Smartphone freihändig

Moin Leude...

in den letzten Tagen ist mit eine relativ neue Spezies wieder verstärkt aufgefallen:

Das Smartphone in der Hand und den Lautsprecher eingeschaltet.... Das Smartphone wird dann auch ganz ungeniert vor dem Oberkörper gehalten.... Man telefoniert ja mit Freisprecheinrichtung... Gestern konnte ich mich persönlich davon überzeugen, dass zumindest ein Teil dieser Leute echt von ihrer Rechtmässigkeit überzeugt ist....

Im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle wurden mein Vordermann und ich angehalten... Der Vordermann hatte auch nach dem Öffnen des Fensters sein Smartphone in der Hand.... Und telefonierte munter weiter... Auf die Ansage der Rennleitung zu diesem Thema kam natürlich wieder der Rechtsanwalt ins Spiel... Ich habe mich begröhlt vor Lachen. Der nicht....

Begegnen euch diese Laute auch regelmässig?

Beste Antwort im Thema

Moin Leude...

in den letzten Tagen ist mit eine relativ neue Spezies wieder verstärkt aufgefallen:

Das Smartphone in der Hand und den Lautsprecher eingeschaltet.... Das Smartphone wird dann auch ganz ungeniert vor dem Oberkörper gehalten.... Man telefoniert ja mit Freisprecheinrichtung... Gestern konnte ich mich persönlich davon überzeugen, dass zumindest ein Teil dieser Leute echt von ihrer Rechtmässigkeit überzeugt ist....

Im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle wurden mein Vordermann und ich angehalten... Der Vordermann hatte auch nach dem Öffnen des Fensters sein Smartphone in der Hand.... Und telefonierte munter weiter... Auf die Ansage der Rennleitung zu diesem Thema kam natürlich wieder der Rechtsanwalt ins Spiel... Ich habe mich begröhlt vor Lachen. Der nicht....

Begegnen euch diese Laute auch regelmässig?

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Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Lass' es doch einfach drauf ankommen...

Mach ich ja, nur kam ich bisher in noch keine Kontrolle deswegen.

Das lenkt übrigens tatsächlich mehr ab, als wenn ich das Handy in die Hand nehmen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


(StVO §23, Abs. 1a)
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Also ist es legal, wenn ich mir das Handy vor Fahrtantritt auf den Oberschenkel lege, den Motor starte und dann kann ich während der Fahrt SMS verschicken oder jemanden anrufen und über Lautsprecher mit ihm telefonieren.

Sobald der Motor gestartet wird, sind sämtliche Finger vom Handy zu nehmen.😎 SMS mit dem auf dem Oberschenkel liegenden Handy - da möchte ich mal dabei sein. Und dann fliegt dir das Handy noch hinunter und verklemmt sich unter dem Bremspedal. Oder es segelt in den Fußraum des Beifahrers und du bückst hinüber/hinunter und wachst im Krankenhaus auf und denkst: Verdammt, ich habe doch eben nach meinem Handy gesucht🙄😁

Die Bürokraten tun sich leider wie so oft schwer mit Formulierungen, die der gemeine Bürger dann entweder überhaupt nicht versteht oder zum eigenen Vorteil auslegt😉

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Sobald der Motor gestartet wird, sind sämtliche Finger vom Handy zu nehmen.

Und genau das gibt der Text eben nicht her.

Dann sollte der Gesetzgeber lernen seine Texte einfacher zu formulieren. Ein einfacher Satz würde dazu reichen:

"Bei laufendem Motor darf der Fahrzeugführer sein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen."

Aber vermutlich ist das für die studierten Juristen ja zu simpel.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist natürlich erlaubt, solange Du eben nicht das Handy dabei in die Hand nehmen muss. Es muss sich schon um eine Freisprecheinrichtung handeln, die entweder selbstständig oder auf Sprachbefehl das Gespräch annimmt.
Nöö, eine "normale" Freisprecheinrichtung, bei der Du das Gespräch per Knopfdruck annimmst, ist genauso legal. Auch eine Freisprecheinrichtung, bei der sich das Handy in einer festen Halterung befindet, Du dieses aber direkt bedienst, erfüllt die Anforderungen. Du darfst das Handy nur nicht in der Hand halten.

Hallo, hast Du gelesen was ich geschrieben habe ???

Du darst das Handy nicht in die Hand nehmen, ansonsten ist das OK.

Bitte lese doch noch einmal ! 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Sobald der Motor gestartet wird, sind sämtliche Finger vom Handy zu nehmen.
Und genau das gibt der Text eben nicht her.

Dann sollte der Gesetzgeber lernen seine Texte einfacher zu formulieren. Ein einfacher Satz würde dazu reichen:

"Bei laufendem Motor darf der Fahrzeugführer sein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen."

Aber vermutlich ist das für die studierten Juristen ja zu simpel.

Das Problem sind nicht die Texte sondern die Benutzer die, egal wie der Text formuliert ist, immer versuchen diesen so zu interpretieren, dass es ihnen in den Kram passt. Manche glauben halt immer, etwas schlauer als der Gesetzgeber zu sein.

Siehe oben "dann kann ich mir also mein Telefon auf den Oberschenkel legen und dann auch SMS schreiben und nach Herzenslust telefonieren weil ich es ja dann nicht in die Hand nehme...".

Hinterher gibt´s dann hier wieder die Heul- und Jammerthreads zur allgemeinen Erheiterung und die Rechtsanwälte verdienen sich eine goldene Nase. Die Absicht und der Sinn dieses Gesetzes sollten doch jedem klar sein. Vielleicht ziehen die Versicherer die Angelegenheit durch alle Instanzen durch und werten so ein Verhalten als grobe Fahrlässigkeit und machen den Fahrer im Fall eines Unfalls regresspflichtig.
Dann wäre zumindest hier wieder für Unterhaltung gesorgt 😉

Solange das Telebimmel mit Zusatzfunkion nicht in die Hand genommen wird, ist alles paletti.

Ob es eine Halterung (mit Saugnapf oder verschraubt), die Ablage oder der Oberschenkel ist, gibt es nix dagegen aus den Gesetzen herzuleiten.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hallo, hast Du gelesen was ich geschrieben habe ???

Du darst das Handy nicht in die Hand nehmen, ansonsten ist das OK.

Bitte lese doch noch einmal ! 😁

Gerne:

Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von derbeste44

Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist natürlich erlaubt, solange Du eben nicht das Handy dabei in die Hand nehmen muss. Es muss sich schon um eine Freisprecheinrichtung handeln, die entweder selbstständig oder auf Sprachbefehl das Gespräch annimmt.

Und auf das fett markierte von Dir geschriebene bezog sich meine Antwort. Wo ist da das Problem?

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hallo, hast Du gelesen was ich geschrieben habe ???

Du darst das Handy nicht in die Hand nehmen, ansonsten ist das OK.

Bitte lese doch noch einmal ! 😁

Gerne:

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von derbeste44

Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist natürlich erlaubt, solange Du eben nicht das Handy dabei in die Hand nehmen muss. Es muss sich schon um eine Freisprecheinrichtung handeln, die entweder selbstständig oder auf Sprachbefehl das Gespräch annimmt.

Und auf das fett markierte von Dir geschriebene bezog sich meine Antwort. Wo ist da das Problem?

Null Problemo............. alles OK 🙄

Hab da wohl etwas überlesen, sorry

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