Sonntagsfahrverbot
Hallo Freunde!
Wer kann mir sagen, ob ich mit meinem T5 und einer Estrichmaschine hinter Sonntags fahren darf oder nicht.Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
als LKW angemeldet?
Mit gewerblichem Anhänger = Fahrverbot
Mit Sport oder Wohnanhänger mittlerweile geduldet
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tanea
Verrätst Du mir Deine Quelle?Zitat:
Original geschrieben von Omeganus
Ich gehe mal davon aus, dass das tolle Gerät als Anhänger Arbeitsmaschine mit Grünem Kennzeichen zugelassen ist???
Dann gibt es keine Fragen mehr.Dann darfst du selbstverständlich damit am Sonntag rumfahren wo du willst. 😁😁
Für mich ist das immer noch ein Anhänger. Ausnahmen gelten meiner Meinung nach nur für Selbst fahrende Arbeitsmaschinen.
Das Ding ist genau wie eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen. Nur halt ohne Motor und als Anhänger. Darum hat das gute Stück auch ein grünes Kennzeichen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Omeganus
Das Ding ist genau wie eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine zugelassen. Nur halt ohne Motor und als Anhänger. Darum hat das gute Stück auch ein grünes Kennzeichen. 🙂
Nun ja, grüne Kennzeichen bedeutet ja nicht zwangsläufig das es eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist sondern nur das die Fahrzeuge steuerbefreit sind außerdem finde ich in den Verordnungen immer nur Ausnahmen für selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Und eine Estrichpumpe auf Anhänger ist eben nicht nicht selbstfahrend. Und genau deswegen darf man am Sonntag mit so einem Anhänger hinter einem LKW nicht fahren.
es geht aber um folgendes:
anhänger arbeitsmaschinen erfüllen ja den zweck eines "werkzeuges". ohne diese estrichmaschine kann er seine arbeit nicht erledigen. also darf er diese anhänger arbeitsmaschine hinter seinen "lkw" t5 hängen und fahren. nur darf keine "miele waschmaschine" auf dem ding befestigt sein. das ist dann wieder güterverkehr und somit "strafbar".
weiter: ohne meinen kompressor kann ich keine dichtheitsprüfungen machen. also darf ich meinen atlas copco hinter meinen 7,5to hängen und damit während eines lkw fahrverbotes fahren. auch hier nur mit dem werkzeug auf dem lkw was zur ausführung meiner tätigkeit gebraucht wird. keine "miele"leider muß man das der "rennleitung" immerwieder begreiflich machen. um diese "gesprächsbedarfsrunden" abzukürzen habe ich den lkw nun als selbstfahrende arbeitsmaschine zugelassen.thema durch.und "grüne" nummer ist nicht aussagekräftig. wie schon beschrieben dient es der steuerfreiheit. wichtig ist was in den papieren steht.
die quelle für diese aussage reiche ich noch nach.
glück auf
Was hat den er denn mit dem "werkzeug" Estrichmaschine an einem Sonntag vor? Es gibt also keinen plausiblen grund dafür... wenn er unbedingt an einem Sonntag das ding transportieren möchte, muss er es halt auf die ladefläche seines LKW packen, oder sich nen Pkw mit Kupplung besorgen...
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Zitat:
Original geschrieben von V8Mauxy
Hallo, also bei mir ist das so ein ähnliches Problem, ich habe ein ausrangiertes Armeefahrzeug der US Army, das fahrzeug hat ein zulässiges gesamtgewicht bis 3,5 tonne mit LKW zulassung. Zu diesem Armeefahrzeug habe ich den passenden Armee Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg. Das Gespann wir nur für Hobbyzwecke als Ausstellungsstück bewegt, höchstens mal zwei Feldbetten hinten drin!Darf ich nun mit meinem bis zu 3,5tonnen LKW einen anhänger bis zu 750kg auch sonntags fahren oder nicht? Weil eigendlich bräuchte man ja für den anhänger bis 750kg nichtmal einen Anhängerführerschein!
Wer hat die sichere Aussage was in meinem fall gilt? Wo steht es klar im Gesetzt?
hier ein nettes Schreiben http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf vom Verkehrsminister NRW.
Besondere Beachtung wünsche ich mir zu Punkt 1.6 auf der zweiten Seite:
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
§§30 Abs.3, 46 Abs.1 Ziff. 7 StVO1. Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für:
[...]
1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 o geführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Racklo
Und was in Nrw $ ist gilt in Allen Bundesländern nach der Verkehrsminister Konferenz in Goslar 2008Zitat:
Original geschrieben von V8Mauxy
Hallo, also bei mir ist das so ein ähnliches Problem, ich habe ein ausrangiertes Armeefahrzeug der US Army, das fahrzeug hat ein zulässiges gesamtgewicht bis 3,5 tonne mit LKW zulassung. Zu diesem Armeefahrzeug habe ich den passenden Armee Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg. Das Gespann wir nur für Hobbyzwecke als Ausstellungsstück bewegt, höchstens mal zwei Feldbetten hinten drin!Darf ich nun mit meinem bis zu 3,5tonnen LKW einen anhänger bis zu 750kg auch sonntags fahren oder nicht? Weil eigendlich bräuchte man ja für den anhänger bis 750kg nichtmal einen Anhängerführerschein!
Wer hat die sichere Aussage was in meinem fall gilt? Wo steht es klar im Gesetzt?
hier ein nettes Schreiben http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf vom Verkehrsminister NRW.
Besondere Beachtung wünsche ich mir zu Punkt 1.6 auf der zweiten Seite:
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
§§30 Abs.3, 46 Abs.1 Ziff. 7 StVO1. Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht für:
[...]
1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 o geführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Was hat den er denn mit dem "werkzeug" Estrichmaschine an einem Sonntag vor? Es gibt also keinen plausiblen grund dafür... wenn er unbedingt an einem Sonntag das ding transportieren möchte, muss er es halt auf die ladefläche seines LKW packen, oder sich nen Pkw mit Kupplung besorgen...
ich tippe mal ins blaue und sage er ist selbstständig und arbeitet akkord. es soll leute geben, für die es kein wochenende gibt wenn der kunde mit euronen droht. auch ich zähle mich zu diesen "raffigen kapitalisten", für die es bei zuerledigenden aufträgen keine geregelten arbeitszeiten gibt.
Und was in Nrw $ ist gilt in Allen Bundesländern nach der Verkehrsminister Konferenz in Goslar 2008wer kann mir das denn nun wieder bestätigen? wer bestätigt mir das das gesetz auf alle bundesländer in deutschland greift? ich hab mir den schönen schrieb jetzt jedenfalls mal ausgedruckt, aber stören tut mich das nrw als noch ein bischen darauf- bin nunmal leider nicht aus nrw!!!
Zitat:
Original geschrieben von V8Mauxy
wer kann mir das denn nun wieder bestätigen? wer bestätigt mir das das gesetz auf alle bundesländer in deutschland greift? ich hab mir den schönen schrieb jetzt jedenfalls mal ausgedruckt, aber stören tut mich das nrw als noch ein bischen darauf- bin nunmal leider nicht aus nrw!!!
Das gilt auch nicht in ganz deutschland sonden nur in NRW ist das die ausnahme.
Ich habe auch das schreiben in den transporter meiner freundin gepackt vieleicht hilft es ja wenn es drauf an kommt.
Fackt ist aber das was in der STVO steht und da steht nur drin das anhänger hinter LKW am sonntag verboten sind.
Auch in der letzten 46. änderung der STVO die am 01.09.2009 kam (und am 01.04.2010 wieder zurückgenommen wurde) stand nichts von der änderung des entsprechenden § drin, es lässt nun nur hoffen wenn die 46. änderung nochmal kommt das diese thema dann berückstigt wurde.
Gruss
Maik