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Nach klarer Schuldfrage : Gegnerischer Versicherer sieht sich im Unrecht !

Themenstarteram 22. September 2014 um 11:46

Hallo !

Am 12.07.2014 hat es Bum gemacht..

Frau parkt aus ohne zu gucken, ich fahr ihr in die Seite - Schaden am Fahrzeug 1.800 ca.

Die Polizei hatten wir ebenfalls dazu geholt.

Als die Polizistin mit mir sprach hat auch sie gesagt, dass die Schuldfrage hier eindeutig sei und ich ohne Schuld bin.

Wurde alles in die Wege geleitet - Austausch der weissen Zettelchen mit den Daten, Schaden bei der gegnerischen Versicherung gemeldet.

Hab nun des öfteren mal angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt.

Man wartet immer noch auf die Polizeiakte.

Als ich heute nochmals nachfragen wollte, bin ich fast vom Glauben abgefallen.

Die Dame am Telefon meinte, dass ihr Kunde, also der Unfallverursacher nun plötzlich die Schuld bei mir sieht und auch bei meiner Versicherung einen Antrag stellen will.

Welche Möglichkeiten habe ich hier nun ?

In den sauren Apfel beißen und warten bis die Polizeiakte bei deren Versicherung eintrifft?

Mir reißt langsam der Geduldsfaden, da das ganze jetzt immerhin 2 1/2 Monate her ist.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Nimm dir einen Anwalt und lass dich nicht veräppeln.

Es kann sein die Sache doch nicht so einfach ist und dann ist es besser wenn

du einen Anwalt hast der deine Rechte und Ansprüche vertritt.

Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Sachen.

Seelze 01

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Ich verstehe ich den Titel des Threads (sieht sich im Unrecht) nicht ganz.

Wie würdest Du denn als Schadensachbearbeiter verfahren?

 

Gruß von Klaus

Hallo,

Nimm dir einen Anwalt und lass dich nicht veräppeln.

Es kann sein die Sache doch nicht so einfach ist und dann ist es besser wenn

du einen Anwalt hast der deine Rechte und Ansprüche vertritt.

Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Sachen.

Seelze 01

Hallo RiLuMa,

ich hatte auch einen Unfall mit objektiv 100 % Schuld des Unfallgegners. Leider ist unser Rechts/ Gesetzessystem im Mittelalter stehen geblieben (Laut Zeugenaussage gibt es Hexen und die Erde ist eine Scheibe im Mittelpunkt des Alls), da man auf moderne Beweismittel (Kameraüberwachung, Lügendetektoren ..) verzichtet, bzw. diese nicht zulässt. Tatsächlich ist es so, dass der Unfallgegner nur zu sagen braucht, er sei bei grün gefahren, bzw Deine Unfallgegnerin zu sagen braucht, Du bist Schuld und schon wird die Lage ohne unabhängige Zeugen (die man natürlich niemals findet) juristisch unklar (objektiv hat sich der Unfall zwar auf nur eine Weise abgespielt, aber die Justiz ist unfähig, diese auch abzubilden wegen der fehlenden Beweismittel). Wenn Du keine Zeugen hast, hast Du, auch wenn Du Dich korrekt verhalten hast, vor Gericht keine Chance. (Aussage meiner Anwälte, bzw der Versicherungssachbearbeiter) Bei unklarer Rechtslage wird der Geschädigte bestraft und der Schuldige belohnt. (Das ist wohl meistens der Fall, denn warum sollte der Schuldige seine Fehler zu geben?)

Leider siehst Du von der Gegnerische Versicherung ohne Anwalt auch keine Cent. Mit Anwalt wird Dir zwar in der Regel 50% zu gesprochen, aber das Geld verschwindet gleich wieder, da dann Anwaltsgebühren, Gerichts-, Gutachterkosten und Höherstufung auf Dich warten und sollte der Schaden zu klein sein, findest Du auch keinen Anwalt, der Dich vor Gericht vertritt. (Hier hilft Dir eventuell - auch nicht immer - eine Vollkasko- und Rechtsschutversicherung.)

Meiner Meinung nach ist hier dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.

Hier muss eine Beweislastumkehr her, der Versicherer muss dir Dein Fehlverhalten nachweisen und ansonsten Deinen Schaden volll bezahlen und die Höherstufung darf dann auch nur mit der bewiesenen Haftungsquote erfolgen.

Da die Versicherunglobby aber einen Rieseneinfluß auf unsere Regierung/ das Parlament hat, wird sich wohl auch in den nächsten 500 Jahren nichts an diesen Ungerechtigkeiten ändern.

Trotzdem alles Gute, Justizia sei mit Dir.

Helmut

@TE

Könnte es sein, dass die gegnerische Versicherung die Bruderhilfe ist ?

Wenn ja, dann auf jeden Fall zum RAW gehen.

Und selbst mit RAW gibt es da meisten Probleme wie 25% Gefahrenshaftung usw.

Zitat:

Original geschrieben von HelmutWenz

Hallo RiLuMa,

ich hatte auch einen Unfall mit objektiv 100 % Schuld des Unfallgegners. Leider ist unser Rechts/ Gesetzessystem im Mittelalter stehen geblieben (Laut Zeugenaussage gibt es Hexen und die Erde ist eine Scheibe im Mittelpunkt des Alls), da man auf moderne Beweismittel (Kameraüberwachung, Lügendetektoren ..) verzichtet, bzw. diese nicht zulässt. Tatsächlich ist es so, dass der Unfallgegner nur zu sagen braucht, er sei bei grün gefahren, bzw Deine Unfallgegnerin zu sagen braucht, Du bist Schuld und schon wird die Lage ohne unabhängige Zeugen (die man natürlich niemals findet) juristisch unklar (objektiv hat sich der Unfall zwar auf nur eine Weise abgespielt, aber die Justiz ist unfähig, diese auch abzubilden wegen der fehlenden Beweismittel). Wenn Du keine Zeugen hast, hast Du, auch wenn Du Dich korrekt verhalten hast, vor Gericht keine Chance. (Aussage meiner Anwälte, bzw der Versicherungssachbearbeiter) Bei unklarer Rechtslage wird der Geschädigte bestraft und der Schuldige belohnt. (Das ist wohl meistens der Fall, denn warum sollte der Schuldige seine Fehler zu geben?)

Leider siehst Du von der Gegnerische Versicherung ohne Anwalt auch keine Cent. Mit Anwalt wird Dir zwar in der Regel 50% zu gesprochen, aber das Geld verschwindet gleich wieder, da dann Anwaltsgebühren, Gerichts-, Gutachterkosten und Höherstufung auf Dich warten und sollte der Schaden zu klein sein, findest Du auch keinen Anwalt, der Dich vor Gericht vertritt. (Hier hilft Dir eventuell - auch nicht immer - eine Vollkasko- und Rechtsschutversicherung.)

Meiner Meinung nach ist hier dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.

Hier muss eine Beweislastumkehr her, der Versicherer muss dir Dein Fehlverhalten nachweisen und ansonsten Deinen Schaden volll bezahlen und die Höherstufung darf dann auch nur mit der bewiesenen Haftungsquote erfolgen.

Da die Versicherunglobby aber einen Rieseneinfluß auf unsere Regierung/ das Parlament hat, wird sich wohl auch in den nächsten 500 Jahren nichts an diesen Ungerechtigkeiten ändern.

Trotzdem alles Gute, Justizia sei mit Dir.

Helmut

Tut mir leid, woher hast Du Deine Weisheiten? Auf die Polemik gehe ich nicht weiter ein.

Wenn der TE richtig zu verstehen ist, wollte der Verursacher aus dem ruhenden Verkehr in den fließenden Verkehr einfahren.

Der Beweis des ersten Anscheins spricht für das Verschulden desjenigen, der aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr einfährt und dabei mit einem Fahrzeug kollidiert, das folglich die Vorfahrt hat. Der Ausparkende muss dem Anderen eine Mitverursachung nachweisen.

Das verstehst Du nicht unter Beweislastumkehr????

Sollte der Verursacher gegenüber seiner Versicherung behaupten, dass der Geschädigte den Unfall verursacht hat, muss die Versicherung doch Einsicht in die pol. E-Akte nehmen.

Klaus

Mir ist auch ein Taxi vom Standstreifen aus hinten in die Seite gefahren. Angeblich sei ich bei "Grün" nicht sofort los gefahren, so daß er angenommen habe, ich lasse ihn vor fahren. Für die Polizei war die Schuldfrage klar. Nach einer knappen halben Stunde kamen dann zwei Zeugen (Landsmänner des ausl. Fahrers) und bestätigten die Aussage. Ihr spätes Erscheinen rechtfertigten sie mit der Parkplatzsuche.

Nun war die Rechtslage angeblich nicht mehr klar und müsse vor Gericht geklärt werden ... so die Polizei.

Vor Gericht Aussage gegen Aussage. Obwohl der Taxifahrer an Nr. 1 auf dem Unfallbogen der Polizei stand (=Schuldiger), Ergebnis: Jeder 50%.

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Hallo,

Nimm dir einen Anwalt und lass dich nicht veräppeln.

Es kann sein die Sache doch nicht so einfach ist und dann ist es besser wenn

du einen Anwalt hast der deine Rechte und Ansprüche vertritt.

Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Sachen.

Seelze 01

Wer zahlt eigentlich den Anwalt wenn genannten Fall doch der TE im Nachhinein 25%/50%/75%/100% Schuld erhält?

Zitat:

Original geschrieben von Fiestaknechter

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Hallo,

Nimm dir einen Anwalt und lass dich nicht veräppeln.

Es kann sein die Sache doch nicht so einfach ist und dann ist es besser wenn

du einen Anwalt hast der deine Rechte und Ansprüche vertritt.

Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Sachen.

Seelze 01

Wer zahlt eigentlich den Anwalt wenn genannten Fall doch der TE im Nachhinein 25%/50%/75%/100% Schuld erhält?

Natürlich der Themenstarter.

Das Leben ist nicht ohne Risiko.

Seelze 01

Zitat:

Original geschrieben von RiLuMa

Als die Polizistin mit mir sprach hat auch sie gesagt, dass die Schuldfrage hier eindeutig sei und ich ohne Schuld bin.

die polizei stellt nicht fest, wer wieviel schuld bekommt!

die polizisten hätte ebensogut 'bratkartoffel' zu dir sagen können...

Zitat:

In den sauren Apfel beißen und warten bis die Polizeiakte bei deren Versicherung eintrifft?

die polizeiakte wird hier vermutlich auch nicht viel klärung verschaffen!

Zitat:

...ich fahr ihr in die Seite...

wo hast du sie denn genau getroffen?

Themenstarteram 22. September 2014 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von RiLuMa

Als die Polizistin mit mir sprach hat auch sie gesagt, dass die Schuldfrage hier eindeutig sei und ich ohne Schuld bin.

die polizei stellt nicht fest, wer wieviel schuld bekommt!

die polizisten hätte ebensogut 'bratkartoffel' zu dir sagen können...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

In den sauren Apfel beißen und warten bis die Polizeiakte bei deren Versicherung eintrifft?

die polizeiakte wird hier vermutlich auch nicht viel klärung verschaffen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

...ich fahr ihr in die Seite...

wo hast du sie denn genau getroffen?

Zwischen Fahrertür und Hintertür..

Sie ist aus der Lücke raus gefahren, um direkt auf Gegenverkehrspur zu fahren

Zitat:

Original geschrieben von RiLuMa

...

Zwischen Fahrertür und Hintertür..

Sie ist aus der Lücke raus gefahren, um direkt auf Gegenverkehrspur zu fahren

Unabhängig davon, dass der Gegner wahrscheinlich Schuld bekommt, aber musstest Du ihm reinfahren? Aus einer Parklücke raus bis zur Gegenfahrbahn, da kann man schon angemessen reagieren und muss nicht draufhalten, oder warst Du auf der zu überquerenden Fahrbahn?

Themenstarteram 22. September 2014 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von Mick 01

Zitat:

Original geschrieben von RiLuMa

...

Zwischen Fahrertür und Hintertür..

Sie ist aus der Lücke raus gefahren, um direkt auf Gegenverkehrspur zu fahren

Unabhängig davon, dass der Gegner wahrscheinlich Schuld bekommt, aber musstest Du ihm reinfahren? Aus einer Parklücke raus bis zur Gegenfahrbahn, da kann man schon angemessen reagieren und muss nicht draufhalten, oder warst Du auf der zu querenden Fahrbahn?

2 Spuren

 

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Ich fahre auf der rechten Spur.. Sie kommt aus der Parklücke L um direk nen Bogen zu machen auf die linke Spur.

Wie soll ich da noch reagieren wenn sie plötzlich rausfährt ?

Zudem war die Fahrbahn noch nass

Auf folgendem Bild sieht man es nochmal besser..

Da wo der LKW parkt, hatte sie geparkt.. Hinter standen auch noch PKW's..

Ich war auf der rechten Spur unterwegs

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/14/Hachez_Bremen.jpg

Hast Du ein Gutachten in Auftrag gegeben, oder hoffst Du seit 10 Wochen, dass die gegnerische Versicherung Dir das abnimmt?

Anwalt ist immer angebracht, wenn man selbst nicht angemessen (und entspannt) agieren kann.

Schuldfrage ist nach Schilderung ja klar - ist ja sogar durchgezogene Linie.

Sie wollte auf die Gegenfahrbahn ?

In der Straßenmitte ist doch eine Durchgezogene Linie, hätte sie doch gar auf die Gegenfahrbahn fahren dürfen.

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