Spazierenfahren während Ausgangsbeschränkung

Man soll ja eigentlich zu Hause bleiben und allenfalls zur Arbeit, zum Arzt und zum Einkaufen. Gefühlsmäßig ist mir ein Amischlitten im Moment zu auffällig. Wie seht Ihr das? Fahrt Ihr?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Corona-Ausgangsbeschränkungen – trotzdem Oldie fahren?' überführt.]

Beste Antwort im Thema

Wir werden uns hier nie einigen. Die Argumente wiederholen, drehen sich im Kreis.

Meine Frau und ich reduzieren Kontakte wo es geht. Wir folgen den Empfehlungen.
Natürlich sind wir nicht glücklich damit, können ab Montag nicht mit dem Wohnwagen in Urlaub. Werden an Ostern meine Eltern nicht besuchen, weil beide über achtzig sind.

Das ist alles nicht toll. Aber es gibt Schlimmeres aus unserer Sicht.

Lasst die,
die meinen, sich nichts verbieten lassen zu wollen,
die, die glauben, das ist alles nur eine große Verschwörung,
die, die glauben, den Verfall der Demokratie zu sehen,
die, die....

Lasst sie machen!

Vielleicht werden sie ihre Meinung ändern, wenn sie in Isolierung müssen, weil bei ihnen im Idealfall "nur" der Verdacht der Infizierung besteht. Sollten sie infiziert werden, wünsche ich ihnen einen sanften Verlauf der Erkrankung und im schlimmsten Fall ein freies Beatmungsgerät.

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Ich versuche hier immer wieder mit Beiträgen zum Topic zurück zu finden, es gibt moderative Lenkungsversuche.
Funktioniert aber eher nicht.
Bitte versucht bei euren Diskussionen den Bezug zu 2 oder 4 Rädern nicht zu verlieren. Ich möchte in einem Coronaforum niemand verwarnen müssen, jedoch sinkt meine Bereitschaft mächtig, da wir hier komplett ignoriert werden.

Reißt euch bitte am Riemen.

Gruß
Zimpalazumpala,MT-Moderator

Ich habe mir mal die bayrische Allgemeinverfügung angesehen. Unter der Voraussetzung, dass ich die aktuelle erwischt habe, würde ich hier keinen Spielraum für Spazierfahrten sehen. Natürlich wird der eine oder andere sagen, er muss nochmal ins Büro, irgendwo eine Schraube festziehen oder sonst was. Für sich selbst, muss jeder eigentlich erkennen, dass eine Spazierfahrt kein triftiger Grund ist. In Bayern. Wo anders gibt es andere Regeln.

Ich mach also nochmal die Aussage das Thüringen Spazierfahrten alsauch fahrten zu Ausflugszielen nicht verbietet. Es soll regional bleiben aber auch das ist eher ein Wunsch als eine Vorschrift. Regional ist auch nicht definiert.

Ich dürfte sogar mit einem befreundeten Ehepaar in meinem Garten grillen.
Andererseits hat Real in Gotha weder Kinder mit Elternteil, noch ältere Menschen mit Rollatoren in den Laden gelassen.

Wie sieht es anderswo aus? Bayern ist klar...

Ansammlungen mit mehr als 2 Personen sind untersagt, sofern diese Personen nicht ohnehin im gemeinsamen Hausstand leben. Grillen mit (per Auto) angereisten Freunden ... iss nich! 😉

Veraussetzung nur draussen im eigenen Garten und max 2 Besucher aus einem gemeinsamen anderen Haushalt. Quelle müsste die MDR Seite sein. Hab ich so aber nicht vor.... Mit entsprechendem Abstand könnte ich auch sonstwo mit denen spazierengehen.

Das wären aber 3 Personen die nicht im gemeinsamen Hausstand leben ... und es wäre auch kein triftiger Grund für eine Fahrt, sondern vielmehr Anlass die Regeln temporär zu verschärfen. 🙄

Die Regelungen bzgl triftiger Gründe sind hier wenig streng. Wobei man auch wieder Quellen mit verschiedenen Aussagen findet. Teils auch Kommunale. Zumindest was meine Kinder angeht, die zusammen in einem anderen Haushalt leben, werde ich mir exakt nichts verbieten lassen und zahl halt ggf.

... ggf. halt mit dem Leben.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 5. April 2020 um 13:38:12 Uhr:


[...]wenn ich finde, dass eine Zahl von 500.000 Toten im Minimum, nur in Deutschland, für mich unvorstellbar ist?

Das ist eine völlig haltlose Zahl und dein Beitrag sollte daher gelöscht werden.

Bist Du Dir da so sicher.?

Was glaubst was abgeht, wenn die Einschränkungen gelockert werden. Dann ist Halli Galli angesagt und die Infektionsratd wird wieder steigen.

Ich beobachte beim Blick aus dem Fenster jetzt die 4. Motorradtruppe beim spazieren fahren.

Hier sind Motorradfahrer Mangelware, dafür gibt es sogar das ein oder andere Cabrio. Kann aber gut möglich sein, dass ein Arzt gerade in seine Praxis fährt, um im Labor zu arbeiten.

Einzelne Beitragsersteller scheinen offensichtlich nur die Beschränkungen ihrer jeweiligen Bundesländer zu kennen ...

Obenan stehen jedoch erst mal die bundesweit und für jeden Bürger gültigen Regelungen, welche dann durch die Regelungen der Länder ggf. ergänzt/verschärft werden:

Die Einzelheiten (Quelle: Bundesregierung)

Zitat:

In der Öffentlichkeit ist zu anderen Menschen als den Angehörigen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, die Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten sind weiter möglich.

Nicht erlaubt sind Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen. Ordnungsbehörden und Polizei überwachen die Einhaltung der Regeln. Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen.

Dadurch, dass die Wege gelistet werden, welche derzeit noch zulässig sind, verbietet sich jede nicht genannte unnötige (Spazier-)Fahrt im gesamten Bundesgebiet ganz automatisch

Hinweis zum Thread: bitte beachtet die Vorgaben von MT im Sticky-Thread. Außerdem bitten wir darum, persönliche Anfeindungen zu unterlassen

Gruß
NoGolf
MT-Team | Moderation

#bleibtzuhause

Zitat:

@flashrigo schrieb am 5. April 2020 um 09:10:27 Uhr:


Lebensmitteldiscounter sowie andere Handelsketten sollten sich auf den Verkauf von Lebensmitteln und Drogerieartikel konzentrieren.

Wo ist da der Sinn; öffnen dürfen sie eh und sollen auch "öffnen dürfen" dürfen, also sollen sie auch den Rest ihres Angebotes mit verkaufen können und diesbezüglich auch neue Waren beziehen dürfen.

Und selbst die Schließung von Friseuren darf man mal allmählich überdenken, denn online lassen sich keine Haare schneiden. Und das es in der Wirtschaft allgemein akzeptiert wäre, Urwaldfrisuren zu haben, ist noch nicht hinreichend kommuniziert worden.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 5. April 2020 um 15:11:22 Uhr:


Dadurch, dass die Wege gelistet werden, welche derzeit noch zulässig sind, verbietet sich jede nicht genannte unnötige (Spazier-)Fahrt im gesamten Bundesgebiet ganz automatisch

Das wäre noch die Frage, wegen Art 11 Abs 1 GG; die Maßnahmen halten einer Verfassungsprüfung nämlich u. U. dann nicht Stand, auch wegen Zitiergebot, wenn die Beschränkung nicht im einschränkenden Gesetz benannt wird. Art. 11 Abs 1 GG darf auch nur der Bund selber einschränken, denn die Länder haben keine Befugnisse, Bundesgrundrecht in seiner Wirkung zu beschneiden. Bundesgrundrecht entziehen darf sogar nur das BVerfG; zumindest wurde das seitens des BVerfG mit 1 BvL 118/53 entschieden.

Was man bei den 1% für einige akzeptablen "Verluste" muss beachtet werden., dass diese nur dann bei einemProzent bleiben wenn die Krankenhäuser nicht über belastet werden!
Kippt dies, wird es innerhalb 2 3 und 4% geben- inklusive entsprechenden Traumata bei den Leuten die dann "Traigieren" dürfen

Bleibt ihr zu Hause damit WIR für Euch in den Krankenhäusern usw. bleiben können!

Die 1 % sind übrigens auch nur dann zu halten wenn die Beatmungsgeräte und die diese bedienen ausreichen.
Die Maschinen arbeiten nicht alleine, sind die PflegerInnen selbst krank wird es übel!
Ich möchte in diesem Zusammenhang hinweisen , dass die Schutzkleidung für Krankenhausmittarbeiter hinten und vorne nicht reichen - und auch Qualitativ Fratze sind!

Also - bleibt zuhause, damit die Kurve unter dem bleibt wo die Leute ausreichend hilfe erfahren können