Soll ich Anzeige erstatten, macht das Sinn?
Heute war ich auf einer kleinen motorradtour und was mir da widerfahren ist, habe ich in 24 jähren Autofahren noch nicht erlebt.
Erster Vorfall: ich fahre hinter einer Kolonne stadtauswärts auf einer Straße wo 50 erlaubt sind, alle fahren so ca. 60-65kmh lt. Tacho, normaler Verkehrsfluss also. Der Typ hinter mir setzt auf einmal zum Überholen an, obwohl Gegenverkehr kam, fährt neben mich und drängt mich auf meinem Motorrad ab (f800gs) also eher schwer zu übersehen. Ich hatte die Wahl zwischen ab in der Straßengraben und Vollbremsung und hinter dem "überholer" einzuscheren, entschied mich also für letzteres. Zu dem Zeitpunkt dacht ich blos, so ein a...loch.
Irgendwann konnte ich ihn und die andere Kolonne auf der Landstraße überholen und dacht das wars. Von wegen 🙁
In der nächsten Ortsdurchfahrt (ich fuhr 50) klebt der wieder an meiner Stoßstange. Am Ortsausgang schert er gleich wieder aus, trotz Überholverbot, durchgezogenen Linien, alles egal, und versucht sich an mir vorbei zu drängeln. Natürlich schafft er es im polo nicht, aber darum geht es nicht.
Den nächsten Kilometer fuhr er so dicht auf dass ich im Außenspiegel nur noch in die fahrgastzelle schauen konnte, also auf wenige Zentimeter, und das dauerhaft bei Tempo 100, einen Kilometer lang. Habe mich nicht mehr getraut vom Gas zu gehen.
Da bekam ich richtig Angst was das für ein Psycho ist. Dann kam ein Kreisel, ich reduziere mein Tempo um in den Kreisel zu kommen, höre hinten nur den Motor aufheulen, der Typ knallt neben mir driftend mit quietschenden Reifen in den Kreisel rein und versucht mich innen halb im Blumenbeet zu überholen. Ich musste in der Kurve eine Notbremsung machen bei der ich fast gestürzt bin, weil der mich sonst abgeschossen hätte.
Dann bin ich (zufällig weil gleicher Weg) noch einige Kilometer hinter dem hergefahren, der ist, wenn nix los war, wie ein Fahrschüler herumgetuckert, aber sobald es was zu überholen gab, gingen die Hormone mit ihm durch, er ging ständig trotz Gegenverkehr und Überholverbot immer wieder ans überholen, drängte sich in Kolonnen, bremste andere PKW aus usw ...
Gebracht hat ihm das auf den 15 km ca. 200 Meter Vorsprung die an der nächsten Ampel dann weg waren als ich neben ihm stand, wollte ihm ein paar Takte sagen, hatte eigentlich einen Halbstarken erwartet, aber nein da sitzt ein Typ, Mitte 50, mit zwei Damen im Auto und lacht mich aus.
Habe mein visier hoch gemacht und gesagt er hätte mich töten können.
Da sagt er, Originalton: tja so ist es halt, so fährt man heutzutage und ich könne ja Kinderwagen durch die Gegend schieben wenn es mir nicht passt.
Da war ich baff und fuhr nach Hause.
Meine Frage: lohnt sich anzeige, kann nichts beweisen, außer Personenbeschreibung und Kennzeichen?
Bevor jetzt die blockwartdenunzientendiskussion losgeht: ich bin nicht heilig, ich bin kein Fahrlehrer, fahre auch nicht perfekt, habe nicht nie jemanden angezeigt.
Das Verhalten fand ich aber lebensgefährlich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
"PS: Ich erinner nochmal dran, der TE hat KEINEN verstoß begangen."Du kannst erinner wie du lustig bist. der verstoss gegen paragraf 5 bleibt.
Anderes Beispiel:
Wir zwei fahren auf dieselbe Kreuzung zu. Ich von Ost nach West, du von Nord nach Süd. du hast rot, ich grün. durch einen augenblick der unaufmerksamkeit übersiehst du das rote Licht und fährst in die Kreuzung. Ich sehe das, und bin noch weit genug weg um anzuhalten und dich durchzulassen.nach deiner logik darf ich also jetzt beschleunigen und dich mit maximal zulässiger geschwindigkeit von der Kreuzung abräumen?
Du versuchst jetzt mal die Zitierfunktion zu erlernen und dann überdenkst du nochmal dein komisches Beispiel.
122 Antworten
"PS: Ich erinner nochmal dran, der TE hat KEINEN verstoß begangen."
Du kannst erinner wie du lustig bist. der verstoss gegen paragraf 5 bleibt.
Anderes Beispiel:
Wir zwei fahren auf dieselbe Kreuzung zu. Ich von Ost nach West, du von Nord nach Süd. du hast rot, ich grün. durch einen augenblick der unaufmerksamkeit übersiehst du das rote Licht und fährst in die Kreuzung. Ich sehe das, und bin noch weit genug weg um anzuhalten und dich durchzulassen.
nach deiner logik darf ich also jetzt beschleunigen und dich mit maximal zulässiger geschwindigkeit von der Kreuzung abräumen?
Zitat:
Original geschrieben von alexkress
Ich hatte unmittelbar nachdem ich zuhause war mal auf der Wache angerufen, man hat mir gesagt es könnte schon "Sinn" machen, bat mich aber es Montag zu erledigen weil am Feiertag keine anzeigenaufnahme besetzt wäre. Ich hatte auch ehrlich gefragt ob es gleich in der "Ablage p" landet, der beamte sagte nein.Je länger ich darüber nachdenke, am meisten schockiert mich der Spruch, wie kann man so drauf sein, in dem Alter.
Naja falls mir sowas nochmal passieren sollte ziehe ich vielleicht gleich am Kabel und Weg bin ich.
Zeig ihn an! Mehr als verlieren kannst du nicht!
Na soo schwer ist es doch nicht zu begreifen. Der TE hat doch schon geschrieben, dass er beschleunigen musste um ein weiteres gefährliches Manöver (wieder in den Graben abgedrängt werden) zu verhindern...
Jeder beschleunigt am Ortsausgang. Entweder hat man dann die nötigen Pferdchen unter der Haube und überholt trotzdem oder lässt es halt bleiben.
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Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
"PS: Ich erinner nochmal dran, der TE hat KEINEN verstoß begangen."Du kannst erinner wie du lustig bist. der verstoss gegen paragraf 5 bleibt.
Anderes Beispiel:
Wir zwei fahren auf dieselbe Kreuzung zu. Ich von Ost nach West, du von Nord nach Süd. du hast rot, ich grün. durch einen augenblick der unaufmerksamkeit übersiehst du das rote Licht und fährst in die Kreuzung. Ich sehe das, und bin noch weit genug weg um anzuhalten und dich durchzulassen.nach deiner logik darf ich also jetzt beschleunigen und dich mit maximal zulässiger geschwindigkeit von der Kreuzung abräumen?
Du versuchst jetzt mal die Zitierfunktion zu erlernen und dann überdenkst du nochmal dein komisches Beispiel.
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
"PS: Ich erinner nochmal dran, der TE hat KEINEN verstoß begangen."Du kannst erinner wie du lustig bist. der verstoss gegen paragraf 5 bleibt.
Anderes Beispiel:
Wir zwei fahren auf dieselbe Kreuzung zu. Ich von Ost nach West, du von Nord nach Süd. du hast rot, ich grün. durch einen augenblick der unaufmerksamkeit übersiehst du das rote Licht und fährst in die Kreuzung. Ich sehe das, und bin noch weit genug weg um anzuhalten und dich durchzulassen.nach deiner logik darf ich also jetzt beschleunigen und dich mit maximal zulässiger geschwindigkeit von der Kreuzung abräumen?
Dein "beispiel" ist, um es mal unsachgemäß zu sagen, bullshit. Am Ortsausgang bin ich der erste der beschleunigen darf und wenn der hinter mir anfängt zu Überholen obwohl ihm meine Beschleunigung und meine Endgeschwindigkeit unklar ist begeht ER einen verstoß nicht ich.
Zitat:
Original geschrieben von Sitzheitzung
Zeig ihn an! Mehr als verlieren kannst du nicht!
Meine Erfahrung: Sobald der Andere einen Zeugen hat brauchst du ihn garnicht anzeigen, das geht nach hinten los...
Folgendes ist mir vor ein paar Jahren passiert: Ich fahre auf einer Vorfahrtsstraße auf eine Kreuzung zu und will rechts abbiegen. Von links, auf der untergeordneten Straße, kam ein Fahrzeug, das gerade aus fahren wollte. Irgendwie hat der mich übersehen und wäre mir fast in die Seite gefahren. Ich fahre weiter, der Andere, wild lichthupend, fährt hinter mir, zieht auf die Gegenfahrbahn, fährt dann neben mich und ist wie ein Irrer am toben. Nach so 100 Metern zieht er rüber und zwingt mich damit zum anhalten. Er springt aus dem Auto und tobt wild brüllend auf der Straße rum. Darauf hin bin ich sofort zur Polizei gefahren und haben ihn angezeigt. Nach ein paar Wochen bekam ich zwei Schreiben, einmal das das Verfahren gegen den Typen eingestellt wurde und das andere, das er mich angezeigt hat.
Das Problem war, das er eine "unabhängige" Zeugin (seine Sekretärin) mit im Auto hatte und er dadurch anscheinend glaubwürdiger war als ich, der alleine unterwegs war.
Das Ende vom Lied, ich durfte wegen einer angeblichen Beleidigung und Verkehrsgefährdung 600€ an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Also zeige ich niemanden mehr an, der noch jemanden im Auto hat und ich nicht...
Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Dein "beispiel" ist, um es mal unsachgemäß zu sagen, bullshit. Am Ortsausgang bin ich der erste der beschleunigen darf und wenn der hinter mir anfängt zu Überholen obwohl ihm meine Beschleunigung und meine Endgeschwindigkeit unklar ist begeht ER einen verstoß nicht ich.Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
"PS: Ich erinner nochmal dran, der TE hat KEINEN verstoß begangen."Du kannst erinner wie du lustig bist. der verstoss gegen paragraf 5 bleibt.
Anderes Beispiel:
Wir zwei fahren auf dieselbe Kreuzung zu. Ich von Ost nach West, du von Nord nach Süd. du hast rot, ich grün. durch einen augenblick der unaufmerksamkeit übersiehst du das rote Licht und fährst in die Kreuzung. Ich sehe das, und bin noch weit genug weg um anzuhalten und dich durchzulassen.nach deiner logik darf ich also jetzt beschleunigen und dich mit maximal zulässiger geschwindigkeit von der Kreuzung abräumen?
Genau so und nicht anders sieht es aus.
Wenn natürlich Gefahr im Verzug ist hat man zurück zu stecken.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Genau so und nicht anders sieht es aus.
Wenn natürlich Gefahr im Verzug ist hat man zurück zu stecken.
Klar, da dies hier absolut nicht der Fall war hat sich der TE nicht falsch verhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Floo1993
Klar, da dies hier absolut nicht der Fall war hat sich der TE nicht falsch verhalten.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Genau so und nicht anders sieht es aus.
Wenn natürlich Gefahr im Verzug ist hat man zurück zu stecken.
Klar, ich bin bei dir.
"Du versuchst jetzt mal die Zitierfunktion zu erlernen"
Für wen hälst du dich du ... ?
Wie ich jemandem hier zitiere hast du mir wohl nicht vorzuschreiben, oder?
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
"Du versuchst jetzt mal die Zitierfunktion zu erlernen"Für wen hälst du dich du ... ?
Wie ich jemandem hier zitiere hast du mir wohl nicht vorzuschreiben, oder?
Ich bin ganz einfach ich, will auch kein anderer sein.
"Ich bin ganz einfach ich, will auch kein anderer sein"
Ist doch ein redliches ziel.
dann lass bitte auch andere so sein wie sie wollen und probier nicht ihnen was anzuerziehen, was sie nicht wollen.
Zitat:
Original geschrieben von SauRausLasser
"Ich bin ganz einfach ich, will auch kein anderer sein"Ist doch ein redliches ziel.
dann lass bitte auch andere so sein wie sie wollen und probier nicht ihnen was anzuerziehen, was sie nicht wollen.
Ich fand es nur ein wenig unübersichtlich und unverständlich.
War ja nur gut gemeint.
Dann hätte es ein "Übersichtlicher werden deine Beiträge, wenn du die Zizierfunktion des Forums nutzt." doch auch getan, oder 😉