Soll ich Anzeige erstatten, macht das Sinn?
Heute war ich auf einer kleinen motorradtour und was mir da widerfahren ist, habe ich in 24 jähren Autofahren noch nicht erlebt.
Erster Vorfall: ich fahre hinter einer Kolonne stadtauswärts auf einer Straße wo 50 erlaubt sind, alle fahren so ca. 60-65kmh lt. Tacho, normaler Verkehrsfluss also. Der Typ hinter mir setzt auf einmal zum Überholen an, obwohl Gegenverkehr kam, fährt neben mich und drängt mich auf meinem Motorrad ab (f800gs) also eher schwer zu übersehen. Ich hatte die Wahl zwischen ab in der Straßengraben und Vollbremsung und hinter dem "überholer" einzuscheren, entschied mich also für letzteres. Zu dem Zeitpunkt dacht ich blos, so ein a...loch.
Irgendwann konnte ich ihn und die andere Kolonne auf der Landstraße überholen und dacht das wars. Von wegen 🙁
In der nächsten Ortsdurchfahrt (ich fuhr 50) klebt der wieder an meiner Stoßstange. Am Ortsausgang schert er gleich wieder aus, trotz Überholverbot, durchgezogenen Linien, alles egal, und versucht sich an mir vorbei zu drängeln. Natürlich schafft er es im polo nicht, aber darum geht es nicht.
Den nächsten Kilometer fuhr er so dicht auf dass ich im Außenspiegel nur noch in die fahrgastzelle schauen konnte, also auf wenige Zentimeter, und das dauerhaft bei Tempo 100, einen Kilometer lang. Habe mich nicht mehr getraut vom Gas zu gehen.
Da bekam ich richtig Angst was das für ein Psycho ist. Dann kam ein Kreisel, ich reduziere mein Tempo um in den Kreisel zu kommen, höre hinten nur den Motor aufheulen, der Typ knallt neben mir driftend mit quietschenden Reifen in den Kreisel rein und versucht mich innen halb im Blumenbeet zu überholen. Ich musste in der Kurve eine Notbremsung machen bei der ich fast gestürzt bin, weil der mich sonst abgeschossen hätte.
Dann bin ich (zufällig weil gleicher Weg) noch einige Kilometer hinter dem hergefahren, der ist, wenn nix los war, wie ein Fahrschüler herumgetuckert, aber sobald es was zu überholen gab, gingen die Hormone mit ihm durch, er ging ständig trotz Gegenverkehr und Überholverbot immer wieder ans überholen, drängte sich in Kolonnen, bremste andere PKW aus usw ...
Gebracht hat ihm das auf den 15 km ca. 200 Meter Vorsprung die an der nächsten Ampel dann weg waren als ich neben ihm stand, wollte ihm ein paar Takte sagen, hatte eigentlich einen Halbstarken erwartet, aber nein da sitzt ein Typ, Mitte 50, mit zwei Damen im Auto und lacht mich aus.
Habe mein visier hoch gemacht und gesagt er hätte mich töten können.
Da sagt er, Originalton: tja so ist es halt, so fährt man heutzutage und ich könne ja Kinderwagen durch die Gegend schieben wenn es mir nicht passt.
Da war ich baff und fuhr nach Hause.
Meine Frage: lohnt sich anzeige, kann nichts beweisen, außer Personenbeschreibung und Kennzeichen?
Bevor jetzt die blockwartdenunzientendiskussion losgeht: ich bin nicht heilig, ich bin kein Fahrlehrer, fahre auch nicht perfekt, habe nicht nie jemanden angezeigt.
Das Verhalten fand ich aber lebensgefährlich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
"PS: Ich erinner nochmal dran, der TE hat KEINEN verstoß begangen."Du kannst erinner wie du lustig bist. der verstoss gegen paragraf 5 bleibt.
Anderes Beispiel:
Wir zwei fahren auf dieselbe Kreuzung zu. Ich von Ost nach West, du von Nord nach Süd. du hast rot, ich grün. durch einen augenblick der unaufmerksamkeit übersiehst du das rote Licht und fährst in die Kreuzung. Ich sehe das, und bin noch weit genug weg um anzuhalten und dich durchzulassen.nach deiner logik darf ich also jetzt beschleunigen und dich mit maximal zulässiger geschwindigkeit von der Kreuzung abräumen?
Du versuchst jetzt mal die Zitierfunktion zu erlernen und dann überdenkst du nochmal dein komisches Beispiel.
122 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
Dann hätte es ein "Übersichtlicher werden deine Beiträge, wenn du die Zizierfunktion des Forums nutzt." doch auch getan, oder 😉
Ich versuche mich zu bessern.
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
Zizierfunktion
Ah, ein neues Feature! Eine Zizierfunktion! Was kann die? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich versuche mich zu bessern.
Ich auch 🙂
Schönen Feiertag noch, Herr Mitbürger :P
Zitat:
Original geschrieben von Sitzheitzung
Ah, ein neues Feature! Eine Zizierfunktion! Was kann die? 😉
Beiträge zizieren natürlich. Doofe Frage 🙁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
Ich auch 🙂Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich versuche mich zu bessern.Schönen Feiertag noch, Herr Mitbürger :P
Naja....
Es gibt immer mal wieder gefährliche Fahrer, die durch Unfähigkeit, berauscht, oder durch Agressivität auffallen.
Es hat keinen Sinn, wenn einer dieser Fahrer, vor oder hinter einem, rumeiert.
Solche Leute muss man "los werden".
Entweder man biegt ab, hält an, oder man hängt ihn ab.
Der Typ muß nur mal an die "richtigen" Motorradfahrer geraten - diese regeln das ohne Polizei 😁 So kann man es zumindest in Motorradforen lesen - wobei das Meiste wohl heiße Luft ist.
Ich hätte durchaus eine Anzeige gemacht und zwar sofort. Ein solches Verhalten kann auch daraufhin deuten, dass entweder Alkohol oder Drogen im Spiel sind.
Das richtig verpackt als Hinweis (Verdacht, hat den Eindruck gemacht das) bei der Anzeige hätte vielleicht sogar die Polizei sofort auf den Plan gerufen.
Die eigentliche Anzeige würde dann noch nebenher laufen. 😉
Erst wollte ich darauf plädieren KEINE Anzeige zu erstatten, weil es eh nur für die Ablage ist und einen missmutigen Staatsanwalt nötigt ein Schreiben aufzusetzen, in dem er mitteilt, dass die Anzeige eingestellt wurde.
Nachdem ich dann einige Beiträge gelesen habe, wurde mir klar was ICH gemacht hätte: ANZEIGE erstatten und zwar SOFORT!
Warum? Es wurde bereits mehrfach geschrieben, dass der POLO(?) Fahrer sich "Verkehrswidrig" verhalten hat. Was WIR nicht wissen, ob Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Das hätte aber nur eine sofortige Anzeige bzw. sofortiger Anruf bei der Polizei geklärt, die den Fahrer recht zeitnah hätte überprüfen können. Zu spät!
Die Aussage des Polizisten, dass am Wochenende keine Anzeigen aufgenommen würden ist ein Witz. Zeigt aber doch eindeutig, dass ich mit meiner Aussage Recht habe, dass Polizisten auch nur Menschen sind und nicht immer Lust auf eine Anzeigenaufnahme haben, weil es Schreibkram ist. Deshalb MUSS man dafür schon mal viel Zeit einkalkulieren!
Aber, es gibt ja noch die Möglichkeit der ONLINE-ANZEIGE. Da kann ich in aller Ruhe den Sachverhalt erklären, eventuell doch noch Zeugen benennen und seien es nur die beiden Damen, die als Beifahrer im Auto saßen. Denn, wenn DIE sich in Widersprüche verwickeln, der TE aber bei der Wahrheit bleibt ... sieht es schlecht aus für den Polofahrer.
OB am Ende die Anzeige durchkommt ... das weiß ich natürlich auch nicht. Ein Versuch ist es jedenfalls wert.
Übrigens habe ich auch immer gedacht: DIE sind ja mit 2 im Auto, da habe ich als Einzelner keine Chance gegen. Nur blöd, wenn der Fahrer dann zugeben muss Fehler gemacht zu haben und seine Beifahrerin bestätigt die auch noch.
Also ONLINE-Anzeige erstatten oder gleich ab zur nächsten Polizeiwache und lass dich nicht abwimmeln. Du musst nur genügend Zeit einkalkulieren, weil Polizisten schon mal unwillig sind eine Anzeige aufzunehmen, wenn der Vorfall noch ganz frisch im Gedächtnis ist und jedes Detail zählt, was man später gerne vergisst. Deshalb ist eine SOFORTIGE Anzeige auch so wichtig!
Ach ja, IMMER den Namen des Polizisten merken, der sich geweigert hat eine Anzeige aufzunehmen. Bei einer ONLINE-Anzeige kann man das mit einfliessen lassen als Begründung warum eine ONLINE Anzeige gemacht wurde.
Bei ALLEM: VIEL GLÜCK!
Zitat:
Ach ja, IMMER den Namen des Polizisten merken, der sich geweigert hat eine Anzeige aufzunehmen. Bei einer ONLINE-Anzeige kann man das mit einfliessen lassen als Begründung warum eine ONLINE Anzeige gemacht wurde.
Das Denunziantentum lebe hoch.
Wie armselig du doch bist.
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
Das Denunziantentum lebe hoch.Zitat:
Ach ja, IMMER den Namen des Polizisten merken, der sich geweigert hat eine Anzeige aufzunehmen. Bei einer ONLINE-Anzeige kann man das mit einfliessen lassen als Begründung warum eine ONLINE Anzeige gemacht wurde.
Mit Denunziantentum hat das nichts, aber auch wirklich garnichts zu tun.
Das ständige Wegschauen bei Mißständen in unserer Gesellschaft ist da viel schlimmer.
Also im
Dudenfinde ich zum Wort "denunzieren" folgendes:
Zitat:
1. (abwertend) [aus persönlichen niedrigen Beweggründen] anzeigen
2. als negativ hinstellen, öffentlich verurteilen, brandmarken
Beides trifft im Fall des TE nicht zu. Also erstmal informieren, bevor man hier wichtig klingende Parolen raushaut.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Die Aussage des Polizisten, dass am Wochenende keine Anzeigen aufgenommen würden ist ein Witz. Zeigt aber doch eindeutig, dass ich mit meiner Aussage Recht habe, dass Polizisten auch nur Menschen sind und nicht immer Lust auf eine Anzeigenaufnahme haben, weil es Schreibkram ist. Deshalb MUSS man dafür schon mal viel Zeit einkalkulieren!
Es gibt genug Wachen, die an Sonn-und Feiertagen auf Grund von Personaleinsparungen nicht besetzt sind. Das war wohl gemeint. Das wird mit Lust auf eine Anzeigenaufnahme nichts zu tun haben. Schon mal in diese Richtung gedacht?
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Also im Duden finde ich zum Wort "denunzieren" folgendes:
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Beides trifft im Fall des TE nicht zu. Also erstmal informieren, bevor man hier wichtig klingende Parolen raushaut.Zitat:
1. (abwertend) [aus persönlichen niedrigen Beweggründen] anzeigen
2. als negativ hinstellen, öffentlich verurteilen, brandmarken
Also ich hab auch was im Duden gefunden.
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Klugscheisser😁😁
Sorry
Ethisch korrekt wäre, den Typen anzuzeigen. Du bist dabei Zeuge und deine Aussage unterliegt freier Würdigung durch den Richter (es gibt kein "Aussage gegen Aussage"😉, wenn die StA und der Gegner es soweit kommen lassen. Je detaillierter und widerspruchsärmer deine Aussage ist, desto eher wird sie gewürdigt. Wenn der andere bereits etwas auf dem Kerbholz hat, wird seine ggf. gemachte Aussage eher als Schutzbehauptung aufgefasst. Ob seine Zeuginnen im Stande und willens sind, eine gute Lügengeschichte aufzutischen (Zeugenlügen sind strafbewehrt nach § 153 StGB), kann man jetzt nicht sagen.
Solche Affen mit Waffen gehören rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen, eher sie jemanden zu Krüppel fahren / umbringen.