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Staatsanwaltschaft hat Führerschein zurück geschickt...

Themenstarteram 27. November 2022 um 18:29

Hallo,

Letzten Sonntag wurde ich mit Rest Alkohol angehalten.

Beim pusten ergab es ein wert von 0,56 promille Atem alkohol. Darauf hin kam der Artz und hat mir Blut entnommen.

Der Führerschein wurde eingezogen. Weil die Beamten von den Wert x2 ausgehen. 1,12 promille blutwert. Das sei normal das von x2 gerechnet wird laut Aussage der Polizei.

Aber es gibt bis jetzt kein Offiziellen Blut Wert.

Ich sollte Donnerstag anrufen um den Wert zu erfahren und was der Richter entschieden hat. Ober Führerschein sperre oder Fahrerlaubnis entzug, weil der Wert an der Grenze wäre zwische OWI und einer Straftat.

Montag Anwalt eingeschaltet. Er hat natürlich Antrag auf Akteneinsicht gestellt.

Der Anwalt sagte das es komisch sei, das ich vernehmungs Protokoll erhalten habe.

Mittwoch/Donnerstag versucht die Beamten zu erreichen. Es ging keiner ran.

Gestern am Samstag habe ich den Führerschein in der Post per Einwurf einschreiben wieder bekommen von der Staatsanwaltschaft.

Das würde ja dann bedeuten das der Blutwert unter 1,1 promille ist. Es sich somit um eine Ordnungswidrigkeit handelt?

D.h. maximal Führerschein sperre bis 3 Monate und 3 Punkte

Zu mir ersttäter und 2 Punkte.

Lg

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116 Antworten

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2022 um 14:07:23 Uhr:

Anwalt ist Quatsch. Einfach nichts mehr unternehmen, der Bußgeldbescheid kommt dann bestimmt.

Er hat den doch schon längst eingeschaltet:

Zitat:

@michel0104 schrieb am 28. November 2022 um 12:22:29 Uhr:

Ich habe noch kein wert.anwalt hat Akteneinsicht gefordert.

Somit sollte dieser auch das volle Bild des Vorganges erhalten.

Themenstarteram 21. Januar 2023 um 14:19

Kurzes Feedback,

Hatte ja den Führerschein von der Staatsanwaltschaft zurück bekommen.

Dann kamm direkt der Anhörungsbogen 28.11.2022 für die Owi.

Darauf sollte ich nicht reagieren laut Anwalt.

Bis heute noch keine Post oder Bescheid erhalten.

Lg

Themenstarteram 25. Februar 2023 um 16:03

Kurzes update:

Immer noch kein bescheid von irgendeiner Behörde.

Nachdem ich den Anhörungsbogen für das OWI Berfahren nicht Beantwortet habe.

War da nicht sowas in der Richtung von einer Verjährungsfrist von 3 Monaten??

Lg

Danke für die Rückmeldung! :)

Auf Deine Frage weiß ich leider keine Antwort.

Zitat:

@michel0104 schrieb am 25. Februar 2023 um 17:03:19 Uhr:

Nachdem ich den Anhörungsbogen für das OWI Berfahren nicht Beantwortet habe.

War da nicht sowas in der Richtung von einer Verjährungsfrist von 3 Monaten??

Gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt hat.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Februar 2023 um 20:45:15 Uhr:

Gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt hat.

Wieso denn das? Mit seinen Angaben kann man sagen, dass derzeit noch keine Verjährung eingetreten ist.

Themenstarteram 25. Februar 2023 um 21:37

Rockville, wann würde denn eine Eintreten?

Für Fahrten unter Alkoholeinfluss außerhalb des Strafrechts = Ordnungswidrigkeit beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate.

Gruß Jerry

Themenstarteram 25. März 2023 um 19:05

Update....

4/12 Monate von der Verjährungsfrist

Noch kein Bescheid erhalten.

Themenstarteram 29. April 2023 um 10:51

5/12 Monate von der Verjährungsfrist

Noch kein Bescheid erhalten.

Dann frag nach, wo denn der Bescheid bleibt. So geht es schließlich nicht. Als steuerzahlender Bürger hast du ein Anrecht darauf, bevorzugt behandelt zu werden...

Themenstarteram 29. April 2023 um 10:58

Ja cool, am Dienstag mache ich das direkt.

 

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. April 2023 um 12:53:18 Uhr:

Dann frag nach, wo denn der Bescheid bleibt. So geht es schließlich nicht. Als steuerzahlender Bürger hast du ein Anrecht darauf, bevorzugt behandelt zu werden...

Zitat:

@michel0104 schrieb am 29. April 2023 um 12:51:25 Uhr:

5/12 Monate von der Verjährungsfrist

Die Verjährung ist immer noch nicht eingetreten. Also lieber nicht zu früh freuen.

Themenstarteram 30. April 2023 um 8:43

Nein Freuen tut sich hier keiner.

Themenstarteram 21. Mai 2023 um 10:27

6/12 Monate

Verjährungsfrist noch nicht eingetreten...

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