Spiegel vom Bus abgefahren, zum Gutachter oder Kostenvoranschlag von Werkstatt?

Hallo zusammen,
mir wurde gestern der Spiegel von meinem Golf 4 von einem Stadtbus abgefahren.
Sollte ich da zu einem KFZ-Sachverständigen oder reicht ein Kostenvoranschlag in der Werkstatt?

Habe schon überlegt ob ich nicht einfach das Busunternehmen anschreiben soll das ich den Schaden für 100 Euro inkl. Aufwandsentschädigung
selbst beheben könnte. Habe schon einen Gebrauchten in Wagenfarbe für 50 Euro bestellt.

Das wäre ja für das Busunternehmen am Günstigsten und das Thema ist schnell erledigt.

Wie würdet ihr Vorgehen?

130 Antworten

Werkstatt ist kein amtlicher Gutachter. Aber in diesem Fall würde, wie geschildert, die Rechnung und die Begutachtung des beschädigten Spiegels durch die Werkstatt vollkommen ausreichen, womit i.d.R. keine weiteren Kosten entstehen, auf die der TS im gegebenen Fall "sitzen bleibt".

Ich weiß gar nicht was hier alle mit den " Stadtwerken" wollen. Bei uns ist das ein privates Unternehmen, waren halt die billigsten entsprechend ist auch der Service.

Aber egal ob Stadtwerke oder Privatunternehmen, die reichen solche Schäden einfach an ihre Haftpflichtversicherung weiter.

Ein Kostenvoranschlag ( kostet inzwischen teilweise auch Geld ) kann der Versicherung ausreichen.
Aber auch Gutachter machen bei solchen Schäden nur ein Kurz Gutachten das ist deutlich günstiger.

Wenn man fiktiv abrechnen müsste das Gutachten eigentlich besser sein weil der Gutachter holt sich sein Geld von der Versicherung.

Der Kostenvoranschlag, falls er was kostet, wird meistens mit der Reparatur verrechnet. Wenn man den schaden selbst repariert bleibt man da drauf sitzen.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Januar 2025 um 10:25:46 Uhr:


Ja so kann es gemacht werden. Persönlicher Kontakt zu den Stadtwerken nehmen. Anliegen wie vom TS bereits mitgeteilt - gebrauchten Spiegel mit weiteren Unkosten - vorgeben. Wenn Einverständnis der Stadtwerke - Geld auszahlen lassen. Wenn kein Einverständnis - neuen Spiegel einbauen lassen - Werkstattrechnung und Unkostenpauschale mit Fristsetzung zur Zahlung vorlegen. Wenn zum Fristablauf keine Zahlung erfolgte, Anwalt mit der Eintreibung der nachgewiesenen Kosten beauftragen.

Sorry, aber an dem Beitrag ist alles falsch. Erst einmal können die Stadtwerke ohne Beleg das gar nicht abrechnen. Zweitens kann man auch gleich fiktiv abrechnen, ohne dafür einen neuen Spiegel einzubauen zu lassen. Die Entscheidung sollte man vorher treffen. Auch den Weg zum Anwalt sollte man wenn dann vorher antreten. Ist erst einmal eine Teilzahlung bewilligt, reduziert sich der Streitwert und kein Anwalt wird noch Lust haben, den Fall zu übernehmen.

Zitat:

@aditreiber schrieb am 19. Januar 2025 um 10:44:47 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Januar 2025 um 10:25:46 Uhr:


Anliegen wie vom TS bereits mitgeteilt - gebrauchten Spiegel mit weiteren Unkosten - vorgeben.

Warum will man dem Schädiger Geld sparen? Gehts noch?

Ich gebe zu bedenken, daß das Auto aktuell nicht verkehrssicher ist und somit nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf. Bis zur Reparatur, die man natürlich zügig vornehmen muß, kann man Nutzungsausfall oder einen Leihwagen geltend machen.

Es geht nicht darum, der VS Regulierungsmaßnahmen zu ersparen, sondern einen kleineren Schadenfall
in angemessener Weise ersetzt zu bekommen.

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Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Januar 2025 um 11:11:38 Uhr:


Aber in diesem Fall würde, wie geschildert, die Rechnung und die Begutachtung des beschädigten Spiegels durch die Werkstatt vollkommen ausreichen, womit i.d.R. keine weiteren Kosten entstehe....

😕

Den Leihwagen gibt es nicht kostenlos.

Der Spiegel ist leider nicht mehr zu retten.

Dokumentiert ist der Schaden, Polizei hat diesen aufgenommen und bei mir geklingelt.

Ok werde dann wohl das Unternehmen mal anschreiben und den Vorschlag mit den 100 Euro angeben und das ich alternativ auch einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt einholen kann.

Der Spiegel ist jetzt nix Besonderes, nur beheizbar und elektrisch verstellbar.
Denke aber bei den neueren Autos kostet so ein Spiegel je nach Austattung schnell mal an die 1000 Euro.

Img
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Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Januar 2025 um 11:15:50 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Januar 2025 um 10:25:46 Uhr:


Ja so kann es gemacht werden. Persönlicher Kontakt zu den Stadtwerken nehmen. Anliegen wie vom TS bereits mitgeteilt - gebrauchten Spiegel mit weiteren Unkosten - vorgeben. Wenn Einverständnis der Stadtwerke - Geld auszahlen lassen. Wenn kein Einverständnis - neuen Spiegel einbauen lassen - Werkstattrechnung und Unkostenpauschale mit Fristsetzung zur Zahlung vorlegen. Wenn zum Fristablauf keine Zahlung erfolgte, Anwalt mit der Eintreibung der nachgewiesenen Kosten beauftragen.

Sorry, aber an dem Beitrag ist alles falsch. Erst einmal können die Stadtwerke ohne Beleg das gar nicht abrechnen. Zweitens kann man auch gleich fiktiv abrechnen, ohne dafür einen neuen Spiegel einzubauen zu lassen. Die Entscheidung sollte man vorher treffen. Auch den Weg zum Anwalt sollte man wenn dann vorher antreten. Ist erst einmal eine Teilzahlung bewilligt, reduziert sich der Streitwert und kein Anwalt wird noch Lust haben, den Fall zu übernehmen.

Das kann so sein, aber meinen Beitrag als falsch zu deklarieren, ist schon verwerflich !

Natürlich - kann es so sein, daß die Stadtwerke ohne Belegnachweise nichts zahlen zu wollen/können.

Dann wird dieser eben eine Rechnung der Werkstatt mit der Auflistung meiner weitergehenden Ausgabenie

wie z.B. Fahrtkosten mit Fristbenennung der Zahlung vorgelegt. Es geht ja bei der Regulierung nicht um Teilzahlung und nicht um Streitwerte, die für die Anwaltskosten herangezogen werden, sondern um einen bestimmten und nicht zu verhandelbaren Schadenpreis. All dieses dürfte sich doch aus meinem Beitrag mit dem richtigen Verständnis ergeben haben.

Was ist also " alles falsch " - also nur Deine Unterstellung oder Dein Nichtverständnis !

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Januar 2025 um 11:26:47 Uhr:


Es geht ja bei der Regulierung nicht um Teilzahlung und nicht um Streitwerte, die für die Anwaltskosten herangezogen werden, sondern um einen bestimmten und nicht zu verhandelbaren Schadenpreis.

Eben doch, da man den Schaden auch fiktiv abrechnen kann und dafür einen Nachweis der Schadenhöhe braucht.Einfach nur die Rechnung für einen gebrauchten Spiegel vorzulegen verschenkt Geld und wird obendrein eher zu Schwierigkeiten bei der Regulierung führen als wenn man gleich einen Kostenvoranschlag einreicht.

Zitat:

@ha1982mi schrieb am 19. Januar 2025 um 11:22:20 Uhr:


Der Spiegel ist leider nicht mehr zu retten.

Dokumentiert ist der Schaden, Polizei hat diesen aufgenommen und bei mir geklingelt.

Ok werde dann wohl das Unternehmen mal anschreiben und den Vorschlag mit den 100 Euro angeben und das ich alternativ auch einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt einholen kann.

Der Spiegel ist jetzt nix Besonderes, nur beheizbar und elektrisch verstellbar.
Denke aber bei den neueren Autos kostet so ein Spiegel je nach Austattung schnell mal an die 1000 Euro.

Die Wichtigkeit/Nachweisführung des Schadens ist gegeben. Somit kannst Du entscheiden, wie Du vorgehen willst - so wie Du beschriebenermaßen vorgehen möchtest oder Werkstatt mit Rechnungsbeleg, wenn dadurch der Restwert des Autos nicht überschritten wird, neuen. Spiegel anbringen lassen.
Wenn kann Einverständnis - so oder so - mit den Stadtwerken zu erzielen ist, Anwalt einschalten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Januar 2025 um 11:33:52 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Januar 2025 um 11:26:47 Uhr:


Es geht ja bei der Regulierung nicht um Teilzahlung und nicht um Streitwerte, die für die Anwaltskosten herangezogen werden, sondern um einen bestimmten und nicht zu verhandelbaren Schadenpreis.

Eben doch, da man den Schaden auch fiktiv abrechnen kann und dafür einen Nachweis der Schadenhöhe braucht.Einfach nur die Rechnung für einen gebrauchten Spiegel vorzulegen verschenkt Geld und wird obendrein eher zu Schwierigkeiten bei der Regulierung führen als wenn man gleich einen Kostenvoranschlag einreicht.

Fiktive Abrechnungen sind auch Abrechnungen ! Sollten die Stadtwerke jedoch Rechnungsbelege verlangen,
könnten sie selbst, ohne den TS zu behelligen, die fiktive Berechnung vornehmen oder inkauf nehmen,
daß die Höhe des Schadens mit Nachweisführung (Rechnungsbelegung über einen neuen Spiegel durch die Werkstatt) viel höher ist. Für eine etwaige fiktive Abrechnung sind in jedem Fall die Stadtwerke zuständig und der Geschädigte.

Zitat:

@aditreiber schrieb am 19. Januar 2025 um 10:44:47 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Januar 2025 um 10:25:46 Uhr:


Anliegen wie vom TS bereits mitgeteilt - gebrauchten Spiegel mit weiteren Unkosten - vorgeben.

Ich gebe zu bedenken, daß das Auto aktuell nicht verkehrssicher ist und somit nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf. Bis zur Reparatur, die man natürlich zügig vornehmen muß, kann man Nutzungsausfall oder einen Leihwagen geltend machen.

Ich darf doch noch mit dem Auto fahren oder nicht?
Mein alter Polo von 86 hatte auch werksseitig nur einen Spiegel.
Muss halt ein paar mal mehr den Schulterblick machen.

Mit dem freistehenden Rest eher nicht.

Wenn nur der rechte Spiegel abgerissen ist, darfst Du fahren. Der linke ist meines Wissens nach vorgeschrieben.

Alles klar, dann lasse ich das Fahren erstmal damit sein 🙂

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 19. Januar 2025 um 11:41:47 Uhr:


Für eine etwaige fiktive Abrechnung sind in jedem Fall die Stadtwerke zuständig und der Geschädigte.

Die Entscheidung, eine fiktive Abrechnung auf Basis KVA/Gutachten zu wählen, liegt ausschließlich beim Geschädigten. Die Stadtwerke müssen sich dem fügen.

Die richtige Reihenfolge:
1. Kostenvoranschlag und Fotos machen
2. gebrauchten Spiegel einbauen und Altteile aufheben
3. Anwalt Brief schreiben lassen
4. wenn gefordert ein Gutachten nachreichen

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