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Spurverbreiterung Audi A 4 Avant B7

Audi A4 B7/8E

Hallo hab mir einen neuen A4 B7 S-Line mit TFSI Motor bestellt.

Kann mir jemand sagen ob es für dieses Fahrzeug schon Spurverbreiterungen gibt, und ob ich eftl sogar die vom Vorgänger 8E verwenden kann?, den der Typ hat sich ja nicht geändert!

Hatte auf meinem Alten mit 7,5 x 17 und 235er Reifen vorne 20 und hi 25 mm, und würde sie auf dem neuen auch gern verwenden!

Wäre super wenn jemand von Euch was drüber weis!

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12 Antworten

Re: Spurverbreiterung Audi B7

 

Zitat:

Original geschrieben von hormue

Hatte auf meinem Alten mit 7,5 x 17 und 235er Reifen vorne 20 und hi 25 mm, und würde sie auf dem neuen auch gern verwenden!

... ob Du sie verwenden kannst, hängt einzig und allein von einem Gutachten ab (z.B. H+R oder SCC) ohne welches Du die Dinger beim TÜV ja eh nicht eingetragen bekommst !

Ob sie letztendlich von der ET her passen, weiß ich nicht, kommt drauf an welche ET die Felgen vom B7 haben.

Was mich allerdings wundert ist, dass Du 2x20 vorne und 2x25 hinten gefahren hast ... bei mir gingen die schon mit 2x15v und 2x20 hinten an, deswegen bin ich auch runter auf 2x10v und 2x15h ... gleiche Felgengröße mit ET43 (S-Liner halt)

Gruß

ralle

Hallo Zusammen,

also ich habe auch 2x20 und 2x25 Distanzen von H&R auf meinem Avant B6 drauf und hab die 235/45-17er mit den original Felgen von Audi 7,5Jx17H2 allerdings mit ET 45

Die Distanzen haben ein Gutachten und wurden anstandslos eingetragen. Auch beim ersten TÜV hat der Prüfer nicht gemeckert.

Gruß aus Neuss

Roland

am 14. November 2004 um 9:59

... kommt vielleicht auch auf die Reifenmarke an, die einen "tragen mehr auf" als die anderen .... der TÜV hat zwar bei mir auch nicht gemeckert, aber ich hatte bei voller Beladung und ner satten Bodenwelle anschl. Schleifspuren an der Reifenflanke ! ... war mir zu gefährlich ... solltet Ihr vielleicht auch mal überprüfen ! ... und ich hab ja sogar noch die Radhausinnenschalen bearbeiten lassen wegen den 19" ...

ralle

Hi nochmal,

denke mal nicht, dass es von der Reifenmarke abhängig ist. Erstens reden wir von 17 Zöllern, und zweitens von einer ET 45.

H&R gibt zu den Distanzen ein Teilegutachten mit, in denen klare Auflagen beschrieben sind, aber weder Bördeln noch sonstige Karosseriearbeiten gehören dazu. Die Reifenmarke ist nicht vorgegeben, aber du darfst zum Beispiel keine Schneeketten mehr montieren. Das Teilegutachten ist für alle Reifengrößen gedacht, die standardmäßig für den A4 8E eingetragen sind (15 bis 17 Zoll). Der Anbau muss abgenommen werden, aber nur aus dem Grund, ob sie richtig montiert wurden, Eintragung in die KFZ-Papiere ist nicht erforderlich.

Gruß aus Neuss

Roland

Zitat:

Original geschrieben von Byti

Der Anbau muss abgenommen werden, aber nur aus dem Grund, ob sie richtig montiert wurden, Eintragung in die KFZ-Papiere ist nicht erforderlich.

ja höma ... so ne verquirrlte Scheiße hab ich ja ewig nicht mehr gehört bzw. gelesen :D

... mehr sag ich dazu nicht mehr, muß jeder selber wissen, was er glaubt und was nicht .. *lol*

@hormue

... da wünsch ich Dir jetzt schonmal viel Spaß ! ;)

ralle

Hi Trekus,

danke für deine netten Worte.

schaust halt einfach mal in den Anhang!

 

Grüße aus Neuss

Roland

Zitat:

Original geschrieben von Byti

danke für deine netten Worte.

schaust halt einfach mal in den Anhang!

... gern gescheh'n :D

Aber was soll mir das Dokument denn jetzt sagen ? ... geht doch überhaupt nix draus hervor ... keine Felgengröße, keine Reifendimension, keine Angaben über Dimension und Art der Distanzscheiben ... einfach nix ... außer, dass es irgendwas mit einem 8E zu tun hat !

Ich habe alle Gutachten von H+R hier (da ich die Dinger schon ewig fahre) auch von SCC, aus allen geht klar hervor, dass die Überprüfung und Eintragung in den Brief durch TÜV (Westen) und DEKRA (Osten) zu bestätigen ist.

Was es natürlich gibt, sind Distanzen mit ABE, die aber nur für die Serienbereifung eines Fahrzeuges gilt, quasi verbreiterte "Trennscheiben" ... da geh'n die Hersteller kein Risiko ein ;) ... und Deine (und meine und andere) 17Zöller gehören zur Gattung "Sonderbereifung" im Sinne dieser ABE, sind also einzutragen und natürlich die "Freigängigkeit" zu überprüfen.

ich kenne Leute, die fahren 10Jx17 auf ihren Audis, wenn die noch 20er Distanzen draufschrauben würden, wäre noch nicht mal die Hälfte der Lauffläche im Radhaus :D

Aber wie schon gepostet ... muß jeder selber wissen ! ... wobei ich doch nochmal betonen muß, dass ich durch eigene (leidvolle) Erfahrungen da doch schon recht "beflissen" bin ;)

Gruß

ralle

... und entschuldige bitte meine etwas rüde Ausdrucksweise

Hi Trekus,

wir sind ursprünglich mal von den 235/45-17 er Reifen auf 7,5J-17 Felgen ausgegangen.

Das sind vom Werk aus eingetragene Größen.

Das Teilegutachten von H&R gilt bis 8Jx18 Felgen bei 2x25 mm und dort sind alle Größen aufgeführt die ich auch vom Erk eingetragen habe als zugelassene Felgen- und Reifenkombinationen. Nachzulesen hier:

http://www.hr-spezialfedern.de/bin/01EUTG35.pdf

ich erspar mit jetzt das Posten der 1. Seite des DEKRA Gutachtens wo die Bezeichnung der Distanzen nochmal steht, soviel Glauben wirst du mir sicher schenken. :-) Im übrigen kannst du ja auch nachlesen dass nur das Anbringen abgenommen werden muß und eine Eintragung im Schein/Brief nicht erforderlich ist.

Daß viel Schindluder mit Distanzscheiben getrieben wird ist mir auch klar, aber mit Teilegutachten und Anbauabnahme hatte ich noch nie Probleme, man darfs halt nicht übertreiben.

Gruß aus Neuss

Roland

... siehst Du, jetzt hast Du die Antwort doch gepostet ... steht doch klar auf Seite 1 drin ... sofortige Vorführung sonst Verlust der Betriebserlaubnis .... dann führ mal 7,5Jx17ET43 mit 20er Distanzen vor :D ... zong auf die "Schwebebalken" und Du kannst wieder Heim Fahren bzw. in meinem Fall durfte ich noch nicht mal das ;) ... direkt vor Ort ausbauen !

Seht Euch mal unter 20er Distanzen / 7,5Jx17ET43/45 die "Auflagen" an ... Nr. A1-3, A7-9, H1-H3 + H5 .... das wird'n Spaß !

Das ist auch der Grund, warum ich jetzt 2x10v und 2x15 h fahre (bei meinen Winterrädern) ... da hab ich wenigstens ne Freigabe vom TÜV bekommen ... ich glaube Babsi haben sie damals auch wieder weggeschickt !

Was natürlich sein kann, ist, dass man mit der TÜV-Bescheinigung nicht direkt zur Zulassungsstelle muß, mein TÜV hat's jedenfalls sofort in den Brief eingetragen (ohne Brief geht bei uns gar nichts) und bei der nächsten Änderung lass ich das dann noch in den Schein eintragen ... wer Distanzen fährt, ohne TÜV-Segen verliert sofort die Betriebserlaubnis ... mehr hab ich jetzt wirklich nicht mehr zu sagen.

Doch noch einen Nachbrenner hab ich, Deine Aussage, dass die Freigängigkeit nicht mit der Reifenmarke zu tun hat ist auch falsch ... meine Dunis sind in der absolut gleichen Dimension ganze 2cm breiter, als die Falken die ich vorher drauf hatte ... dadurch zug sich der Falken extrem, und es war noch genug Platz für den TÜVler ... da der aber die Marke nicht im Brief festgehalten hat, hab ich jetzt den TÜV-Segen, obwohl da wirklich kein Platz mehr ist :D

Gruß

ralle

Nochmal Hi Trekus,

Keiner, auch ich nicht, behauptet dass man die Distanzen ohne TÜV fahren darf.

Also ich hab anbauen lasen, ich hab vorgeführt, kannst du ja sehen anhand des Prüfberichtes den ich gepostet hab, alles war ok, beim Ummelden des Fahrzeuges wurden die Scheiben im Brief und Schein eingetragen, ich war mittlerweile bei der fälligen HU, wieder war alles in Ordnung, kein Prüfer hatte was zu beanstanden.

Was ist denn nun immer noch nicht in Ordnung?

Gruß aus Neuss

Roland

am 15. November 2004 um 6:25

Zitat:

Original geschrieben von Byti

Das Teilegutachten ist für alle Reifengrößen gedacht, die standardmäßig für den A4 8E eingetragen sind (15 bis 17 Zoll). Der Anbau muss abgenommen werden, aber nur aus dem Grund, ob sie richtig montiert wurden, Eintragung in die KFZ-Papiere ist nicht erforderlich.

.... wegen dieser Aussage, die definitiv nicht zutrifft !

Unwissende könnten nun glauben, sie könnten im Gutachten aufgeführte Distanzen draufschrauben, und der TÜV würde nur prüfen, ob sie's richtig gemacht haben :D ... aber nein, sie prüfen die Freigängigkeit, und die ist bei 7,5Jx17ET43 mit 25er Distanzen 100%ig nicht mehr gegeben ... im Gutachten sind ja sogar 8Jx18ET43 aufgeführt ... hohoho ... ich kenne Leute, die stoßen da schon mit 10er Scheibchen an das machbare (Achsversatz!) ... und bevor Du sagst, dass wäre ja keine Standard-Bereifung, bei mir sind serienmäßig 18Zöller eingetragen (wie bei jedem S-LinePlus) ... trotzdem ist es keine Standardbereifung ... die steht immer unter Pkt 20-23 .... der Rest ist Sonderbereifung !

Was die Karosseriearbeiten angeht, so sind sie ja nicht vorgeschrieben (man kann ja wie ich nur bis 15mm pro Seite geh'n), aber manchmal zwingend erforderlich, um den TÜV von der "Freigängigkeit" oder "Laufflächenabdeckung" zu überzeugen ... dass H+R das nicht explezit reinschreibt, ist ja wohl logisch ... wer will das schon ? ... die nennen das dann labidar "Die Freigängigkeit sowie eine ausreichende Abdeckung der Reifenlauffläche ist sicherzustellen" :D

Ich würde wirklich mal gerne Deine Reifenflanken seh'n ... hast Du mal die Kotflügelkante abgefühlt ... wenn da so schwarzes klebriges Zeug ist, dann ist das "Reifenabrieb" ;)

Sei mir nicht bös, schließlich kenn ich Dich nicht, ich versuche hier nur (bestimmt genau wie Du) den Forumsusern Tip's zu geben, und bevor Du jetzt sagst: "Ist ja alles eingetragen" .... ich kenn'n Haufen Leute (zu denen ich auch mal gehört habe) die Sachen eingetragen hatten, die zu 100% nicht "verkehrstauglich" waren, weil der Prüfer grad mal gut drauf war, oder Ähnliches ;) ... und die meisten User hier bevorzugen die "verkehrssichere, audikonforme "Normalolösung" .... glaub ich zumindest ....

So, ich würde sagen, dass Du jetzt nochmal darfst, aber dann haben wir wohl alles zu diesem Thema gesagt, oder ?

Gruß

ralle

Mensch Ralle,

ganz ruhig. :D

Hatte bei meinem letztem A4 B6 Limo die 7,5 x 17 ET 43 mit 2x20 mm SCC Spurverbreiterungen vorn und hinten.

Alles eingetragen und es paßte auch. Kein Schleifen der Räder im Radkasten u.s.w.

Jetzt fahre ich 8 x 18 ET 43 mit SCC 2 x 10 vorne und 2 x 15 hinten. 2 x 20 oder 2 x 25 paßte bei mir nicht. Das habe ich ausprobiert beim Händler.

In beiden Fällen mußten die Spurverbreiterungen TÜV abgenommen werden und in Brief und Schein eingetragen werden.

Gruß Thorsten

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