Spurwechsel auf der BAB

Das Thema ist im "Sagt uns" gerade hochgekocht.

Ich mache hier einen neuen Thread dazu auf.

Ich bin immer noch der Auffassung, dass auf einer BAB ein Spurwechsel nach § 5 StVO erlaubt ist, solange ein von hinten anfliegender schneller VT nicht gefährdet wird:

Zitat:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)

Gefährdung verboten - Behinderung erlaubt. Klar - die Grenze ist da zwischen nicht konkret benannt. Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.

Gegenmeinungen bitte mit Belegen (§§ - Urteile - etc.)

...

Auf Wunsch des TE ein Nachtrag:

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Ich habe meinen Eingangsbeitrag leider so formuliert, dass es zu Missverständnissen kam. Das "bezogen auf sein Tempo" war so gemeint, dass der nachfolgende VT mit Lupfen des Gaspedals oder einer Bremsung weit schwächer als einer Gefahrenbremsung kein Problem hat, seinen Sicherheitsabstand einzuhalten.

Und dass es in der Beurteilung der Stärke der Bremsung irgendwo einen Grenzbereich gibt, der nur im Einzelfall vor Gericht geklärt wird, ist auch von mir unbestritten.

Im Verlauf des Themas würde das mehrfach angesprochen. Aber das wird mittlerweile kaum noch jemand finden, der jetzt erstmalig das Thema liest.

Ich bitte darum, dass ein Mod das obrige noch in meinen Startbeitrag reinkopiert - am besten imho mit dem Zeitpunkt. Vielleicht bekommen wir dann ein wenig die Schärfe aus dem Fred.

( 31. 5. 12, 01:07 Uhr )

MfG

invisible_ghost

MOD

Beste Antwort im Thema

Es ist überaus simpel:

Bin ich als Langsamer unterwegs und im Zweifel über Entfernung und Geschwindigkeit meines herannahenden Hintermannes unterlasse ich den Spurwechsel und zeige die ggf. durch antippen der Bremse und/oder Blinker rechts an, somit hat der Schnellfahrer die Info, dass ich rechts bleibe und kann zügig an mir und meinem Vordermann vorbei, danach beginne ich mit dem Überholvorgang!

Bin ich hingegen der Schnelle und nähere ich einem potentiellen Spurwechselaspiranten, lupfe ich mein Gaspedal und bin für den Notfall bremsbereit. Froh und dankbar bin ich übrigens, wenn der Langsame mir mittels o.g. Kommunikation oder deutlicher verzögerung mitteilt, dass er mich bemerkt hat und nicht überholt...

Mir ist alleridngs schleierhaft warum man hierfür Paragraphenreiterei betreiben muss...😕

Mit ein wenig good-will und gesundem Menschenverstand klappt es noch immer am besten!

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Ich sehe nicht, warum das am Thema vorbei gehen sollte. Warum sollte jemand die Spur auf der BAB wechseln, wenn nicht zum Überholen. Und wenn es dann halt knallt, ist der Wechsler schuld. So einfach ist das.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Ich sehe nicht, warum das am Thema vorbei gehen sollte. Warum sollte jemand die Spur auf der BAB wechseln, wenn nicht zum Überholen. Und wenn es dann halt knallt, ist der Wechsler schuld. So einfach ist das.

Wenn man sich den Einganspost des TE durchließt wird man sehen das es ihm nicht um die Extremfälle geht. Im Thema Spontanrauszieher sind wir uns wohl alle einig.

Es ging ihm um die etwas "weicheren" Fälle wo auch mal ein gaslupfen notwendig ist um einem anderen VT den Überholvorgang sicher zu ermöglichen.

Mit etwas Gaslupfen hat wohl niemand ein Problem, sehr wohl aber, wenn man fast ein Vollbremsung hinlegen muss.

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Mit etwas Gaslupfen hat wohl niemand ein Problem, sehr wohl aber, wenn man fast ein Vollbremsung hinlegen muss.

Na dann haben wir beide das Thema doch gerade geklärt.🙂

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Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Die Vorfahrtrechte bei über 130 hast allein Du in das Thema eingebracht - mit Deiner pauschalen Aussage "gebremst wird rechts". Die Behauptung hat der Uhu gründlichst auseinandergenommen -

die gibt es schlichtweg nicht. - Mal sehen, ob wir danach noch einen Minimalkonsens finden,

Ihr seid ja immer noch dabei den Erklärbär zu mimen. 😛

Das folgende reicht doch eigentlich..

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Das einzige, was Du nicht kapieren willst, ist die Tatsache, dass das Ausscheren zum Überholen nicht sanktioniert wird, wenn der Abstand zum Hintermann ausreichend ist, und ausreichend ist er dann, wenn der Hintermann gar nicht oder ganz normal seine Geschwindigkeit verringern muss, ohne Gefahrenbremsung.

Leute, ich fass es nicht.

Nun naehern wir uns dem 1000. Post zu einem Thema, das eigentlich keiner Diskussion bedarf. Unter der Voraussetzung, dass sowohl rechts als auch links Leute mit einem Hirn unterwegs sind. Was meiner Kenntnis nach Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist.

Absolute Weltklasse!

Zitat:

Original geschrieben von MurphysR


Leute, ich fass es nicht.

Nun naehern wir uns dem 1000. Post zu einem Thema, das eigentlich keiner Diskussion bedarf. Unter der Voraussetzung, dass sowohl rechts als auch links Leute mit einem Hirn unterwegs sind. Was meiner Kenntnis nach Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist.

Absolute Weltklasse!

Dafür möchte ich dir am liebsten 1000 Daumen geben - geht nur leider nicht 🙁.

Zitat:

Original geschrieben von MurphysR


Leute, ich fass es nicht.

Nun naehern wir uns dem 1000. Post zu einem Thema, das eigentlich keiner Diskussion bedarf. Unter der Voraussetzung, dass sowohl rechts als auch links Leute mit einem Hirn unterwegs sind. Was meiner Kenntnis nach Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist.

Absolute Weltklasse!

Tja, angesichts der Grundhaltung des TE kommen mir immer wieder die Gedanken ob der alte Begriff "Idiotentest" nicht doch treffender als dieser langweilige Begriff MPU!

Wenn selbst Urteile, die exakt den fehlerhaften Spurwechsel ansprechen und hierzu eine klare Aussage treffen, als "Thema verfehlt" bezeichnet werden, dann verfehlt der TE sein Thema und sollte vielleicht noch mal Kontakt mit seiner Fahrschule aufnehmen. 😁

Er hat die Antwort bekommen, daß der § 5 nicht so, wie er es macht, nämlich isoliert anzuwenden ist, sondern in Verbindung mit dem Basisparagraph, dem §en 1 StVO zu betrachten ist. 
Ganz davon abgesehen, würde jemand, der auch nur ein bisschen mitdenkt, es schon aus Eigensicherungsgründen vorziehen, dann, wenn er sieht, daß der Überholende mit deutlichem Geschwindigkeitsüberschuß ankommt, mal kurz das eigene Gaspedal lüften, den vorbeilassen und dann in aller Ruhe zu überholen.

Wenn der Fragesteller nicht von dieser Situation spricht, sondern irgendne Fiktion präsentiert, die ohnehin für niemanden ein Problem darstellt, dann soll er halt endlich mal seine Fragestellung präzisieren, statt einfach nur pseudologisch daher zu labern!

Und ja, ich nehme mir die Freiheit raus, unsinniges Gerede als unsinniges Gerede zu bezeichnen!

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von MurphysR


Leute, ich fass es nicht.

Nun naehern wir uns dem 1000. Post zu einem Thema, das eigentlich keiner Diskussion bedarf. Unter der Voraussetzung, dass sowohl rechts als auch links Leute mit einem Hirn unterwegs sind. Was meiner Kenntnis nach Grundvoraussetzung zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist.

Absolute Weltklasse!

Tja, angesichts der Grundhaltung des TE kommen mir immer wieder die Gedanken ob der alte Begriff "Idiotentest" nicht doch treffender als dieser langweilige Begriff MPU!

Wenn selbst Urteile, die exakt den fehlerhaften Spurwechsel ansprechen und hierzu eine klare Aussage treffen, als "Thema verfehlt" bezeichnet werden, dann verfehlt der TE sein Thema und sollte vielleicht noch mal Kontakt mit seiner Fahrschule aufnehmen. 😁

Er hat die Antwort bekommen, daß der § 5 nicht so, wie er es macht, nämlich isoliert anzuwenden ist, sondern in Verbindung mit dem Basisparagraph, dem §en 1 StVO zu betrachten ist. 
Ganz davon abgesehen, würde jemand, der auch nur ein bisschen mitdenkt, es schon aus Eigensicherungsgründen vorziehen, dann, wenn er sieht, daß der Überholende mit deutlichem Geschwindigkeitsüberschuß ankommt, mal kurz das eigene Gaspedal lüften, den vorbeilassen und dann in aller Ruhe zu überholen.

Wenn der Fragesteller nicht von dieser Situation spricht, sondern irgendne Fiktion präsentiert, die ohnehin für niemanden ein Problem darstellt, dann soll er halt endlich mal seine Fragestellung präzensieren, statt einfach nur pseudologisch daher zu labern!

Und ja, ich nehme mir die Freiheit raus, unsinniges Gerede als unsinniges Gerede zu bezeichnen!

Mal schauen ob die härtere Gangart der Mods hier greift.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Immer noch StVO § 5 Absatz 4 aus meinem Startbeitrag.

Und was ist daran " speziell " ? 😕

Spezieller als § 1! 😉

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


Tja, angesichts der Grundhaltung des TE kommen mir immer wieder die Gedanken ob der alte Begriff "Idiotentest" nicht doch treffender als dieser langweilige Begriff MPU!

Lass mal, davon bin ich sowas von weit weg. 🙂

Zitat:

Wenn selbst Urteile, die exakt den fehlerhaften Spurwechsel ansprechen und hierzu eine klare Aussage treffen, als "Thema verfehlt" bezeichnet werden, dann verfehlt der TE sein Thema und sollte vielleicht noch mal Kontakt mit seiner Fahrschule aufnehmen. 😁

Meine Fahrschule gibt scon lange nicht mehr. Und die ganzen Urteile hatten mit dem von beschriebenen Fall gerade nichts gemeinsam.

Zitat:

Er hat die Antwort bekommen, daß der § 5 nicht so, wie er es macht, nämlich isoliert anzuwenden ist, sondern in Verbindung mit dem Basisparagraph, dem §en 1 StVO zu betrachten ist. 

Und dass der § 1 auch auf den Schnellerfahrer gleichermaßen anzuwenden ist, hatten wir auch schon. 😁

Zitat:

Ganz davon abgesehen, würde jemand, der auch nur ein bisschen mitdenkt, es schon aus Eigensicherungsgründen vorziehen, dann, wenn er sieht, daß der Überholende mit deutlichem Geschwindigkeitsüberschuß ankommt, mal kurz das eigene Gaspedal lüften, den vorbeilassen und dann in aller Ruhe zu überholen.

Meine Eigensicherung hat bislang gut geklappt.

Zitat:

Wenn der Fragesteller nicht von dieser Situation spricht, sondern irgendne Fiktion präsentiert, die ohnehin für niemanden ein Problem darstellt, dann soll er halt endlich mal seine Fragestellung präzisieren, statt einfach nur pseudologisch daher zu labern!

Ich wechsele die Spur, der von hinten kommende muss das Gaspedal lupfen oder dezent bremsen, um mir nicht ins Heck zu rauschen. Das war von Anfang an die Lage!

@Diedicke1300: Hast Du schon gebimmelt?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



@Diedicke1300: Hast Du schon gebimmelt?

Nö, so etwas mache ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Ich wechsele die Spur, der von hinten kommende muss das Gaspedal lupfen oder dezent bremsen, um mir nicht ins Heck zu rauschen. Das war von Anfang an die Lage!

@Diedicke1300: Hast Du schon gebimmelt?

Tja, dann will ich dir mal viel Glück wünschen, daß der andere tatsächlich noch dezent bremsen kann, statt dir ins Heck zu rauschen! Sorry, würden nicht andere deine Fehlhaltung durch ihre größere Vorsicht, als du sie zeigst, kompensieren, dann könntest du wahrscheinlich nicht davon sprechen, daß bisher nichts passierte!

Der Straßenverkehr ist halt doch ein forgiving System und verzeiht sogar dir deine Fehler!

Mein Fahrlehrer brachte mir in den 3 praktischen Fahrstunden übrigens bei, daß ich dann, wenn der andere wegen mir Bremsen muss, selbst wenn "nur" dezent und erst recht, wenn der stärker bremsen musste, einen Fehler gemacht habe!

Du kannst deine Haltung ruhig weiter als wahr ansehen, ich finde sie stellt sowohl einen Verstoß gegenüber den §§ 1 und 5 StVO dar, als auch gegen den gesunden Menschenverstand dar! Nur seltsam, daß der DD, der doch sonst so sehr §§en Reiterei betreibt, dein unsoziale Fahrhaltung auch noch rechtfertigt. Lässt ja vermuten, daß er ebenfalls unsozial, juristisch bemängelbar und unsachgemäß ausschert!

Faustregel: Auch langsamfahrende begehen Fehler!

Na ja versiertere Fahrer machen auf der BAB eigentlich eine ständige 8 ihrer Blickführung, So dass sie immer wissen, was vor ihnen und in den Spiegeln passiert. Da weiß man in der Regel auch genau, ob jetzt die eigene Referenzgeschwindigkeit zum Vorausfahrenden oder die des herannahenden von hinten größer ist und wie die Situation in 10-20 Sekunden aussieht. Aufgrund dessen kann man sich dann auch entscheiden, ob man selber kurz lupft, um dann nach dem Schnelleren zu überholen, oder selber überholt und dabei vielleicht sogar ein bisschen Gas gibt (was man ja nach dem Überholen auch wieder zurücknehmen kann) oder den anderen einfach ausbremst. Weniger gute Fahrer können das leider nicht.

Im Grunde gehe ich ja ichtyos mit, in den Allgemeinen Ausführungen(vom Gas gehen bis leichte Bremsung)

Aber in seinem Ausgangsbeitrag die gestellte These:

Zitat:

Aber ich halte den Spurwechsel für erlaubt, solange ich dem nachfolgenden VT nicht in den Sicherheitsabstand (bezogen auf sein Tempo) ziehe.

ist einfach falsch, hier kann es ja je nach Differenzgeschwindigkeit zu mehr als einer leichten Bremsung kommen, zudem ja wie auch schonmal gesagt, wenn die Differenzgeschw. nicht gleich Null sofort der Sicherheitsabstand zu gering ist, was jedoch in gewisser Weise kurz tolleriert wird(wie war das, 300m Strecke bei der Abstandskontrolle?).

Irgendwie blicke ich aber nicht mehr durch, ist das jetzt mal richtig gestellt worden oder interessiert das keinen mehr?

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