stadtautobahn
hallo würde gern mal wissen ob man auf der berliner stadtautobahn auch rechtsüberholen darf? weil die stadtautobahn zählt ja eigentlich zur geschlossenen ortschaft zumindest bei geschwindigkeitsmessungen...
lg
Beste Antwort im Thema
Naja da steht ja "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen" also wird angenommen dass die Autobahn in der Ortschaft liegen kann.
Beudeutet: Das was da steht gilt innerorts wenn es keine Autobahn ist.
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Ne, der § für Autobahnen regelt das, dass es nicht erlaubt ist.
Verrate das nicht, sonst weiß der das noch 😁 . Wie ist nun die Schilderlage ? Fragen über Fragen aber keine gescheite Antwort 😠 .
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Ne, der § für Autobahnen regelt das, dass es nicht erlaubt ist.
Wäre nicht einmal nötig, oder sind Autobahnen in Berlin als Vorfahrtsstraßen beschildert? 😉
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Verrate das nicht, sonst weiß der das noch 😁 . Wie ist nun die Schilderlage ? Fragen über Fragen aber keine gescheite Antwort 😠 .Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Ne, der § für Autobahnen regelt das, dass es nicht erlaubt ist.
Soweit ich mich erinnern kann, steht z.B. auf der AVUS ein Ortseingangsschild, so dass die AB ab dort Innerorts verläuft.
Daher stehen an den Auffahren und Abfahrten dann keine weiteren Ortsschilder.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Fragen über Fragen aber keine gescheite Antwort 😠 .
An der AS Grenzalle/AD Neukölln gibt's kein Ortsausgangsschild, an der AS Seestraße kein Ortseingangsschild und dazwischen gibt es ebenfalls keines von beidem.
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Wenn ich das hier alles lese - komm ich mir als Berliner ja Ortsfremd vor !! Die Stadtautobahn ist eigendlich mal als Schnellstraße gebaut worden - zur Entlastung der Innenstadt ( zu Westzeiten) - irgendwer kam dann auf die Idee, weil es ja eine vierspurige Schnellstraße ist, daraus eine Autobahn zu machen ! Wie sollte zu Westzeiten mit einer Grenze um Berlin diese AB/Schnellstraße ausserhalb liegen ?? Sie liegt auch heute noch nicht "Ausserhalb" !!
DasZitat:
Original geschrieben von Fordscene-bb
Wie sollte zu Westzeiten mit einer Grenze um Berlin diese AB/Schnellstraße ausserhalb liegen ??
frage ich mich auch schon die ganze Zeit...
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
BAB hat nichts mit innerorts oder außerorts zu tun.Zitat:
Du bist auf der BAB also außerorts, auch hier wird aber innerorts abgerechnet!
Die Örtlichkeit mit innerorts oder außerorts orientiert sich am Ortsschild, nicht am BAB-Schild.
Eine innerörtliche Autobahn, wie zB. der Stadtring oder die Avus ist eine Autobahn innerorts.
Ick muss hier mal klugscheißen.😁
Stadtring is datt olle Ding um Berlin und Potsdam drum herum, in Brandenburg, die A10. Dit andere is die Stadtautobahn, deren einer Teil die Avus (A115) is. Im Norden heißt das dann A 111
Im Radio heißts aus irgendwelchen bescheuerten Gründen auch Stadtring. Aber dat is kein Ring, das ist die A100 . Ein Ring ist geschlossen. Und solange der rot-rote Verhinderungssenat da nischt baut, bleibt das ne popelige Stadtautobahn, die den Ostteil der Stadt ausgrenzt.
So siehts aus...
(mit allen Stadtgrenzen)
Und jetzt schluß mit der Diskussion. Wer es jetzt nicht kapiert hat, wird es auch nicht mehr kapieren!
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Stadtring is datt olle Ding um Berlin und Potsdam drum herum, ...
Das Ding außen um Berlin herum, die A10, ist immer noch der "Berliner Ring", steht auch ganz groß auf den Schildern über der Autobahn.
Der "Stadtring" ist das Ding mitten in der Innenstadt, wo man sich nun schon über 35 Jahren zankt, den nach Osten offenen Ring zwischen Westhafen und Tempelhof doch endlich auch mal zu schließen - die A100.
Die A100 heißt ganz offiziell "Stadtring", so wie die A115 sich "Avus" nennt. Findet sich auf den großen Ausschilderungen, wo man die Hinweise "Stadtring Nord" (ab etwa nördlich vom ICC bzw. Zufahrt Knobelsdorfstraße) oder auch "Stadtring Süd" (etwa alles südlich Hohenzollerndamm) auf riesen großen blauen Tafel mitten über der Autobahn mehrfach lesen kann.
Ich steig da immer noch nicht durch und werde weiterhin in Berlin Straßenbahn, Bus und S-Bahn benutzen. Den Berlinern dagegen wünschte ich weiterhin viel Spaß mit ihrem Verkehrschaos...😁😎
Die Ausgangsfrage war doch, ob man auf einer "Stadtautobahn" rechts überholen darf. Wenn man jetzt mal den ganzen "inerorts"/"ausserorts"-Käse weglässt (das macht einen ja ganz wuschig beim lesen) dann wird die Beantwortung ganz einfach.
Fließt der Verkehr auf einer mehrspurigen Strasse mit bis zu 60km/h, dann darf rechts an der Kolonne vorbeigefahren werden. Mit einer Differenzgeschwindigkeit vom max +20km/h, also maximal mit 80km/h.
Das alleine zählt. Nichts anderes. Egal, ob innerorts oder in der Wüste. Damit erklärt sich dann auch automatisch das erlaubte Rechtsüberholen im Stadtverkehr. Dort fließt der Verkehr ja nicht schneller als 50km/h (normalerweise...), also darf ich rechts vorbeifahren (das ist also kein Überholen).
Reduziert man die Diskussion auf diesen Punkt, wird es also sehr übersichtlich.
Die OT-Diskussion über inner/Ausserorts auf der AVUS oder der A100 ist auch Banane. Überholen ist nicht, ausser wenn es sich Staut. Zu schnell == hohe Strafe, wegen Stadtverkehr. Das Leben kann so einfach sein. Und da ja alle hier auf MT immer 100% die Verkehrsregeln befolgen 🙂 kann einen die POL ja auch nix vorwerfen oder??
In diesem Sinne: Gute Fahrt!
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
oder in der Wüste.
Nein. Laut Wüstenverkehrsordnung, kurz WüstVeko i. d. z.Zt. gültigen Fassung dürfen nach § 5, Absatz 4 , 3. Halbsatz " Karawanen auch rechts überholt werden " . Dies mal nur zu zur Klarstellung.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nein. Laut Wüstenverkehrsordnung, kurz WüstVeko i. d. z.Zt. gültigen Fassung dürfen nach § 5, Absatz 4 , 3. Halbsatz " Karawanen auch rechts überholt werden " . Dies mal nur zu zur Klarstellung.Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
oder in der Wüste.
Wird da zwischen "Einhöckerig" und "Mehrhöckerig" unterschieden?
😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Wird da zwischen "Einhöckerig" und "Mehrhöckerig" unterschieden?
😁😁😁
Ja, genau. Dazu ist die Lektüre des § 6, Absatz 8, 5. Satz hilfreich. Das einhöckrige muß einen Geschwindigkeitsunterschied von mindestens 3 km / h aufweisen, sonst gilt das Überholverbot wieder. Für zweihöckrige besteht diese Beschränkung lt. § 78 der Ausnahmeverordnung zur Wüstenverkehrsordnung, kurz AVOzWüstVeko ausdrücklich nicht. Allerdings ist dieser Passus noch strittig, da ein Verfahren beim obersten Wüstengerichtshof, kurz oWüstgh, wegen dieser Ungleichbehandlung anliegt. Auf die Entscheidung dürfen wir gespannt sein.
*prust*
*ROFL*
Ich schmeiß michweg... 😁😁
Du hast §1 Abschnitt C, Absatz 3 des KarTranSoGes (KarawanenTransportSonderGesetz) ausser Acht gelassen:
[...] gilt nicht am Sonntag zwischen 1. und dritter Düne, oder an Werktagen auf der Windabgewandten Seite der nordöstlichen Wanderdüne, wenn die Anzahl der Lasttiere 25 nicht übersteigt und/oder der Herdenführer einen grünen Kaftan trägt. [...]
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Man gut, dass die Gesetzestexte in D einfach und verständlich sind. So kommen bei uns bezüglich der StVO keine Fragen auf... 🙂
Ja, genau. Voraussetzung für alles ist aber die ordnungsgemäße Beschilderung gem. Wüstenbeschilderungsgesetz, kurz Wüstbeschg. mit allen Ausführungsverordnungen: " Zeichen 655 a, b : Wüstenanfang " sowie " Zeichen 656 a,b : Wüstenende " , womit sich der Kreis dann wieder geschlossen hätte und wir wieder beim Thema sind 😁 .