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Sonntagsfahrverbot

Themenstarteram 16. Februar 2009 um 13:17

Hallo Freunde!

Wer kann mir sagen, ob ich mit meinem T5 und einer Estrichmaschine hinter Sonntags fahren darf oder nicht.Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

als LKW angemeldet?

Mit gewerblichem Anhänger = Fahrverbot

Mit Sport oder Wohnanhänger mittlerweile geduldet

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als LKW angemeldet?

Mit gewerblichem Anhänger = Fahrverbot

Mit Sport oder Wohnanhänger mittlerweile geduldet

am 16. Februar 2009 um 17:09

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

als LKW angemeldet?

Mit gewerblichem Anhänger = Fahrverbot

Mit Sport oder Wohnanhänger mittlerweile geduldet

ist das wahr ??

Ich dachte immer vorne LKW hinten Anhänger = Fahrverbot oder LKW mit mehr als 2 Achsen = fahrverbot

und was heißt "geduldet" kommt das auf die Tagesvorm des Beamten an ?? Schreck lass nach da Eck ich immer an:)

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von 300e 24V Cabrio

und was heißt "geduldet" kommt das auf die Tagesvorm des Beamten an ?? Schreck lass nach da Eck ich immer an:)

Das würde mich auch mal interessieren.

Sonst bräuchte ich nämlich (endlich) keine ausnahmegenemigung mehr für den T5 (mit LKW zulassung) mit pferdeanhänger hinten dran.

Gruss

Maik

Die Duldung wurde von der Verkehrsministerkonferenz schon 2007 beschlossen, also die "Tagesform" ist nicht ausschlaggebend, aber die Erfahrung hat gezeigt das die Information noch nicht bei allen angekommen ist.

das ganze gilt für Lkw´s bis 3,5 Tonnen und Anhänger für Freizeitzwecke, denke mal bei einer Estrichmaschine wie beim @Weigel93 wird das mit dem Freizeitzweck schwierig

 

so allgemein das Fahrverbot gilt ab 7,5 Tonnen oder ein Anhänger ist dabei, die Anzahl der Achsen ist unerheblich.

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99

....denke mal bei einer Estrichmaschine wie beim @Weigel93 wird das mit dem Freizeitzweck schwierig....

:):):):):):)

Ausser er ist grade auf dem Weg zu den deutschen Meisterschaften im Estrichweitspritzen

:D:D:D:D:D:D:D:D

ohne extra einen neuen Thread zum Thema aufmachen zu müssen, hänge ich mal meine Frage an. 

 

Gilt für einen Renault Kangoo Rapid mit LKW Zulassung + 750 kg Anhänger (leer) auch das Sonntagsfahrverbot?

ja

"An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis

22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht

über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen

nicht verkehren."

Danke.

Mein Vater hat das vor (Umzug) und will mir nicht glauben.  Vielleicht macht er das ja jetzt.

Hallo, also bei mir ist das so ein ähnliches Problem, ich habe ein ausrangiertes Armeefahrzeug der US Army, das fahrzeug hat ein zulässiges gesamtgewicht bis 3,5 tonne mit LKW zulassung. Zu diesem Armeefahrzeug habe ich den passenden Armee Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg. Das Gespann wir nur für Hobbyzwecke als Ausstellungsstück bewegt, höchstens mal zwei Feldbetten hinten drin!

Darf ich nun mit meinem bis zu 3,5tonnen LKW einen anhänger bis zu 750kg auch sonntags fahren oder nicht? Weil eigendlich bräuchte man ja für den anhänger bis 750kg nichtmal einen Anhängerführerschein!

Wer hat die sichere Aussage was in meinem fall gilt? Wo steht es klar im Gesetzt?

Warum sollte der Hinweis von @AndyRe nicht auch für dich gelten, @V8Mauxy?

Den zitierten Gesetzestext findest du in der StVO §30- unabhängig von irgendwlchen zGG des Zugfahrzeugs oder des Anhängers.

Desweiteren ist die StVO unabhängig von der FeV; die Führerscheineinteilung ist eine ganz andere Sache.

 

Grüsse,    motorina.

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Warum sollte der Hinweis von @AndyRe nicht auch für dich gelten, @V8Mauxy?

Den zitierten Gesetzestext findest du in der StVO §30-

Grüsse,    motorina.

...... ja, aber genau da in der STVO §30 steht nichts darüber geschrieben. da steht nur was von beispielsweise verderblichen Gütern. Ich brauch ja irgendwas handfestes womit ich auch angehn kann!

Zitat:

Original geschrieben von V8Mauxy

...... ja, aber genau da in der STVO §30 steht nichts darüber geschrieben. da steht nur was von beispielsweise verderblichen Gütern. Ich brauch ja irgendwas handfestes womit ich auch angehn kann!

Es gibt in der hinsicht (noch) keine ausnahme, wenn das zugfahrzeug als LKW zugelassen ist dann darf KEIN anhänger am sonnstag dran sein, egal ob privat oder nicht privat.

Verschiedene bundesländer arbeiten aber daran das der gestetztestext so geändert wird das anhänger hinter LKW bis 3,5 tonnen auch an sonntagen gefahren werden dürfen, wann das aber so weit ist kann einem keiner sagen.

Die gesetztestextentwürfe gehen aber im internet schon rum, sind aber noch nicht rechtskräftig.

Gruss

Maik

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