So wird der Freundliche schnell zum Unfreundlichen :(

Audi A6 C6/4F

Hallo Gemeinde,
da ich gestern bei einem anderen freundlichen war, der mir "nur" die Scheiben und Bremsbeläge erneuerte, habe ich gleichmal gefragt ob sie mir auch mal die Historie sagen könnten. Soweit sogut, als ich dann erfahren habe das mein Dicker insgesammt 54 mal in der Werkstatt war, viel ich fast vom Hocker.
Der Vorbesitzer war wohl ein sehr pingeliger und ist wegen
jedem scheiß in die Werkstatt gerannt z.B Lüftdüse am knarzen und
so Sachen. Ja aber als ich dann erfahren habe das bei meinem Dicken vorne schon die Stoßstange neu lackiert wurde, und der Kotflügel wegen einen Unfall getauscht wurde, war mein derzeitiger Gesichtsausdruck nur noch so---> 😰 😠 . Da ich den Wagen erst seit November 2009 habe.
Und dort wo ich den gekauft habe, haben mir erzählt das es zu 100%
kein Unfallwagen ist ( es steht auch im Kaufvertrag!) Ich bin mit diesen Audi-Händler so ziemlich am Ende! Ich weiß nicht was ich machen soll.
Ich denke das ich persönlich bei ihn vorbeifahren werde um denen die Sache schildern und selbstverständlich Schadensersatz verlangen werde, wird er dies nicht machen, gibt es auch noch Rechtliche Wege um dies zu klären.

Sorry wegen meiner Ausdrucksweise bin grade ziemlich Sauer. Aber das ist sicherlich verständlich 😉

Was würdet Ihr an dieser Stelle machen ?

Gruss Markus

Beste Antwort im Thema

Ja, mein Auto ist auch neu gekauft und bar bezahlt worden. Ich kann das wohl dafür erwarten, ein fehlerfreies Produkt erworben zu haben.

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Meiner wurde auch hinten rechts lackiert.hab ich erst nach dem kauf bemerkt und im kaufvertrag steht unfallfrei.hab nen onkel der bei audi arbeitet und der hat es nachgemessen nix schlimmes.er hat nur gemeint das sogenannten kleineren schäden nicht bekannt gemacht werden müssen.naja bin trotzdem nochmal hin zum unfreundlichen und hab da noch nen vergleich rausgeschlagen

achja und die history hab ich auch von dem dicken und da steht auch nix drinn von wegen reperatur.

Zitat:

Original geschrieben von wumbo23


@Peter

genau, da stand gar nichts in seinem System! Nur der andere Audihändler hatte Zugriff auf die geheimen Daten!

Natürlich wusste der davon, der konnte die Historie doch genau so aufrufen wie der zweite Betrieb auch?

Ist ja schön, wenn Du Dich lustig machst, aber ich denke in diesem Fall hast Du unrecht. Im System der Verkäufer ist die Historie - zumindest in den zwei Autohäusern die ich kenne - nicht einsehbar. Da wird nur ein Flag für "unfallrei" oder nicht gesetzt. Ich wollte die Historie von meinem auch wissen - und dazu mussten wir an einen anderen PC im Kundendienstbereich. In einem anderen Autohaus wars genauso - der Frontdesk hatte auf die Daten keinen Zugriff - und der Kunde muss natürlich fragen, was hier wohl auch versäumt wurde.

Gruß
Peter

Haha, klar würde ich auch als Chef so machen, so nach dem Motto "der Verkäufer wusste von nix, im System steht ja nur Unfallfrei". Ja ne, ist klar! Dann kann der Verkäufer ja nix falsches erzählen 😁
So weit kommt's noch... Wenn Markus nach Vorschäden gefragt hat und solche Sachen werden verschwiegen ist das einfach nicht wirklich okay... seh' ich halt so. Natürlich hat jeder Audi Betrieb Zugriff auf die Historie, ob am Frontdesk oder nicht ist doch absolute Oberlatte!

Grüßchen

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Zitat:

Original geschrieben von wumbo23


Haha, klar würde ich auch als Chef so machen, so nach dem Motto "der Verkäufer wusste von nix, im System steht ja nur Unfallfrei". Ja ne, ist klar! Dann kann der Verkäufer ja nix falsches erzählen <IMG alt=😁 src="http://static.motor-talk.de/images/smilies/biggrin.gif">
So weit kommt's noch... Wenn Markus nach Vorschäden gefragt hat und solche Sachen werden verschwiegen ist das einfach nicht wirklich okay... seh' ich halt so.

Du entwickelst sicher öfter eine sehr eigene Sicht der Dinge, da bin ich ganz bei Dir. Wenn Du mal den Stammtischslang abstellst und Dich eine Sekunde an die Fakten hälst, wirst du folgendes feststellen:

Der TE hatte VOR DEM KAUF nicht nach der Historie gefragt - und der Wagen ist UNFALLFREI weil ein PARKREMPLER KEIN UNFALL IST. Solltest doch selbst Du verstehen, wenn Du Dich ein bisschen anstrengst...

Zitat:

Natürlich hat jeder Audi Betrieb Zugriff auf die Historie, ob am Frontdesk oder nicht ist doch absolute Oberlatte!

🙄 uff - und erinnerst Du Dich noch an meine erste Frage? Na siehst Du..

Gruß
Peter

Peter Du fühlst Dich ja persönlich angegriffen aus irgend einem Grund, ist aber auch egal - viel interessanter ist, was bei Markus rauskommt, wenn er bei seinem Händler deswegen anklopft - ich hoffe da kommt noch ein "Endbericht"?

Grüße, wumbo

Holla Kollegen,

vielleicht kann ich noch etwas zur Verwirrung beitragen:
Wir haben vor 4 Wochen unseren A4 verkauft und unserem Dicken eine neue Partnerin (EOSine) in die Nachbargarage gestellt. Nach dem Kauf (🙂:"Absolut unfallfrei!"😉 bin ich mal wegen einiger Fragen (Codierungen, Öl, Gummimatten, Felgengrößen, letzter Service) zu unserem 🙂 hier vor Ort gefahren. Der jungsche Meister (der war dolle freundlich!) hat als Allererstes in die Historie geschaut und mir erklärt: "Der Wagen ist tipptopp, alle Services sind bei VW gemacht. Aber der hat schon mal den linken Aussenspiegel verloren!"
Das hat dann meine Holde (§§Rechtsanwältin§§ ) etwas erzürnt 😁😁. Der arme Verkäufer tut mir jetzt noch leid! Sie hat sofort gesagt, dass selbst eine solche Bagatelle (der Spiegel ist ja bereits neu, man sieht nur ein paar Kratzer an der Seitenscheibe wo vermutlich die Splitter dagegengeflogen sind) als Unfallschaden zählt. Da gibt es wohl eine klare Rechtssprechung. Einige Urteile hat sie auch sofort parat gehabt und den 🙂-Verkäufer damit konfrontiert. Der hat dann nach einigen fruchtlosen Versuchen klein bei gegeben.
--> Heute kommt die Kleine aus der Werkstatt mit neuem Öl, neuen Filtern und neuer Scheibe!
Wie bereits in einem der ersten Beiträge geschrieben wurde, fehlt solchen Wagen eine zugesicherte Eigenschaft. Man kann also vom Vertrag zurücktreten. Man kann jedoch auf Erfüllung des Vertrags bestehen und sich ein gleichwertiges unfallfreies Fahrzeug suchen. Hat man sein Fahrzeug, so wie wir, zu einem ziemlich guten Preis erworben, ist der Verkäufer natürlich in der Bredouille. Er müsste dann nämlich den Wert ausgleichen. Daher hat man Imho in einem solchen Fall eine recht gute Verhandlungsposition.

MfG Tinchen

P.S.

Mal was: Off Topic!

Kommt der Teufel zu einem Rechtsanwalt und schlägt ihm folgenden Deal vor.

In Zukunft gewinnt er alle Prozesse und verdient 10 mal so viel wie vorher. Als Gegenleistung
verlangt er nur die Seelen seiner Frau und der Kinder.
Der Rechtsanwalt überlegt hin und her und fragt schliesslich den Teufel.

Und wo ist der Haken bei der Sache?

Ich kenne es so:

Fremdkontakt mit sichtbarem Schaden = Unfallschaden

Als ich den Thread gelesen habe, habe ich schon gewartet bis Tinchen06 schriebt 😁

Ein User kann es bestätigen, ihm wurde von der Rechtsanwältin erfolgreich geholfen...

Sooo,

hier ist des Rätsels Lösung:

Gericht: BGH 8. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 10.10.2007
Aktenzeichen: VIII ZR 330/06
Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Gebrauchtwagenkauf: Fehlende Unfallfreiheit als Sachmangel; Abgrenzung zwischen Bagatellschaden und Sachmangel; Sachmangel trotz fachgerechter Reparatur

Leitsatz

1. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist (Rn.20).

2. Zur Abgrenzung zwischen einem "Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB (Rn.21).

3. Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist (Rn.20).

MfG Tinchen

P.S. Wenn die Holde zuhause ist, gibts gleich paar Leitsätze😁😁

Moin,

als wir unseren A3 in Zahlung gaben, kam auch die Frage ob Unfallfrei. Uns wurde vom Händler gesagt, dass sobald Teile (Stoßstange, Kotflügel oder ähnliches) ausgetauscht werden müssen, dieser Wagen als nicht mehr Unfallfrei gilt.

Spotrepair (Steinschlag, Kratzer, etc.) zählt natürlich nicht dazu.

Gruß,

Tom

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