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Spoiler Eintragung

BMW 3er F30
Themenstarteram 20. August 2021 um 19:40

Hallo,

habe mir vorkurzem 2 Spoiler bestellt ( Front- Heck ) leider kriegt man die ohne ABE.

Meine Frage wäre jetzt,

was für ein Aufwand steckt dahinter &

Was würde es kosten eine Eintragung dafür zur bekommen.

Anbei füge ich 2 Bilder hinzu von den Spoilern.

Bedanke mich schonmal im Voraus.

Heck
Front
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16 Antworten

Hallo @sorgon56

Diese Qualitätsware trägt dir niemand ein :rolleyes:

Ohne entsprechendes Gutachten geht heutzutage in dieser Richtung nichts mehr.

Mfg Mario

 

Themenstarteram 20. August 2021 um 19:53

Würde ich aber ein Gutachten machen, würde es gehen ?

:( willst du das selbst erstellen :)

Mal im Ernst wenn der Hersteller die entsprechenden Prüfungen nicht hat durchführen lassen hast du keine Chance.

Einfach daraus lernen und das nächste Mal vor der Bestellung sicherstellen das die Teile auch zugelassen sind bzw eingetragen werden können .

Bei uns in Hessen kann es dir passieren das der Wagen mit derartigen Teilen bei einer Verkehrskontrolle direkt stillgelegt wird .

Mfg Mario

 

Ich würde das Teil dran lassen, und bei jedem Tüv-Termin vorsichtshalber abbauen. Eventuell auftauchende schlaue Polizisten muss man in Kauf nehmen. So ist das Leben.

Mit einem Auto mit erloschener Betriebserlaubnis herumzufahren und dann noch zu hoffen, nicht erwischt zu werden, muss man aber auch mögen.

Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern, weil die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist.

Zumal ein Spoiler ja auch noch ganz schön auffällig ist, wenn die Cops mal auf der Suche sind...

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 21. August 2021 um 17:20:53 Uhr:

Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern, weil die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist.

Dann gehste zum Anwalt, und dann muss sie doch zahlen, da diese wunderschönen Anbauteile keinen Einfluß auf das Unfallgeschehen hatten.

Falls doch, dann ist unser Kandidat am Arsch. :D

Zitat:

@joe_e30 schrieb am 21. August 2021 um 19:11:43 Uhr:

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 21. August 2021 um 17:20:53 Uhr:

Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung die Zahlung verweigern, weil die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist.

Dann gehste zum Anwalt, und dann muss sie doch zahlen, da diese wunderschönen Anbauteile keinen Einfluß auf das Unfallgeschehen hatten.

Falls doch, dann ist unser Kandidat am Arsch. :D

Da geht's nicht um Kausalität, sondern um die erloschene Betriebserlaubnis.

Doch genau darum gehts.

Du hast Recht. Sorry!

Mein Verständnis ist so

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

Zitat:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Da das hier alles wahrscheinlich nicht zutrifft, muss die Polizei oder der Tüv die Demontage der Teile ohne Unterlagen verlangen oder andernfalls die Stilllegung anordnen, also die BE explizit entziehen.

Punkt 2 meint bei Kausalität. Punkt 3 ist lauter Auspuff oder Leistungssteigerung. In diesen beiden Fällen kann die Versicherung sich was wiederholen.. Zum einen gibt es da einen Regressbetrag von 5000 EUR ohne Vorsatz. Bei Vorsatz kann sie sich sogar alles wiederholen. Letztendlich ist das dann eine Sache der Anwälte, wie die sich untereinander einigen, oder es geht eben vor Gericht.

Ein Spoiler verändert die Form des Fahrzeugs und kann das Verletzungsrisiko z.B. von Fußgängern erhöhen. Ich denke, von einer Gefährdung wird auszugehen sein, so dass die Betriebserlaubnis erlischt.

 

Der Haftpflichtversicherungsvertrag bleibt aber bestehen. Aufgrund der vom Versicherungsnehmer vorgenommenen Gefahrerhöhung ist der Versicherer zwar leistungsfrei - allerdings nur bei Kausalität zwischen der Gefahrerhöhung, also der Montage des Spoilers und der Schädigung.

 

Trotzdem ist es nicht empfehlenswert, da auch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten sind.

Das wird in der Praxis dann entschieden, wenn der Fußgänger umgefahren wurde, je nach dem was er hat. Gerade bei dem vorderen Teil kann das ja durchaus sein. Selbst wenn die Form original ist - was sie hier nicht ist - da ja zusätzlich dran, kann es immer noch zu Splitterungen beim Teil kommen oder das Teil ist zu hart, so dass der Fußgänger davon Verletztungen davon trägt.

 

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