Sollten die Grünen/Blauen nicht eigentlich Vorbild sein?

Dagegen dann das folgende Beispiel auf meiner letzten Fahrt nach Mainz:

Kurz vor Wiesbaden überholt ein Streifenwagen mitten in einer Baustelle ohne Blaulicht, dafür aber ansonsten mit Festbeleuchtung (Dauerfernlicht plus Nebelscheinwerfer, und wie sich dann beim Vorbeifahren auch noch herrausstellte, die Nebelschlußleuchte war ebenfalls an!) mit weit über 100 (Limit dort waren 60, in der Engstelle davor sogar einige Meter 40!!!), und dann geht auch noch die rechte Scheibe runter und die McDoof-Tüte über Bord.

Schade nur daß es für die Cams im Interceptor schon etwas zu dunkel gewesen ist, viel ist auf der Aufzeichnung nicht zu erkennen, vor allem das Finale mit der McDoof Tüte kann man nur erahnen.

193 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Wo Leben wir denn hier? 🙁

sofern man Beamter ist: im Schlaraffenland!! 😉

Von den dienstrechtlichen Folgen ist hier aber noch keine Rede.
Man wird nämlich als Beamter immer 2 mal bestraft. Einmal vom Gericht und dann noch mal gesondert vom Dienstherren.
Glaub nicht, dass der noch einen tollen Job hat.
Meistens wird dann noch ein DO mit dem Ziel der Entlassung eingeleitet.

wenn der mann WIRKLICH seine tat bereut, warum sollte man ihm dann noch steine in den weg legen?

wenn dies ein normal denkender mensch ist, dann ist sein gewissen strafe genug. und das scheint der richter wohl auch so zu sehen.

aus einem zeitungsbericht kann man sich da wohl kein urteil bilden, darüber sollten wir uns im klaren sein.

Man hat definitv nur Sonder und Wegerechte wenn das blaulicht eingeschaltet ist + das Martinshorn. Das gilt für die Rettungsdienste z.b. die Feuerwehr als auch für die Polizei. Wenn ein Großbrand ist und die Leute von zuhause zur Wache müssen, dürfen die nicht die Regeln außer Kraft setzen, sondern müssen sich an die Geschwindigkeit halten! Auch einfach ein Blaulicht aufs Dach setzen ist nicht zulässig. Es gibt auch Regelungen welche Blaulichtanlagen auf welchen Wagen montiert werden dürfen.
Ich weiß jetzt nicht wie das geahndet wird, aber will es auch nicht ausprobieren, WEge und Sonderrechte in anspruch zu nehmen OHNE Horn+Licht.

@Caravan: das wurde uns hier anders gezeigt und erklärt (:

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Nochmals, Sonderrechte KANN man jederzeit in Anspruch nehmen, auch ohne Blaulicht. Ob das dann im Einzelfall gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer deutlich wird, ist eine andere Sache. Und Wegerechte kann man NUR mit Blaulicht UND Horn wahrnehmen.

Mal ganz ehrlich: bei der Masse an Klugscheissern und "ichkennemeinevermeindlichenRechte"-Egoisten finde ich es bedenklich, es den Menschen so vorzukauen, dass ein Einsatzfahrzeug ohne Martinshorn keine Wegerechte hat.
Ist zwar momentan in Mode, auch die Automagazine haben das schon gebracht, aber ich frage mich, wo der Nutzen liegt.
Damit Siggi Müller denkt "Ha, den muss ich nicht vorbeilassen!", wenn nachts ein RTW mit Blaulicht, aber aus Rücksicht auf schlafende Anwohner ohne Martinshorn durch die Stadt fährt?
Da fände ich es angebrachter, den Menschen eine gewisse Scheu vor Einsatzfahrzeugen -im Einsatz- einzutrichtern, anstatt im Gegenteil den Respekt davor durch "Aufklärung" zu zerreden.
Lieber einmal zu viel vorbeigelassen als einmal zuwenig.
Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht unterwegs ist, soll der Autofahrer nicht anfangen zu überlegen, ob das nun ein wichtiger Einsatz ist oder nicht etc. sondern einfach platz machen und nicht so lange im Weg rumstehen, bis die die Tröte wieder angeworfen haben.
Für die Handhabe der Einsatzfahrer ist das selbstverständlich wichtig, dass er weiss, wann er wann was "darf". Aber die ottonormal-Fahrer haben sich darum nicht zu kümmern.
Damit gibt man den Leuten nur wieder etwas Pseudokompetenz in die Hände, die sie nicht sinnvoll nutzen können,

"Klugscheisser" hin oder her, Fakt ist das, was im §38 (I) StVO steht und mein Anliegen war erstens, dass zu korrigieren, wenn es falsch gesagt wurde. Zweitens war mir densweiteren die Unterscheidung wichtig, was diesen Thread anbelangt.

Wie das jetzt jemand während seiner privaten Fahrten "nutzt" oder bedenkt, ist aber ehrlich gesagt nicht meine Sache, das sind alles erwachsene Autofahrer. Und wer sich nicht vorstellen kann, dass ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und ohne Horn es trotzdem eilig haben könnte, der sollte vielleicht nochmal in der Fahrschule vorbeischauen. Wer nur für fünf Cent Grips in der Birne hat, wird da einfach nicht lange überlegen, sondern einfach nur Platz machen, wo es ihm möglich ist...

Ja, ging ja auch nicht direkt um dich, sondern um die Tendenz, dass in letzter Zeit in sämtlichen Automedien "aufgeklärt" wurde, dass ein Einsatzfahrzeug ohne Horn ja "nix zu melden" habe.
Und ich denke, solche Berichterstattung wirkt sich schon etwas aus.

Da gebe ich dir natürlich Recht, dass sich eine Massenpublikation einer Motorwelt oder einer AMS mehr auswirkt als ein oder zwei Forenbeiträge 😉

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Hallo?
Betrunken am Steuer, Kind getötet, Fahrerflucht, eventuell Unterlassene Hilfeleistung, und dafür 11Monate Bewährungs und weiterhin Polizist?
Wo Leben wir denn hier? 🙁

Bananenrepublik Deutschland

Zitat:

Original geschrieben von roerich


Bananenrepublik Deutschland

Das wollte ich damit nicht unbedingt sagen, aber es gibt schon Urteile, da stehen einem die Haare zu Berge!

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht unterwegs ist, soll der Autofahrer nicht anfangen zu überlegen, ob das nun ein wichtiger Einsatz ist oder nicht etc. sondern einfach platz machen und nicht so lange im Weg rumstehen, bis die die Tröte wieder angeworfen haben.
Für die Handhabe der Einsatzfahrer ist das selbstverständlich wichtig, dass er weiss, wann er wann was "darf". Aber die ottonormal-Fahrer haben sich darum nicht zu kümmern.
Damit gibt man den Leuten nur wieder etwas Pseudokompetenz in die Hände, die sie nicht sinnvoll nutzen können,

einer der besten beiträge, die ich dieses jahr hier gelesen habe!

mfg paul

Sobald ein Wagen mit Blaulicht ankommt, egal mit oder ohne Signalhorn, lass ich ihn vorbei. Aber was ich weniger lustig finde ist, dass sie manchmal ohne Blaulicht & Signalhorn wie die bekloppten hier durch die Stadt rasen. Und zwar geht es mir da um die Unfallvorbeugung. Wer rechnet denn als Fußgänger damit, dass einer mit nem Affenzahn hier durch fährt?!

Natürlich lasse ich auf Einsatzfahrzeuge ohne Martinshorn durch. Aber wenn jemand nur mit Blaulicht über eine rote Ampel fährt, ist das einfach nur unverantwortlich.

Was ist daran unverantwortlich ? Sofern der Fahrer sich davon überzeugt, dass ALLE Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen haben und keine weitere Gefahr von ihm ausgeht, ist das völlig ok.

Unverantowortlich finde ich einen laienhaft ausgedrückt "Herzanfall" mit Dauerhorn durch die Stadt zu schaukeln. Was da an Streß im Patienten entsteht der ihn definitv gesundheitich massiv bedroht, kann sich der Außenstehende nicht wirklich vorstellen.

Ich habe bis jetzt keinen Kollegen erlebt, der wirklich gerne mit Sonderrechten fährt. Egal was passiert, grundsätzlich bist Du erst mal der Arsch. Fährt dir einer rein, obwohl du angehalten hast und das Horn bis nach München schallte, wird gegen DICH ermittelt. Fährst Du zu vorsichtig und braucht dadurch zu lange, zählt DICH die Leitstelle an.

Fährt die Polizei mit Dauerhorn bis zur Einatzstelle durch, türmt Verbrecher rechtzeitig. "Die Polzei fäßt ja nie einen Verbrecher....!"
Fahren die im Nahbereich "verdeckt", sind das "....hirnlose Bullenschwe.. die denken, sie wären die größten...."

Also, wie wäre es denn recht ??????

Ach so: ich fahre etwa 3mal die Woche mit Sonderrechten zu Burger King. Zum Essen kam ich dabei bis jetzt nie.........

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