Sportlenkrad und Airbag
Hallo an alle,
ich habe ein kleines Problem mit dem Tüv.
Ich habe ein Momo Lenkrad verbaut und das ist nur zulässig ohne Airbag.
Mein 190er hat noch nie einen Airbag gehabt (zumindestens soweit mir das bekannt ist und der Tüv-Prüfer sagt aber ja...hat er original gehabt)
und jetzt wäre ich dankbar, wenn mir jemand über die Vin und Ausstattung (speziell Airgab) Auskunft geben könnte.
WBD2010241A692868
ich bedanke mich schon einmal im vorraus.
11 Antworten
Zitat:
@Stamp schrieb am 8. Mai 2018 um 16:15:36 Uhr:
Hallo an alle,ich habe ein kleines Problem mit dem Tüv.
Ich habe ein Momo Lenkrad verbaut und das ist nur zulässig ohne Airbag.
Mein 190er hat noch nie einen Airbag gehabt (zumindestens soweit mir das bekannt ist und der Tüv-Prüfer sagt aber ja...hat er original gehabt)
und jetzt wäre ich dankbar, wenn mir jemand über die Vin und Ausstattung (speziell Airgab) Auskunft geben könnte.
WBD2010241A692868ich bedanke mich schon einmal im vorraus.
Moin,
die VIN ist falsch!
Anfangen müsste sie mit WDB... und bitte auch alle Ziffern und den Buchstaben kontrollieren.
Zitat:
@Stamp schrieb am 8. Mai 2018 um 18:23:56 Uhr:
sorry...natürlich "WDB" 😉, der Rest stimmt
SA Code lt. Bestellung:
260 – Wegfall Typenkennzeichen auf Heckdeckel links (190, 190E, 190D)
261 – Wegfall Typenkennzeichen auf Heckdeckel rechts 1.8, 2.0, 2.2, 2.3, 2.5 TURBO, 2.6
412 – Schiebedach (Stahl) elektrisch mit Hubeinrichtung
428 – Getriebe Mechanisch 5-Gang
466 – Zentralverriegelung
537 – Antenne mechanisch (ohne Radioeinbau) mit 2 Frontlautsprecher
620 – Abgasreinigungsanlage (Katalysator-Technik)
481 – Lack – 481U bornit - metallic – Kontrastfarbe 7166 violettgrau
068A – Innenfarbe – 068A Stoff grau
Von Airbag, SA Code 422, steht nichts in der originalen Bestell-Liste
Hallo,
sollte mal ein Airbag verbaut worden sein, dann gibt es im Kombiinstrument eine Warnleuchte SRS !!
Die müsste noch da sein!
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Vielen Dank an euch, vor allem an den Mercedesfahrer 😉.
Wenn da nichts steht von Airbag, dann gibt es Kloppe für den Tüvler.
Ich wollte eigentlich Morgen nach Rendsburg fahren und der mosert nun wegen dem Lenkrad.
Der hat nicht mal in der Datenbank nachgeschaut und behauptet meiner wurde mit Airbag ausgeliefert...tststs, was für Idioten arbeiten da eigentlich?
Da gibt es keine SRS Warnleuchte, also was will der?
Ich bin jetzt ruhig, aber nach dreimal an einem Tag zum Tüv fahren ist zuviel und er hat auch noch unrecht.
Gibt es irgendwelche Institutionen, bei denen man sich über solche Unkenntnis beschweren kann?
Bei seinem Vorgesetzten. Aber Du weißt nicht, wie gut der mit dem kann. Zur selben Organisation solltest Du vorsichtshalber danach nie wieder hinfahren. Wenn es befreit, mach das. Aber ändern wird es nicht viel, außer Du bist an einen geraten, wo schon Beschwerden ohne Ende vorliegen und der Chef nur noch auf das I-Tüpfelchen wartet. Davon gibts aber nicht so viele.
Zitat:
@Stamp schrieb am 8. Mai 2018 um 19:59:08 Uhr:
Vielen Dank an euch, vor allem an den Mercedesfahrer 😉.
Wenn da nichts steht von Airbag, dann gibt es Kloppe für den Tüvler.
Ich wollte eigentlich Morgen nach Rendsburg fahren und der mosert nun wegen dem Lenkrad.
Der hat nicht mal in der Datenbank nachgeschaut und behauptet meiner wurde mit Airbag ausgeliefert...tststs, was für Idioten arbeiten da eigentlich?
Da gibt es keine SRS Warnleuchte, also was will der?
Ich bin jetzt ruhig, aber nach dreimal an einem Tag zum Tüv fahren ist zuviel und er hat auch noch unrecht.
Gibt es irgendwelche Institutionen, bei denen man sich über solche Unkenntnis beschweren kann?
Deine Einstellung kann ich nur bedingt nachvollziehen. Es liegt doch wohl auf der Hand, dass die Beweislast für die Zulässigkeit des Austauschs wesentlicher Fahrzeugteile beim Fahrzeughalter und nicht beim TÜV liegt und dass der TÜV auch nicht sämtliche je hergestellte Fahrzeuge im Detail und mit Historie kennen kann. Möglicherweise hätte ja ein Hinweis an den Prüfer, dass der W201 ab 1982 gebaut wurde und von daher keinesfalls alle Modelle mit Airbag ausgeliefert worden sein konnten (erster Airbag in D im W126 als Sonderausstattung 1981) schon geholfen.
Was hat der Prüfer denn gemacht? Wagen stillgelegt? Oder nur die Plakette verweigert? Wenn (2), dann haben wir gelernt, dass es immer riskant ist, erst einen Tag vor einer geplanten Tour beim TÜV vorbeizuschauen.
Ansonsten: Ich würde raten, emotionslos mit dem TÜV zu reden. Falls das nicht möglich sein sollte: Die Verweigerung der TÜV-Plakette ist ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch möglich ist - das sollte auch auf der Dir bestimmt vom TÜV ausgehändigten Rechtsbehelfsbelehrung stehen.
Dank dem Datenblatt von Torsten war das bei einem Tochterunternehmen der Prüfstelle gar kein Problem.
Er fragte nur warum ich jetzt zu ihm komme.
Ich habe ihm das mit dem Lenkrad erklärt und wir diskutierten das wie erwachsene Menschen aus und alles war dann in Ordnung.
5 Min. und der Stempel war am Blech 😉.
Man sieht bei diesem Beispiel, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss, nur weil ein Prüfer einen miesen Tag hat.
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Es wird nur noch abgezockt und die Ironie der Geschichte: Ich habe zwei Traggelenke und das Auspresswerkzeug zuhause liegen grrrrr.