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Sonderrechte für E-Autos?

Themenstarteram 1. Juli 2017 um 13:23

Immer wieder hört man, das es Sonderrechte für E-Autos gibt:

- Nutzung der Bus/ Taxi Spur

- Kostenloses Parken

Stimmt das nun oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Ich persönlich möchte gar keine Sonderrechte für mein künftiges Elektroauto haben. Mir würde es schon reichen, wenn man wenigstens keine grüne Plakette rankleben müsste.

Matthias

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am 1. Juli 2017 um 13:29

:-)) das verstösst aber gegen das Diskriminierungsverbot

Im E-Mobilitätsgesetzt wurde das vorgesehen aber jede Gemeinde kann das umsetzen oder nicht.

Das gibt es in nur paar Städten in Deutschland. Elektroautos haben keine Sonderrechte.

Siehe hier:

http://www.goingelectric.de/.../...nden-gewaehren-vorteile-t16638.html

Bitte aus den ganzen dort genannten Quellen und Listen dann selbst zusammensammeln, was für dich relevant ist.

Und beachten: vorher braucht dein BEV oder PHEV zwingend ein E-Kennzeichen. Denn daran ist die Erkennung gekoppelt.

Ich persönlich möchte gar keine Sonderrechte für mein künftiges Elektroauto haben. Mir würde es schon reichen, wenn man wenigstens keine grüne Plakette rankleben müsste.

Matthias

...theoretisch sollen die ja viele Sonderrechte haben..., faktisch habe ich noch keines davon erlebt...

Gibt es auch Internetseiten, wo man sowas für bestimmte Orte herausfinden kann (außer gratis Stromsaft)?

am 2. Juli 2017 um 8:29

Wichtigste Sonderrecht für E-Autos WÄRE:

 

Ausnahme von Tempolimits auf Grund von Umweltzonen auf Autobahnen, also etwa in Österreich IGL (100), sollten für E-Autos nicht gelten.

 

Und in Deutschland eventuell: Tempo 130 für alle Verbrenner einführen, E-Autos ausgenommen.

 

Busspurnutzung, Gratsiparken ist zwar ne zeit lang nett, aber mittelfristig kaum durchzuhalten, wenn man ja will dass bis 2025 fast nur mehr E-Autos unterwegs sind.

Zitat:

@Teknoid schrieb am 2. Juli 2017 um 10:29:44 Uhr:

Und in Deutschland eventuell: Tempo 130 für alle Verbrenner einführen, E-Autos ausgenommen.

Was würde das bringen?

Laut Aussage vieler "Experten" hier fahren E-Autos doch nur mit 80 km/h im Windschatten von LKW`s. :rolleyes:

Scherz beiseite, so eine Sonderregelung fände ich nicht gut.

Gut fände ich eine E-Autoquote wie in China.

Denn, seltsamerweise können die deutschen Autohersteller für China E-Autos bauen, aber nicht für Deutschland. Komisch oder?

Link: Audi

Link: Mercedes

Link: BMW

Link: VW

 

 

Moin

CHina ist was E-Autos angeht schon viel weiter als die dummen Deutschen. Einfach mal BYD googeln. Vom normalen PKW bis zum 18 meter Bus. Und das beste: Nicht als Studie, die fahren schon rum, in London z.B. als Doppeldecker.

Moin

Björn

Um beim Thema zu bleiben:

- In naher bis mittlerer Zukunft sehe ich in dem Sinne Sonderrechte, dass E-Autos von Einfahrverboten in Innenstädte nicht betroffen sein werden.

- Die Möglichkeit der Mitbenutzung von Bus/Taxispuren und kostenfreiem Parken steht den Städten frei. Manche haben das kostenfreie Parken schon umgesetzt (Hamburg u. Stuttgart z.B.).

- Viele Ladeplätze sind in Innenstädten öfter mal attraktiv gelegen, sprich wenn man dort auch lädt (natürlich nicht zum schlichten Parken) hat man diesbezüglich einen kleinen Vorteil.

- Ein weiteres "Recht" ergibt sich durch die 10 Jahre Befreiung von der Kfz-Steuer.

Letztendlich halte ich von weitreichenderen Sonderrechten aber auch nichts. Das steigert idR nicht die Akzeptanz sondern schürt nur das Lagerdenken. Das beste "Sonderrecht" erwirbt man sowieso mit dem Kauf des E-Autos...ein unbezahlbares Fahrgefühl. ;)

@dean7777

als Tessla-Fahrer bist Du schlecht informiert. Wie mein Vorredner erwähnt hat, z.B. in Stuttgart, auch mein Wohnort Ludwigsburg und etliche Gemeinden akzeptieren das E-Kennzeichen.

@oliw_de , wahrscheinlich hast du recht. Ich habe mir das "E" Kennzeichen extra genommen um diese Sonderrechte zu bekommen...und trotzdem in Stuttgart für das Parken mehrmals zahlen müssen. Einmal beim Zoo, dann Parkhaus in Sofienstraße (APCOA) , Flughafen...

Ich habe beim zahlen hingewiesen das ich ein E -Auto mit entsprechenden Kennzeichen habe...aber an der Kasse interessierte das niemanden.

Hätte ich mich im Vorfeld anmelden müssen? Keine Ahnung...ich bin auch müde mich mit dieser Bürokratie und Formalismus auseinander zusetzen...darum zahle ich den Parkplatz und werde nicht blöd angeschaut ...

Nein, für beschrankte öffentliche Parkmöglichkeiten (Tiefgaragen/Parkhäuser/Parkplätze mit Schranken) gilt das kostenlose Parken schlicht nicht. Nur bei Parkplätzen mit Parkscheinautomat oder Parkscheibenregelung.

Ich hätte gerne eine Aufhebung der Wochenendfahrverbote für Motorräder, wenn es denn welche mit Elektroantrieb sind.

Lärmschutz ist ja mehr als gegeben.

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