Und das meint ChatGPT zum Thema:
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eines Fahrzeugs in Deutschland ist sehr streng an die zugelassenen Bau- und Ausführungsteile gebunden.
Grundsatz
Wenn du ein sicherheitsrelevantes Teil wie das Lenkgetriebe gegen ein anderes austauschst, das nicht der ursprünglich genehmigten Bauart entspricht (z. B. andere Übersetzung, anderes System, keine Zulassung für genau dieses Fahrzeugmodell), dann erlischt die Betriebserlaubnis (§19 Abs. 2 StVZO).
Warum?
Das Lenkgetriebe ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil, das im Rahmen der Typgenehmigung geprüft wurde.
Eine Änderung auf ein anderes System (z. B. Zahnstangenlenkung statt Schneckenlenkung, oder ein Motorsportteil ohne ABE/Teilegutachten) kann Einfluss auf:
Lenkverhalten,
Fahrsicherheit,
Unfallverhalten.
Ausnahme / Zulässige Varianten
Wenn das Ersatz-Lenkgetriebe ein originales Ersatzteil oder ein baugleiches Teil mit entsprechender Genehmigung (E-Kennzeichnung, ABE, Teilegutachten) ist, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen.
Für Teile ohne Genehmigung ist eine Einzelabnahme nach §21 StVZO durch den TÜV/Dekra nötig.