Spurwechsel auf der BAB

Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.

Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.

Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:

Zitat:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)

Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.

Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)

...

Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.

Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.

Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.

( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )

MfG

invisible_ghost

MOD

Beste Antwort im Thema

Es ist überaus simpel:

Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!

Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...

Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕

Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!

1387 weitere Antworten
1387 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Man sollte also wissen, dass man als Auffahrender hinterher schlechte Karten hat, dem Spurwechsler nachzuweisen, dass er einem zu wenig Zeit ( < drei Sekunden) gelassen hat, um auf den Spurwechsel zu reagieren, falls es denn wirklich so war.

Da stimme ich Dir (von der Zeitangabe mal abgesehen ...) im Wesentlichen zu. Ich will gar nicht wissen, wie viele tatsächliche Spurwechselunfälle so objektiv fälschlicherweise als Auffahrunfälle in die Annalen eingehen.

Und wenn es dem Hintermann doch gelingt, die ernsthafte Möglichkeit eines Spurwechselunfalls nachzuweisen, dann erkauft er sich dies, dazu muss man kein Prophet sein, nicht selten mit einem immer höher werdenden eigenen Ausgangstempo. Dann kann er sich aussuchen: entweder gepennt oder arg flott - unterm Strich beides doof. 😁

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Auf der AB nicht die spur wechseln wenn ein anderer deswegen unvermittelt bremsen muss. Auch nicht wenn der boes 200 faehrt und der spurwechsler massig sonderrechte geniesst wegen 130.

Wir kommen hier vom hundersten bis ins tausendste. Einparken und trecker fahren. 🙂

Es wird wieder albern scheint mir....
ich mach mal pause....

3L

Die Vorfahrtrechte bei über 130 hast allein Du in das Thema eingebracht - mit Deiner pauschalen Aussage "gebremst wird rechts". Die Behauptung hat der Uhu gründlichst auseinandergenommen -

die gibt es schlichtweg nicht. - Mal sehen, ob wir danach noch einen Minimalkonsens finden,

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935



Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Ich behaupte, dass es Leute gibt, die in ihrem Leben überhaupt noch keine Vollbremsung gemacht haben, und Du hältst das für "normal" oder zumindest mal rechtlich unbedenklich, wenn Leute wissentlich für einen besch... Spurwechsel aus der Bequemlichkeit heraus, nicht mal selber kurz vom Gas gehen oder auf selbiges treten zu wollen, auf diese Maximalverzögerung DES ANDEREN kalkulieren?
Was Du hineininterpretierst, gibt mein Beitrag gar nicht her. Da steht nichts von kalkuliertem Rausziehen und rechtlicher Unbedenklichkeit, oder dass ich so ein Verhalten normal finde.

Das finde ich schon mal sehr beruhigend 🙂

Zitat:

Im Gegenteil, ich hatte geschrieben, dass der Spurwechsler nach m.E. eine Teilschuld hat. Aber an den Fakten führt kein Weg vorbei: Auf besonders griffiger Fahrbahn kommt ein Pkw aus 200 km/h in 7,65 Sekunden zum Stillstand, Reaktionszeit inbegriffen. Es ist also keine Maximalbremsung oder fahrerische Meisterleistung, seinen Wagen unter günstigen Bedingungen in 5 Sekunden von 200 km/h auf 130 km/h zu verzögern. Die Zeit genügt, um auf die hier diskutierte Gefahrensituation zu reagieren. Und wer bei 200 km/h unkonzentriert fährt und ignoriert, dass es u.U. auf jede Sekunde ankommt, muss sich beim Crash den Vorwurf gefallen lassen, Verursacher eines vermeidbaren Auffahrunfalls zu sein.

Du schreibst ja selbst schon mal bei Zitat: "günstigen Bedingungen". Was, wenn die mal NICHT so günstig sind? 😉

Oder anders gesagt: MEINE Intention ist nicht die Analyse einer Unfallsituation und wer welchen generellen Rechtsanspruch dabei hat. Das hängt von einem Dutzend Faktoren ab, die teilweise nicht mal was mit der Verkehrssituation zu tun haben müssen 😉 Darüber darf sich gerne ein Anwalt den Kopf zerbrechen, wenn es denn tatsächlich zu spät war.

Mir geht es hier in dieser wie auch in anderen Diskussionen um die Definition korrekten und gesellschaftskompatiblen Fahrens. Und die besteht allein schon nach §1 grundsätzlich nicht in der Maximalauslegung der rechtlichen Möglichkeiten, auch wenn das zugegebenermaßen heute zum Volkssport geworden ist.

Indem Du hier ein solches Verhalten legitimierst, nehmen das natürlich einige zum Anlass, für sich genau SO eine Fahrweise zu beanspruchen. Das hilft uns letztlich aber nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö - auch in dem § 7 wird nur auf eine Gefährdung abgestellt. Eine Behinderung ist da nicht erwähnt. 😁

Das steht schon in § 1 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

................... daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Und nun überdenke mal deine ganzen Argumente🙄

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von armin-g



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nö - auch in dem § 7 wird nur auf eine Gefährdung abgestellt. Eine Behinderung ist da nicht erwähnt. 😁
Das steht schon in § 1 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

................... daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Und nun überdenke mal deine ganzen Argumente🙄

Das Thema hatten wir schon irgendwo auf Seite 17, 23 oder vielleicht auch auf noch einigen Seiten.

Der §1 richtet sich pauschal an alle VT. Der 180-Fahrer behindert den 130-Fahrer genauso wie umgekehrt. Es kann halt nur einer zur Zeit den LKW überholen. Und nach den spezielleren Regeln hat der 130-Fahrer wegen der Umstände das Recht. Bitte nochmal vor allem dazu die Beiträge von @Uhu110 lesen.

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973


Du schreibst ja selbst schon mal bei Zitat: "günstigen Bedingungen". Was, wenn die mal NICHT so günstig sind? 😉

Wenn die Bedingungen ungünstig sind sollte er vielleicht langsamer fahren.

Da gibts auch § dazu. 😁

unbegrenzt ist eben nicht unbegrenzt. Auch wenns manche hier glauben und es würde sich alles von selbst einpendeln wenn der Verkehr dichter wird.
Sieht man hier im Thema, daß es sich gar nicht einpendeln kann wenn links eingebaute Vorfahrt in allen Lebenslagen haben soll. 🙄

Die Lösung bei manchen hier scheint echt zu sein links zu bleiben.
Nur wie komm ich das erstemal nach links?

armin-g:
bei dir fehlt ein fettes mehr als nach den Umständen unvermeidbar

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


. Und nach den spezielleren Regeln

Welche " speziellen Regeln " ? Bitte mal die Quellen angeben, mit § und Seitenzahl. Danke.Ich kenne nämlich nur das:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SpurWechsel.php

http://www.gib-acht-im-verkehr.de/unfall/2.5.3.php

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RechtsFahrgebot.php

Mir geht es (wie zitiert) um die Geschwindigkeit wenn die Umstände für Herrn Lehmann nicht "günstig" sind. 😁

§ sind §3 und §18 StVO.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


. Und nach den spezielleren Regeln
Welche " speziellen Regeln " ? Bitte mal die Quellen angeben, mit § und Seitenzahl. Danke.

Immer noch StVO § 5 Absatz 4 aus meinem Startbeitrag.

Vom 29.5.2012 veröffentlicht vom ADAC in ADAC-News Urteilsammlung:

"Zurück zur Übersicht #97691, AG LINGEN vom 16.05.2011, 12 C 1282/10
Alleiniges Verschulden eines auf die linke Fahrspur wechselnden Kfz bei Kollision mit einem im Überholvorgang befindlichen Kfz
Kommt es zu einer Kollision, weil ein Fahrzeugführer zum Überholen auf die linke Fahrspur wechselt, ohne dabei auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, so haften allein der Fahrer und der Halter des die Fahrspur wechselnden Fahrzeuges. (Aus den Gründen: ...Geht man davon aus, dass das klägerische Fahrzeug einen grösseren Abstand von dem Beklagtenfahrzeug beim Ausscheren gehalten hat, so wäre das klägerische Fahrzeug noch früher auf der Gegenfahrbahn sichtbar gewesen. Daraus ergibt sich, dass der Unfall auf alle Fälle für die Beklagte vermeidbar gewesen ist, weil diese sich vor Einleitung des
Überholvorganges über den rückwärtigen Verkehrsraum zu vergewissern hatte und dann hätte feststellen müssen, dass sich der Fahrer des klägerischen Fahrzeuges bereits auf der Gegenfahrbahn befunden hat. Die Bekl. hätte daher den Überholvorgang zurückstellen müssen. Dieses Verschulden wirkt derart stark, dass eine Schadensteilung nicht angezeigt ist...). (s.a. Anmerkung von Diehl = Dok.Nr. .....). Fundstellen ZFS,2012 135 M.ANM.DIEHL"

Noch Fragen Kienzle?

Jepp Hauser - Thema verfehlt 6 - setzen. 😁

Ich sprach nicht von einem im Überholvorgang befindlichen Kfz, sondern von einem, dass irgendwann von hinten ankommt, beim Spurwechsel im Rückspiegel mitunter noch die Größe einer Fliege hat und dann mal das Gaspedal lupfen oder halt mal bremsen muss - das ist eine völlig andere Baustelle.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Jepp Hauser - Thema verfehlt 6 - setzen. 😁

Ich sprach nicht von einem im Überholvorgang befindlichen Kfz, sondern von einem, dass irgendwann von hinten ankommt, beim Spurwechsel im Rückspiegel mitunter noch die Größe einer Fliege hat und dann mal das Gaspedal lupfen oder halt mal bremsen muss - das ist eine völlig andere Baustelle.

Ja das ist wohl auch dem letzten hier bekannt!aber der Fall den du hier

ansprichst hat rein gar nichts mit dem Spurwechsel an sich zutun...

wenn das nachfolgende Fahrzeug im Rückspiegel erst Fliegen Größe

hat darfst du natürlich die Spur wechseln...solange du mit ausreichender

Vdiff. überholst will dir keiner was.Nur die Überschrift "Spurwechsel auf

der BAB" geht voll am Thema vorbei/an dem vorbei was du eigentlich

meinst -> daher auch die vielen Missverständnisse.Natürlich hat der

200 + Fahrer zu warten wenn du zB. einen LKW mit 130 überholst

und du schon lange bevor er von hinten angerauscht kommt die Spur

gewechselt hast.Problematisch wirds nur wenn du die Geschwindigkeit

des nachfolgenden Verkehrs falsch einschätzt und ihm direkt vor den

Kühler ziehst,aber das passiert jedem halbwegs erfahrenen Autofahrer

im Normalfall nicht...gut Fehler macht jeder mal aber wenn sich diese

Situationen häufen solltest du dein eigenes Verhalten mal hinterfragen.

Da Ich aber denke/hoffe das dies bei dir nicht der Fall ist gibt es

eigentlich auch keinen Grund so einen Thread zu eröffnen.

@meggii: ich habe ganz bewusst einen leicht provokativen Titel für dieses Thema gewählt. Zu den Zeitpunkt geisterten hier diverse User rum, die pauschal sagten "gebremst wird rechts". Das das nicht immer so gilt, haben wir ja hier sehr mühsam erarbeitet.

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


Vom 29.5.2012 veröffentlicht vom ADAC in ADAC-News Urteilsammlung:

"Zurück zur Übersicht #97691, AG LINGEN vom 16.05.2011, 12 C 1282/10
Alleiniges Verschulden eines auf die linke Fahrspur wechselnden Kfz bei Kollision mit einem im Überholvorgang befindlichen Kfz
Kommt es zu einer Kollision, weil ein Fahrzeugführer zum Überholen auf die linke Fahrspur wechselt, ohne dabei auf den nachfolgenden Verkehr zu achten, so haften allein der Fahrer und der Halter des die Fahrspur wechselnden Fahrzeuges. (Aus den Gründen: ...Geht man davon aus, dass das klägerische Fahrzeug einen grösseren Abstand von dem Beklagtenfahrzeug beim Ausscheren gehalten hat, so wäre das klägerische Fahrzeug noch früher auf der Gegenfahrbahn sichtbar gewesen. Daraus ergibt sich, dass der Unfall auf alle Fälle für die Beklagte vermeidbar gewesen ist, weil diese sich vor Einleitung des
Überholvorganges über den rückwärtigen Verkehrsraum zu vergewissern hatte und dann hätte feststellen müssen, dass sich der Fahrer des klägerischen Fahrzeuges bereits auf der Gegenfahrbahn befunden hat. Die Bekl. hätte daher den Überholvorgang zurückstellen müssen. Dieses Verschulden wirkt derart stark, dass eine Schadensteilung nicht angezeigt ist...). (s.a. Anmerkung von Diehl = Dok.Nr. .....). Fundstellen ZFS,2012 135 M.ANM.DIEHL"

Noch Fragen Kienzle?

Ja !

Warum postest Du am Thema vorbei ?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Immer noch StVO § 5 Absatz 4 aus meinem Startbeitrag.

Und was ist daran " speziell " ? 😕

Deine Antwort
Ähnliche Themen