Sohn meldet nicht um

Hallo zusammen

Auch ich habe hier eine Frage zum leidigen Thema ab- und ummelden.

Mein Sohn hat sich als Fahranfänger vor 1,5 Jahren ein gebrauchtes Auto gekauft. Ich habe das Auto auf mich angemeldet, Versicherung und Steuern laufen ebenfalls auf mich.
Ich wollte damals sichergehen, dass, sollte er finanzielle Schwierigkeiten haben oder irgendwas verschludern, es keine Probleme gibt.

Nun hat der junge Mann im Oktober letzen Jahres feststellen müssen (oh Wunder), dass Autofahren auch Geld kostet. Sprich, die jährliche Versicherung wurde fällig.

Er wollte mir das Geld dafür zurückgeben, sobald im Dezember sein Weihnachtsgeld da wäre.

Da er mittlerweile den Mietvertrag für eine eigene Wohnung unterschrieben hatte, Kaution ansparen musste und Möbel brauchte, haben wir (vor Zeugen) eine Rückzahlung der Versicherung in monatlichen Raten ausgemacht. Bisher hat er einmal gezahlt, das war's dann.

Ich hab ihm dann gesagt wenn er mir das Geld nicht gibt, muss er das Auto auf sich ummelden. Bislang ist das aber auch nicht geschehen.

Ich hatte lange Geduld, hab mit Engelszungen geredet, geschimpft, versucht ihn zur Vernunft zu bringen. Nichts.

Also bin ich zur Zulassungsstelle, um dort Nachzufragen, was ich tun kann. Er hat Brief, Schein und Schilder und steht als Käufer im Kaufvertrag. Ich bin lediglich Halter.

Die Zulassungsstelle meinte, das wäre eine privatrechtliche Angelegenheit und sie könnten da nichts tun. Ich solle zum Anwalt gehen, damit der vor Gericht eine Zwangsabmeldung bewirken kann.

Anwalt ist für mich wirklich der absolut letzte Schritt. Hat vielleicht hier jemand eine Idee, was ich tun kann? Es kann doch nicht angehen, dass ich als Halter, ums mal ganz blöd zu sagen, nicht sagen kann, ich will nicht länger Halter sein und somit in der Verantwortung stehen.

Mit meinem Sohn zu reden geht mittlerweile gar nicht mehr. Weder über SMS, noch Telefon, noch persönlich.

Wäre für einen Rat sehr dankbar

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@puls130 schrieb am 8. März 2019 um 21:24:24 Uhr:


Sohn anzeigen wie du schriebst - sehr gutes Mittel eine Familie dauerhaft zu entzweien und ein absolut genialer Streich. ...

Ah von der Sorte, "laßt uns mal lieb drüber reden." Es stellt sich die Frage wer hier der Tyrann ist und mit seinem egoistischen Verhalten die Familie entzweit.
Die Familie / Mutter weiß nicht mehr, wie sie finanziell über die Runden kommen soll und steht mit dem Rücken an der Wand während der verzogene Rotzlöffel mit einem Gehalt über dem der Mutter ("500,- €) auf dicke Hose macht.
Wobei man ohne irgendeine Rücksicht der Mutter auf der Nase rumtanzt und dazu noch die kargen finanziellen Mittel "der Familie" abgreift... pfui deibel - so einem gehört richtig der Kopf gewaschen.

100 weitere Antworten
100 Antworten

Ach ja, was die Besitz und Eigentumsverhältnisse angeht, kenne ich das folgendermaßen:

Eigentümer ist, wem etwas rechtlich gehört. Das kann z.B. durch einen entsprechenden Vertrag belegt werden.

Besitzer muss nicht gleich Eigentümer sein. Wie das Wort schon sagt, befindet man sich im Besitz von etwas, dafür muss es einem aber rechtlich nicht gehören.

Der Fahrzeughalter wiederum ist verantwortlich dafür, dass das Auto versichert ist, die Steuer bezahlt ist, TÜV noch gültig ist.

Kann aber auch sein, dass ich das falsch im Kopf habe.

Das ist soweit alles richtig. Und ich empfehle dennoch das erneute Gespräch mit der Zulassungsstelle, insbesondere in Kombination mit dem Weg der Veräußerungsanzeige.

Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht vorgeschrieben einen Autoverkauf bzw. eine Besitzübertragung schriftlich zu verfassen. Man könnte zumindest versuchen, ob die Versicherung und/oder Zulassungsstelle eine solche Besitzübertragung auch ohne die Unterschrift des Sohnes akzeptiert. Oder in der der Form einer eidesstattlichen Versicherung, dass der Wagen nicht Dir gehört, sondern Du ihn nur angemeldet und versichert hast.

Also Autokennzeichen abzuschrauben finde ich als Idee aber auch ganz gut. Die Threaderstellerin ist Halterin und Versicherungsnehmerin des Fahrzeuges. Das dürfte ihr das Recht geben, die Kennzeichen abzumontieren. Optimal wäre es allerdings nur dann, wenn das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum geparkt ist. Abkratzen der Plakette ist auf jeden Fall illegal.

Sollte das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr stehen, könnte natürlich das Ordnungsamt aufmerksam werden, weil es dann davon ausgeht, dass ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Raum steht. Bei uns ist aber so, dass wenn das Ordnungsamt aufmerksam wird, man einen Aufkleber an das Fahrzeug bekommt und man 14 Tage Zeit hat das Fahrzeug zu entfernen. Bussgeld gibt es bei uns erst nach 14 Tagen. Machen andere Ordnungsämter vielleicht anders.

Zusätzlich kann natürlich das Entfernen eines Kennzeichens als Kennzeichenmissbrauch nach §22 STVG interpretieren. Vielleicht dann einfach das Kennzeichen durch ein Pappschild mit den richtigen Buchstaben und Zahlen ersetzen, damit könnte man dann wahrscheinlich keine rechtswidrige Absicht unterstellen. Dann das ganze dazu benutzen, um den Kaufvertrag/Besitzübertragungsvertrag vom Sohn unterschreiben zu lassen oder die Herrausgabe der Zulassungsbescheinigungen zu erzwingen. Er wird ja wohl nicht mit den Pappkennzeichen fahren wollen. Dann den Vertrag an Versicherung und Zulassungstelle übermitteln, damit die Verantwortlichkeit auf den Sohn übergeht. Das ganze ist aber auch noch Graubereich.

Er ist weder Eigentümer noch Besitzer, er zahlt lediglich dafür. Somit dürfte die Demontage der Kennzeichen problematisch sein. Der Sohn kann ja durch einen Kaufvertrag nachweisen, dass es sich um sein Fahrzeug handelt Ups, hat ja gar keinen.
Ich bin auch dafür, dass erst nochmals mit der Zulassungsstelle gesprochen wird.

Hat der Sohn denn nun etwas für das Fahrzeug bezahlt oder nicht? Ging es offiziell in sein Eigentum über oder gibt es hier gar keinen Nachweis drüber? Dann dürfte es ja rechtens sein, dass man sein Eigentum wieder in seinen Besitz bringt.

Ähnliche Themen

Nun ja.... scheinbar zahlt er wohl nicht 😉

Doch, der Vater zahlt, bzw. hat bezahlt. Ich habe eben noch den vorherigen Beitrag ergänzt.

Komisch... ich habe nur eine zahlende Mutter entdeckt, die sich Sorgen macht 🙂

Zitat:

@dreab schrieb am 06. März 2019 um 18:11:09 Uhr:


Ich habe das Auto auf mich angemeldet, Versicherung und Steuern laufen ebenfalls auf mich.

Es ist sein Problem, einigen wir uns darauf.

Zitat:

@400.000km schrieb am 6. März 2019 um 23:41:34 Uhr:


Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht vorgeschrieben einen Autoverkauf bzw. eine Besitzübertragung schriftlich zu verfassen. Man könnte zumindest versuchen, ob die Versicherung und/oder Zulassungsstelle eine solche Besitzübertragung auch ohne die Unterschrift des Sohnes akzeptiert.

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist in D nicht vorgeschrieben, zur Änderung der Halterdaten steht in der FZV das

Zitat:

§ 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen

(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seiner Pflicht nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten. Der Erwerber hat unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung und, sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit. Abweichend von Satz 4 kann die Zulassungsbehörde auch eine Anordnung nach Absatz 1 Satz 5 erlassen. Im Falle einer Anordnung nach Satz 7 gilt Absatz 1 Satz 6 entsprechend.

Gruß M

Aber auch hier wieder die Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde.

Wenn man die Steuer nicht bezahlt sollte es doch am einfachsten gehen, und Versichert ist der dann ja noch.
Das Finanzamt meldet den doch schneller ab, und auf Nachfrage von denen kann man denen ja den Kaufvetrag kopieren.

http://www.justiz.nrw.de/.../Ss_414_93_Beschluss_19931008.html
Nach dem Urteil ist die TE nicht der Halter des Fahrzeuges. Für die Haltereigenschaft ist Voraussetzung, dass das Fahrzeug "Für eigene Rechnung gebraucht wird" und sie darüber eine entsprechende Verfügungsgewalt besitzt.
Da insbesondere letzteres nicht gegeben ist, kann die TE auch den Pflichten des Fahrzeughalters nicht nachkommen. Insofern irrt das Personal der Zulassungsstelle, die Problematik geht über eine rein privatrechtliche hinaus. Die Halter-Eigenschaft überwiegt beim dem das Kfz nutzenden Sohn.

Damit würde ich das Personal der Zulassungsstelle konfrontieren.

Edith sagt noch: Da keine Veräußerung stattgefunden hat, kann auch keine Veräußerungsanzeige erfolgen.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 7. März 2019 um 09:07:38 Uhr:


Wenn man die Steuer nicht bezahlt sollte es doch am einfachsten gehen, und Versichert ist der dann ja noch.
Das Finanzamt meldet den doch schneller ab, und auf Nachfrage von denen kann man denen ja den Kaufvetrag kopieren.

Nop, leider nicht. Das ganze geht in die Vollstreckung beim Zoll und dann hast du ein Vollziehungsbeamten bei dir... nach 3-4 Monaten.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 7. März 2019 um 00:12:13 Uhr:



Zitat:

@dreab schrieb am 06. März 2019 um 18:11:09 Uhr:


Ich habe das Auto auf mich angemeldet, Versicherung und Steuern laufen ebenfalls auf mich.

Es ist sein Problem, einigen wir uns darauf.

*ihr Problem. Hier schreibt die Mutter, nicht der Vater.

Puh, dann haben wir ja das Wichtigste geklärt.

Ähnliche Themen