Spurwechsel auf der BAB
Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.
Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.
Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:
Zitat:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)
Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.
Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)
...
Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.
Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.
Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.
( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )
MfG
invisible_ghost
MOD
Beste Antwort im Thema
Es ist überaus simpel:
Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!
Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...
Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕
Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!
1387 Antworten
Nochmal ein beispiel: klick
Es wird uns sicher schwer fallen einen zeitrahmen fuer den spurwechsel zu bestimmen, aber es liegt auf der hand, dass es enge zeitraeume sind die man in sekunden angeben wird. Daher sind notwendige bremsungen, in dem zusammenhang, immer unvermittelt. Ich denke das liegt auf der hand. (wir sprechen vom spurwechsel selbst nicht vom ueberholen des 3. LKWs nacheinander.)
3L
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Es wird uns sicher schwer fallen einen zeitrahmen fuer den spurwechsel zu bestimmen, aber es liegt auf der hand, dass es enge zeitraeume sind die man in sekunden angeben wird.
So weit richtig, und deshalb wird es oft schwer sein, einen Unfall hinterher sauber in die eine oder andere Kategorie einzuordnen. Zeugen in anderen Fahrzeugen werden den Ablauf sicher nicht mit der Stoppuhr gemessen haben. Den folgenden Auszug aus einem Urteil halte ich daher für praxisnah:
Zitat:
Kann nicht festgestellt werden, ob es sich bei einem Unfall auf der linken von drei Spuren einer Autobahn um einen typischen Unfall im Rahmen eines Fahrspurwechsels oder um einen typischen Auffahrunfall handelt, ist eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.
(LG ESSEN vom 03.12.2009 Aktenzeichen: 4 O 4/08, Quelle )
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
So weit richtig, und deshalb wird es oft schwer sein, einen Unfall hinterher sauber in die eine oder andere Kategorie einzuordnen. Zeugen in anderen Fahrzeugen werden den Ablauf sicher nicht mit der Stoppuhr gemessen haben. Den folgenden Auszug aus einem Urteil halte ich daher für praxisnah:Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Es wird uns sicher schwer fallen einen zeitrahmen fuer den spurwechsel zu bestimmen, aber es liegt auf der hand, dass es enge zeitraeume sind die man in sekunden angeben wird.
Vollkommen richtig!Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
MfG, Tazio1935Zitat:
Kann nicht festgestellt werden, ob es sich bei einem Unfall auf der linken von drei Spuren einer Autobahn um einen typischen Unfall im Rahmen eines Fahrspurwechsels oder um einen typischen Auffahrunfallhandelt, ist eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.
(LG ESSEN vom 03.12.2009 Aktenzeichen: 4 O 4/08, Quelle )
Wir haben das problem aber per definition nicht. Wir haben einen betreff und wissen worueber wir sprechen. 😛
In der praxis wird es ggf schwer sein den unfall einzutueten. Ist es aber getan faellt das urteil leicht.
Oder anders gesagt, ich halte es nicht fuer sinnvoll den idealen, fehlerfreien und STVO konformen spurwechsel so zu gestalten, dass man spaeter hoffen kann es gaebe keine zeugen und man kaeme mit dem oben zitierten urlteil davon.
Wir sprechen davon wie man es richtig macht, nicht ueber fehler. Das schreiben wir von anfang an, das fehler sein koennen. Einige meinten aber man koenne andere bremsen lassen und sei damit fehlerfrei STVO konform. Also vorsatz! Das halte ich fuer falsch. Obwohl fuer die gerichte die beweisslage schwierg sein kann, das stimmt.
willy
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Nun mal nicht übertreiben. Eine "absolute Notvollbremsung" ist es nicht, wenn man zusätzlich zur tatsächlich benötigten Zeit noch rund 50 Prozent extra zum Bremsen zur Verfügung hat. Willst Du bestreiten, dass fünf Sekunden reichen, um durch ein rechtzeitiges Bremsmanöver den Unfall zum vermeiden? ...Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Jetzt kommst Du daher, und stellst Dich allen Ernstes hin, und meinst, man könne beim Spurwechsel jederzeit andere zur absoluten Notvollbremsung nötigen???Damit kann man also eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs wirksam beim Spurwechsel ausschließen?
Nicht wirklich Dein Ernst oder???
Ich will bestreiten, dass bei einem solchen Gebaren der Spurwechsler nicht mindestens eine Gefährdung billigend in Kauf nimmt, und das widerspricht nun mal der StVO.
Ich finde die "Großzügigkeit" mit der von Dir 1,25 (in Worten einskommazweifünf) Sekunden als 50% mehr und damit doch Zeit satt verkauft werden fast schon zynisch.
Eine Sekunde, das ist ein Wimpernschlag - nix. Und nach dieser einen Sekunde hilft nur noch die kfz-mögliche Maximalverzögerung!!!, um einen Unfall zu vermeiden. Ich behaupte, dass es Leute gibt, die in ihrem Leben überhaupt noch keine Vollbremsung gemacht haben, und Du hältst das für "normal" oder zumindest mal rechtlich unbedenklich, wenn Leute wissentlich für einen besch... Spurwechsel aus der Bequemlichkeit heraus, nicht mal selber kurz vom Gas gehen oder auf selbiges treten zu wollen, auf diese Maximalverzögerung DES ANDEREN kalkulieren?
Menschlich kann ich bimmelfrei gar nicht sagen, was ich davon halte. Rechtlich mag es oft genug ausgehen wie das Hornberger Schießen. Ich halte von Anzeigen und den Heulfreds "der hat mich genötigt, rechts übherholt, ausgebremst, weiß der Schinder... auch nichts, aber wir sind hier nicht bei Gericht sondern in einem Forum, wo wir mal überlegen sollten, wie der IDEALfall aussieht, nicht das rechtlich gerade noch rauspaukbare...
Ganz abgesehen davon, dass bei dieser Rechung das exakte Wissen um die Differenzgeschwindigkeit vom Rausziehenden vorausgesetzt wird, denn Deine 5sec. gelten ja nur relativ zur Differenzgeschwindigkeit. Was, wenn der Herannahende gerade beschleunigt, um schneller Platz zu machen? Was, wenn der schon ein paar ältere Reifen hat, keinen perfekten Bremsfuß, die Stoßdämpfer schon 3-4 Jährchen auf dem Buckel?...
Was, wenn der Ausscherende seinerseits bremsen muss, weil sich vor ihm ein Ereignis ergibt, dass er vorher nicht beobachtet hat?
Da hilft dann keine Katalogbremstestmessung.
Das ist doch letztlich genau das, was 3l meint: kannst Du als Spurwechsler bei den vielen Parametern eine Gefährdung AUSSCHLIESSEN? Also per Definitionem, dass Dein Spurwechselereignis den anderen in die Situation bringt, dass es nur noch vom "Zufall" abhängt, ob es kracht oder nicht?
Ich meine nein. Gas lupfen, ja, "leichte" Bremsung, ja, da bin ich bei Dir, weil man ja immer irgendwie auf wen aufläuft. Aber eine Schrecksekunde, eine Bonussekunde und dann VOLL in die Eisen kloppen, was die Karre hergibt? Ne, die Rechnung geht für mich nicht auf...
Daher nur immer wieder mein Apell: statt im Nachkommabereich auszutüfteln, ab wann man denn nicht mehr gefährdet im Sinne des Rechts sollte man sich doch eigentlich befleißigen, nicht nur nicht zu gefährden sondern sogar nach Möglichkeit nicht zu behindern. Denn das Behindern allein zeugt ja schon nicht gerade von gutem Charakter 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Nochmal ein beispiel: klickEs wird uns sicher schwer fallen einen zeitrahmen fuer den spurwechsel zu bestimmen, aber es liegt auf der hand, dass es enge zeitraeume sind die man in sekunden angeben wird. Daher sind notwendige bremsungen, in dem zusammenhang, immer unvermittelt. Ich denke das liegt auf der hand. (wir sprechen vom spurwechsel selbst nicht vom ueberholen des 3. LKWs nacheinander.)
3L
Dein Link lässt auf ein direktes "vor den Bug ziehen" schließen - ob es einen Grund dafür gab, kann ich daraus nicht erkennen.
Können wir uns soweit einigen, dass in dem Link - vermutlich - eine unerlaubte Gefährdung vorlag?
Wenn ich (ursprünglich von der rechten Spur kommend) schon den dritten LKW in Kolonne überhole - mit Marschtempo 130 - und der Veyron (nur als Beispiel) von seinen 300 bei meinem Spurwechsel noch ein kleiner Punkt in meinem Rückspiegel war, wird links gebremst.
Irgendwo dazwischen kippt das ganze sicher - hatten wir aber auch schon hier reichlich diskutiert.
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Daher nur immer wieder mein Apell: statt im Nachkommabereich auszutüfteln, ab wann man denn nicht mehr gefährdet im Sinne des Rechts sollte man sich doch eigentlich befleißigen, nicht nur nicht zu gefährden sondern sogar nach Möglichkeit nicht zu behindern. Denn das Behindern allein zeugt ja schon nicht gerade von gutem Charakter 😉
Mein Augenmaß reicht sicher nicht in den Nachkommabereich - im Zweifel lasse ich das sicher bleiben. Aber wenn unterschiedliche Tempi gefahren werden, gibt es mitunter halt mehr Fahrzeuge als Fahrstreifen. Und dass dann pauschal die langsameren zurückstecken müssen, finde ich halt in der StVO nicht abgebildet.
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
....
Ganz abgesehen davon, dass bei dieser Rechung das exakte Wissen um die Differenzgeschwindigkeit vom Rausziehenden vorausgesetzt wird, denn
....
Das finde ich ist ein sehr wichtiger punkt...
Ein spurwechsel mit genuegend luft das kein anderer (unvermittelt) bremsen muss fuehrt im fehlerfall zu einer leichten bremsung. Kann passieren, reisst einem niemand den kopf fuer ab.
Wohin aber fuehrt ein spurwechsel der im idealfall (nicht verschaetzt) schon eine bremsung dritter erfordet, wenn dann noch fehler hinzukommen?
Oder zwei parameter, der hinten war doch naeher drann, vorne wird ploetzlich stark gebremst. Und dann? Kann man so wirkliche eine gefaehrdung ausschliessen?
Zudem ist die formulierung "eine gefaehrdung auschliessen muessen" eine sehr harte. Das ist nicht nur normaler vorrang. In anderen zusammenhaengen habe ich gezeigt, dass die formulierung einem sogar noch dann die schuld gibt wenn andere sich nachweisslich falsch verhalten.
Ich denke das wird in der diskussion hier auch stark unterschaetzt.
willy
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Mein Augenmaß reicht sicher nicht in den Nachkommabereich - im Zweifel lasse ich das sicher bleiben. Aber wenn unterschiedliche Tempi gefahren werden, gibt es mitunter halt mehr Fahrzeuge als Fahrstreifen. Und dass dann pauschal die langsameren zurückstecken müssen, finde ich halt in der StVO nicht abgebildet.Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Daher nur immer wieder mein Apell: statt im Nachkommabereich auszutüfteln, ab wann man denn nicht mehr gefährdet im Sinne des Rechts sollte man sich doch eigentlich befleißigen, nicht nur nicht zu gefährden sondern sogar nach Möglichkeit nicht zu behindern. Denn das Behindern allein zeugt ja schon nicht gerade von gutem Charakter 😉
Das hat auch hier wohl nie einer behauptet.
In der Tat ist es aber doch so, dass der SPURWECHSLER die Sorgfaltspflicht auf seiner Seite hat. Dass es, wenn dieser denn schneller als alle anderen wäre, naturgemäß erst gar kein Problem gäbe, ist zwar richtig, an dieser Stelle sachlich aber irrelevant. Warten muss er nicht, weil er langsam ist, sondern weil er auf eine Spur will, auf der schon ein anderer ist.
Zu definieren ist jetzt, ab WANN das denn so ist, denn die Spur kann ich sicher nicht bis 3km im Voraus beanspruchen 😉 Ein wie Du schon sagst, sinnfälliges "dazwischen" muss es geben.
Da waren wir uns eigentlich auch schon fast alle einig - auch wenn 3l nicht wusste, dass er dasselbe meint 😁, aber diese neue 5-sekunden Regel hier reißt letztlich nur wieder alte Wunden auf.
Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Einige meinten aber man koenne andere bremsen lassen und sei damit fehlerfrei STVO konform. Also vorsatz! Das halte ich fuer falsch.
Nochmal in aller Ruhe:
Es ist einem unter bestimmten Umständen völlig zumutbar, von anderen Verkehrsteilnehmern zum Bremsen gezwungen zu werden.
- Man biegt im Stadtverkehr um eine enge Kurve, und UNVERMITTELT taucht vor einem ein Auto auf, das rückwärts einparkt. Dazu kommt Gegenverkehr. Der Rückwärtseinparker zwingt einen zum Bremsen. Einparken darf er trotzdem.
- Man trifft auf langsamere Verkehrsteilnehmer vor einem. Fahrschule, Sonntagsfahrer, Parkplatzsucher, Lkw, Trecker. Sie zwingen einen zum Bremsen. Langsamer fahren dürfen sie trotzdem.
- Man trifft auf der BAB mit 200 km/h auf einen Pkw, der vor einem die Spur wechselt, um mit Richtgeschwindigkeit eine Lkw-Kolonne zu überholen. Der Spurwechsler zwingt einen zum Bremsen. Die Spur wechseln und überholen darf er trotzdem.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Mein Augenmaß reicht sicher nicht in den Nachkommabereich - im Zweifel lasse ich das sicher bleiben. Aber wenn unterschiedliche Tempi gefahren werden, gibt es mitunter halt mehr Fahrzeuge als Fahrstreifen. Und dass dann pauschal die langsameren zurückstecken müssen, finde ich halt in der StVO nicht abgebildet.Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Daher nur immer wieder mein Apell: statt im Nachkommabereich auszutüfteln, ab wann man denn nicht mehr gefährdet im Sinne des Rechts sollte man sich doch eigentlich befleißigen, nicht nur nicht zu gefährden sondern sogar nach Möglichkeit nicht zu behindern. Denn das Behindern allein zeugt ja schon nicht gerade von gutem Charakter 😉
Das ist auch nur teil deiner
sichtweise.
Die linke spur hat nicht deswegen vorrang weil da die tollen autos sind, sondern weil der spurwechsler besondere pflichten hat.
Also nicht
weilder schnellere recht hat, sondern weil der der die durchgehende spur befaehrt vorrang hat. Siehe §5,4 welcher halt andersrum fomuliert. Also nicht vorrang, aber es werden dem wechsler besonders harte auflagen gemacht. Damit ist er dann im nachteil 🙂
3L
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Man trifft auf der BAB mit 200 km/h auf einen Pkw, der vor einem die Spur wechselt, um mit Richtgeschwindigkeit eine Lkw-Kolonne zu überholen. Der Spurwechsler zwingt einen zum Bremsen. Die Spur wechseln und überholen darf er trotzdem.
Vorhin eine ähnliche Situation gehabt:
Tempo 100 Bereich, ich mit 120 nach Tacho Unterwegs.
Die Fahrbahn ist in dem Bereich 3 Spurig wobei die rechte Spur
auf eine andere Autobahn führt und durch Breite Markierungsstriche
getrennt ist.
Jedenfalls will ich den auf der Mittelspur fahrenden LKW überholen
(ist ja eigtl. die rechte Spur, wenn der LKW auf der A59 bleiben möchte),
kucke in den Spiegel, Schulterblick => alles Frei also die Spur gewechselt
(mit Blinker natürlich)
ca. 10 Sekunden Später bekam ich einen "Schreck" als ein anderes Fahrzeug
Formatfüllend im Rückspiegel zu sehen war und Wild die Lichthupe betätigte.
Der Wagen muss einen Affenzahn (min. 160 km/h) drauf gehabt haben
und durch die Tiefstehende Sonne, welche ich im Rücken hatte, habe ich den
Wagen schlichtweg nicht gesehen.
Als ob das noch nicht genug war, ist er, nachdem ich den LKW überholt hatte
und wieder Rechts rüber bin, mit Vollgas weitergefahren und hat sich ganz knapp vor einem
anderen Fahrzeug in die ganz rechte Spur (die ja auf die andere Autobahn abzweigt)
reingezwängt und dieses andere Fahrzeug zu einer "starken" Bremsung genötigt.
Das alles wegen höchstens 1 Nanosekunde Zeitgewinn.... 🙄
Das der Fahrer mir irgendwas "zugewedelt" hatte, als ich vor ihm gefahren war,
ist nur das Tüpfelchen auf dem i.
Ich gebe ja zu mich auch nicht ganz korrekt verhalten zu haben,
aber der andere hatte durch seine doch sehr deutliche Tempo Überschreitung
eine nicht unerhebliche "Schuld" daran das die Situation überhaupt erst brenzlig
geworden ist. Wer rechnet schon ernsthaft damit das
in einer Tempo 100 Zone ein Fahrzeug deutlich zu schnell langdonnert.
Wäre es ein Einsatzwagen gewesen, hätte ich Ihn garantiert durch das Blaulicht gesehen,
aber so ist das andere Fahrzeug (übrigens Silber) einfach im Strahlenden Licht
der Sonne untergegangen.
Na ja, Vorfall abhaken und vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Ich behaupte, dass es Leute gibt, die in ihrem Leben überhaupt noch keine Vollbremsung gemacht haben, und Du hältst das für "normal" oder zumindest mal rechtlich unbedenklich, wenn Leute wissentlich für einen besch... Spurwechsel aus der Bequemlichkeit heraus, nicht mal selber kurz vom Gas gehen oder auf selbiges treten zu wollen, auf diese Maximalverzögerung DES ANDEREN kalkulieren?
Was Du hineininterpretierst, gibt mein Beitrag gar nicht her. Da steht nichts von kalkuliertem Rausziehen und rechtlicher Unbedenklichkeit, oder dass ich so ein Verhalten normal finde. Im Gegenteil, ich hatte geschrieben, dass der Spurwechsler nach m.E. eine Teilschuld hat. Aber an den Fakten führt kein Weg vorbei: Auf besonders griffiger Fahrbahn kommt ein Pkw aus 200 km/h in 7,65 Sekunden zum Stillstand, Reaktionszeit inbegriffen. Es ist also keine Maximalbremsung oder fahrerische Meisterleistung, seinen Wagen unter günstigen Bedingungen in 5 Sekunden von 200 km/h auf 130 km/h zu verzögern. Die Zeit genügt, um auf die hier diskutierte Gefahrensituation zu reagieren. Und wer bei 200 km/h unkonzentriert fährt und ignoriert, dass es u.U. auf jede Sekunde ankommt, muss sich beim Crash den Vorwurf gefallen lassen, Verursacher eines vermeidbaren Auffahrunfalls zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von HerrLehmann1973
Eine Sekunde, das ist ein Wimpernschlag - nix.
Innerhalb dieses "Nix" legst Du bei 200 km/h rund 55 Meter zurück.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich will es mal so sagen: Ich habe mich da sicher unglücklich ausgedrückt. Mit demZitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das (Fettgedruckte) erweist sich als Käse. Können wir uns darauf einigen? 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
meinte ich, dass der Schnellerfahrer mit Lupfen oder dezentem Bremsen problemlos den Sicherheitsabstand einhalten kann.Zitat:
bezogen auf sein Tempo
Den Fred habe ich in dem Kontext erstellt, dass hier das Gerücht umging, ein 300+ -Fahrer hätte Vorfahrt auf der linken Spur, selbst wenn er noch hunderte von Metern hinter einem 130-Fahrer entfernt ist, der vielleicht mal 30 LKW am Stück überholen muss, weil zwischen denen einfach keine Lücke ist. Stichwort war damals ein absolutes "gebremst wird rechts" (leicht überspitzt formuliert...)
Das wollte ich in der Absolutheit nicht stehenlassen.
Das war ich,
Ich sprach aber nicht von 30 LKW.
Ich sprach genau von einem.
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Nochmal in aller Ruhe:Zitat:
Original geschrieben von 3L-auto-ja
Einige meinten aber man koenne andere bremsen lassen und sei damit fehlerfrei STVO konform. Also vorsatz! Das halte ich fuer falsch.Es ist einem unter bestimmten Umständen völlig zumutbar, von anderen Verkehrsteilnehmern zum Bremsen gezwungen zu werden.
- Man biegt im Stadtverkehr um eine enge Kurve, und UNVERMITTELT taucht vor einem ein Auto auf, das rückwärts einparkt. Dazu kommt Gegenverkehr. Der Rückwärtseinparker zwingt einen zum Bremsen. Einparken darf er trotzdem.
- Man trifft auf langsamere Verkehrsteilnehmer vor einem. Fahrschule, Sonntagsfahrer, Parkplatzsucher, Lkw, Trecker. Sie zwingen einen zum Bremsen. Langsamer fahren dürfen sie trotzdem.
- Man trifft auf der BAB mit 200 km/h auf einen Pkw, der vor einem die Spur wechselt, um mit Richtgeschwindigkeit eine Lkw-Kolonne zu überholen. Der Spurwechsler zwingt einen zum Bremsen. Die Spur wechseln und überholen darf er trotzdem.
MfG, Tazio1935
In anderen faellen ist alles anders, zum beispiel beim einparken.
Das hat niemand je bestritten. 🙂
Auf der AB nicht die spur wechseln wenn ein anderer deswegen unvermittelt bremsen muss. Auch nicht wenn der boes 200 faehrt und der spurwechsler massig sonderrechte geniesst wegen 130.
Wir kommen hier vom hundersten bis ins tausendste. Einparken und trecker fahren. 🙂
Es wird wieder albern scheint mir....
ich mach mal pause....
3L
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Da Du ausschließlich mich in Deinem Ausgangsposting zitiert hast, solltest Du Dir bewusst sein, dass ich in keinem meiner Beiträge mit 100-km/h-Beispielen gearbeitet habe, sondern mit 130 km/h beim Spurwechsler und 200 km/h beim Hinterherfahrenden, dem ich großzügige fünf Sekunden zur Temporeduzierung einräume.
Ach, Ihr steckt doch alle unter einer Decke … 😁
Meinetwegen können wir auch bei dem von Dir gewählten Beispiel (200 vs. 130) bleiben, wenn Dir 200km/h vs. 100km/h Kopfschmerzen bereitet. Aber wenn Du schon Wert auf eine Differenzierung legst, hätte ich noch eine Nachfrage bezüglich 200 vs. 100: Wie viel Zeit glaubst Du denn dann, dem schnell Herannahenden zur Anpassung der Geschwindigkeit schon großzügig einräumen zu können, ohne dass das Ausscheren des Vordermanns gegen §5(4) StVO verstößt?
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Es handelt sich mitnichten um eine ergooglete Bilddatei, sondern um meinen Screenshot von diesem Online-Tool. Den Rechner habe ich benutzt, bevor ich am Sonntag meinen Beitrag dazu geschrieben habe, dass fünf Sekunden für einen Geschwindigkeitsabbau von 70 km/h (200 km/h auf 130 km/h) genügen sollten. Dass irgendwann jemand auftaucht, der die fünf Sekunden als Blödsinn darstellen möchte, hatte ich bei Einsatz des Rechners schon erwartet.
...
In 8,11 Sekunden kommt ein ABS-Pkw aus 200 km/h zum Stillstand.
In 5,52 Sekunden kommt ein ABS-Pkw aus 130 km/h zum Stillstand.
Differenz: 2,59 Sekunden. Das ist also die Zeit, die für die Verzögerung von 200 km/h auf 130 km/h benötigt wird.
Dann handelt es sich eben um einen Screenshot eines Resultats von Rechenversuchen, die mit einem ergoogleten Online-Tool unternommen wurden. 🙂
SELBST in meinem Beispiel (200 vs. 100) mit der HÖHEREN Differenzgeschwindigkeit "genügten" dem Schnellfahrer fünf Sekunden zur Geschwindigkeitsanpassung. Ob das "genügt", ist jedoch UNERHEBLICH. Denn obwohl es genügte, kam es in meinem Beispiel zur Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs mit Unfallfolge. Was hast Du daran nicht verstanden?
Die Frage ist doch
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
... wie groß der Abstand zum Hintermann sein muss, wenn dieser sich mit hoher Geschwindigkeit nähert, um den Überholvorgang beginnen zu dürfen.
und zwar im Einklang(!) mit §5(4) StVO.
Noch ein Tipp für die Zukunft: Anstatt das Online-Tool zu bemühen, brauchst Du, falls Du nochmal wissen willst, wie viel Zeit für eine Vollbremsung (7,5m/s²) von 200 auf 130km/h benötigt wird, nur folgendes in den Taschenrechner einzugeben:
70 geteilt durch 3,6 geteilt durch 7,5 ist gleich – und schwupps steht da 2,59 für die Sekunden, weil a=dv/dt.
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Daher genügen fünf Sekunden locker, um einen Pkw mit ABS unter günstigen Bedingungen von 200 km/h auf das Tempo des Vordermannes, also 130 km/h, abzubremsen. Gelingt dies trotzdem nicht, hat der Fahrer bei 200 km/h gepennt und einen Auffahrunfall verursacht. Das hast Du doch hoffentlich soweit verstanden, oder?
Sagen wir´s so: Es fällt mir leicht, Deinen fehlerhaften Ausführungen zu folgen! 😁
Ab hier wird’s nämlich wieder abenteuerlich. Jetzt wird einzig das Bauchgefühl in die Waagschale geworfen. Es geht halt nichts über eine solide vorgefasste Meinung. Getreu dem Motto: Verwirrt mich bloß nicht mit Fakten! 😁
Ich hatte Dir doch nun schon dargelegt, dass zum Abbau einer Geschwindigkeit von 70km/h in einer Bremszeit von nur vier Sekunden (Gesamtzeit fünf Sekunden unter Einrechnung einer "Schrecksekunde"😉 eine STARKE Verzögerung von etwa 5m/s² (a=dv/dt) VONNÖTEN ist, die NICHTS aber auch rein GAR NICHTS(!) mit einem n.h.M. in der Rechtsprechung zumutbaren "Lupfen des Gaspedals" oder einer "dezenten" Bremsung zu tun hat. Nach dem Anhang des von Dir eingesetzten Online-Tools ist ein solcher Wert einer Lkw-Vollbremsung(!) gleichzusetzen oder einer Pkw-Vollbremsung auf nasser Strecke(!), was einen guten Eindruck von der erforderlichen Intensität vermitteln dürfte!
Freunde, einen Spurwechsel als korrekt im Sinne der StVO anzusehen, der einen Hintermann zu solch einer Bremsung ZWINGT, ist hanebüchen! 😉
Die Verzögerung von 5m/s² muss der Hintermann in der ihm von tazio eingeräumten Zeit auch nur dann "bloß" aufbringen, wenn er sicher ist, dass es sich damit ausgeht. Hat er Sorge aufzufahren, latscht er voll in die Bremse. Ein dem Hintermann zur Verfügung stehendes Zeitfenster von fünf Sekunden zur gefahrlosen Temporeduzierung ist EINDEUTIG ZU GERING! Unter diesen Voraussetzungen ist es dem Spurwechsler UNMÖGLICH, eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs auszuschließen, wie das §5(4) StVO aber von ihm verlangt, wenn er zum Überholen ausscheren will. 😉
Es bleibt dabei: Auch in Deinem Beispiel (200 vs 130) ist eine Zeit von fünf Sekunden großer Käse und steht eklatant im Widerspruch zu §5(4) StVO. Machen wir in Deinem Beispiel rund zehn Sekunden daraus, und die Sache passt ansatzweise halbwegs. 😉
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Niemand. Aber es soll vorkommen, dass jemand trotz hohen Tempos unaufmerksam ist, einige Sekunden zu spät bremst, mit Wucht ins Heck kracht und dann die Haupt- oder Alleinschuld am Unfall trägt, auch wenn der Vordermann vorher die Spur gewechselt hat.
Wo verzällt man sich dat denn? 😁
Und wer sah sich imstande, im Nachhinein objektiv festzustellen, dass jemand bei vollem Bewusstsein sich mehrere Sekunden lang nicht auf das Verkehrsgeschehen konzentrierte, als er mit hohem Tempo zu den Vorausfahrenden aufschloss?
Wie auch immer, wären das dann natürlich Auffahrunfälle, die aber nicht Thema des Threads sind, der bekanntlich (?) der Frage nachgeht, " ... wie groß der Abstand zum Hintermann sein muss, wenn dieser sich mit hoher Geschwindigkeit nähert, um den Überholvorgang beginnen zu dürfen."