Sonderrechte für E-Autos?
Immer wieder hört man, das es Sonderrechte für E-Autos gibt:
- Nutzung der Bus/ Taxi Spur
- Kostenloses Parken
Stimmt das nun oder nicht?
Beste Antwort im Thema
Ich persönlich möchte gar keine Sonderrechte für mein künftiges Elektroauto haben. Mir würde es schon reichen, wenn man wenigstens keine grüne Plakette rankleben müsste.
Matthias
29 Antworten
@dean7777,
wie Ballex schon erwähnte, gilt das "frei parken" nur auf Parkplätzen mit Parkscheibe oder Parkautomat. Keine Parkhäuser. Entweder man informiert sich vorher oder lässt es sein :-)
Auch um die Ecke: http://www.gmuender-tagespost.de/1453410/
Oder: http://www.goettinger-tageblatt.de/.../...ken-ab-1.-Juli-gebuehrenfrei
Mal über den Tellerrand geschaut,
in USA, ich denk das war LA, gibt es extra Spuren auf den Highway die nur fuer E-Autos erlaubt sind.
Das schaut lustig aus, wenn 5 Fahrbahnen in jeweils eine Richtung voll sind und zusätzlich eine weitere Fahrbahn, die komplett frei ist und auf der dann E-Autos am Traffic Jam vorbeifahren.
In China ( Peking ) ist es extrem, die haben ein Lotterieverfahren für Zulassungen, grob gesagt bekommt nur 1 von 100 Antraegen die Nummernschilder.
Ausser er hat ein E-Auto, dann bekommt man die Nummernschilder sofort fuer jedes E-Auto.
Aber Peking / Shenzen usw , das ist da schon ziemlich uebel, da schauts am Tag bei bestimmten Wetterlage so aus, wie in D am 1.1 um 0.20 Uhr eines Jahres ..
Ich denke nicht, dass Sonderrechte postiven Effekt haben, evtl kurzfristige Anreize oder Minibonis.
Vobei .. dieses laestige Tempo 50 - Luftverschmutzungs Schild, also wenn das fuer E-Autos nicht gelten würde, das wäre schon top 🙂
VG, Pane.
Ich hatte die Polizei in Heidelberg gefragt ob für mich Tempo 30 statt 50 km/h wegen Lärmschutz gelten sollte...immerhin habe ich einen "E" Kennzeichen...aber die wussten nicht so richtig...ich fahre natürlich wie alle...weil auch wenn ich dürfte könnte ich von anderen Teilnehmer nicht schneller fahren.
Tempolimit wegen Lärmschutz gilt auch für BEV-Fahrer.
https://www.das.de/.../tempolimit-laermschutz-auch-fuer-e-autos.aspx
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Was auch logisch ist, spätestens ab 50km/h ist ein E-Auto nach außen auch nicht mehr leiser als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Reifen- und Windgeräusche überwiegen dann. Erst wenn bei höheren Geschwindigkeiten der Motor wieder hörbar wird, ergibt sich wieder eine Geräuschdifferenz, zumindest innen.
Für meine Begriffe sollte man gerade in den Kommunen alles in Betracht ziehen
1. City-Maut für Verbrenner (London 8GBP/ Tag - ist sicher jetzt höher)
2. Parkplätze kostenlos (halt ich für wenig zielführend)
Ich denke daher die Anzahl der "Ladeplätze" in Innenstadtbereichen incl. Parkhäusern zu erhöhen, wäre sinnvoll
incl. natürlich sofortiges Abschleppen von Verbrennern von diesen Plätzen, das sollte auch mit Hausrecht der Betreiber (Supermarktparkplätze und Parkhausbetreiber) geregelt werden, dass die nicht noch fürs Abschleppen in Vorkasse gehen müssen - ein Unding zur Zeit
3. extra Spuren - halt ich allerdings für völlig sinnfrei, weil somit der Verkehrsinfarkt noch gefördert wird, auch wenn es langfristig ein effektives Druckmittel wäre, aber die City-Maut wäre ein schon für Deutsche, die ja bekanntermaßen zum Tanken ins Ausland fahren (LUX, PL) außerordentlich Wirksames!
* Münster überlegt jetzt mal wieder die City-Maut, nun aber konkreter
http://www.wn.de/.../...en-will-weg-vom-Auto-Muenster-prueft-City-Maut
Aber dann sind Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auch bemautet, von Sonderrechten sehe ich da nix.
* Öffentliche, nicht abgegrenzte Parkplätze kostenlos für Autos mit E-Kennzeichen haben so einige Städte (siehe mein Link oben).
Hallo, ich spiele mit dem Gedanken mir einen PHEV zu kaufen. Die meisten dürfen das E-Kennzeichen bekommen.
Jetzt habe ich oft gelesen, dass ab dem 01.01.2018 die Voraussetzung für die Erteilung geändert wird
von
>30 km elektr. Reichweite / 50 g CO2/km
zu
>40 km elektr. Reichweite / 50 g CO2/km
Steht z. B. hier:
https://www.kfz-ummelden.de/kfz-kennzeichen/e-kennzeichen/
Analog dazu ist die blaue Plakette E betroffen:
http://www.e-plakette.eu/.../...setzungen-fuer-die-e-plakette.html?...
Ich möchte mir einen Mercedes C350 e T-Modell als Kfz aneignen mir einer elektr. Reichweite von 31 km auf dem Zettel (schmunzel).
Würde bedeuten,
- jetzt kann ich ihn noch mit einem E-Kennzeichen anmelden.
- ab dem 01.01.2018 kann ich ihn nicht mehr mit einem E-Kennzeichen anmelden?
- dass ich am 01.01.2018 ummeldepflichtig bin den Wagen umzumelden zu einem "normalen Kennzeichen"?
Von den "Privilegien" des E-Kennzeichens interessiert mich natürlich am meisten die Erlaubnis des Parkens zum Laden des PHEV an einer öffentlichen Ladestation und deren Verwendung.
Also, das wäre schon doof...
Wenn du dein Auto laden kannst und willst, darfst du das ja mit und ohne E-Kennzeichen.
Das hängt nicht vom Kennzeichen ab. 😉
Ich habe Verständnis dafür das man sich einen PHEV oder Hybriden kaufen möchte. Nun die 30 km E-Reichweite sind extrem niedrig. Das die Städte diese Politik der deutschen Autohersteller durchgeschaut hatten ist auch Begrüßungswert.
Japaner schaffen es fast 80 km weit zu kommen und noch eine Schnellladung zu ermöglichen (siehe Mitsubishi).
Also, es steht fest das ab kommenden Jahr das Privileg einen "E" Kennzeichen zu besitzen immer mehr in Richtung reinen E-Autos verläuft. Allerdings es besteht Bestandsschutz - wenn du einmal etwas bekommen hattest kann dir rechtlich niemand das gleiche wegnehmen
Das mit dem Bestandsschutz denke ich auch, finde es leider nirgends zum Lesen.
Und ok, dann darf ich auch ohne blaue E-Plakette oder E-Kennzeichen laden. Falls eine Streife kommt, muss sie das Auto wohl an dem Kabel, der Steckdose und dem Technologie-Schriftzug erkennen.
So weit stecke ich nicht in dem Thema drin, die größeren Märkte für Elektroautos resp. Hybridautos sind die USA und China. In Deutschland gibt es dieses Gesetz mit >30 km elektr. Reichweite - der Mercedes schafft auf dem Papier 31 km. Da macht man sich natürlich seinen Reim 🙂
Aber ich berücksichtige auch, dass diese technischen Spezifikationen doch eigentlich von den amerikanischen oder chinesischen Gesetzen anhängig sein könnten. Dort gibt es viele weitere Hybrid-Modelle, die hier nicht erhältlich sind. Aber ich weiß nicht und bezweifel, dass es dort so ein Gesetz gibt was ähnlich ist wie unseres mit dem E-Kennzeichen. Keine Ahnung
30 km sind schon wenig für ein Auto. Aber wie viele fahren nur 5 bis 20 km zur Arbeit. Wo ich arbeite wohl so 80 %. Die alle könnten theoretisch mit einem PHEV, der 30 bis 60 km schafft, überwiegend rein elektrisch zur Arbeit fahren.
Daher ist meiner Meinung nach ein PHEV richtig für mich, persönlich.
Ich fahre je nach gewählter Strecke 6 km durch die Stadt oder 8 km Überland zur Arbeit und kann bei der Arbeit an 230 V laden. Da fahre ich im E-Modus.
Ab und zu fahre weitere Strecken, da fahre ich dann im Hybridmodus.
Es ist irgendwie schon eine Zwischenlösung mit den PHEVs, aber komplett am Leben vorbei finde ich ist das Prinzip nicht 🙂 Mehr Reichweite ist dennoch wünschenswert.
Zitat:
@69chevy schrieb am 10. Juli 2017 um 16:16:42 Uhr:
Und ok, dann darf ich auch ohne blaue E-Plakette oder E-Kennzeichen laden. Falls eine Streife kommt, muss sie das Auto wohl an dem Kabel, der Steckdose und dem Technologie-Schriftzug erkennen.
Ohne das E-Kennzeichen fallen die in diesem Thread genannten Vorteile weg. Die Politesse wird nicht das Fahrzeug begutachten, da hilft auch kein angestecktes Kabel. Es gibt genug Berichte darüber, dass ohne E-Kennzeichen nichts bzgl. kostenlosem Parken etc. läuft...
Hallo zusammen,
was ist denn Eure Erfahrung mit Parken an öffentlichen Ladestationen:
Sind die Parkplätze dann kostenlos oder müsst ihr trotzdem einen Parkschein ziehen?
Ist die Parkdauer begrenzt oder dürft ihr länger stehen bleiben? Oder gar solange, bis das Auto komplett geladen ist?
Ich erlebe es hier bei mir, dass die Parkdauer auf 1 Stunde mit Parkscheibe begrenzt ist, was natürlich nicht so attraktiv ist, wenn ich eigentlich länger laden müsste.
Ciao
Nach meiner geringen Erfahrung mit öffentlichen Ladeplätzen würde ich folgendes sagen.
1. oft belegt durch Verbrenner, nicht ladende E-Autos oder Carsharingfahrzeuge.
2. Meist unbegrenzte Parkdauer.
3. Meist keine Parkgebühr.
Aber ich lade nicht oft außerhalb meiner Gegend an öffentlichen Ladepunkten.
Ich im Emsland ist kein einziger, wo man bezahlen, oder nur begrenzt parken darf.
Es gibt aktuell auch (noch) Parkhäuser, in denen man mit einem E-Auto kostenlos ein- und ausfahren kann, wenn darin Ladesäulen sind. Das ist dann sogar unabhängig davon ob man diese (meist kostenpflichtigen) Ladesäulen benutzt oder nur auf einem normalen Parkplatz parkt. Kommt natürlich immer auf den Betreiber an...
Bei öffentlichen Ladestationen an der Straße habe ich es schon mit und ohne zeitliche Begrenzung erlebt. Das kann letztendlich der Betreiber/die Kommune entscheiden.