Sonntagsfahrverbot

Hallo Freunde!
Wer kann mir sagen, ob ich mit meinem T5 und einer Estrichmaschine hinter Sonntags fahren darf oder nicht.Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

als LKW angemeldet?

Mit gewerblichem Anhänger = Fahrverbot

Mit Sport oder Wohnanhänger mittlerweile geduldet

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Zitat:

Original geschrieben von Maik380



Zitat:

Original geschrieben von V8Mauxy


...... ja, aber genau da in der STVO §30 steht nichts darüber geschrieben. da steht nur was von beispielsweise verderblichen Gütern. Ich brauch ja irgendwas handfestes womit ich auch angehn kann!
Es gibt in der hinsicht (noch) keine ausnahme, wenn das zugfahrzeug als LKW zugelassen ist dann darf KEIN anhänger am sonnstag dran sein, egal ob privat oder nicht privat.

Verschiedene bundesländer arbeiten aber daran das der gestetztestext so geändert wird das anhänger hinter LKW bis 3,5 tonnen auch an sonntagen gefahren werden dürfen, wann das aber so weit ist kann einem keiner sagen.

Die gesetztestextentwürfe gehen aber im internet schon rum, sind aber noch nicht rechtskräftig.

Gruss
Maik

Aha, das ist der springende punkt! da hätte mir also schon fast jemand ein fell verkauft wo der bär noch garnicht erlegt ist! also alles bleibt beim alten, es ist also immernoch verboten! gut das ich nochmal nachgefragt habe! wenn ich mich mal so in den foren umschaue dann sehe ich, das dieses thema schon seit längeren jahren angefächtet wird, also brauche ich in nächsterzeit wohl noch nicht mit einer neuregelung zu rechnen!

Wie stehen denn meine changsen wenn ich bei der Verkehrsbehörde für den jeweiligen Sonntag eine Sondergenähmigung mir einhole? und was kostet mich die Strafe wenn ich trotz Sonntagsfahrverbot mit Anhänger fahre?

Und dann noch mal ne ganz blöde frage: was wäre wenn ich in meinem Anhänger 4 rohe Fleischsteaks oder eine kanne Milch transportieren würde? fällt das dann auch unter transport mit verderblichen wahren???????

Du müsstest dann eine Prüfung für den Gewerblichen Güterkraftverkehr ablegen bei der IHK und spätestens 2014 die Kennziffer 95 im Führerschein haben 😉

In wie weit für dich die Schausteller Ausnahme zum tragen kommt, kann ich nicht sagen. Einfach mal mit der Behörde sprechen und evtl eine (Dauer)Ausnahme beantragen. Dürfte wohl das einfachste sein 🙂

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von V8Mauxy



und was kostet mich die Strafe wenn ich trotz Sonntagsfahrverbot mit Anhänger fahre?

Sonntagsfahrverbot

119 Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 75 € und 1 Pkt.

120 Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet oder zugelassen 380 € und 1 Pkt.

Quelle

Es gibt keinen Gesetzentwurf das Sonntagsfahrverbot zu ändern.

wie schon erwähnt hat die Verkehrsministerkonferenz 2007 beschlossen, da was zu tun. Umgesetzt wurde es in verschiedenen Formen.

manche Bundesländer erlauben es ohne Genehmigung, manche möchten eine Ausnahmegenehmigung erteilen, und andere Bundesländer halten sich an den Gesetzestext.

NRW zum Beispiel lässt jeden fahren, Lkw bis 3,5 to mit Anhänger zu Freizeitzwecken.

Erlass NRW

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ist halt blöd wenn ich zu einem treffen fahre um mein anhänger unter sammlern auszustellen und muss dafür eventuell ein fremdes bundesland durchqueren! nun gut, hat der gesetzeswald wohl vorerst wieder mal gewonnen. ich denke ich versuch es nochmal bei der verkehrsbehörde für eine entsprechende sondergenemigung für kulturielle zugmaschienen zu ausstellungszwecken für heimreise von treffen!

Aber er muss Antrag stellen#

Mir hat nämlich beim letzten Mal jemand erzählt er darf es so...

Zitat:

Original geschrieben von Amelung


Aber er muss Antrag stellen#

Mir hat nämlich beim letzten Mal jemand erzählt er darf es so...

wer ist er?

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Du müsstest dann eine Prüfung für den Gewerblichen Güterkraftverkehr ablegen bei der IHK und spätestens 2014 die Kennziffer 95 im Führerschein haben 😉

In wie weit für dich die Schausteller Ausnahme zum tragen kommt, kann ich nicht sagen. Einfach mal mit der Behörde sprechen und evtl eine (Dauer)Ausnahme beantragen. Dürfte wohl das einfachste sein 🙂

Grüße
Steini

wo soll denn da eigendlich ne 95 in mein schönen führerschein rein gehauen werden? LKW führerschein hätte ich ja schon, brauch ich für tote schinken auch noch ne specialunterweisung oder wie?

Zitat:

Original geschrieben von V8Mauxy



Zitat:

Original geschrieben von Amelung


Aber er muss Antrag stellen#

Mir hat nämlich beim letzten Mal jemand erzählt er darf es so...

wer ist er?

ein Seminarteilnehmer bei BKF Weiterbildung

Ich hatte nämlich genau die Geschichte mit Pferdeanhänger auf Weg zu Turnier erzählt

Die Ziffer 95 wird in den Führerschein hinter der der entsprechenden Klasse eingetragen

Dazu wird natürlich ein neuer Führerschein erstellt

Wenn Schinken noch lebt brauchst du den Tiertransporterschein

Wenn er tot ist ne Kühlung damit er nicht wieder lebt :-)

ja das mit den Anhänger und so is ne schwierige Sache. Kenne das selber. Hundefänger mit LKW-Zulassung und Motorradanhänger hinter. Allerdings für sportliche Zwecke genutzt zum Hobby und schon bin ich befreit. Das selbe mit dem Pferd. Fährst du mit deinem Gaul zum Turnier und wieder zurück--> Freie Fahrt. Hast du das Tier allerdings verkauft und willst es dem neuen Besitzer hinbringen is es ein gewerblicher Transport(!!!!) und schon war es das mit Sonntags fahren. Und nein, ihr braucht dafür jetz keine Güterkraftverkehrsgenehmigung, ihr verkauft und transportiert ja nich hauptberuflich Tiere. Allerdings is das da mit der 95 dann schon so ne Sache....je nachdem wie es der Polizist auslegt. Also einfach bei der Kontrolle sagen ihr wolt zum Turnier oder Training oder durch die Prärie reiten. Da gibts dann keine Beanstandung.

Man braucht sich auch keinen Kühlauflieger kaufen, nur um damit seine drei Grillsteaks zu transportieren. Es dient ja nich der weiteren Verwendung und willst es irgendwo gewerblich unter die Leute bringen. Allerdings is es für die eigene Gesundheit doch schon vom Vorteil bei 35° im Schatten das Zeug in ner Kühlbox aufzubewahren.

Schuldigung das sich die diskusionen so in die länge zieht, aber ich sehe das alles nur als abzocke! im gesetz ist ganz klar geregelt was lkw und was pkw ist! Lkw ist ab 3,5tonnen, dafür benötigt man eine führerscheinklasse C1, PKW ist unter 3,5tonnen und somit nur Führerscheinklasse B ! Wenn ich nun aus steuerlichen gründen eine Lkw zulassung beantrage so habe ich deswegen ja kein schweren lkw, ich benötige ja nicht mal den LKW führerschein dafür, wieso soll ich also auch LKW vorschriften befolgen die eigendlich erst ab 3,5tonnen beginnen??? da muss sich doch mal jemand durchsetzen, hier wird man doch schon wieder völlig zu unrecht vom staat abgezockt- da muss was passieren!

als fahrer eines lkw unter 3,5tonnen brauche ich schließlich auch nicht dem verkehrszeichen ,,253,, (LKW verbotsschild) volge zu leisten. Aber dann bin ich wegen irgend einem gesetzes wirr warr doch wieder ein LKW oder wie???

Wie ist das eigendlich wenn mein fahrzeug alt genug ist und ich ein H kennzeichen bekomme? dann kann ich mein 7,5tonner Historisch versteuern und fällt nicht mehr unter LKW. Also ab 30 jahren Sonntags frei Fahrt oder wie????

Naja, wenn Du schon die steuerlichen Vorteile einer LKW Zulassung haben willst, musst Du auch mit den Nachteilen leben. Meld Ihn als PKW an und Du hast die Probleme mit dem Anhänger nicht.

Das H-Kennzeichen bringt Dich erst mal auch nicht weiter. LKW bleibt LKW.
Bis 7,5 to darfst Du einen LKW am Sonntag bewegen. Egal ob H Kennzeichen oder nicht.
Einen Anhänger am Sonntag dahinter ist nicht. Egal ob H-Kennzeichen oder nicht.

Ich hatte ein ähnliches Problem. Ich fahr einen Unimog (zzG. 6 to, 40 Jahre alt, H-Kennzeichen) wenn ich an Veranstaltungen teilnehme hab ich auch einen Anhänger mit in dem ich schlafe. (Kein WoWa sondern ein dazu passenden und fast 50 Jahre alten und 2 Tonnen schweren Einachser).

Mit diesem Gespann falle ich erst mal auch unter das Fahrverbot. In meinen Papieren steht allerdings nicht LKW sondern Zugmaschine. Nun gibt es eine Durchführungsverordnung die festlegt wann eine Zugmaschine einem LKW gleichgestellt ist. Das hat was mit dem Gewicht und der eingetragenen Nutzlast (nicht Zuladung) zu tun.
Diese darf ein bestimmtes Verhältnis nicht überschreiten, dann fällt man nicht unter das Sonntagsfahrverbot da das Zugfahrzeug nicht einem LKW gleich gestellt ist.

Vielleicht ist da ja bei Dir noch "Spielraum".

Fahrverbot für Lkw
- an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
- an Samstagen (während der Ferienreisezeit)
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
- Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt.
- Selbst fahrende Arbeitsmaschinen
- [...]

Quelle

Zitat:

Original geschrieben von weigel93


Hallo Freunde!
Wer kann mir sagen, ob ich mit meinem T5 und einer Estrichmaschine hinter Sonntags fahren darf oder nicht.Vielen Dank

Das war die eigentliche Frage!!!

So, nun will ich mal was aufklären. ESTRICHMASCHINE!

Ich gehe mal davon aus, dass das tolle Gerät als Anhänger Arbeitsmaschine mit Grünem Kennzeichen zugelassen ist???
Dann gibt es keine Fragen mehr.

Dann darfst du selbstverständlich damit am Sonntag rumfahren wo du willst. 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Omeganus


Ich gehe mal davon aus, dass das tolle Gerät als Anhänger Arbeitsmaschine mit Grünem Kennzeichen zugelassen ist???
Dann gibt es keine Fragen mehr.

Dann darfst du selbstverständlich damit am Sonntag rumfahren wo du willst. 😁😁

Verrätst Du mir Deine Quelle?

Für mich ist das immer noch ein Anhänger. Ausnahmen gelten meiner Meinung nach nur für

Selbst fahrende

Arbeitsmaschinen.

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