spezielle Schuldfrage

Also alles rein fiktiv natürlich.

Wir haben eine Bundesstraße die aus Richtung Stadt zu einem Kreisverkehr führt. Alles noch innerorts.

In diese Bundesstraße mündet eine normale Straße ein. Exakt gegenüber dieser Einmündung ist eine Firmenausfahrt.
Diese Ausfahrt/Einfahrt ist ziemlich groß und sieht eigentlich wie eine Straße aus. Würde man reinfahren teilt sich die Spur in eine LKW Spur zum Abladen und eine Spur zum eigentlichen Firmentor. Und natürlich haben wir ne Spur die rausführt.

Soweit klar?

Also angenommen ich würde aus der einmündenden Straße kommen, und will links in Richtung Stadt. Aus der Firmenausfahrt würde gleichzeitig ein LKW kommen, der auch Richtung Stadt will, von ihm aus gesehen rechts.

Ich hätte in diesem Fall Vorfahrt, hat mir auch die Polizei bestätigt.
Soweit klar, Punkte würde ich keine kriegen.

Allerdings sagt die auch, es würde VERSICHERUNGSTECHNISCH wahrscheinlich eine Teilschuld geben, da der LKW Fahrer annehmen müßte er habe Vorfahrt.

Gibt da nämlich an der Firmenausfahrt ein Vorfahrtachten Schild. Was absolut keinen Sinn macht, da die Linksabbieger von der einmündenden Straße auch noch Vorfahrt haben.

Frage an die Versicherungexperten:
1. Würde das eine Teilschuld geben?
2. Könnte man den der das Schild aufgestellt hat (nehme an die Firma) zivilrechtlich belangen?
2b. oder/und Strafanzeige stellen? Einfach Schilder aufstellen geht doch nicht?

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TIBOS


Leider verhandeln Gerichte keine fiktiven Situationen.

Es ist völlig irrelevant, was ein Wachtmeister zum Thema versicherungstechnischer Schuldverteilung zu erzählen hat. Deswegen halten sich die Jungs bei solchen Dingen meist bedeckt.
Dennoch stellt die Polizei vor Ort die "normale" Schuld fest. Das heißt, Fahrer 1 oder Fahrer 2 bekommt irgendetwas aufgebrummt, und sei es eine Ordnungswidrigkeit.

Und genau die ist sehr wichtig bei Schadenersatzansprüchen. Den Sachverhalt teilt man der Versicherung mit, und die Versicherungspflicht nimmt ihren Weg. Sowas kommt nie zum Prozeß, es sei denn, man ist selbst nicht versichert.

Grüße, Ulrich

Hä...?

Also den ersten beiden Abschnitten kann ich ja im Wesentlichen zustimmen, aber beim Dritten versteh ich nur noch Bahnhof!

Grundsätzlich ist zwischen Strafrecht (das ist das, wofür sich die Polizei interessiert: liegt ein Verstoß gegen die STVO oder eine andere Norm vor, welches ein Verwarngeld, Bußgeld oder sonstige Sanktionen rechtfertigt?) und Zivilrecht (Schadenersatz; das zu klären ist NICHT Aufgabe der Polizei) zu unterscheiden. Rein rechtlich ist beides getrennt voneinander zu betrachten und aus der Verhängung einer Strafe gegen nur einen Beteiligten Fahrer kann nicht automatisch auf dessen (Allein-)Schuld geschlossen werden.

In der Praxis ist ein Buß- oder Verwarngeld natürlich durchaus ein (weiteres) Indiz für die Schuldfrage, womit der andere aber keineswegs automatisch vollständig unschuldig ist und seinen Schaden voll ersetzt bekommt!

Bezogen auf o.g. fiktiven 🙂 Fall kann man "das Problem" grob auf folgende zwei Fragen begrenzen:
1) Ist die Rechtslage tatsächlich so wie von der Polizei vor Ort bewertet (die sind halt auch nicht allwissend) oder ist die Ausfahrt nicht doch als Straße zu sehen was natürlich zu einer anderen Beurteilung der Situation führt?
2) Mußte der Vorfahrtsberechtigte nicht mit dem Fehlverhalten des Anderen rechnen und daher entsprechend vorsichtig sein? Dies führt trotz Vorfahrt zu einer Mithaftung.

Wenn nun zwischen einem beteiligten und der gegnerischen Versicherung bezüglich der Höhe des Schadenersatzes keine Einigung zustande kommt, "muß" man die (vermeintlichen)Ansprüche einklagen und dann kommt es natürlich zum Prozess.

Zitat:

Wenn nun zwischen einem beteiligten und der gegnerischen Versicherung bezüglich der Höhe des Schadenersatzes keine Einigung zustande kommt, "muß" man die (vermeintlichen)Ansprüche einklagen und dann kommt es natürlich zum Prozess.

Was natürlich damit verbunden ist, dass nun ein Gutachten eines Sachverständigen vorzulegen ist, welches u. a. auch diese Fragen zur Klärung bringt.

Liegt kein solches Gutachten vor, wird der Sachverständige vom Gericht mit der Klärung der Fragen betraut. Die Klägerpartei (also Sie) müssten dann auf gerichtliche Anordnung in Kostenvorlage für dieses Gutachten treten. Ob dieses Gerichtsgutachten dann jedoch auch noch so günstig zu bekommen ist, wie das von kleveren Unfallbeteiligten bereits selbst eingeholgte Privatgutachten?

Weil man aber lieber nichts investieren will (weil die Versicherung wirds schon machen), gibt man sich dann eben mit einer Teilschuld zufrieden. Damit werden nun endlich beide Unfallbeteiligte in den Beitragssätzen hochgestuft, was ja der eigentliche Grund der hier stets von Versicherungen propagierten Vorgehensweise ist. Somit werden die Versicherungen nun endlich auch für die nächsten Jahre mehr Beiträge von beiden Unfallbeteiligten kassieren. Wer ist nun der Looser?

@ schusti2 u. madcruiser: Um auch bei der Musik mitmachen zu können, sollte man eben nur die Instrumente benutzen, die man auch beherrscht! Beherrscht man leider keine so richtig, sollte man lieber den Tanzbären geben.

Rechtewächter,

Du schilderst eine unter Versicherungen und vor Gerichten durchaus beliebte Variante:
Die Teilschuld.

Die Motivation der beteiligten Versicherungen hast Du benannt,
der Richter liebt Vergleiche, weil so sein Arbeitsaufwand sinkt und seine Erfolgsquote (Berufung) steigt,
die beteiligten RAe, weil die Gebühren einen ordentlichen Sprung nach oben machen.

Für Fragen der Vorfahrtsverletzung machen Juristen Ortstermine bzw. arbeiten mit Fotos,
d.h. hierfür benötigen Richter keine Gutachter,
sondern sind selbst die ausgewiedenen Fachleute. 😉

Anders sieht es aus, wenn technische Fragen wie überhöhte Geschwindigkeit oder Ampelphasen ins Spiel kommen.
Ist laut Fiktion nicht der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Rechtewächter,

Du schilderst eine unter Versicherungen und vor Gerichten durchaus beliebte Variante:
Die Teilschuld.

Falsch!

Rechtewächter macht dort weiter wo Captain-HUK und gutachteronline zumindest mal einen Gang zurückgeschaltet haben:

1.) Werbung für das Einschalten "unabhängiger" Gutachter, wohlwissend, daß ein solches Gutachten im Falle eines Prozesses als Parteigutachten leicht auszuhebeln ist. Folge: In den meisten Fällen wird trotzdem (!) vom Gericht ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.

2.) Stimmung gegen die Versicherer, die für alles "schlechte" auf der Welt verantwortlich sind, wahrscheinlich auch dafür, daß es nachts dunkel wird.

Zitat:

Wer ist nun der Looser?

Ganz klar derjenige, der solche Beiträge unkritisch glaubt und dann entsprechend handelt.

-)

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Ich finde Polizisten sollten sich (wenn es nicht offensichtlich ist) mit Schuldzuweisungen zurückhalten und sich Ihre Meinung für eventuelle Gerichtsverhandlung aufheben.

@die anderen
Ihr seit schon wieder abgeschweift.

Zitat:

Zitat haschee: Gibt da nämlich an der Firmenausfahrt ein Vorfahrtachten Schild. Was absolut keinen Sinn macht, da die Linksabbieger von der einmündenden Straße auch noch Vorfahrt haben.

Kapier des net ganz.

Du sagst du bist auf der einmündenden Straße und hast siehe dein Zitat oben laut Vorfahrtschild eben Vorfahrt.

Wenn Linksabbieger vorfahrt haben spricht man doch von abknickender Vorfahrtstraße.

Die Firmeneinfahrt ist doch somit Nebenstraße und hat richtigerweise(siehe Zitat oben) ein Vorfahrtachtensschild oder?

Wenn das so ist, wieso solltest du eine Teilschuld bekommen, wenn du Vorfahrt hattest?

Wenn ein unabhängiger oder abhängiger Gutachter das so mit Bildern belegen kann, was sollte dieses Gutachten dann aushebeln?

So vielleicht:"Der hat bestimmt schnell die Schilder ummontiert"

Ich sehe da keine Teilschuld. Somit steht Dir Gutachter und Rechtsanwalt zu.

Selbst wenn du aus (mir) unerfindlichen Gründen 25 % Teilschuld bekommst, muss du ja deine Schadenshöhe beziffern.
Hast du Rechtschutz springt dieser für die 25 % Gutachter und Rechtsanwaltkosten ein.

Zitat:

--> desweiteren:
Schau in die FAQs, da gibts einige interessante Links dazu (www.unfallweb.de z.B.).

Grüße
Schreddi

denn auch der ADAC warnt:

Zitat:
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Vorsicht!

Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen - insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners - die gesamte praktische Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadenssteuerung durch die Haftpflichtversicherung besteht vielfach das Risiko, daß der Schaden auch gegen Ihre Interessen so beseitigt wird, wie es die Versicherung für richtig hält und Ihre unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) ausgeschaltet werden, so daß Sie nicht Ihr volles Recht erhalten. Diese Gefahr besteht auch, wenn Ihr eigener Versicherer Ihnen anbietet, den durch einen Dritten in Deutschland an Ihrem Kfz angerichteten Schaden zu übernehmen, wie wenn der Gegner auch bei Ihrer Versicherung versichert wäre.
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Ich kann mich leider nur wiederholen. Die Jungs haben keine große Erfahrung mit dem, was sie hier im Forum so ablassen:

@ schusti2 u. madcruiser: Um auch bei der Musik mitmachen zu können, sollte man eben nur die Instrumente benutzen, die man auch beherrscht! Beherrscht man leider keine so richtig, sollte man lieber den Tanzbären geben.

Hallo,

@Rechtewächter:
Jetzt schalt mal einen oder besser zwei Gänge zurück - was soll sowas?
Madcruiser, Schusti und viele andere hier im Forum helfen hier tagtäglich Leuten mit sachlichen Beiträgen und Fachwissen bei ihren größeren und kleineren Problemchen, die sie uns hier nahe bringen.

Ihnen dies absprechen zu wollen, halte ich für richtiggehend unverschämt - denn kennst du einen der beiden persönlich?

Das gleiche habe ich auch schon gutachteronline geschrieben - es ist schade, dass man sowas hier überhaupt schreiben muss.
Traurig eigentlich - denn dem Threadöffner war und ist geholfen - was sollen dann diese persönlichen Angriffe?

Alles eine Frage des Stils.

Grüße
Schreddi

Hallo Schreddi

Diese Sache ist keineswegs so ernst wie du es darstellst. natürlich haben auch die beiden bisweilen gute und informative beiträge abgegeben. nur wenn ich in einer sache nicht ausreichend ahnung habe, schreibe ich lieber nichts zum thema. denn damit könnte ich dem hilfesuchenden nur schaden zufügen.

also nichts für ungut, die beiden probanten machen das scheins hauptberuflich und sollten daher bei falschen oder halbwahren antworten hin und wieder darauf aufmerksam gemacht werden. ich finde die irreführung von hilfesuchenden einfach schändlich - auch wenn ich dafür von meinem arbeitgeber bezahlt werden sollte.

Hallo Rechtewächter,

ich bezweifel, dass du in letzter Konsequenz entscheiden kannst, ob die Beiträge immer richtig sind.

In diesem Sinne - es ist und bleibt ne Frage des Stils (mir ging es hauptsächlich darum, andern die Kompetenz abzusprechen...)

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Rechtewächter


nur wenn ich in einer sache nicht ausreichend ahnung habe, schreibe ich lieber nichts zum thema.

Einfach für Dich umsetzen und weniger unterstellende und wertende Beiträge verfassen, 😁

Bitte die höchstrichterlichen Urteile von @Rechtewächter nicht in Zweifel ziehen, er ist Verbraucherschützer und befindet sich somit außerhalb jeder Kritik, na ja haften muss er nicht für das, was er als quasi öffentlich Bediensteter erzählen darf. Aber Hallo, er ist somit absoluter und total unabhängiger Fachexperte auf allen Gebieten! Basta.

@Beukeod,

Verbraucherschützer ist kein Beruf
und auch keine geschützte Bezeichnung.

"TOP"-Verbraucherschützer liegen gelegentlich richtig falsch.
So musste z.B. Finanztest ein ganzes Heft einstampfen,
und hat weitere Prozesse gegen Versicherungen verloren.
Da eine Zeitschrift unter der Pressefreiheit segelt,
kann man sich vorstellen,
das solche Urteile nur bei sehr dicken Fehlern ergehen.
Grobe Schnitzer sind eigentlich eher etwas für Anfänger. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Rechtewächter


@ schusti2 ....sollte man lieber den Tanzbären geben.

Hey, da freu ich mich ja schon richtig auf die nächste Tanzbär-Veranstaltung. Dann lernen wir uns ja endlich mal persönlich kennen. Bist ja sicherlich auch dort.....

Danke an alle, aber schlagts euch doch nicht die Köpfe ein. 😉

Gute Neuigkeiten, Versicherung akzeptiert. Schaden gering, ich nicht verwarnt, anscheinend lohnt sichs nicht.

@gutachteronline:
hab mal ne Skizze angehängt. Hoffe die zeigt die Schwierigkeit der Situation.
Bitte keine Kommentare zu meinen künsterlischen Fähigkeiten. 😉

Bevor Fragen kommen:
Ja, die obere Firmeneinfahrt hat eine eigene Abbiegespur von der Hauptstraße.
Ja, die untere Straße aus der ich kam hat keine Mittellinien, aber die Firmeneinfahrt.
Ja, es ist wirklich eine Firmeneinfahrt.

Irgendwie passt das was du gezeichnet hast, nicht mit dem was du beschrieben hast zusammen.

Dachte du kommst aus der einmündenden Strasse und hast ein Vorfahrtsschild?????????

Zitat:

Gibt da nämlich an der Firmenausfahrt ein Vorfahrtachten Schild. Was absolut keinen Sinn macht, da die Linksabbieger von der einmündenden Straße auch noch Vorfahrt haben.

Zitat:

Also angenommen ich würde aus der einmündenden Straße kommen, und will links in Richtung Stadt. Aus der Firmenausfahrt würde gleichzeitig ein LKW kommen, der auch Richtung Stadt will, von ihm aus gesehen rechts.

Laut deiner Skizze biegst du von der Bundesstrasse in die Firmeneinfahrt ab.

Die einmündende Strasse hat ein Vorfahrtachtenschild.

Die Bundesstrasse hat Vorfahrt.

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