Spurverbreiterung -Spurplatten montieren SQ5
Hallo alle zusammen,
Brauch mal Hilfe.
Bekomm meinen SQ5 bald 20 Zoll.
1. welche Distanzscheiben passen besser 20mm od. 30mm?
2. gibts Bilder von 20mm bzw. 30mm mit 20 Zoll Räder?
Vielen Dank f. euere Hilfe
Beste Antwort im Thema
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Gruß
Patrick
367 Antworten
Zitat:
@Karibik-MV schrieb am 20. März 2015 um 21:57:35 Uhr:
Hier mal 2 mit Spurverbreiterung der rote 60 mm pro Achse der Cassic 44 mm pro Achse
Habt ihr die 44 pro Achse beim SQ 5 ohne weitere Maßnahmen eintragen lassen?
Ich hab die auch drauf, war aber noch nicht beim TÜV.
Zitat:
@Karibik-MV schrieb am 20. März 2015 um 21:57:35 Uhr:
Hier mal 2 mit Spurverbreiterung der rote 60 mm pro Achse der Cassic 44 mm pro AchseBildanhang entfernt...
MFG
Marie
MT-Moderation
Hier das Bild vom Heck.Dürfte wohl so den Regeln entsprechen.
Zitat:
@verzinkt77 schrieb am 20. März 2015 um 22:58:00 Uhr:
Habt ihr die 44 pro Achse beim SQ 5 ohne weitere Maßnahmen eintragen lassen?Zitat:
@Karibik-MV schrieb am 20. März 2015 um 21:57:35 Uhr:
Hier mal 2 mit Spurverbreiterung der rote 60 mm pro Achse der Cassic 44 mm pro Achse
Ich hab die auch drauf, war aber noch nicht beim TÜV.
Hallo du mußt die 10mm LIppen am Kotflügel haben und das Gutachten vom TÜV über die Spurverbreiterung.
Wenn du H&R Platten hast müßen die Nummern der Spurplatten und die Reifengrößen übereinstimmen.
Denke dran wenn es nicht eingetragen ist erlischt die Betriebserlaubnis.Du würdest riesige Probleme bei einen Unfall oder bei einer Kontrolle(habe ich schon gehabt bekommen). Der 1 und 2 TÜV Prüfer wollte es bei mir nicht eintragen der 3 ja. Es ist immer eine Ermessenssache des Prüfers gerade wie er drauf ist. Wie du im Tread lesen kannst hatten einige Problem andere nicht. Gruß Simone
Ich hab die 22mm pro Rad eingetragen bekommen, aber nur mit viel gutem Willen seitens des Prüfers. Aber abgenommen ist abgenommen 😁
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Da täuschst du dich abgenommen ist nicht abgenommen. Mir wurden bei eine zwangsvorführung durch die Polizei bei einer tüvstelle schonmal die Plaketten abgekratzt(absolutes weiterfahrverbot) obwohl alles eingetragen war und meiner Meinung nach auch alles in Ordnung. Es ging nur um eine felgen Fahrwerk Kombination die grenzewertig war aber eingetragen...
Dann hat der Prüfer vorher einen Fehler gemacht oder der bei deiner "Zwangsvorführung". Wenn die Teilenummern stimmen und die Kombination im Herstellergutachten genehmigt wurde kann man die Eintragung nicht rückgängig machen.
Oh ich glaube das ist sehr heikel? Ich hatte an meinem Quad auch alles eingetragen und wenn ich zum TÜV gefahren bin musste ich immer zu einer "besonderen Person"
Wenn die nicht da war habe ich nicht mein Stempel bekommen, obwohl alles eingetragen war.
Ich habe nur gemerkt, dass es dabei sehr große Unterschieden gibt.
wenn du sagst " mit viel guten Willen des Prüfers" wir das ganze ja nicht so ganz koscha sein. Also kann ein anderer tüvprüfer auch anders entscheiden.
Aber mach deine eigenen Erfahrungen. Ich war damals bis vor Gericht. Und wollte es auch nicht wahr haben.
Damit wollte ich ja nichts anderes sagen, dass der eine ja sagen kann und der andere nicht und es damit nichts zu tun hat ob es eingetragen ist oder nicht.
Zitat:
@Karibik-MV schrieb am 26. März 2015 um 12:35:50 Uhr:
Hallo du mußt die 10mm LIppen am Kotflügel haben und das Gutachten vom TÜV über die Spurverbreiterung.Zitat:
@verzinkt77 schrieb am 20. März 2015 um 22:58:00 Uhr:
Habt ihr die 44 pro Achse beim SQ 5 ohne weitere Maßnahmen eintragen lassen?
Ich hab die auch drauf, war aber noch nicht beim TÜV.
Wenn du H&R Platten hast müßen die Nummern der Spurplatten und die Reifengrößen übereinstimmen.
Denke dran wenn es nicht eingetragen ist erlischt die Betriebserlaubnis.Du würdest riesige Probleme bei einen Unfall oder bei einer Kontrolle(habe ich schon gehabt bekommen). Der 1 und 2 TÜV Prüfer wollte es bei mir nicht eintragen der 3 ja. Es ist immer eine Ermessenssache des Prüfers gerade wie er drauf ist. Wie du im Tread lesen kannst hatten einige Problem andere nicht. Gruß Simone
Danke für die Info. Werde es bald versuchen.
Zitat:
@EssKuh5 schrieb am 26. März 2015 um 16:20:24 Uhr:
Dann hat der Prüfer vorher einen Fehler gemacht oder der bei deiner "Zwangsvorführung". Wenn die Teilenummern stimmen und die Kombination im Herstellergutachten genehmigt wurde kann man die Eintragung nicht rückgängig machen.
Es zählt nicht das Herstellergutachten sondern die Abnahme durch einen TÜV/Dekra Gutachter der
deinFahrzeug sehen will. Dann nimmt er sich das Teilegutachten vom TÜV und schaut sich das ganze an.
Er vergleicht Teilegutachten und die Nummer Paltten -Felgen-Reifen ob alles mit dem Teilegutachten übereinstimmt.
Dann kommt seine pers. Meinung ob er das Gutachten dann für dein FZ unterschreibt. Er muß es nicht, sondern je nach Lust und Laune erstellt er das Gutachten für dein FZ ja oder nein. Denn er als Ing. Gutachter ist verantwortlich für die Abnahme. Dann hast du ein Gutachten(falls erstellt) für dein Fahrzeug mit der Bescheinigung für dein Auto. Damit gehst du zur Zulassungsstelle und läßt das ganze in deinen KFZ Schein eintragen.
Dann ist es rechtlich in Ordnung und solange du die eingetragenen Kombinationen am FZ nicht veränderst kann dir keiner mehr was.
Gruß Simone
P.S. Blättert doch mal in den Gesetzesblättern. Da steht es genau so. Ich habe für meine FZ es schon öfters wie auch dieses gehabt das erst der 2 oder 3 Prüfer es abnimmt. Aber lese einfach hier im Q5 Traed meine Kommentare ich habe darüber schon ausführlich berichtet
Zitat:
@EssKuh5 schrieb am 26. März 2015 um 12:50:09 Uhr:
Ich hab die 22mm pro Rad eingetragen bekommen, aber nur mit viel gutem Willen seitens des Prüfers. Aber abgenommen ist abgenommen 😁
Genau so ist es . Lese meine Kommentare dazu.
Gruß Simone
Und genauso wie es erst der 2. oder 3. Prüfer abnimmt genauso kann dir im Nachhinein ein Prüfer die Zulassung entziehen.
Währ ja auch schlimm wenn es nicht so währe. Dann berichte es nur einen korrupten Prüfer und niemand kann etwas dagegen machen...
Naja, aber wir sprechen HIER ja nicht über eine wilde Fahrwerk-Felgen-Kombination, sondern um eine simple Spurverbreiterung mit einem ausführlichen Gutachten vom Hersteller (zumindest bei den Scheiben von H&R).
Da braucht sich (im Bereich bis 22mm pro Rad) wirklich niemand Gedanken über eine spätere Zulassungsentziehung machen 😉
Ich hol das Thema grad nochmal aus der Versenkung hervor... 😉
Ich warte sehnsüchtig auf meinen SQ5 Competition mit 21" Serienbereifung. Für den Winter sollen es wohl 20" Original Audi werden.
Auch ich bin bislang häufig mit Platten gefahren, was ich gerne mit dem Neuen auch machen würde.
Ich habe mir die 12 Seiten durchgelesen, aber trotzdem noch ein, zwei Fragen.
Ich präferiere Platten, die gesondert geschraubt werden. (Also 20mm aufwärts.) Allerdings habe ich keine Lust irgendwelche Umbauten an der Karosserie zu tätigen. (Also keine extra Gummilappen im Radkasten wie bei einem Linienbus 😁)
Ebenfalls habe ich keine Lust auf eine grenzwertige Geschichte die Stundenlange Diskussionen mit Prüfern erfordert.
Kaufen, draufschrauben, Abnahme und fertig. (So mein Plan!) 😁
Wenn ich das alles richtig verstanden habe sollten die 20mm Scheiben hinten (also 40mm/Achse) für mein Vorhaben die richtigen sein? (Denke vorne sind 20mm zu viel, also eher schmälere mit längeren Schrauben...)
Auch wenns plump klingt, aber zusammengefasst: "So viel wie geht, aber das problemlos und ohne Ärger" 😁 (dann isses ja schon nimmer ganz so plump weil keine 80mm/Achse zulässig sind! 😁)
Danke schonmal im Voraus für den ein oder anderen Tipp. 😉
Viele Grüße