ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Sohn meldet nicht um

Sohn meldet nicht um

Themenstarteram 6. März 2019 um 17:11

Hallo zusammen

Auch ich habe hier eine Frage zum leidigen Thema ab- und ummelden.

Mein Sohn hat sich als Fahranfänger vor 1,5 Jahren ein gebrauchtes Auto gekauft. Ich habe das Auto auf mich angemeldet, Versicherung und Steuern laufen ebenfalls auf mich.

Ich wollte damals sichergehen, dass, sollte er finanzielle Schwierigkeiten haben oder irgendwas verschludern, es keine Probleme gibt.

Nun hat der junge Mann im Oktober letzen Jahres feststellen müssen (oh Wunder), dass Autofahren auch Geld kostet. Sprich, die jährliche Versicherung wurde fällig.

Er wollte mir das Geld dafür zurückgeben, sobald im Dezember sein Weihnachtsgeld da wäre.

Da er mittlerweile den Mietvertrag für eine eigene Wohnung unterschrieben hatte, Kaution ansparen musste und Möbel brauchte, haben wir (vor Zeugen) eine Rückzahlung der Versicherung in monatlichen Raten ausgemacht. Bisher hat er einmal gezahlt, das war's dann.

Ich hab ihm dann gesagt wenn er mir das Geld nicht gibt, muss er das Auto auf sich ummelden. Bislang ist das aber auch nicht geschehen.

Ich hatte lange Geduld, hab mit Engelszungen geredet, geschimpft, versucht ihn zur Vernunft zu bringen. Nichts.

Also bin ich zur Zulassungsstelle, um dort Nachzufragen, was ich tun kann. Er hat Brief, Schein und Schilder und steht als Käufer im Kaufvertrag. Ich bin lediglich Halter.

Die Zulassungsstelle meinte, das wäre eine privatrechtliche Angelegenheit und sie könnten da nichts tun. Ich solle zum Anwalt gehen, damit der vor Gericht eine Zwangsabmeldung bewirken kann.

Anwalt ist für mich wirklich der absolut letzte Schritt. Hat vielleicht hier jemand eine Idee, was ich tun kann? Es kann doch nicht angehen, dass ich als Halter, ums mal ganz blöd zu sagen, nicht sagen kann, ich will nicht länger Halter sein und somit in der Verantwortung stehen.

Mit meinem Sohn zu reden geht mittlerweile gar nicht mehr. Weder über SMS, noch Telefon, noch persönlich.

Wäre für einen Rat sehr dankbar

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2019 um 20:57

Zitat:

@puls130 schrieb am 8. März 2019 um 21:24:24 Uhr:

Sohn anzeigen wie du schriebst - sehr gutes Mittel eine Familie dauerhaft zu entzweien und ein absolut genialer Streich. ...

Ah von der Sorte, "laßt uns mal lieb drüber reden." Es stellt sich die Frage wer hier der Tyrann ist und mit seinem egoistischen Verhalten die Familie entzweit.

Die Familie / Mutter weiß nicht mehr, wie sie finanziell über die Runden kommen soll und steht mit dem Rücken an der Wand während der verzogene Rotzlöffel mit einem Gehalt über dem der Mutter ("500,- €) auf dicke Hose macht.

Wobei man ohne irgendeine Rücksicht der Mutter auf der Nase rumtanzt und dazu noch die kargen finanziellen Mittel "der Familie" abgreift... pfui deibel - so einem gehört richtig der Kopf gewaschen.

 

100 weitere Antworten
Ähnliche Themen
100 Antworten

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 8. März 2019 um 15:01:07 Uhr:

Alles schön und gut, :D

.....aber wie bewegt Mutti den Herrn Sohn ohne Anwalt und ohne große Kosten unverzüglich zum ummelden? Wenn er es doch offensichtlich nicht von sich aus macht.:eek:

... am schnellsten durch die Hilfe von Zulassungsstelle und Polizei/Ordnungsamt. Daher ja der Hinweis im direkten Gespräch den verträglichsten Weg zu suchen.

Wenn ich über eine simple Veräußerungsanzeige aus der Verantwortung komme sobald das Fzg. verkauft wurde, sollte es da einen analogen Weg geben.

@puls130

Das mit der Erzwingungshaft hab‘ ich hier reingeschrieben, weil wir erst kürzlich eine ähnliche Situation in der Familie hatten, nur reziprok. Mein Neffe sollte 3x (in Thüringen) von der Polizei abgeholt werden. Davon 1x in der Schule.

Kommt ganz toll wenn die Nachbarn dabei sind. Ganz besonders toll als alleinerziehende Mutter mit minderjährigem Kind. Da sind die besonders Wohlmeinenden auch gleich dabei mit dem Jugendamt wegen Kindeswohlgefährdung zu sprechen.

.... meine Frage war auch eher an @puls130 gerichtet. Meine Position habe ich doch schon in mehreren Postings hier im Thread kundgetan. Zulassungsstelle und Polizei / Ordnungsamt wären auch meines Erachtens die ersten Anlaufpunkte.

Denke das Problem liegt hier eigentlich ausschließlich im privatrechtlichen Bereich. Die von Dir benannten Stellen haben da eigentlich keine Handhabe zu handeln. Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet und versichert. Was sollen die da eigentlich regeln können und dürfen?

Das Problem ist eigentlich vernuftmäßig nur auf familieärer Ebene zu lösen (Druckmittel, wenn der Sohn bei seinem Verhalten bleibt, hatte ich beschrieben -> Änderung Versicherungsvertrag auf minimalen, also gesetzlichen Versicherungsumfang und somit zu Ungunsten des Sohnes).

Weg über Anwalt teuer und wenn dann auch noch ein Gericht eingeschaltet werden müsste, hinsichtlich des Augangs eher vage und nicht definitiv feststehend ob's dann zu Gunsten der TE ausfallen würde. Wir kennen ja den Spruch "auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand". Solange ich kein Geld im Überfluss und zum Wegwerfen hätte, in dem vorgetragenen Fall würde ich wohl von Anwalt und Gericht die Hände lassen.

.... jetzt wird's aber echt "lustig" ...:D

Die Vernunft spielt doch ganz offenbar keine Rolle mehr.

Brechstangenlösung: Versicherung kündigen (geht evtl erst zum 31.12.). Vielleicht lässt der Versicherer aber mit sich reden. Folge: Zwangsstillegung von Amts wegen.

IMHO ist es nur strafbar ein Fzg. ohne Versicherungsschutz zu fahren. Von einem zwangsweise stillgelegten Fzg. kann die TE kein Halter sein. Kostet schlimmstenfalls noch ein paar Hundert € wenn die Karre im öffentlichen Verkehrsraum steht. Da aber der verantwortliche Besitzer feststeht, sollte es möglich sein, diese Forderungen in diese Richtung loszuwerden.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 8. März 2019 um 17:03:24 Uhr:

.... jetzt wird's aber echt "lustig" ...:D

Ja, es mäandert bereits gewaltig, wie MT-üblich.

Inhaltlich kann eigentlich nichts neues mehr kommen. Vermutlich liest die TEin auch nicht mehr mit.

Hauptsache der Sohn liest mit!

Dann liest er wenigstens was für ein A**** er ist :eek:

Mh ... da denke ich bevor man was von A.... schreibt, lieber " im Zweifel für den Angeklagen "...

Evtl. sieht die ganze Geschichte ein wenig anders aus, wenn der Sohnemann seine Sicht der Dinge wiedergeben würde/könnte.

0,0001% der Menschen sind von Natur aus böse ... da ist wie schon angemerkt vorher irgendwas schief gelaufen.., wer weiß schon was da im argen liegt, zumindest ich würde mir da kein Urteil erlauben, sofern ich nur eine Version der Ereignisse kenne..;)

am 8. März 2019 um 17:41

...interessant ist, welche weltfremden Vorstellungen so manche hier haben. Den Versicherungsumfang reduzieren... na klar, das löst das Problem, als wenn das den Sohn der TE jemals jucken würde.

Das wird ihm vollkommen egal sein, der fährt munter mit einer dann halt nur noch Haftpflicht versicherten Karre weiter. Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder, etc. wurden ja auch schon angesprochen... das ist ein Thema, wo die TE als eingetragene Halterin ernsthafte Probleme bekommen kann, wenn Sie nach dem Fahrer gefragt wird, ohne die Verfügungsgewalt inne zu haben.

Da stehen dann schlimmstenfalls einerseits so Straftatbestände, wie falsche Beschuldigung, etc. im Raum, wenn sie einen Fahrer nennt, die aber der falsche war. Und keine Angaben können zu einem Fahrtenbuch führen... dann viel Spaß bring mal dem verzogenen Sohnemann bei ein Fahrtenbuch für das Du als Halter den Kopf hinhältst zu führen... wennste schon nicht einmal mehr die Verfügungsgewalt hast oder nicht mal ein einfacher Halterwechsel (freiwillig) funktioniert.

Der nächste Punkt sind HU, sowie dass das Fahrzeug verkehrstüchtig ist... der Sohnemann spart sich HU und fährt mit der verranzten verkehrsunsicheren Karre rum und die TE kassiert die Punkte... bis letztendlich zum Führerscheinentzug.

 

Wobei ich aber nach wie vor davon ausgehe, dass die TE rein juristisch überhaupt nicht mehr die Halterin des Fahrzeugs ist, da sie die Verfügungsgewalt eben nicht mehr hat. Jetzt ist es nur noch nötig diesen Umstand bei den Behörden & der Versicherung kund zu tun, damit das Formelle erledigt wird und der Name in den Papieren berichtigt wird.

Wie ich es auch weiter vorne schon einmal angeführt habe.

Zitat:

Halter eines Kraftfahrzeugs i. S. d. § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des § 31a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist grundsätzlich unabhängig von der Eigentümerstellung derjenige, der das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat (d.h. die Nutzungen aus der Verwendung zieht und die Kosten für Unterhaltung und laufenden Betrieb trägt) und die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (d. h. Anlass, Zeit, Dauer und Ziel der Fahrten selbst bestimmen kann.

(Quelle: http://www.haerlein.de/.../)

Einige könnten Storyborder für Serien werden, was sich hier aus den Fingern gezogen wird, dabei ist das alles unbekannt ...

Der gemeine blutrünstige Sohn der Mutti ausnimmt :D:D evtl. hat er auch einfach eine schlechte Kindheit und musste mit anhören wie Mutti jede 2 Nacht mit einem Anderen ins Bett gehüpft ist? Sorry, ist jetzt nicht angebracht, aber wissen tut es hier auch keiner:p

Da bleibt mir nur noch die spucke weg.

@gast 356 Dein Zitat der Rechtsgrundlage hinsichtlich "Halter" ist ja schön kopiert. Aber was willst Du damit eigentlich aussagen?

Glaubst Du das die Zulassungsstelle aufgrund Dessen eine Ummeldung des Fahrzeuges (mit allen Folgen für den Sohn) initieren und erzwingen wird? Dein Leitsatz ist wohl "ich gehe davon aus....." und ich schließe mal daraus das Du auch nicht wirklich juristisch etwas rechtssicher begründen kannst? Also doch nur dünnes Eis.....

am 8. März 2019 um 19:43

Es gibt nur 2 Möglichkeiten... 1. da die TE die Verfügungsgewalt nicht mehr hat ist sie auch nicht mehr Halterin, egal was auf dem Papier steht.

2. Wenn sie noch Halterin ist, dann hat sie lt. der Rechtssprechung auch die Verfügungsgewalt d.h. sie bestimmt wann das Auto wo / wohin von wem gefahren wird und ob es überhaupt gefahren wird. Folglich handelt der Sohn rechtswidrig, wenn er das Faherzeug entgegen den Willen der TE bewegt d.h. ich würde dem Sohn auf der Stelle Schlüssel und Papiere abnehmen bzw. bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen, dass das Fahrzeug entgegen meiner Verfügungsgewalt vom Sohn bewegt wird.

Entweder sie ist Halterin und hat damit die Verwfügungsgewalt oder sie hat die Verfügungsgewalt nicht, dann kann und ist sie auch keine Halterin des Fahrzeugs mehr... ein bischen Halter geht genaus so wenig wie ein bischen schwanger.

PS: Zulassungsstelle ist mit Sicherheit auch nicht falsch, das Problem ist nur dort einen Sachbearbeiter zu finden, desse Horizont weiter als bis zu den 08/15 Geschäftsvorfällen reicht.

Ich erlebe das fast bei jedem meiner Besuche auf der Zulassungsstelle, wenn ich z.B. mit den Papieren irgendwelcher Baumaschinen dort auftauche -das ist dort schon so eine Art running gag unter den Sachbearbeitern... wenn erwischts denn heute, wenn ich mit meinenm komplizierten Zeugs dort aufschlage- und so gut wie keiner weiß was er zu tun hat... da kann ich denen dann lang und breit erklären, was sie wo eintragen müssen, welche Stempel & Siegel auf welches Papier müssen - i.d.Regel endets meistens damit, dass ich dem Sachbearbeiter sage welchen Ordner er aus welchem Schwank holen soll, weil da der Kollege beim letzten Mal Kopien abgelegt hat, damit er ein Muster hat wo er abschreiben kann.

Ganz lustig wars beim letzen Mal... da hab ich Ausnahmegenehmigungen gem. §29 StVO wegen der Sichtfeldeinschränkung bei den Mobilbaggern gebraucht - "hier bitteschön, gucken sie sichs zu Hause halt bitte nochmal genau an und wenn sie irgendwelche Fehler finden sagen sie uns Bescheid, dann ändern wir´s nochmal."

Sohn anzeigen wie du schriebst - sehr gutes Mittel eine Familie dauerhaft zu entzweien und ein absolut genialer Streich. Na Danke, einem solchen Vorschlag muss man sich wirklich nicht anschließen bzw. in Erwägung ziehen.

Zudem hat die TE auch wohl nirgendswo geschrieben das der Sohn das Fahrzeug widerrechtlich nutzt. Ich schließe daher mal daraus das sie dies wohl auch weiterhin duldet und keine widerrechtliche Nutzung gegeben ist. Ging ja eigentlich mal in Hauptsache um die ihr nicht erstatteten Aufwendungen für die Versicherung. Kann mal wieder sehen wie sich Dinge in Foren entwickeln.....

am 8. März 2019 um 20:57

Zitat:

@puls130 schrieb am 8. März 2019 um 21:24:24 Uhr:

Sohn anzeigen wie du schriebst - sehr gutes Mittel eine Familie dauerhaft zu entzweien und ein absolut genialer Streich. ...

Ah von der Sorte, "laßt uns mal lieb drüber reden." Es stellt sich die Frage wer hier der Tyrann ist und mit seinem egoistischen Verhalten die Familie entzweit.

Die Familie / Mutter weiß nicht mehr, wie sie finanziell über die Runden kommen soll und steht mit dem Rücken an der Wand während der verzogene Rotzlöffel mit einem Gehalt über dem der Mutter ("500,- €) auf dicke Hose macht.

Wobei man ohne irgendeine Rücksicht der Mutter auf der Nase rumtanzt und dazu noch die kargen finanziellen Mittel "der Familie" abgreift... pfui deibel - so einem gehört richtig der Kopf gewaschen.

 

Ähnliche Themen