Sonderkonditionen für W212 alt?

Mercedes E-Klasse W212

Wenn der Neue ab Montag zum Verkauf steht, gibt es vielleicht noch alte Neuwagen 'auf Halde', für die es Sonderkonditionen gibt? Was denkt ihr, was ist ein angemessener Rabatt für einen T 220 CDI?

Beste Antwort im Thema

30 % Rabatt wäre für ein Vormopf angemessen.

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Natürlich sind 30 % auch bei Privatkunden möglich - ggf. mit taktischer Zulassung!

Ihr dürft nicht vergessen: Der Themenstarter hat nach einem Vormopf Bestandsfahrzeug gefragt - da wurde bereits im November/Dezember ein Zuschuss (zusätzlich zur Marge) von Mercedes in Höhe von 6.000 Euro gewährt, soweit ich weiß auch auf Bestellfahrzeuge. Jetzt wo der neue bestellbar ist, dürfte der Zuschuss noch etwas größer werden, um die alten Modelle endgültig los zu werden.

Der MoPf-W212 ist zudem besser ausgestattet und nach Herstellerangaben deshalb günstiger geworden - ein weiterer Grund für 30 % Rabatt auf einen 220 CDI.

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto


Wenn Neuwagen mit 30 % die Regel wären, dann müsste ein Jahreswagen bei 50 % und mehr liegen.

Das stimmt so eben nicht, denn die meisten Leute zahlen eben (zu) hohe Preise.

Ich habe noch kein Angebot gesehen, in dem 30% Nachlass angeboten wurden (Großkunden und Behörden ausgenommen). Taktische Zulassung? Dann reden wir nicht mehr über Neuwagen, dann reden wir über ein Gebrauchtfahrzeug und der Preis für Gebrauchtfahrzeuge ist dann auch anders zu bewerten.
Der zusätzliche Nachlass wurde auf Bestandsfahrzeuge gewährt und nicht auf neu konfigurierbare Fahrzeuge. Davon abgesehen sind die Zeiten vorbei, in denen Mercedes 5.000 Fahrzeuge auf Halde produziert, nur um diese dann mit Nachlass verkaufen zu müssen. Und so überraschend kam die Mopf jetzt ja nicht, dass Mercedes selbst davon überrascht wurde.

Zitat:

Original geschrieben von 212059


Einfach hingehen, Neuwagen konfigurieren und 30% bekommen, geht nicht (jedenfalls nicht bei Daimler).

Wäre traumhaft, aber hier ist ja die Rede vom alten Modell, welches fertig auf Halde steht !!

Ansonsten, je nach NL, bestellst du neu, läßt den Wagen auf die NL zu und übernimmst ihn offiziell nach ein paar Wochen, dann sind auch mehr als 20% möglich ;-)

Für mich war (vorher) die Alternative ein Werkswagen, 3 Monate alt, max. 2.000 km gelaufen und 37 % Nachlass ... DAS habe ich schriftlich ;-)

Gruß, staffy

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Zitat:

Original geschrieben von christian80



Zitat:

Original geschrieben von Belcanto


Wenn Neuwagen mit 30 % die Regel wären, dann müsste ein Jahreswagen bei 50 % und mehr liegen.
Das stimmt so eben nicht, denn die meisten Leute zahlen eben (zu) hohe Preise.

Zum Glück ist nicht jeder so gewieft, sonst würde ja der Jahreswagenmarkt in Deutschland in den nächsten Minuten völlig zusammenbrechen. 🙄

Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis und solange der Jahreswagenmarkt nicht von einem Monopolisten beherrscht wird, ist Deine Aussage schwer nachvollziehbar. Oder wie kommst Du zu der Aussage, dass die Mehrzahl der Käufer zu hohe Preise bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von GPX8888


Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis und solange der Jahreswagenmarkt nicht von einem Monopolisten beherrscht wird, ist Deine Aussage schwer nachvollziehbar. Oder wie kommst Du zu der Aussage, dass die Mehrzahl der Käufer zu hohe Preise bezahlt?

Gerne erkläre ich es dir generell:

Wenn man auf einen Neuwagen (dazu zähle ich auch Tageszulassungen, Kurzzeitzulassungen) bereits einen hohen Rabatt erhält, lohnt es sich nicht Jahreswagen zu kaufen, da diese in der Relation zu teuer sind.

Zudem werden viele Finanzierungen für Neuwagen günstiger angeboten als für Gebrauchtwagen.

Das Jahreswagengeschäft lohnt sich nur für denjenigen, der bei einem Neuwagen wenig Rabatt erzielen würde.

P.S.: In Japan gibt es so gut wie keinen Gebrauchtwagenmarkt, da der Japaner prinzipiell nichts Gebrauchtes will. Wenn ein Gebrauchtwagen in Japan verkauft werden soll, muss dieser umfangreich aufbereitet werden (bis hin zu neuen Sitzen).

Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen... Geht zum Obsthändler, da könnt Ihr das machen... ;-)

Neuwagen, ohne TZ, keine VFW sind vom TE angesprochen worden...

Klar kann jeder mal einen Lucky Punch mit einer TZ oder sehr jungen paar Wochen alten VFW haben und die angesprochenen NL erzielen.

Aber ich denke, die Mehrheit wird aus eigener Erfahrung betätigen können, dass es auf NEUWAGEN VorMOPF i.d.R. keine 30% geben wird.

Und Nachfrage/Angebot bestimmt den Preis ist nur teilw. richtig... MB bekam es bis 2006/2007 auf genialem Wege hin durch Ihre Leasingbestimmungen die Marktwerte künstlich hochzuhalten. Es wurden grundsätzlich keine Geschäftsfahrzeuge nach Ablauf des Leasings an Leasingnehmer zum kalkulierten Restwert weitergegeben, später sogar nur noch Kilometerleasing (Rückgabe nach Ablauf) gemacht. Somit wurden die Rückläufer von Mercedes nach dem Motto - den Marktwert bestimmen wir - bewerten und auf dem Gebrauchtmarkt dementsprechend hoch angepriesen. Hierdurch konnten sie hin und wieder mit Hilfe von Top Leasingkonditionen Faktor 1% ohne Anzahlung bei 48n und 20TKM/p.a. das Lager räumen...

Auf diesen Zug sind dann auch die anderen Premiumhersteller aufgesprungen. Ab 2006/2007 sind dann die ganzen BMWs und Audis auf den Gebrauchtmarkt geschwemmt worden, die ebenso durch brutalste Leasingsubvention in den Jahren zuvor in den Umlauf gebracht wurden. 2008 wann dann mit hohen Gebrauchtpreisen insb. bei MB auch erstmal Schluss... Überangebot in Deutschland an Gebrauchtfahrzeugen, da Gebrauchtmarkt Osteuropa wegen Finanz- und Wirtschaftskrise ersatzlos weggebrochen.

Die Abwrackprämie 2009 hat denk Gebrauchtwagenmarktkrise nochmals verschärft, da viele Junggebrauchtwagenkäufer aufgrund der Abwrackprämie auf Neuwagen gegangen sind.

Seit 4. Quartal 2012 ziehen die Gebrauchtpreise wieder langsam an...

VG
Robin

Tageszulassungen und Kurzzeitzulassungen sind keine Neuwagen, teilweise sind sogar Lagerfahrzeuge ab einer bestimmten Lagerdauer nicht mehr als Neuwagen zu betrachten. Wenn Du eine Tages- oder Kurzzeitzulassung als Neuwagen betrachtest, dann ist das Deine Ansicht, aber leider keine "generelle" Meinung. Aus meiner Sicht ist ein Neuwagen ein Fahrzeug ohne Haltereintrag.

Wenn es nahezu gleich viel Tages- und Kurzzeitzulassungen wie Jahreswagen geben würde, dann würde Deine Aussage, die meisten Leute zahlen zu hohe Preise, stimmen. Nur leider ist dem nicht so. Tageszulassungen vom 212er in ausreichender Stückzahl zur Deckung des Jahreswagenbedarfs sind wohl eher unwahrscheinlich, oder wie siehst Du das? Mein Händler hat z.B. nahezu keine Tageszulassungen, dafür sehr viele Werkstatt- und Vorführwagen. Sicherlich gibt es gegen Quartals- oder Jahresende noch den Zwang, das eine oder andere Fahrzeug zur Erreichung von Umsatzzielen oder Mindestabnahmen oder was auch immer zuzulassen, aber da reden wir nicht über tausende von E-Klassen, die am 29.12.2012 noch schnell zugelassen wurden.

Finanzierungen bei Neuwagen werden, je nach Zinssatz, teilweise vom Autohaus mitgetragen und sind natürlich auch eine Marketingmassnahme. In den Bereich fallen auch Wartungspakete oder Versicherungsangebote, die es bei Gebrauchtfahrzeugen in der Form nicht gibt.

Deine "generelle" Erklärung ist für mich nicht sonderlich stimmig. Vielmehr geht das eher in die Richtung, sich seinen Kaufpreis "schönzurechnen" mit Annahmen und Aussagen, die teilweise gar nicht stimmen. Und selbst wenn Du noch so der Verhandlungsheld bist, Du wirst als Privatkunde auch nicht viel mehr Nachlass beim Händler bekommen als jeder andere Käufer auch beim gleichen Fahrzeug und der gleichen Zahlart.

Aber lassen wir das Thema, das gibt sonst unendliche Diskussionen. Solange ich kein Angebot für ein Neufahrzeug (ohne Zulassung) mit 30% Nachlass sehe, sind solche Aussagen nicht mehr als Gerüchte.

Zitat:

Original geschrieben von GPX8888


Tageszulassungen und Kurzzeitzulassungen sind keine Neuwagen, teilweise sind sogar Lagerfahrzeuge ab einer bestimmten Lagerdauer nicht mehr als Neuwagen zu betrachten.

Natürlich sind es Neuwagen; wenn muss man zwischen fabrikneu und neu differenzieren.

Ohne das Instrument der Kurzzulassungen wäre der gesamte Neuwagenmarkt noch viel schwieriger...

Zitat:

Vielmehr geht das eher in die Richtung, sich seinen Kaufpreis "schönzurechnen" mit Annahmen und Aussagen, die teilweise gar nicht stimmen.

Ich rechne überhaupt nicht schön (eine Unverschämtheit, mir das zu unterstellen), denn Jahreswagen werden schön gerechnet, da immer der Listepreis als Vergleich herangezogen wird, nach dem Motto: "Neupreis 55.000 Euro, jetzt nur 36.900 Euro, sie sparen also über 18.000 Euro." Es wird jedoch der Neuwagenrabatt vergessen, weshalb die tatsächliche Ersparnis niedriger ausfällt.

Zitat:

Aber lassen wir das Thema, das gibt sonst unendliche Diskussionen. Solange ich kein Angebot für ein Neufahrzeug (ohne Zulassung) mit 30% Nachlass sehe, sind solche Aussagen nicht mehr als Gerüchte.

Hast du schon die Sendung Grip gesehen? Dort wurden beim Modellwechsel W211/W212 ohne zu verhandeln 30 % auf einen Neuwagen (ohne Zulassung) eingeräumt; das war die Mercedes-Niederlassung München.

Grip habe ich nicht gesehen, aber nur mal so zur Info, aktuell befassen wir uns mit W/S212 und W/S212 Mopf. Wenn wir dann beim 213er angekommen sind, dann wird es vielleicht für den einen oder anderen 212er in Goldmetallic auch wieder 30% Nachlass geben 😁

Zitat:

Original geschrieben von GPX8888


Grip habe ich nicht gesehen, aber nur mal so zur Info, aktuell befassen wir uns mit W/S212 und W/S212 Mopf. Wenn wir dann beim 213er angekommen sind, dann wird es vielleicht für den einen oder anderen 212er in Goldmetallic auch wieder 30% Nachlass geben 😁

Ich habe bisher immer kurz nach dem Modellwechsel zugeschlagen (nicht MOPF) und für top ausgestattete TZ oder Werkswagen unverschämte Rabatte erhalten, es waren allerdings immer große Motorisierungen. Die stehen sich teilweise kaputt.

20-30% halte ich bei VorMopf Bestandswagen, gerade beim W212 und der sehr mächtigen Modellpflege, durchaus für machbar auch wenn mir kein Angebot vorliegt. Mein Bauchgefühl hat mich da aber bisher nie im Stich gelassen 🙂

Ich bin etwas verwundert dass hier 30% als utopischer Nachlass für Lagerfahrzeuge angesehen wird.

Ein Bekannter von mir, hat in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr 2010! einen W212 Lager-Neuwagen mit mehr als 35 % Nachlass gekauft. Zu einem Zeitpunkt als kein MOPF vor der Tür stand und das Auto noch relativ neu war. Er hat keinen Wagen in Zahlung gegeben und die Zulassung erfolgte noch im alten Jahr.

Gerade zum Quartalsende oder Jahresende gibt es immer wieder extrem attraktive Angebote, wenn die Verkaufszahlen noch nicht ganz stimmen.

Oder als Zetsche 2006 das Ruder übenommen hatte und versuchte den Scherbenhaufen des Größenwahnsinnigen wegzuräumen, da gab es Riesennachlässe auf Haldenfahrzeuge für Zualssung bis zum 31.03 um die Lagerbestände runterzufahren. Ähnliches galt für Ende 2008/ Anfang 2009 während der Krise.

Zitat:

Original geschrieben von christian80



Zitat:

Original geschrieben von GPX8888


Tageszulassungen und Kurzzeitzulassungen sind keine Neuwagen, teilweise sind sogar Lagerfahrzeuge ab einer bestimmten Lagerdauer nicht mehr als Neuwagen zu betrachten.
Beim Neuwagenkauf wird die Neuwageneigenschaft als eine für die Kaufsache zugesicherte Eigenschaft angesehen. Ist der Wagen nicht neu, ist er mangelhaft.

Der Wagen ist nur dann neu, wenn:

nicht mehr als zwölf Monate zwischen Produktion und Kauf vergangen sind
er keine Standschäden hat (auch wenn sie behoben sind)
er noch nicht im Straßenverkehr gefahren ist
das Modell noch unverändert hergestellt wird
Wenn ein Autohändler ein Auto als Neuwagen verkauft, sichert er damit grundsätzlich dem Kunden zu, dass es "fabrikneu" sei - auch wenn er diesen Ausdruck nicht im Kaufvertrag verwende. Und dieser Begriff bedeutet mehr als nur "unbenutzt": Fabrikneu ist ein Fahrzeug nur, wenn das betreffende Modell unverändert weitergebaut wird und durch das Herumstehen des Wagens zwischen Produktion und Verkauf (gleichgültig, ob beim Hersteller oder beim Händler) keine Mängel entstanden sind. Unbenutzt und gleichzeitig neu ist ein Fahrzeug laut Bundesgerichtshof (BGH), wenn es fünf Tage zugelassen wurde, ohne dass es im Straßenverkehr benutzt wurde (Urteil des BGH vom 12.01.2005, Aktenzeichen: VIII ZR 109/04). Dagegen handelt es sich bei einem zwar unbenutzten, aber zwölf Monaten gelagerten Fahrzeug nicht mehr um einen Neuwagen (Urteil des BGH vom 15.10.2003, Aktenzeichen: VIII ZR 227/02), da sich Wert und Zustand des Wagens auch bei optimaler Aufbewahrung vermindern.

Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass es auch schon dann an einer Neuwageneigenschaft fehlt, wenn der Hersteller das Modell nicht mehr produziert. Der Verkäufer muss darüber informieren, dass es sich bei dem Wagen um ein "Auslaufmodell" handelt, selbst wenn das Nachfolgemodell noch nicht im Handel ist (Urteil des BGH vom 16.07.2003, Aktenzeichen VIII ZR 243/02). Das gilt selbst dann, wenn das Modell zwar noch hergestellt wird, aber nur in veränderter Ausstattung, etwa mit einem größeren Tank (Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 18.01.2005, Aktenzeichen: 22 U 180/04).

Hat das Fahrzeug einen Schaden, ist es nicht neu. Das gilt auch, wenn der Schaden nur gering und bereits behoben ist. Bei einem Neuwagen muss der Verkäufer den Käufer selbst über Kleinschäden ungefragt informieren, andernfalls handelt er arglistig, was zur Anfechtung des Vertrages berechtigt. Das gilt selbst bei einer kleinen Delle in der Motorhaube, die für 390 Euro gespachtelt und neu lackiert wurde. (Urteil des Landgerichts Gießen vom 11.11.2004, Aktenzeichen: 4 O 269/04).

Als neu gelten auch Fahrzeuge, die nur zur Überführung und dabei nicht mehr als 1000 Kilometer gefahren wurden. Ein Autokäufer konnte den Kaufpreis mindern, weil der Wagen bereits 103 Kilometer auf dem Tacho hatte und der Händler nicht plausibel darlegen konnte, dass der Pkw nicht "zu Verkehrszwecken", sondern für Überführungs- oder notwendige Testfahrten benutzt wurde (Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.05.2001, Aktenzeichen: 23 S 2/01). Wird dagegen ein Neuwagen, der vom Händler nicht in der gewünschten Zeit beschafft werden kann, von einem anderen Händler geliefert, der allerdings 450 Kilometer entfernt ist, so kann der Kunde nach der Lieferung mit einem Kilometerstand "452" die Abnahme nicht mit der Begründung verweigern, das Fahrzeug sei ja gar nicht "neu". Davon könnte erst gesprochen werden, wenn der Tachometer mehr als 1.000 Kilometer anzeigt (Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28.06.2000, Aktenzeichen: 4 U 53/00).

Quelle: http://www.ratgeber-recht24.de/.../Eigenschaft_als_Neuwagen.html

Zu rfriedm:

Zuerst solltest du lernen, die Zitierfunktion richtig zu verwenden.

Des Weiteren brauchst du mir nicht in ellenlangen Texten Begriffsdefinitionen zu erklären, ich kenne mich damit aus!

anbei: das Zitieren ist mit dem Motor-Talk-Editor echt affig zu handhaben.

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