Spiegel eines anderen Autos angefahren
Hallo miteinander,
habe vor einigen Stunden den Außenspiegel eines parkenden Autos angefahren. Dabei ist ein Stück von der Außenhülle abgebrochen.
Habe ihm einen Zettel hinterlassen, dass es sich doch bitte unter der Nummer melden soll usw.
Ein Freund meinte, ich solle es nicht über die Versicherung laufen lassen. Ich solle mit dem Geschädigten reden und vereinbaren, dass ich ihm ein Außenspiegel bei Ebay kaufe und den Einbau zahle. Würde mich im Bereich der 100 Euro bewegen.
(Der Geschädigte hat ein älteren Skoda Fabia)
Würdet ihr die Versicherung kontaktieren oder es privat klären?
Danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von idunnoo
Ist mir schon bewusst, dass er dann entscheiden darf, wie und wo er sich den Spiegel reparieren lässt. Aber ich würde eben erstmal mit ihm reden. Vielleicht nimmt er meinen Vorschlag ja an. Bin ne arme Studentin und kann mir keine Reparatur vom Autohaus für 300 Euro oder mehr leisten. Außerdem bin ich nicht einfach weitergefahren, wie die meisten Menschen unter uns.
Dafür ist dein Auto versichert.
96 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von idunnoo
Ist mir schon bewusst, dass er dann entscheiden darf, wie und wo er sich den Spiegel reparieren lässt. Aber ich würde eben erstmal mit ihm reden. Vielleicht nimmt er meinen Vorschlag ja an. Bin ne arme Studentin und kann mir keine Reparatur vom Autohaus für 300 Euro oder mehr leisten. Außerdem bin ich nicht einfach weitergefahren, wie die meisten Menschen unter uns.
Ja reden ist die beste Möglichkeit nur wie kommst du an seine Telefonnummer ? Ohne die Polizei einzuschalten kaum möglich.
Mir hat auch mal von 15 Jahren einer einen Außenspiegel beschädigt, wir haben uns ohne Versicherung darauf geeinigt das er mir einen Ersatzspiegel besorgt und ich den für den Preis einer Kiste Krombacher anbaue. Wie aber beschrieben hat er natürlich das Recht es in einer Fachwerkstatt machen zu lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ich würde mich damit nicht abspeisen lassen.
Beziehst du dich auf mein Posting mit dem Gebrauchtteil bei so einem Schaden? Spätestens wenn sich die zuständige Versicherung querstellt und die zuständigen Richter ihren Segen geben, wirst du es schlucken müssen.
notting
Die Versicherung selber hat nichts zu melden, den Rest würden wir sehen, ein guter RA wird es schon richten.
Das Wichtigste für die TE ist zunächst einmal die polizeiliche Meldung, um einer Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht aus dem Wege zu gehen. Das Finanzielle kann kann anschließend in Ruhe geklärt werden.
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Selbst jetzt liegt schon der Tatbestand der Fahrerflucht vor, auch wenn sie jetzt noch zur Polizei geht. 3 Monate Fahrverbot und ein Bußgeld von 500€ winken bereits, ganz unabhängig von der Schadensregulierung.
Hat sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernt, ohne dass dies berechtigt oder entschuldigt war, kann § 142 Abs. 4 StGB zum Zuge kommen. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand. Bedeutender Sachschaden wird auf Grund der allgemeinen Teuerung nach der herrschenden Rechtsprechung bei einem Schaden von über 1.300 € angenommen. Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen die Strafe abmildern oder ganz von Strafe absehen. Ein Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) mit fünf Punkten bleibt davon unberührt.
Quelle: Wikipedia
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hat sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernt, ohne dass dies berechtigt oder entschuldigt war, kann § 142 Abs. 4 StGB zum Zuge kommen. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand. Bedeutender Sachschaden wird auf Grund der allgemeinen Teuerung nach der herrschenden Rechtsprechung bei einem Schaden von über 1.300 € angenommen. Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen die Strafe abmildern oder ganz von Strafe absehen. Ein Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) mit fünf Punkten bleibt davon unberührt.
Quelle: Wikipedia
Ändert nichts an der Fahrerflucht.
Zitat:
Original geschrieben von idunnoo
Ist mir schon bewusst, dass er dann entscheiden darf, wie und wo er sich den Spiegel reparieren lässt. Aber ich würde eben erstmal mit ihm reden. Vielleicht nimmt er meinen Vorschlag ja an. Bin ne arme Studentin und kann mir keine Reparatur vom Autohaus für 300 Euro oder mehr leisten. Außerdem bin ich nicht einfach weitergefahren, wie die meisten Menschen unter uns.
Fürs Autofahren scheint es ja zu reichen...und dein letzter Satz gefällt mir gar nicht.
Du bist weitergefahren und einen Zettel zu hinterlegen (je nachdem an welchen Charakter du gerätst) reicht NICHT!!!
Also direkt die Polizei informieren!!!
Geld hin oder her...das Leben ist kein Wunschkonzert und wer einen Schaden verursacht, der muss ihn auch regulieren. 🙂
Denke über die Versicherung lohnt sich der Spaß nicht und alles andere klärst du mit dem Geschädigten nachdem du der Polizei bescheid gegeben hast!!! 😉
Grüße
Na ich glaube, so langsam ist sie auch auf den Trichter gekommen, dass sie für den Schaden aufkommen muss 😉
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Fürs Autofahren scheint es ja zu reichen...und dein letzter Satz gefällt mir gar nicht.Zitat:
Original geschrieben von idunnoo
Ist mir schon bewusst, dass er dann entscheiden darf, wie und wo er sich den Spiegel reparieren lässt. Aber ich würde eben erstmal mit ihm reden. Vielleicht nimmt er meinen Vorschlag ja an. Bin ne arme Studentin und kann mir keine Reparatur vom Autohaus für 300 Euro oder mehr leisten. Außerdem bin ich nicht einfach weitergefahren, wie die meisten Menschen unter uns.Du bist weitergefahren und einen Zettel zu hinterlegen (je nachdem an welchen Charakter du gerätst) reicht NICHT!!!
Also direkt die Polizei informieren!!!
Geld hin oder her...das Leben ist kein Wunschkonzert und wer einen Schaden verursacht, der muss ihn auch regulieren. 🙂
Denke über die Versicherung lohnt sich der Spaß nicht und alles andere klärst du mit dem Geschädigten nachdem du der Polizei bescheid gegeben hast!!! 😉Grüße
Ja, für's Autofahren reicht es. Auch ich möchte von A nach B kommen. Dafür arbeite ich am Wochenende auch hart, damit ich ab und an mal Autofahren kann.
Manche hinterlassen nicht mal 'ne Nachricht ...
Ist mir klar, dass wenn ich einen Schaden angerichtet habe, dafür geradestehen muss! Man hat mir damals auch einen Spiegel abgefahren und ist einfach weitergefahren. Da war ich auch stinksauer. Ich habe mir dann einen gebrauchten Außenspiegel gekauft. Ich hoffe halt, dass der Geschädigte mich versteht und sich damit zufrieden gibt (was er natürlich nicht muss), dass ich ihm ein gebrauchtes Ersatzteil kaufe.
Hat sich denn der Geschädigte schon bei dir gemeldet? In Berlin hat es heut häufiger geregnet. So ein Zettel wär mit Sicherheit nicht mehr lesbar.
Nein, er hat sich noch nicht gemeldet. Ich habe, bevor ich den Zettel an die Windschutzscheibe geklemmt habe, bei ihm geklingelt. Es ist keiner an die Tür und es brannte auch nirgends ein Licht. Er oder Sie war wohl nicht zuhause. Danach hab ich meine Kontaktdaten mit Kuli auf ein Karteikärtchen geschrieben und einmal in der Mitte gefaltet und an die Windschutzscheibe.
Und was ist, wenn sich der Geschädigte nicht meldet?
Zitat:
Original geschrieben von idunnoo
Nein, er hat sich noch nicht gemeldet. Ich habe, bevor ich den Zettel an die Windschutzscheibe geklemmt habe, bei ihm geklingelt. Es ist keiner an die Tür und es brannte auch nirgends ein Licht. Er oder Sie war wohl nicht zuhause. Danach hab ich meine Kontaktdaten mit Kuli auf ein Karteikärtchen geschrieben und einmal in der Mitte gefaltet und an die Windschutzscheibe.
Ich schmeiße solche Karteikarten immer sofort weg, sind fast alle Gebrauchtwagenkärtchen ( Kaufe alles und zahle bar).
Wenn du die 300 € nicht hast musst du das natürlich über deine Versicherung regeln lassen.