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Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger, Ausnahme Pferdeanhänger

Themenstarteram 18. April 2008 um 15:06

Servus, ich bin neu hier.

Folgendes Problem habe ich: Mit einem Transit (LKW-Zulassung, 2600 kg zul. GG) soll ein Pferdeanhänger sonntags gezogen werden. Diese Möglichkeit wird in § 46 StVO eingeräumt, allerdings die Auslegung bleibt den Landratsämter ziemlich frei gestellt. Mein LRA will nun den Pferdeanhänger mit einem grünen Kennzeichen als Sportgeräteanhänger zugelassen haben und dafür jährlich € 300,- kassieren. Ohne grünem Kennzeichen soll das gar nicht gehen. Problem dabei ist, dass der Anhänger dann ja nur noch für die Pferde benutzt werden darf.

Hat jemand das gleiche/ähnliche Problem und vor allem eine Lösung dazu???

Vielleicht gibt es Lösungen von anderen Ämtern, die ich dann meinem etwas komplizierten Herren aufzeigen kann.

Vielen Dank schon mal und immer Gute Fahrt, Uwe.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

bin mir nicht ganz sicher ob ich auf dem neuesten Gesetzlichen Stand bin!.

Vor einpaar Jahren habe ich eine MB 207 als "Bauauto" gefahren. Den hätte ich als PKW wie auch als LKW Zulassen können. Die LKW Zulassung ist die finanziell günstigere Variante gewesen ( Bei PKW utopisch hohe KFZ Steuer wenn ich mich richtig erinnere). Das scheint bei einigen FHZ (Sprinter etc.) heute auch noch möglich zu sein. Nachteil man darf Sonn u. Feiertags nicht mit Hänger fahren.

Mein Fazit daraus ist: Wenn es bei einer LKW Zulassung vorteile gibt muß ich auch die Nachteile akzeptieren, nur die Rosinen raus suchen geht nicht!.

Das Zulässige Gesamt Gewicht des Transit vom TH liegt auf ähnlichem nievau wie beim 207, wenn ich mich richtig erinnere. Es sollte also kein Problem sein den als PKW zu zulassen. Naja, Diesel vermute ich mal?. Dann wird natürlich die KFZ Steuer etwas teurer... . Womit wir wieder bei den Vor/ Nachteilen sind... .

MfG Günter

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??? Sportgeräteanhänger kosten keine Steuern oder sonstige Staatsabgaben, Versichert sind die z.T. auch übers Zugfahrzeug

Problem bei dir wird das ugfahrzeug sein und dafür brauchts dann eine Sondergenehmigung und die musst du dem Staat eben entlohnen

Ziehst du den "Sportgeräte-Anhänger" jedoch dann hinter einem PKW her kostet es nichts

Recht hast du oder die auf jeden fall damit dass der Hänger dann nur noch zweckgebunden genutzt werden darf. Fährst du dann damit einen Umzug ists gleich Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug

Themenstarteram 18. April 2008 um 15:39

Richtig. Die Steuern für den Anhänger sollen aber gezahlt werden, weil der Anhänger (sehr selten) auch mal anders genutzt werden soll. Diese komplizierte Abhängigkeit sieht die Auslegung des § 46 StVO nicht vor und ist von diesem LRA willkürlich festgelegt.

Die Sondergenehmigung wird für das Zugfahrzeug mit dem Anhänger ausgestellt.

Das Zugfahrzeug ist nicht das Problem. LKW = LKW, fertig.

Danke schön.

ja eben und da zwar der Transport von Lebenden Tieren genehmigt wird jedoch der Transport von Möbeln nicht genehmigt werden muss ist das alles so schon richtig

Also entweder ummelden oder nur für einzelne Tage, an denen der Hänger tatsächlich nur dem Pferdetransport dient, einholen oder gar einanderes Zugfahrzeug besorgen.

Ganz ehrlich, Ich würde auch keinem glauben dass der nicht sonntags irgendwas anderes als Pferde fährt wenn er einen Anhänger für Pferde im zusammenhang mit einem Sprinter o.Ä. genehmigen lassen will den aber nicht ummelden mag.

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

ja eben und da zwar der Transport von Lebenden Tieren genehmigt wird jedoch der Transport von Möbeln nicht genehmigt werden muss ist das alles so schon richtig

Also entweder ummelden oder nur für einzelne Tage, an denen der Hänger tatsächlich nur dem Pferdetransport dient, einholen oder gar einanderes Zugfahrzeug besorgen.

Ganz ehrlich, Ich würde auch keinem glauben dass der nicht sonntags fährt wenn er einen Anhänger für Pferde im zusammenhang mit einem Sprinter o.Ä. genehmigen lassen will den aber nicht ummelden mag.

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

ja eben und da zwar der Transport von Lebenden Tieren genehmigt wird jedoch der Transport von Möbeln nicht genehmigt werden muss ist das alles so schon richtig

Also entweder ummelden oder nur für einzelne Tage, an denen der Hänger tatsächlich nur dem Pferdetransport dient, einholen oder gar einanderes Zugfahrzeug besorgen.

Ganz ehrlich, Ich würde auch keinem glauben dass der nicht sonntags fährt wenn er einen Anhänger für Pferde im zusammenhang mit einem Sprinter o.Ä. genehmigen lassen will den aber nicht ummelden mag.

Glauben ist doch egal.

Im Zweifel kann die Nutzung doch per Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Wird steuerlich doch auch so anerkannt.

Da würde ich mich so einfach nicht abspeisen lassen.

Themenstarteram 18. April 2008 um 16:07

Zur Klarstellung:

Bei der Genehmigung wird der Zweck des Transportes (Pferde für Turnierveranstaltungen), explizit dieser eine Anhänger und dieses eine Zugfahrzeug genehmigt. Ein Mißbrauch ist damit nicht möglich, egal ob grünes oder schwarzes Kennzeichen. Der Zweck wird primär genehmigt, siehe auch § 46 StVO.

natorlich ist der Missbrauch mehr als möglich.

dann wird z.b. hinten der Zotte transportiert und im Sprinter sind 3 Paletten mit Gütern die rein zufällig in die selbe Richtung sollen.

Oder aber die Hoffnung ist groß dass bei einer Kontrolle der Wisch vom Amt reicht um weiterfahren zu dürfen ohne die Türen zu öffnen.

am 19. April 2008 um 9:13

Naja wenn man das so sieht, dann gings doch noch viel einfacher.

Von außen Wohnmobil in LKW Form suggerieren und stattdessen innen ein leerer Ausbau für Paletten.

Aber naja zumindest ich unterstelle nicht immer gleich böse Absichten. Ist doch viel schlimmer, wenn man wirklich etwas legal tun möchte, das einem die Behörden aber nicht glauben oder glauben möchten.

am 20. April 2008 um 12:57

Dieser Thread ist wieder ein Beispiel für die Verkomplizierung durch das Wochenend-Fahrverbot. Ich frage mich manchmal, ob das Alles überhaupt noch nötig ist.

Momentan sind wir doch in der Situation, dass in absehbarer Zeit, Verstösse gegen die Lenk- und Ruhezeiten - Regelung, garnicht mehr verdunkelt werden können. Dann irgendwann, so finde ich, verliert das Gesetz an Berechtigung.

@FoxT:

Dir ist aber bekannt, dass es bestimmte Ausrüstung braucht, damit Du ein Kfz. als Wohnmobil zugelassen bekommst? Was Du beschreibst ist ein einfacher LKW. Spätestens bei der nächsten HU wäre Schluss für Deinen Fake-Wohnie.

Aber Recht hast Du. Die Regulierungswut in unserer Bananen-Republik ist manchmal Wahnsinn. Andererseits muss man im Auge behalten, dass in der Vergangenheit bei Vielem Schindluder getrieben wurde, und nun die Behörden eher mal "auf stur stellen".

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

natorlich ist der Missbrauch mehr als möglich.

dann wird z.b. hinten der Zotte transportiert und im Sprinter sind 3 Paletten mit Gütern die rein zufällig in die selbe Richtung sollen.

Oder aber die Hoffnung ist groß dass bei einer Kontrolle der Wisch vom Amt reicht um weiterfahren zu dürfen ohne die Türen zu öffnen.

Worin sollte der Sinn einer solchen Täuschungsaktion bestehen? Mit dem Sprinter allein dürfte er doch fahren - oder gibt es da neuerdings Versionen über 7,5t?

Etwas anderes wäre es natürlich, wenn der Threaderöffner am Wochenende gewerbliche Fahrten unternimmt, bei denen er auch noch ein Pferd dabeihaben muß. Irgendwie kann ich mir das aber nicht so recht vorstellen....

Hallo,

bin mir nicht ganz sicher ob ich auf dem neuesten Gesetzlichen Stand bin!.

Vor einpaar Jahren habe ich eine MB 207 als "Bauauto" gefahren. Den hätte ich als PKW wie auch als LKW Zulassen können. Die LKW Zulassung ist die finanziell günstigere Variante gewesen ( Bei PKW utopisch hohe KFZ Steuer wenn ich mich richtig erinnere). Das scheint bei einigen FHZ (Sprinter etc.) heute auch noch möglich zu sein. Nachteil man darf Sonn u. Feiertags nicht mit Hänger fahren.

Mein Fazit daraus ist: Wenn es bei einer LKW Zulassung vorteile gibt muß ich auch die Nachteile akzeptieren, nur die Rosinen raus suchen geht nicht!.

Das Zulässige Gesamt Gewicht des Transit vom TH liegt auf ähnlichem nievau wie beim 207, wenn ich mich richtig erinnere. Es sollte also kein Problem sein den als PKW zu zulassen. Naja, Diesel vermute ich mal?. Dann wird natürlich die KFZ Steuer etwas teurer... . Womit wir wieder bei den Vor/ Nachteilen sind... .

MfG Günter

am 23. April 2008 um 19:34

hallo

ich hab da mal auch eine frage zu diesem thema!-hoffe mir kann das jemand beantworten-

wie schaut es aus;darf ich(in der feuerwehr)mit unserem feuerwehrauto TSF-W 7,5t auf`m sonntag mit nem anhänger(doppelachser)fahren?????????

wegen jugendfeuerwehr/zeltlager

danke.......

Hmm, gute frage :eek:

ich würde sagen: Nein, denke aber nicht das ihr von irgendwem angehalten werdet ;) :D

grüße

Steini

am 23. April 2008 um 20:39

Moin,

ich würde behaupten "Feuerwehrfahrzeug" ist Sonderkfz.

Müsste aber auch im Schein stehen.

Gruß!

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