Spurhalten in BAB-Kurven. Ist dafür ein Kursus in der Fahrschule sinnvoll?
Täglich das gleiche Spiel. A 40, Richtung Dortmund. Eine "enge" Rechtskurve. Tempo 100 sind zugelassen und locker fahrbar, ohne "G-Kräfte" zu spüren. Man muss nur dem Kurvenverlauf folgen.
Aber links befindet sich eine "moderne" Betonleitplanke, die wohl vielen Angst macht.
Resultat. Kurvenfahrt mit der Mittellinie zwischen den Rädern. Und die rechts fahrenden werden (Reaktion vorausgesetzt) auf den Standstreifen gezwungen.
Dieses Verhalten kann ich auf den geraden BAB-Abschnitten nicht beobachten. Obwohl auf der geraden wie in der Kurve die Spur gleich breit ist, schaffen es etliche nicht, die Spurmitte zu halten.
Prinzipiell egal, wenn nicht etliche Staumeldungen auf Unfälle in dieser Kurve basieren würden.
Ist es sinnvoll, den Angstschneidern eine Nachschulung in der Fahrschule aufzubrummen?
Gruß, Günni.
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Kenn ich irgendwo her ;D
(am geilsten ists immer noch auf der Fehmarnsundbrücke, wenn da mal wieder einer Schiffebegucken muss)...Du kommst nicht zufällig von der Insel Fehmarn, oder? ;D ;D
Ich will ja nicht rügen, aber wir sind auf Rügen. Oder war es die A40 (Ruhrschnellweg). Wobei das Wortteil "..schnellweg" schon eine Verarschung ohne gleichen ist. Wurde glaube ich 1966 erdacht, als ich noch zur Grundschule ging. Aber Straßennamen sind ein Mysterium.
Gruß, Günni.
Mit dem rechts überholen ist so eine Sache. Es ist links zu überholen, ohne Ausnahme. Lediglich im Stau, bei Fahrzeugschlangen auf allen Fahrstreifen dürfen Fahrzeuge mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts überholen (StVO §7 Abs2a)
Überholen darf nur... wesentlich höhere Geschwindigkeit... Dazu BGH: 5-10 km/h zuwenig auf Autobahnen. Also nicht neu. Obs zahlenmäßig in die StVO eingetragen wird, weiss ich nicht, in der aktuellen stehts noch nicht drin.
Zu den 130: ...sodass er einen Teil des Schadens selbst dann zu tragen hat, wenn ihn kein Verschulden trifft.... das höhere Risiko des Schnellfahrens ... Gefährdungshaftung. (BGH VRS 83, 171)
Zu langsam fährt, wer auf Autobahnen (PKW) 80km/h oder weniger fährt, auf der Landstraße 60km/h oder weniger.
Soweit also die Rechtslage.
Gruß Meik
P.S. Autobahnbaustellen sind dank einiger Angsthasen manchmal echt nervig.
Heute bin ich schwer enttäuscht worden. Auf der linken Spur fuhren alle wie an der Perlenschnur gezogen durch die Kurve.
Vor Schreck hätte ich fast nach links verrissen 😰.
So gehts ja nicht! Wo sind Freitags die "eine Spur ist keine Spur"-Fahrer 😉?
Die hatten bestimmt Angst vor Stau und sind zu hause geblieben 😁. Wenns nur immer so wäre (nicht wegen dem Stau).
Gruß, Günni.
Tja, wohl glück gehabt, das wird aber in Anbetracht des steigenden Verkehrsaufkommens immer seltener werden...
Gruß
Florian
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Zitat:
Original geschrieben von Opel-Motorsport
Tja, wohl glück gehabt, das wird aber in Anbetracht des steigenden Verkehrsaufkommens immer seltener werden...
Gruß
Florian
Vom Glück kann man nicht reden, aber die Angsthasen haben alle "mit schlotternden Knien" am PC gesessen und sich selbst erkannt.
Gruß, Günni.
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Wenn man neben dem LKW "hängt", weil die Vorderleute trödeln (DIE sind ja zum glück vorbei), kommt man bei kleinen Schlenkern des LKW leicht ins schwitzen.
Ich bin kein ängstlicher Fahrer, aber in diese Situation begebe ich mich erst gar nicht. LKW's in Baustellen überhole ich grundsätzlich nur, wenn ich überschauen kann, dass ich mit einem Mal am Lkw vorbei komme. Wenn es vor mir sowieso nicht weitergeht, kann ich auch hinter dem Lkw "warten" bis vorn wieder Platz ist. Behindert wird dadurch auch keiner, da es sowieso nicht schneller vorwärts geht. Verhindern kann man es natürlich nicht, wenn auf Grund des Trödelns die rechte Spur mit den Lkws wieder schneller wird.
Angstschleicher sind echt nervig. Noch schlimmer wäre es aber, wenn Leute mit DIESEM Fahrkönnen drauflos rasen würden. Ohne Rücksicht auf Verluste, und das meine ich wörtlich!
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
Ich bin kein ängstlicher Fahrer, aber in diese Situation begebe ich mich erst gar nicht. LKW's in Baustellen überhole ich grundsätzlich nur, wenn ich überschauen kann, dass ich mit einem Mal am Lkw vorbei komme. Wenn es vor mir sowieso nicht weitergeht, kann ich auch hinter dem Lkw "warten" bis vorn wieder Platz ist. Behindert wird dadurch auch keiner, da es sowieso nicht schneller vorwärts geht. Verhindern kann man es natürlich nicht, wenn auf Grund des Trödelns die rechte Spur mit den Lkws wieder schneller wird.
Verhindern kannst Du solche Situationen nie. Gerade noch "fliesst" die Kolonne, und im entscheidenden Moment hängst du neben dem Schlenkerlaster.
Fuß vom Gas, und die nervenden Licht- und Tonsignale der Nachfolgenden ignorieren.
Spätestens, wenn DIE neben dem Laster hängen, und denen der kalte Schweiß die Furche runterläuft, weißt Du, DIE Hupen nie wieder.
Gruß, Günni.
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Fuß vom Gas, und die nervenden Licht- und Tonsignale der Nachfolgenden ignorieren.
Ja, da läßt man sich lieber etwas nerven und fährt dafür sicherer...
Zitat:
Original geschrieben von Bleman
Ich bin kein ängstlicher Fahrer, aber in diese Situation begebe ich mich erst gar nicht. LKW's in Baustellen überhole ich grundsätzlich nur, wenn ich überschauen kann, dass ich mit einem Mal am Lkw vorbei komme. Wenn es vor mir sowieso nicht weitergeht, kann ich auch hinter dem Lkw "warten" bis vorn wieder Platz ist. Behindert wird dadurch auch keiner, da es sowieso nicht schneller vorwärts geht.
... und weil in Baustellen meist eh nur 60 oder 80 gilt - eine Tempobegrenzung, die wie jeder weiß, allerdings bereits selbst bei Limit 80 kaum ein LKW wirklich einhält, weshalb man da eh nur selten eigentlich eine Überholberechtigung hat (fahrt mal beispielsweise 60 in einer Baustelle mit Tempolimit 60, auf der rechten Spur... so schnell wie da seht ihr den bösen mächtigen LWK nie wieder im Rückspiegel euch in den Kofferraum wild blitzend reinfahren *g*).
... ist deshalb schon interessant, was hier manche als "Angstschleicher" bezeichnen, nur weil sie wohl jemand dabei hindert, deutlich noch mehr über Limit zu fahren.. pardon, ich meine natürlich den mit 40 durch die Baustelle schleichenden LKW überholen zu können. (nicht auf Dich bezogen, bleman)
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Motorsport
Ich dachte es ist jedes Autofahrers Pflich, sein Fahrzeug jeder Zeit unter Kontrolle zu haben, wenn er das nicht hat, hat er auf der Straße nichts zu suchen, oder ???
Stimmt. Und nun könnte man sich drüber streiten, ob du dein Fahrzeug in dieser Situation noch unter Kontrolle hast, wenn du wegen einem Fahrzeug, dass 120 fährt, nicht mehr bremsen kannst und rechts ausweichen musst 😉.
Zitat:
Original geschrieben von OrcaDesign
... und weil in Baustellen meist eh nur 60 oder 80 gilt - eine Tempobegrenzung, die wie jeder weiß, allerdings bereits selbst bei Limit 80 kaum ein LKW wirklich einhält, weshalb man da eh nur selten eigentlich eine Überholberechtigung hat ............... ist deshalb schon interessant, was hier manche als "Angstschleicher" bezeichnen, nur weil sie wohl jemand dabei hindert, deutlich noch mehr über Limit zu fahren.............
Nicht generell sind Geschwindigkeitsüberschreitungen nötig. Oft bilden sich - gerade in Baustellen - Kolonnen, die langsamer als das Limit unterwegs sind.
Da ist man schon froh, in der "schnelleren" Kolonne zu sein, die am Limit 60/80 fährt.
Die Angstschleicher sorgen in dem Fall eher für Stau, wenn sie abprupt runterbremsen auf 40.
Gruß, Günni.
Das passiert schon mal, dass man in einer Kurve mehrere Spuren braucht. In den Kasseler Bergen sind auch einige entsprechende Kurven drin...
Generell muss man mit so etwas umgehen können bzw. als nachfolgender schnellerer Fahrer damit rechnen. Wo ist das Problem?
Autsch! Guckst du in StVO. Wenn du deine Spur nicht halten kannst bist du ganz einfach zu schnell. Alles weitere grenzt an Gefährdung des Straßenverkehrs.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Das passiert schon mal, dass man in einer Kurve mehrere Spuren braucht.
Allenfalls dann, wenn die gefahrene Geschwindigkeit nicht dem Kurvenradius angepaßt wurde.