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spezielle Schuldfrage

Themenstarteram 2. Mai 2006 um 16:04

Also alles rein fiktiv natürlich.

Wir haben eine Bundesstraße die aus Richtung Stadt zu einem Kreisverkehr führt. Alles noch innerorts.

In diese Bundesstraße mündet eine normale Straße ein. Exakt gegenüber dieser Einmündung ist eine Firmenausfahrt.

Diese Ausfahrt/Einfahrt ist ziemlich groß und sieht eigentlich wie eine Straße aus. Würde man reinfahren teilt sich die Spur in eine LKW Spur zum Abladen und eine Spur zum eigentlichen Firmentor. Und natürlich haben wir ne Spur die rausführt.

Soweit klar?

Also angenommen ich würde aus der einmündenden Straße kommen, und will links in Richtung Stadt. Aus der Firmenausfahrt würde gleichzeitig ein LKW kommen, der auch Richtung Stadt will, von ihm aus gesehen rechts.

Ich hätte in diesem Fall Vorfahrt, hat mir auch die Polizei bestätigt.

Soweit klar, Punkte würde ich keine kriegen.

Allerdings sagt die auch, es würde VERSICHERUNGSTECHNISCH wahrscheinlich eine Teilschuld geben, da der LKW Fahrer annehmen müßte er habe Vorfahrt.

Gibt da nämlich an der Firmenausfahrt ein Vorfahrtachten Schild. Was absolut keinen Sinn macht, da die Linksabbieger von der einmündenden Straße auch noch Vorfahrt haben.

Frage an die Versicherungexperten:

1. Würde das eine Teilschuld geben?

2. Könnte man den der das Schild aufgestellt hat (nehme an die Firma) zivilrechtlich belangen?

2b. oder/und Strafanzeige stellen? Einfach Schilder aufstellen geht doch nicht?

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41 Antworten
am 2. Mai 2006 um 19:59

Zitat:

Frage an die Versicherungexperten:

1. Würde das eine Teilschuld geben?

2. Könnte man den der das Schild aufgestellt hat (nehme an die Firma) zivilrechtlich belangen?

2b. oder/und Strafanzeige stellen? Einfach Schilder aufstellen geht doch nicht?

Antwort (rein fiktiv natürlich):

1. ja, wenn nicht sogar überwiegende Schuld. Ist aber sehr stark einzelfallabhängig, also von der ganz konkreten Situation vor Ort.

2. Warum? mit welcher Begründung? Entweder es ist eine öffentliche Straße, dann muß das Schild dort stehen, oder es ist Privatgelände, dann wüßte ich nicht, mit welcher Begründung man das Aufstellen verbieten könnte.

2b. durch 2 beantwortet.

Rein fiktiv siehts also nicht wirklich gut für Dich aus.

Wieso eine Frage an Versicherungsexperten?

zu 1. !00% Schadenersatz hat nur der, der den sogenannten Unabwendbarkeitsbeweis für sich führen kann. Im Klartext, der berühmte Idealfahrer hätte einen Unfall auch nicht verhindern bzw. vorhersehen können.

zu 2. Das kann mam immer, die Frage bezieht sich aber sicherlich auf die Erfolgsaussicht einer entsprechenden Klage.

Fiktive Antworten sind fiktiv.

Fiktiv ist nicht realistisch - also sollten wir Spekulationen lassen.

Faktisch richtet sich die Schuldfrage nach Zivilrecht.

Die Regulierung folgt dem.

Vorsorglich:

Alles rein Fiktiv!

Themenstarteram 3. Mai 2006 um 5:59

grrrr

grausam ist das in Deutschland.

Da hätte man 100 % Vorfahrt, würde auch nicht verwarnt werden und darf sich dann trotzdem rumstreiten.

Nur wie sollte man nachweisen, daß der LKW Fahrer die Route öfters fährt (ok, geht noch) und daß er sich bewußt wäre, daß das eine Firmenausfahrt ist...

Dann müßte ichs eben drauf ankommen lassen wie das ausgeht.

Zitat:

Original geschrieben von haschee

grrrr

grausam ist das in Deutschland.

Da hätte man 100 % Vorfahrt, würde auch nicht verwarnt werden und darf sich dann trotzdem rumstreiten.

Mal als Hinweis. Wenn man von seinem Vorrecht, Vorfahrt zu haben, Gebrauch machen möchte, muss man diese auch haben! Dass man sie tatsächlich nicht hatte, ist bei einer Kollision ja ausreichend bewiesen.

Nach dem Motto zu handeln, ich habe Vorfahrt sowieso und immer, ist weder ratsam noch gesetzeskonform.

Und weil wir hier in einem Versicherungsforum sind, so ein dadurch entstandener Unfall wäre vorhersehbar gewesen, womit dann die Haftungsquote rechtlich zu klären wäre. Also in so einem (Un)Fall ist i.d.R. nix mit 100% Schadenersatzanspruch.

außerdem definiere ich einen "guten" Fahrer als solchen, der auch die Unfälle, an denen er nicht [mit]schuldig wäre, vermeiden konnte ...

trotzdem stehen regelmäßig die Deppen vor ihren Schrotthaufen und jammern: "Ich hatte aber Vorfahrt"

weiter so Deutschland!

am 3. Mai 2006 um 8:38

@ haschee

zur frage 2 und 2b:

natürlich kann und darf nicht jeder der möchte irgendwo ein schild aufstellen. sofern das schild im öffentlichen straßenverkehr von der firma oder sonst jemanden aufgestellt wurde, handelt es sich hierbei um einen strafbaren eingriff in das öffentliche straßenverkehrsnetz. sofern das schild auf dem betriebsgelände (also nicht auf öffentl. straße) steht, ist dies über die örtliche baubehörde zu genehmigen. hat die baubehörde das genehmigt könnte die bei irreführung anderer verkehrsteilnehmer (ööffentl. straße) selbstverständlich in regress genommen werden.

Themenstarteram 3. Mai 2006 um 10:53

@Beukeod+J.Ripper:

Schon klar, auf Vorfahrt bestehen sollte man nicht.

Aber das war unvermeidbar.

Ich halte, LKW hält auch. Gut denke ich, einer der weiß es ist ne Firmenausfahrt und fahr los. Der LKW Fahrer hatte aber anscheinend nur die Geschwindigkeit der in Richtung Stadt fahrenden abgeschätzt und gedacht das könnte noch reichen und gibt Vollgas. Und da war dann meine rechte Seite.

Wenn der Unfall sich ereignen würde,

dann solltest Du Deine versicherung darüber informieren.

Über Fotos vom Ort freut man sich bestimmt.

Die Haftpflichtversicherung hat auch die Aufgabe unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

am 3. Mai 2006 um 15:59

Hallo haschee

Muss ich deine Ausführung nun so verstehen, dass es sich nicht um ein fiktives Ereignis sondern um einen tatsächlichen Unfall handelt ?

Zitat:

Ich halte, LKW hält auch. Gut denke ich, einer der weiß es ist ne Firmenausfahrt und fahr los. Der LKW Fahrer hatte aber anscheinend nur die Geschwindigkeit der in Richtung Stadt fahrenden abgeschätzt und gedacht das könnte noch reichen und gibt Vollgas. Und da war dann meine rechte Seite.

Falls dir das wirklich so passiert ist, solltest du umgehend Kontakt zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen aufnehmen. Dieser wird dann (und das ist ganz wichtig) zunächst die Besonderheiten aus der Unfallstelle sach- und fachgerecht aufnehmen. Nur mit dessen unabhängigen Beweis kannst du später auch zu deinem Recht kommen. Darauf hin kannst du dich ja über die Regulierung des Schadens und ggf. über die Anfertigung eines Schadengutachtens unterhalten.

am 3. Mai 2006 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von Rechtewächter

Falls dir das wirklich so passiert ist, solltest du umgehend Kontakt zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen aufnehmen. Dieser wird dann (und das ist ganz wichtig) zunächst die Besonderheiten aus der Unfallstelle sach- und fachgerecht aufnehmen. Nur mit dessen unabhängigen Beweis kannst du später auch zu deinem Recht kommen. Darauf hin kannst du dich ja über die Regulierung des Schadens und ggf. über die Anfertigung eines Schadengutachtens unterhalten.

Womit der Sachverständige, bzw. in dem Fall wohl eher der Rechtsbeistand der Sachverständigen, seinen Werbeauftritt in eigener Sache erledigt hat und der Geschädigte Gefahr läuft, auf nicht unerheblichen Sachverständigenkosten "sitzen zu bleiben".

@Rechtewächter: Wäre nett, wenn Du haschee noch mitteilst, wo und wie er seine Regreßansprüche gegen Dich geltend machen kann!

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Zitat:

Womit der Sachverständige, bzw. in dem Fall wohl eher der Rechtsbeistand der Sachverständigen, seinen Werbeauftritt in eigener Sache erledigt hat und der Geschädigte Gefahr läuft, auf nicht unerheblichen Sachverständigenkosten "sitzen zu bleiben".

Hallo,

welches Risiko ist größer?Was wird teurer?

Auf den kompletten Unfallschaden und dessen Kosten sitzen- zubleiben,wegen fehlender Beweissicherung,oder Gutachterkosten zu riskieren?

Nun gib mal einen guten Rat,der zum Erfolg führt!

Captain Huk,

Hier wird fachkundige Hilfe benötigt.

Wie wär es mit einem Beitrag von Dir?

Wir sollten die User in unserem Fachdisput nicht ganz vergessen. ;)

am 4. Mai 2006 um 1:18

Leider verhandeln Gerichte keine fiktiven Situationen.

Es ist völlig irrelevant, was ein Wachtmeister zum Thema versicherungstechnischer Schuldverteilung zu erzählen hat. Deswegen halten sich die Jungs bei solchen Dingen meist bedeckt.

Dennoch stellt die Polizei vor Ort die "normale" Schuld fest. Das heißt, Fahrer 1 oder Fahrer 2 bekommt irgendetwas aufgebrummt, und sei es eine Ordnungswidrigkeit.

Und genau die ist sehr wichtig bei Schadenersatzansprüchen. Den Sachverhalt teilt man der Versicherung mit, und die Versicherungspflicht nimmt ihren Weg. Sowas kommt nie zum Prozeß, es sei denn, man ist selbst nicht versichert.

Grüße, Ulrich

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