Sommerreifen und die Fahrzeugrückgabe bei Leasingende

BMW 3er E90

Hallo,

ich würde mich mal für eure Einschätzung interessieren: ich habe einen E91 geleast, das Ende der 3-jährigen Laufzeit ist nächstes Jahr März. Derzeit hab ich noch meine Winterreifen drauf, als ich auf die Sommerreifen wechseln wollte, hab ich gesehen, dass diese recht "durch" sind.

Jetzt bin ich unsicher, was finanziell am sinnvollsten ist: die Sommerreifen komplett im Rahmen des Zulässigen runterfahren und den Wagen mit abgefahrenen Reifen zurückgeben? Werden dann 4 neue Reifen zum Apothekentarif vom Händler in Rechnung gestellt?

Oder jetzt in den sauren Apfel beißen, neue Komplettbereifung und diese nur 4-5 Monate fahren und den Wagen dann mit recht neuwertigen Reifen zurückgeben? Anmerkung: Fahre recht wenig, etwas mehr als 10000 km pro Jahr. Rechnet sich dennoch vielleicht besser bei der Leasingrückgabe? Vier RFTs inkl Montage schätze ich mal so ca. auf 1100 EUR, deckt sich das mit eurer Erfahrung?

Dritte Alternative, wenn auch vermutlich die schwammigste: die Winterreifen im Sommer durch fahren. Hab Bridgestones RFTs auf einer BMW 159er Felge, 60 % Restprofiltiefe schätze ich mal. Verkaufe ich die (waren nicht beim KFZ dabei) besser separat oder ist eurer Erfahrung der Händler hier scharf drauf?

Würde mich über eure Einschätzungen freuen, da dies meine erste Leasingrückgabe bei BMW.

- Tim

19 Antworten

Hallo Nuendo,

ein Tipp von mir:

Fahr deine Reifen einfach weiter und schau mal hier im Marktbereich oder bei Ebay und Co ob du nicht einen gebrauchten Satz Reifen mit ausreichend Profil bekommst. Die dürftest du für deutlich unter der Hälfte des Neupreises kriegen und wird für dich wohl die günstigste Variante sein.

Du musst die Reifen ja nicht neu kaufen - hauptsache es sind bei Rückgabe Sommerreifen mit ausreichend Profil drauf - wer die zuvor gefahren hat ist egal 😉
Und da du nicht unter Zeitdruck stehst, wirst du da sicher auch was finden!

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel


Doch, es steht zwischen den Zeilen:

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel



Zitat:

Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen
Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie
verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden.
Es wird empfohlen, über den Zustand bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll anzufertigen
und von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten zu unterschreiben.

"verkehrs- und betriebssicher" sollte man hier hervorheben. Steht nichts im Vertrag, müssen die Reifen in jedem Fall den Mindestansprüchen der StVO entsprechen - also 1,6mm. Sofern die Reifen noch nicht vollständig abgefahren sind, dem Mindestmaß und dem eigenen Ansprüchen entsprechen, würde ich sie weiterfahren. Sorgen würde ich mir eher um die Winterreifen machen, sofern sie denn platt sind und ich in einem Gebiet wohne, wo es viel schneit. Hier würde ein Wechsel durchaus Sinn machen...

Moin liebe Gemeinde,

dieses o.g. Zitat entstammt den AGB der BMW Leasing.

Hier meine Antwort aus 06/2010 : Rein vorsorglich stelle ich fest, dass diese unter Bezugnahme auf das Urteil LG München

I; Az.: 31 S 3200/96

noch auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen wären.

Heisst, mit eben diesem Urteil wurde eine gleichlautende AGB Klausel für unwirksam, weil irreführend, erklärt.

Bei Rückgabe - und hier ist es völlig egal ob Sommer- oder Winterreifen - muss der Reifen "verkehrssicher" im Sinne der STVO sein.

Heisst: Egal was der "Freundliche" behauptet - ich bekam seinerzeit Winterreifen und hatte nun neue Runflat Sommer montiert - der Reifen muss "verkehrssicher" sein - egal ob dann bei Rückgabe Sommer- oder Winterreifen montiert ist!

Zitat:

Original geschrieben von Augsburger_ing


Moin,
hier wurde mal geschrieben, dass man den Wagen mit der Reifengattung zurück geben muss, wie man den Wagen bekommen hat ... also wenn du den Wagen mit Sommerreifen bekommen hast, dann musst du die auch mit Sommerreifen zurück geben .. auch im Winter ....
Aber egal welche Reifen du am Fahrzeug bei der Rückgabe drauf hast ... die müssen der StVO entsprechen.

Rede doch einfach mit deinem Händler ... Ich würde auf dem Standpunkt stehen, dass eine Rückegabe im Winter auf Sommerreifen eher was von kriminelles hätte ... da man ja Witterungstechnisch gesehen mit den Falschen Reifen unterwegens ist.
Davon abgesehen ... wenn der wirklich neue Reifen dann haben will ... dann gibt es die billiger beim Reifenhändler ... mehr als 600€ würde ich nicht ausgeben ... entweder der Händler geht drauf ein und verlangt nur max. das was es beim Reifenhändler kostet ... oder du fährst dann kurz selber zum Reifenhändler und wechselst die am selben Tag noch ...

Nein! Es ist egal, welcher Reifen zurückgegeben wird! Selbst wenn im Vertrag zwischen Händler und L-Nehmer was anderes steht.

Macht Euch schlau bei den gelben Engeln und/oder sucht bei Google mal "Leasingrat"...

Zitat:

Original geschrieben von Marcus_87


Hi,

wenn ich mein Fahrzeug auf RFT's ausgeliefert bekommen habe, muss ich diesen auch wieder mit RFT's abgeben??
Oder ist es auch möglich wenn, man ihn dann mit Non-Rft abgibt? Hat da schon jemand erfahrung gemacht?

lg

Marcus

Geh besser auf RFT, kleinste erlaubte und zum Zeitpunkt der Rückgabe güngstigste Alternative...

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hi,
also ich mache das immer so:
1. die montierten reifen bei auslieferung abmontieren und in die garage legen, zudem mache ich ein foto vom profil
2. gewünschten radsatz aufziehen
3. bei der rückgabe kommt wieder der originalreifen drauf.
mich bei dem thema nochmal am ende abzukassieren läuft damit nicht 😁
gruss
juergen

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