Spitzenglättung/Zwangsabschaltung Wallbox?
Es war ja schon lange geplant, Wallboxen bei Strommangel auf 5kW zu drosseln.
Jetzt sollen Wärmepumpen und Wallboxen zu Spitzenzeiten ganz abgeschaltet werden. Über Stunden.
Auch wenns verschoben wird, ohne Strom wirds so kommen und ohne Strom werden wir zukünftig häufiger sein.
Wäre dann eine Ladung über Schuko noch möglich? Funktioniert bei einer bi-directionalen Wallbox dann noch die Stromnutzung oder fällt das Auto als Speicher komplett aus weil die ganze Wallbox off geht?
Jetzt dürfte auch jedem die Wallboxförderung (nur steuerbar) klar sein.
https://www.welt.de/.../...nt-Zwangs-Ladepausen-fuer-Elektroautos.html
209 Antworten
Zitat:
@Alfa.Tiger schrieb am 22. Januar 2021 um 21:23:54 Uhr:
Und wieder diese 3%-Akku-Kind-Krankenhaus-4-Stunden-Abschaltungs-Konstruktion... dann ruf eben einen Krankenwagen oder ein Taxi!
Wenn Dein Smartphone nur noch 3% Akku hat und 1-2 Stunden nicht geladen wird, dann schreib doch keine WhatsApp, sondern einen Brief.
Nein, ein Smartphone ist nicht schlecht. Ich kann es nur nebenbei zuhause oder im Auto induktiv, selbst am Strand mit ner Powerbank in 10 Minuten für einige Stunden Nutzungsdauer aufladen.
Ich stelle weder ein Smartphone, noch ein E-Auto in Frage, mein ID4 ist bestellt. Trotzdem darf ich ja wohl etwas links und rechts schauen und einige Fälle einbeziehen, wenn man mir den Ladestrom begrenzen will.
@joega, Dir ist aber schon klar dass meine Rechnung mit LKW erfolgt ist, Bei PKW reichen 20%, Im Moment gehe ich davon aus dass das Ende des reinen Verbrennungsgemeint ist, also weiterhin viele PHEV dabei sind.
Desweiteren heißt das immer noch dass extrem viele Verbrenner auf den Straßen sind und ihre Lebenszeit erst 10-20 Jahre später endet.
Im Moment sind noch viele E-Autos Zweitwagen, kann man also von den Fahrleistungen noch stark vernachlässigen. 30% mehr in 30 Jahren heißt 1% pro Jahr, das dürfte zu schaffen sein.
Wenn ich mir jetzt noch überlege wie in anderen Bereichen weiterhin Energie gespart wird ist das vielleicht sogar gar nicht erforderlich.
Es heißt ja nicht umsonst eine Milchmädchenrechnung ist eine Planung, die auf falschen oder naiven Annahmen beruht.
Wenn man sich das so durchliest, fragt man sich schon, wie wir es zu einer großen Industrienation geschafft haben.
Nach dem Krieg alles zerstört. Das kann doch niemand wieder alles aufbauen??
Ozonloch, wie soll man das nur stopfen?
Saurer Regen, Waldsterben. Kann wohl nichts dagegen machen?
Ein wiedervereinigtes Deutschland noch in den 1900er Jahren? Wird niemals geschehen.
Und nun:
Wir brauchen über den zeitlichen Horizont von 30 Jahren in der Zukunft deutlich mehr an Energie für elektrische Mobilität und Heizung und ggf. weitere Automatisierung.
Keine Chance, schaffen wir niemals.
*Kann Spuren von Ironie enthalten
Anmerkung: ich bin Anfang 30 und habe kleine Kinder. Dieses Bedenkenträgertum und Rückwärtsgewandtheit geht mir so auf den Keks und ist die größte Gefahr für unsere Zukunft...
Verlockung (Arbeitspreis 20,98) mit der verborgenen Keule:
Um den Ladestromtarif GöStrom-mobil zuhause nutzen zu können, benötigen Sie eine Wallbox und einen separaten Stromzähler...
Dieser Zähler kann im Falle von hohen Lastspitzen im Netz vom Netzbetreiber begrenzt oder vorübergehend gänzlich abgeschaltet werden.
Da steht nix von 1 bis 2 Stunden - einfach ham's sich da gemacht.
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Auf diese Keule muss man sich nicht einlassen, für die allermeisten Nutzer ist das aber kein Thema bei dem Preis Vorteil.
Ich glaube wenn das ein Problem ist dann eher für Straßenzüge die noch nicht richtig verkabelt sind oder in 5-10 Jahren falls der Netzausbau etwas schwächelt und der Verkauf der E-Autos rasant voran gehen würde.
Aber mit einem liegst du richtig die gänzlich Abschaltung gehört zeitlich begrenzt, Und das sollte so im Vertrag festgehalten sein.
Die Netzbetreiber teilen eigentlich das mit wann diese Zeiten sind.
Du scheinst da ein wenig durcheinander zu kommen.
Der Ladestromtarif wird dir von einem Stromanbieter angeboten.
Der Stromanbieter ist aber nicht der Netzbetreiber.
Der Stromanbieter sagt zu dir nur:
Du bekommst den Strom günstiger, wenn du dem Netzbetreiber erlaubst, deinen Verbraucher zu steuern. Denn dann verlangt der Netzbetreiber weniger Netzentgelte und diesen Preisvorteil gebe ich an dich weiter.
Die Abschaltzeiten für die Verbraucher legt dein regionaler Netzbetreiber in Eigenregie fest.
Darum kann dir der Stromanbieter von diesem "Göstrom-Tarif" auch keine genaue Aussage geben, wann und um wie viel abgeregelt wird.
Natürlich will er diese Information auch nicht ständig aktualisieren müssen und für die Angaben haften, daher wird gerne auch darauf verwiesen, "sich beim zuständigen Netzbetreiber über die Abschaltzeiten zu informieren."
Wie ja schon jemand anders aufgezeigt hat, werden diese Infos vom Netzbetreiber rausgegeben.
Ich hoffe, die Zusammenhänge sind jetzt besser verständlich.
genau so isses.
Wobei man aufgrund der wohl ziemlich großen regionalen Unteschiede zwischen den Netzbetreibern, was die Abschaltzeiten angeht, sich schon fragen darf, ob das nicht schon unter "Diskriminierung nach Wohnort" fällt.
Eigentlich sollen ja "gleichwertige Lebensverhältnisse" in ganz Deutschland herrschen/angestrebt werden...naja...
https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichwertige_Lebensverh%C3%A4ltnisse
Zitat:
@Xentres schrieb am 23. Januar 2021 um 11:44:30 Uhr:
Der Ladestromtarif wird dir von einem Stromanbieter angeboten.
Der Stromanbieter ist aber nicht der Netzbetreiber.
Sagen wir es genauer, der Strom wird an das lokale Stadtwerk mit Auflagen von einem der wenigen Monopolisten verkauft (Vattenfall etc.).
Die Tarifizierung macht das Stadtwerk. (u.a. mit der Mittelung des langjährigen Börsenpreises + erwartbarer Abgaben).
Der überreginale Wächter ruft "Hallo, AbnahmeLeistung reduzieren um 10 GigaWatt", also schaltet der Automat des Stadtwerks per Fernsteuerung, weil sonst Strafzahlungen anfallen.
Genau so regelt es auch §14a des Erneuerbaren Energiegesetzes - mit Fernsteuerung gibt es Wärmepumpenstrom auf für E-Mobile.
Ich wehre mich nicht gegen das Prinzip, sondern nur die Art und Weise des Angebotes dieses Stadtwerks (plakativ groß der Preis und tief verborgen in den Q & A die Abschaltungsfreiheit).
Achso, das ist das Problem?
Verweise auf Fußnoten ("Kleingedrucktes"😉 und AGBs sind nunmal bei allen Waren und Dienstleistungen üblich. Siehe auch Handyverträge.
Mündinger und informierter Verbraucher und so.
Zitat:
@Xentres schrieb am 23. Januar 2021 um 09:30:43 Uhr:
....
Anmerkung: ich bin Anfang 30 und habe kleine Kinder. Dieses Bedenkenträgertum und Rückwärtsgewandtheit geht mir so auf den Keks und ist die größte Gefahr für unsere Zukunft...
Wir sind hier im Hybridforum, wenn das die Rückwärtsgewandten sind, hast Du was grundsätzlich nicht verstanden. Zwischen Bedenken tragen und professionelles Risikomanagement gibt es glatt Unterschiede. Genau die Risiken beeinflussen Akzeptanz und schließlich Kaufverhalten.
Mit 30 Lenzen dürfte der eigene Beitrag an der großen Indudtrienation noch überschaubar sein. Also spuck in die Hände und leg los, statt zu polemisieren.
Zitat:
@joega schrieb am 23. Januar 2021 um 13:33:01 Uhr:
...und professionelles Risikomanagement...
Ah das war also deine Milchmädchenrechnung.
😛
Ja, die war ungenau und überschlägig. Zeigt aber gleich mehrere Risiken auf.
Erinnerung:Thema war Lastglättung duch das EVU.
@schwarzwald4motion war schneller.
Hoffen wir einfach die Entscheidungsträger (egal ob Stromversorgung oder Corona) orientieren sich nicht auch nur an Milchmädchenrechnungen.
Denke dazu ist tatsächlich genug ausgetauscht, die persönliche Attacke lass ich mal unkommentiert.
Zum Thema kann ich nur immer wieder beitragen, dass meine Ladestation abschaltbar ist nach §14 EnWG und ich bisher noch nicht einmal im Winter nicht laden konnte. Der Netzbetreiber möchte nämlich nur im Winter (Oktober bis März) abschalten können, im Sommer will er nicht.
Somit kann ich sagen, dass ich - mit meinen 30 Lenzen (konnt ich mir nicht verkneifen) - tatsächlich praktische Erfahrung mit dem Thema habe.
Kann aber halt regional unterschiedlich sein - daher immer vorher genau informieren!