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Spurplatten am W246

Mercedes B-Klasse W246
Themenstarteram 17. März 2016 um 13:39

Hallo hat jemand schon Erfahrung was noch an Spurplatten unter die AMG Felgen 7,5x18 ET52 passt ?

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50 Antworten

Wie gesagt, wenn alles im Rahmen bleibt gibt's keine Probleme, weder bei der Zulassung bzw. TÜV-Abnahme noch bei der Haltbarkeit und erst recht nicht beim Fahren.

Die Leute die was anderes behaupten sollen erst mal ein entsprechend abgeändertes Fahrzeug fahren ,dann können sie mitreden!

Wenn jemand "serientreu" ist, dann soll er das gerne bleiben - zwingt ihn ja keiner was nicht serienmäßiges anzubauen.

Da 99% der Felgen im Nachkaufmarkt von der ET sowieso geringer als die Serie sind (das Rad steht weiter Außen) kann man mit einer Scheibe die "ideale ET" sowieso nicht erreichen - wozu auch.

Garantiert merkt hier keiner den Unterschied beim Fahren von 2 identischen Felgen wenn eine ET 45, die andere ET 35 hat! (einziger Unterschied: die ET 45 bzw. 35 schaut nach was aus, die ET 52 ist "Schmalspur"!)

Gruß Peter

Themenstarteram 11. April 2016 um 9:40

So alles geklärt !?? aber mit ET 52 auf der B Klasse ist net mehr viel Luft 15 Max. 20mm sonst schaut alles aus dem radkasten raus .??

Kommt auf die Felgenbreite an, diese ist natürlich ebenso relevant. Bei der OEM 18“ mit ET 52 gehen auf der VA 10mm/Seite wenn man sicher gehen möchte.

Fahre 8x18 mit et48, was gut im Radhaus steht.

Wat sull mer do noch sare?

Halt nix Barbara, nur staune.:confused:

am 17. Mai 2018 um 18:49

Zitat:

@Taxi_Zafira schrieb am 10. April 2016 um 23:41:22 Uhr:

Eine Zulassung /ABE mit anderer ET gibt es mit eventuellen Auflagen , aber ist es möglich Felgen die keine Zulassung/ABE haben mit Spurplatten dann zu fahren ?? Also meine 17 und 18 Zoll haben ET 52 . Mache ich Spurplatten von 10 mm drunter ist es doch ET 42 oder ? Laut Gutachten geht bis ET 35 also theoretisch 17 mm . Aber angenommen ich hätte hier ET 72 liegen darf ich die dich nicht fahren nur weil ich 20mm Platten drunter mache , weil es ja keine Zulassung für mein Fahrzeug gibt oder ?? Fragen über fragen ?????? aber dafür gibt es ja Foren .

Hi! Wie hast du deine Frage gelöst???

Ich stehe vor dem selben "Problem"

Bilder?

 

Möchte max. ausreizen!

ich habe Eibach pro spacer vorn 12mm hinten 15mm pro Rad.ist bündig und ohne mucken eingetragen.

am 18. Mai 2018 um 17:42

Soweit mir bekannt ist, darf der Reifen drüberstehen, bis zum Profilbeginn.

Was kostet der Spaß?

Gibt's da nichts mit ABE?

Das war mal - diese "Oldschool-Optik" wird normalerweise nicht mehr eingetragen .

Gruß Peter

am 22. Mai 2018 um 17:54

War heute bei Rieger Tuning.

Spontan angerufen,ob sie was passendes da haben.

Haben mir auch gleich montiert:

Vorne 2x12 und hinten 2x15.

 

Wurde mir auch gesagt,dass es an der Grenze ist. Alles andere wäre Risiko bei Kontrolle

 

Thx an "fliese55"

am 29. Oktober 2019 um 19:33

Zitat:

Hi, hab gestern meine montiert. Vorne 10er hingen 15er. Exakt bündig. 225/40 r18 Reifen. Felgen von Nightpaket mit den selben Maßen.

Mal eine Frage an Dich. Von welcher Firma hast du die Spurplatten damals gekauft. Eibach oder H&R?

Hast du damals das ganze TÜV eintragen lassen? Und wenn ja gab es Probleme?

Bei meinem W246 jetzt auch welche drauf. Habe im Fachhandel/ Reifendienst angefragt. Vorgabe war,keine Veränderung an der Karosserie. Er hat mir Eibach angeboten. Vorne 12er Hinten 15er pro Seite. Nächste Woche kommt der TÜV und er muss das eintragen. Bin gespannt. ( Habe die AMG 7,5x18 ET 52)

20200430

Sind die nicht dann Eintragungefrei, wenn die originalen Felgen/reifen Kombinationen verbaut sind?

Hast du eine serientieferlegung?

Zitat:

@west-berliner45 schrieb am 30. April 2020 um 17:17:23 Uhr:

Sind die nicht dann Eintragungefrei, wenn die originalen Felgen/reifen Kombinationen verbaut sind?

Hast du eine serientieferlegung?

Ich wollte ursprünglich welche mit ABE,aber angeblich gibt es die wohl nicht. Am Auto ist alles Serienmäßig.

Dachte, wenn alles Serie ist und man dann spurplatten verbaut, muss man diese Veränderung nicht eintragen lassen, sondern erst bei der nächsten Veränderung oder ummeldung/ Umschreibung eintragen lassen muss?!

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