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spezielle Schuldfrage

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 16:04

Also alles rein fiktiv natürlich.

Wir haben eine Bundesstraße die aus Richtung Stadt zu einem Kreisverkehr führt. Alles noch innerorts.

In diese Bundesstraße mündet eine normale Straße ein. Exakt gegenüber dieser Einmündung ist eine Firmenausfahrt.

Diese Ausfahrt/Einfahrt ist ziemlich groß und sieht eigentlich wie eine Straße aus. Würde man reinfahren teilt sich die Spur in eine LKW Spur zum Abladen und eine Spur zum eigentlichen Firmentor. Und natürlich haben wir ne Spur die rausführt.

Soweit klar?

Also angenommen ich würde aus der einmündenden Straße kommen, und will links in Richtung Stadt. Aus der Firmenausfahrt würde gleichzeitig ein LKW kommen, der auch Richtung Stadt will, von ihm aus gesehen rechts.

Ich hätte in diesem Fall Vorfahrt, hat mir auch die Polizei bestätigt.

Soweit klar, Punkte würde ich keine kriegen.

Allerdings sagt die auch, es würde VERSICHERUNGSTECHNISCH wahrscheinlich eine Teilschuld geben, da der LKW Fahrer annehmen müßte er habe Vorfahrt.

Gibt da nämlich an der Firmenausfahrt ein Vorfahrtachten Schild. Was absolut keinen Sinn macht, da die Linksabbieger von der einmündenden Straße auch noch Vorfahrt haben.

Frage an die Versicherungexperten:

1. Würde das eine Teilschuld geben?

2. Könnte man den der das Schild aufgestellt hat (nehme an die Firma) zivilrechtlich belangen?

2b. oder/und Strafanzeige stellen? Einfach Schilder aufstellen geht doch nicht?

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41 Antworten

Du biegst von der unteren Straße nach links auf die Bundesstraße ab und der LKW von der oberen in die gleiche Richtung wie du nach links auf die Bundesstraße? Wieso solltest du da Vorfahrt haben? :confused:

Themenstarteram 10. Mai 2006 um 17:26

Also nochmal, ich komm von unten aus der einmündenden Straße und habe ein Vorfahrtachten Schild. Will nach links Richtung Stadt abbiegen.

Oben ist die Firmenausfahrt. Die seltsamerweise ebenfalls ein Vorfahrtachten Schild hat, aber eigentlich auf alle warten muß.

Und es ist wirklich ne Firmenausfahrt. Keine offizielle Straße.

 

Hat sich inzwischen allerdings erledigt. Wird akzeptiert.

am 10. Mai 2006 um 22:05

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Also nochmal, ich komm von unten aus der einmündenden Straße und habe ein Vorfahrtachten Schild. Will nach links Richtung Stadt abbiegen.

Oben ist die Firmenausfahrt. Die seltsamerweise ebenfalls ein Vorfahrtachten Schild hat, aber eigentlich auf alle warten muß.

Und es ist wirklich ne Firmenausfahrt. Keine offizielle Straße.

 

Hat sich inzwischen allerdings erledigt. Wird akzeptiert.

Wenns von der gegnerischen Versicherung zu Deinen Gunsten akzeptiert wird, kannst Du froh sein. Aufgrund Deiner Skizze könnte man nämlich schon darüber streiten, ob die Firmenausfahrt aufgrund der Bauart und auch der "eigenen" Linksabbiegespur nicht doch als Straße zu berwerten ist.

Ich sag mal: Glück gehabt (rein fiktiv natürlich).

am 24. Mai 2006 um 22:14

warum verwirren mich jetzt eigentlich Pseudos wie "rechtewächter" und "gutachteronline" ?

Wahrscheinlich, weil sie besondere Erwartungen wecken.

@haschee: freut mich, dass es gut ausgegangen ist :)

@Schusti2: Du hast schon recht, in meinem von dir bemängelten Absatz habe ich so was wie "üblicherweise" vergessen. Keineswegs hat die Polizei immer recht. Aber es gibt einen gewissen Automatismus in der Rechtsprechung bei Unfällen, bei dem die Beteiligten wohl eher stören ;)

@Rechtewächter: du scheinst irrtümlich davon aus zu gehen, dass man Fachmann in einer Materie sein muss, um dazu postings abzugeben. Das ist im Rahmen eines Forums nur bedingt sinnvoll. Ein Fachmann kann nur dann eine (richtige) Einschätzung abgeben, wenn er vollständig informiert ist. Das ist hier aber fast nie der Fall, also kann sich der Fachmann in seiner Einschätzung genauso irren wie der Laie.

Grüße, Ulrich

am 24. Mai 2006 um 23:46

Zitat:

Original geschrieben von TIBOS

Aber es gibt einen gewissen Automatismus in der Rechtsprechung bei Unfällen, bei dem die Beteiligten wohl eher stören ;)

Schön formuliert :)

am 25. Mai 2006 um 9:40

Ich kann euch da nach wie vor nicht zustimmen.

@TIBOS

Du irrst dich!

Zitat:

Aber es gibt einen gewissen Automatismus in der Rechtsprechung bei Unfällen, bei dem die Beteiligten wohl eher stören

Stören kann man mit eigenem Engagement nur Versicherungen die meist allzu gern ungestört die Haftungsquoten verteilen.

Auch die staatliche Broschüre, siehe meine Signatur, erklärt:

 

Zitat:

Brauchen Sie einen Rechtsanwalt?

Vor allem bei schweren Unfällen mit Personenschäden

oder der Gefahr strafrechtlicher Sanktionen

(Führerscheinentzug?) sowie in Zweifelsfällen

(bei unklarer Schuldfrage oder bei Streit über die

Höhe des Ersatzanspruchs) wird sich in der Regel

die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfehlen.

Aber auch in anderen Fällen können Sie sich jederzeit

an einen Rechtsanwalt wenden. Die Kosten

für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche

müssen Ihnen von der gegnerischen Versicherung

erstattet werden, soweit sich die geltend gemachten

Ansprüche als berechtigt erweisen. Andere

Kosten müssen Sie in der Regel selbst tragen,

wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.

Haben Sie nur ein geringes Einkommen, erhalten

Sie gegen eine niedrige Gebühr trotzdem Rechtsrat

(Beratungshilfe). Erkundigen Sie sich nach den

näheren Einzelheiten bei Ihrem Amtsgericht.

am 25. Mai 2006 um 9:46

Zitat:

Original geschrieben von gutachteronline

Stören kann man mit eigenem Engagement nur Versicherungen die meist allzu gern ungestört die Haftungsquoten verteilen.

Mal wieder der übliche Käse aus dieser Ecke. Jeder weiterer Kommentar ist überflüssig.

am 13. August 2006 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Mal wieder der übliche Käse aus dieser Ecke. Jeder weiterer Kommentar ist überflüssig.

Mal wieder der übliche Rotz eines "Versicherungsfreundes"!

am 14. August 2006 um 3:42

Guten Morgen,

sag mal gutachter - offensichtlich rafft es doch ab und an und du bist sichtlich auf Streit aus.

Einen Thread hervorzukramen, der seit Monaten ruht mit einem solchen Post.... Nunja - womit wir wieder beim Thema Stil wären.

Grüße

Schreddi

PS: Schade eigentlich - in letzter Zeit war der Großteil der Posts hilfreich und sinnvoll.

am 14. August 2006 um 7:28

Letztlich ist lediglich die Frage zu klären, ob die Firmenausfahrt eine "Straße" oder eine "Ausfahrt" ist. Ist es eine "Straße", hat der TE als wartepflichtiger Linksabbieger die Schuld, ist es eine Ausfahrt, hat der LKW den schwarzen Peter.

Ob Straße oder Ausfahrt, klärt letztlich ggfs. der Richter, u. U. auf der Grundlage eines entsprechenden Gutachtens. Der Richter legt dann ggfs. auch die Quote fest.

Alles andere ist reine Spekulation. Der Rat, sofort ein privates Gutachten in Auftrag zu geben, zeugt von gesundem Geschäftssinn, nicht aber von seriöser Beratung. Ein außergerichtliches Privatgutachten ist und bleibt "Parteivortrag" und wird im Zweifel als solcher gewertet.

Sinnvoll ist allerdings ein Schadengutachten, damit die Schadenhöhe UND das Schadenbild dokumentiert ist und der etwaige Anspruch auf Schadenersatz nachweisbar ist. Das Kostenrisiko bleibt dabei überschaubar, da im Falle einer Quotelung die Gutachterkposten als Teil des Schadens anteilig bezahlt werden und die Gutachterkosten sicher nicht höher als der entstandene Schaden sind - letzteres ist bei unfallanalytischen Gutachten schnell passiert.

Den Gutachter, der das Schadengutachten erstellt, kann man dann auch gleich um seine Einschätzung der Unfallsituation bitten.

am 15. August 2006 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Guten Morgen,

sag mal gutachter - offensichtlich rafft es doch ab und an und du bist sichtlich auf Streit aus.

Einen Thread hervorzukramen, der seit Monaten ruht mit einem solchen Post.... Nunja - womit wir wieder beim Thema Stil wären.

Grüße

Schreddi

PS: Schade eigentlich - in letzter Zeit war der Großteil der Posts hilfreich und sinnvoll.

LOL

Wollte das nur nicht so stehen lassen! ;)

Excusez-moi.

Ich werde mich weiterhin bemühen sinnvolle Hilfestellung zu geben.

Ausreichend wäre doch wenn ab jetzt wieder 3 Monate Pause bis zum nächsten Post im Thread wären. ;)

Laßt es gut sein Jungs,

in letzter Zeit lief es tatsächlich erfreulich konstruktiv im Sinne der User.

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