! Fährst du mit einem LKW über die Stadtautobahn trotz Zeichen 330!!! bist du innerorts. Was nun?
Jetzt verstanden?
Es scheint willkür des zuständigen Beamten vorzuliegen. Zu mal der betreffende Abschnitt der BAB auch schnell umgedeutet werden kann. Mal ist es ein Beschleunigungsstreifen mal nicht. Die BAB gabelt sich hier nämlich und wer ausfährt wechselt die Fahrtrichtung. Noch dicker, wenn im Berufsverkehr sich eine Fahrzeugschlange bildet darfst du bei 60 km/h diese mit 80 km/h rechts überholen. Die Aussage stammt von der Polizei. 😁
Da fällt mir noch eine Möglichkeit ein. Du siehst das Zeichen 330 und sitzt in einem LKW, bist zu schnell und überholst rechts. Steht es dann 2 zu 1 für innerorts???
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Wenn ich nach Berlin reinfahre steht dort aber eindeutig ein Ortseingangsschild ohne weiteren Hinweis das hier weiterhin das Zeichen 330 gilt, ...
Autobahn endet an "Autobahn Ende" oder beim Verlassen der Autobahn. Das Ortsschild ist ein Ortsschild, verändert aber nichts an der Autobahn.
Zitat:
Es entsteht aber ein Dilemma. Überholt man ist man außerorts, fährst du zu schnell bist du innerorts! Fährst du mit einem LKW über die Stadtautobahn trotz Zeichen 330!!! bist du innerorts. Was nun?
Da ist kein "Dilemma"
Du bist innerorts auf einer Autobahn,
somit die zB. höheren Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (wegen innerorts) und rechts überholen verboten (wegen Autobahn).
Zitat:
Die BAB gabelt sich hier nämlich und wer ausfährt wechselt die Fahrtrichtung. Noch dicker, wenn im Berufsverkehr sich eine Fahrzeugschlange bildet darfst du bei 60 km/h diese mit 80 km/h rechts überholen. Die Aussage stammt von der Polizei. 😁
Ja ist doch richtig.
Staut sich der Verkehr, dann darf rechts mit maximal +20 km/h (als Differenz) und maximal 80 km/h (eigene Geschwindigkeit) vorbeigefahren werden. Der Unterschied zwischen Vorbeifahren und Rechtsüberholen.
Hat man an vielen Stellen in Berlin, wenn die rechte Fahrspur der Autobahn zu einer Aus- oder Abfahrt wird und die mittlere und linke Fahrspur geradeaus weiter führen.
Zitat:
Da fällt mir noch eine Möglichkeit ein. Du siehst das Zeichen 330 und sitzt in einem LKW, bist zu schnell und überholst rechts. Steht es dann 2 zu 1 für innerorts???
Wegen Speeding eine Strafe 1:0
plus innerorts erhöhte Sätze 2:0
plus unzulässiges Rechtsüberholen auf Autobahn
- sind insgesamt ein 3:0 gegen den Fahrer.
Rechts überholen ist auf Autobahnen verboten, immer, egal ob die Autobahn "innerorts" oder "außerorts" ist - §7 Abs.3 StVO.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Es entsteht aber ein Dilemma. Überholt man ist man außerorts, fährst du zu schnell bist du innerorts! Fährst du mit einem LKW über die Stadtautobahn trotz Zeichen 330!!! bist du innerorts. Was nun?
Ehm, nö. Überholst du rechts, bist du auf einer Autobahn, aber Innerorts.
Die StVO regelt: Rechts überholen ist Innerorts erlaubt, außer man befindet sich auf einer Autobahn (welche auch Innerorts verlaufen kann)
Ich finde §7 ist da recht eindeutig und verstehe die ganze Problematik hier nicht...
§7 Absatz 3 regelt aber genau das das nur gilt wenn man nicht auf einer Autobahn ist.
@Roadwin
Wenn du aber zu schnell bist bist du auch auf einer BAB also außerorts! Denn BAB ist ja angeblich immer außerorts, oder nicht?
Abgerechnet wird aber der Verstoss innerorts!!!
Wenn das kein Dilemma ist was dann?
Genau so sieht es aus wenn du mit dem LKW den Stadtring abkürzt. Du bist auf der BAB also außerorts, auch hier wird aber innerorts abgerechnet!
Man kann ja nicht außer- und innerorts gleichzeitig sein.
Auch das Argument das Ortsschild hebt nicht die BAB auf halte ich für fragwürdig. Wo steht denn das ein Verkehrszeichen vorrang vor einem anderen hat?
Würde das so sein bedurfte es ja nicht dem Hinweis auf der Avus wie schnell du jetzt fahren darfst, denn du wärst ja nach deiner Aussage noch immer auf der BAB, es würde sich ja nichts ändern. Warum das Schild wenn sich nichts ändert???
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
Wenn du aber zu schnell bist bist du auch auf einer BAB also außerorts! Denn BAB ist ja angeblich immer außerorts, oder nicht?
Abgerechnet wird aber der Verstoss innerorts!!!
Nein, ist sie nicht und die " Abrechnung " erfolgt aber zu den " Außerorts " Sätzen. Bestes Beispiel ist unsere elende A 40 oder A 52. Obwohl sie eindeutig innerhalb der Stadt verlaufen, gelten die Außerortssätze, zb. Bereich " Schönscheidtstr. " oder " AS Gelsenkirchen". Allerdings befindet sich bei allen Abfahrten noch einmal ein Ortseingangschild. Keine Ahnung wie das in Berlin ist. Könnte Patti vielleicht was zu sagen. Ich fahr in Berlin nur Bus oder Bahn..😁 Jedenfalls ist das " Autobahn "- Schild immer maßgebend. Fehlt das, ist das auch keine Autobahn. Schild da, gelten auch die Autobahnregeln.
Zitat:
Du bist auf der BAB also außerorts, auch hier wird aber innerorts abgerechnet!
BAB hat nichts mit innerorts oder außerorts zu tun.
Die Örtlichkeit mit innerorts oder außerorts orientiert sich am Ortsschild, nicht am BAB-Schild.
Eine innerörtliche Autobahn, wie zB. der Stadtring oder die Avus ist eine Autobahn innerorts.
Zitat:
Auch das Argument das Ortsschild hebt nicht die BAB auf halte ich für fragwürdig. Wo steht denn das ein Verkehrszeichen vorrang vor einem anderen hat?
Weil keines der beiden Schilder "Ortseingang" und Autobahn" vorrang vor einem anderen hat, gibt es keine gegenseitige Wirkung oder Aufhebung.
Fährst Du zB. am Spandauer Damm von der "Stadtstraße" auf die Autobahn, dann kommst Du nicht an einem "Ortsende" vorbei, sondern am "Autobahn Anfang".
Du bist ab dem Schild 330 auf einer Autobahn innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, Du kommst nicht an einem "Ortsende" vorbei, und damit weiterhin erhöhte Strafsätze wegen innerorts und zusätzlich aber ein rechts überholen verboten weil man sich nach dem 330 auf einer Autobahn befindet.
Zitat:
Würde das so sein bedurfte es ja nicht dem Hinweis auf der Avus wie schnell du jetzt fahren darfst, denn du wärst ja nach deiner Aussage noch immer auf der BAB, es würde sich ja nichts ändern. Warum das Schild wenn sich nichts ändert???
Das ist doch auch so.
Wenn Du von "außerhalb" die Autobahn nach Berlin herein kommst, dann kommt kurz vor dem ehemaligen Zollhof Dreilinden das Ortsschild "Berlin" und ab da beginnt "innerorts" und das BAB-Teilstück nennt sich dann allgemein sprachlich "AVUS".
Unmittelbar hinter dem Ortsschild "Berlin" kommt dann die Geschwindigkeitsbegrenzung mit 100 km/h.
Du befindest Dich (weiterhin) auf einer Autobahn (kein Schild "Autobahn Ende"😉 und somit weiterhin den Verbot rechts zu überholen, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (weil Du am Ortseingang-Schild vorbeigekommen bist) und damit den höheren Bußgeldsätzen für Geschwindigkeitsverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften.
In anderen Ländern mag das anders sein. Es gibt auch die Situation, dass eine Autobahn mitten in der Stadt auch "außerorts" sein kann. Aber dann ist an der Auffahrt zur Autobahn ein "Ortsende"-Schild vorhanden und an der Abfahrt von der Autobahn das "Ortsanfang"-Schild.
Durch eine derartige Beschilderung mag die Autobahn baulich "mitten durch die Stadt" gehen, ist aber gem. StVO außerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
Aber genau diese Art Beschilderung mit Ortsende an jeder Einfahrt der BAB oder Ortsanfang an jeder Ausfahrt der BAB haben wir nicht in Berlin. AVUS, Stadtautobahn, Stadtring und wie diese Teilstücke alle genannt werden, sind innerhalb der geschlossenen Ortschaft Berlin.
Du baust eine Logik auf, die vom Ansatz komplett falsch ist:
Innerorts ist rechts überholen erlaubt,
außerorts verboten,
da auf der Berliner Stadtautobahn rechts überholen verboten ist, muss das außerorts sein
- das ist aber komplett falsch.
Auf der Berliner Stadtautobahn ist rechts überholen verboten, weil es eine Autobahn ist und auf Autobahnen rechts überholen grundsätzlich immer verboten ist.
Zitat:
Original geschrieben von Opel72
§7 Absatz 3 regelt aber genau das das nur gilt wenn man nicht auf einer Autobahn ist.@Roadwin
Wenn du aber zu schnell bist bist du auch auf einer BAB also außerorts! Denn BAB ist ja angeblich immer außerorts, oder nicht?
Abgerechnet wird aber der Verstoss innerorts!!!
Auf Autobahnen (und generell) gilt, rechts darf nicht schneller gefahren werden als links.
(vgl §5 Abs 1: Es ist links zu überholen)
Abweichend von §5 Abs 1 gilt "Innerorts außer Autobahnen" §7 Abs. 3.
Nun verständlicher?
Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
wenn ich das richtig interpretiere darfst du nicht rechts überholen.
Das darf man genaugenommen nie. Bei Stau oder in der Stadt darf man lediglich wenn man schon rechts ist und der Verkehr stockt rechts schneller fahren als links.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nein, ist sie nicht und die " Abrechnung " erfolgt aber zu den " Außerorts " Sätzen.
Nur dann, wenn die Autobahn außerhalb einer geschlossenen Ortschaft verläuft.
Zitat:
Bestes Beispiel ist unsere elende A 40 oder A 52. Obwohl sie eindeutig innerhalb der Stadt verlaufen, gelten die Außerortssätze, zb. Bereich " Schönscheidtstr. " oder " AS Gelsenkirchen". Allerdings befindet sich bei allen Abfahrten noch einmal ein Ortseingangschild.
Es spielt doch gar keine Rolle, ob eine BAB durch eine Stadt verläuft, sondern ob sie innerhalb einer "geschlossenen Ortschaft" liegt. Und wie Du geschrieben hast, findet man an den Abfahrten der A40 bzw. A52 Ortseingangsschilder, analog auf den Zufahrten Ortsausgangsschilder. Und mir wäre nicht bekannt, dass auf der A40 bzw. A52 Ortseingangsschilder stünden, folglich gilt auf diesen BABs der Außerortstarif.
Zitat:
Jedenfalls ist das " Autobahn "- Schild immer maßgebend. Fehlt das, ist das auch keine Autobahn. Schild da, gelten auch die Autobahnregeln.
Außer bei Tempoverstößen, denn dann sind Ortseingangs- und ausgangsschilder relevant…