Speedfight 2 will nicht so richtig
Folgendes Problem.
Mein speedfight 2 lc kommt nicht auf touren.
Im stand läuft er gut.Also springt auch super an.Sobald ich losfahren will passiert so gut wie nix.
Vario komplett neu mit 8 gramm (original 9)
Kupplung neu
riemen neu
vergaser neu.
Habe den Roller ohne die neuen sachen gekauft da war das problem auch schon.
Filter neu..
weiss jemand rat??
Beste Antwort im Thema
Könnt ihr eure gegenseitigen Rechtsbelehrungen bitte PN klären, das hilft dem TE nicht weiter bei seinem Problem.
@TE Kannst du vielleicht mal ein Video machen? Dann kann man das Problem vllt eher "erhören", da sich sowas immer schwer beschreiben lässt.
22 Antworten
Zitat:
@Fighter6969 schrieb am 19. Mai 2020 um 17:08:48 Uhr:
Bin einen berg runter gefahren und da lief er lt tacho 65 70.
Das ist ja viel zu lahm, also bergab muss der schon Tacho mindestens achtzig plus gehen. Sonst überholen dich die Fahrradfahrer.
@TE Erwähn hier im Forum bitte nicht, dass der Speedfight schneller als 45,2km/h (bergab) fährt.
Was hast du denn für eine Kupplung verbaut? Und was heisst es passiert nichts? Geht nichteinmal die Drehzahl hoch?
Kupplung ist eine serienkupplung.
Er fährt halt nicht wirklich los.kann schlecht schätzen was es für eine drehzahl ist.Auf den Ständer ohne last dreht er hoch.Frag mich nicht wie hoch
@"beku_bus1",
woher nimmt Du die Erkenntnis "Und eine mögliche Verkehrsstraftat wie etwa das meist in Verbindung stehende Fahren ohne Fahrerlaubnis hat ebenfalls keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz. Genauso wenig wie Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss" - ?
Hast Du dazu Urteile von Ober-Gerichten? - Bitte angeben!
Jeder Sachbearbeiter bei einer Versicherung sagt im Versicherungsfall hier erst mal "Nein!" - Gegen dessen Entscheidung = Keinen Versicherungsschutz, kann man dann ja natürlich klagen; weshalb mich Deine Angabe von Urteilen eben interessiert, die Deine Behauptung bestätigen: "Fahren ohne Fahrerlaubnis hat ebenfalls keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz. Genauso wenig wie Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss".
- Nur EIN Urteil eines Gerichts dazu, dass das so ist - bitte!
Bis dahin "befeuerst" Du mit Deinem Kommentar hier ein "Fahren ohne Führerschein" oder ein Fahren "unter Drogen- oder Alkoholeinfluss" zu einem "Spaß" (ohne jede Konsequenz!), den sich Jeder - auch noch der Dümmste Dahergelaufene - leisten kann - das kann "nicht richtig" sein!
- Deshalb, wie gesagt: "Urteile" zu Deiner Meinung, BITTE!
(Pers. Anm.: Mit diesem Kommentar ist Dein Stern für mich leider zu einer Sternschnuppe verkommen; Du kannst Deine Behauptung entweder durch Urteile ordentlicher Gerichte beweisen, oder Deine "Beiträge" sind bis auf Weiteres nicht Ernst zu nehmen!)
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@ detefhelmut : bring halt Du Gerichtsurteile, bei denen dem Geschädigten der Schadenersatz versagt wurde, weil der Schuldige keine Fahrerlaubnis hatte oder von einem frisiertem, aber versichertem Mofa umgefahren wurde?
Bin gespannt ob es da was gibt.
Das wären ja schöne Zustände wenn "jeder Sachbearbeiter" einfach mal nach eigenem Gutdünken Nein sagen könnte,ohne Beachtung der Gesetzeslage.
Wie kommst Du überhaupt da drauf? Hast Du Einblick in das Tagesschäft der Versicherung?
Aber wahrscheinlich redet Ihr lediglich ein bisschen ansinander vorbei.
Es geht darum, daß die Versicherungen den Mofafrisierer maximal mit 5000.- in Regress nehmen können,wegen besagter Obliegenheitsverletzung, aber der Versicherungsschutz als solcher ist nicht per se ausser Kraft gesetzt.
So gesehen ist die Mär, man verliere den Versicherungsschutz, wirklich ein Märchen.
Der Geschädigte wird auf alle Fälle seine Ansprüche bekommen, wenn es dazu extra Urteile gegen die Versicherungen braucgt, setzt das voraus dass es erstmal zu einer Klage gegen die Versicherung gekommen ist, weil diese die Leistung verweigert hat. Ob da überhaupt was zu finden sein wird?
Denn: wo kein Kläger, da kein Richter.
Zitat:
@Detlevhelmut schrieb am 20. Mai 2020 um 23:31:59 Uhr:
- Deshalb, wie gesagt: "Urteile" zu Deiner Meinung, BITTE!
Ich habe nicht "meine Meinung" geäußert, sondern auf die gültige Rechtslage verwiesen, was nicht durch irgendwelche Urteile bewiesen werden muß. Das lässt sich übrigens auch alles im Netz recherchieren, aber dazu scheinst du zu faul zu sein.
Zitat:
Bis dahin "befeuerst" Du mit Deinem Kommentar hier ein "Fahren ohne Führerschein" oder ein Fahren "unter Drogen- oder Alkoholeinfluss" zu einem "Spaß" (ohne jede Konsequenz!), den sich Jeder - auch noch der Dümmste Dahergelaufene - leisten kann - das kann "nicht richtig" sein!
Ich hoffe das du beim schreiben dieser Zeilen unter dem Einfluss berauschender Substanzen gestanden hast. Es würde es zwar nicht besser machen, aber es wäre zumindest eine Erklärung für diesen kaum zu übertreffenden Stuss.
Zitat:
Pers. Anm.: Mit diesem Kommentar ist Dein Stern für mich leider zu einer Sternschnuppe verkommen
Es ist nicht meine Absicht es durch meine Beiträge zu irgendwelchen wertlosen Sternen bei dir zu bringen. Von daher ist mir das so egal wie deine sonstigen Beiträge.
Könnt ihr eure gegenseitigen Rechtsbelehrungen bitte PN klären, das hilft dem TE nicht weiter bei seinem Problem.
@TE Kannst du vielleicht mal ein Video machen? Dann kann man das Problem vllt eher "erhören", da sich sowas immer schwer beschreiben lässt.
Der Speedfight 2 dürfte ein Zweitakter sein.
Aus meiner Erfahrung kann hier auch gerne mal der Auspuff mit Ölkohle verstopft sein.
Wenn der Auspuff frei ist und er ohne Last sauber hochdreht, würde ich mal beim Kolben und den Kolbenringen nachschauen.