Smartphone freihändig

Moin Leude...

in den letzten Tagen ist mit eine relativ neue Spezies wieder verstärkt aufgefallen:

Das Smartphone in der Hand und den Lautsprecher eingeschaltet.... Das Smartphone wird dann auch ganz ungeniert vor dem Oberkörper gehalten.... Man telefoniert ja mit Freisprecheinrichtung... Gestern konnte ich mich persönlich davon überzeugen, dass zumindest ein Teil dieser Leute echt von ihrer Rechtmässigkeit überzeugt ist....

Im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle wurden mein Vordermann und ich angehalten... Der Vordermann hatte auch nach dem Öffnen des Fensters sein Smartphone in der Hand.... Und telefonierte munter weiter... Auf die Ansage der Rennleitung zu diesem Thema kam natürlich wieder der Rechtsanwalt ins Spiel... Ich habe mich begröhlt vor Lachen. Der nicht....

Begegnen euch diese Laute auch regelmässig?

Beste Antwort im Thema

Moin Leude...

in den letzten Tagen ist mit eine relativ neue Spezies wieder verstärkt aufgefallen:

Das Smartphone in der Hand und den Lautsprecher eingeschaltet.... Das Smartphone wird dann auch ganz ungeniert vor dem Oberkörper gehalten.... Man telefoniert ja mit Freisprecheinrichtung... Gestern konnte ich mich persönlich davon überzeugen, dass zumindest ein Teil dieser Leute echt von ihrer Rechtmässigkeit überzeugt ist....

Im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle wurden mein Vordermann und ich angehalten... Der Vordermann hatte auch nach dem Öffnen des Fensters sein Smartphone in der Hand.... Und telefonierte munter weiter... Auf die Ansage der Rennleitung zu diesem Thema kam natürlich wieder der Rechtsanwalt ins Spiel... Ich habe mich begröhlt vor Lachen. Der nicht....

Begegnen euch diese Laute auch regelmässig?

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Das Benutzen bei laufendem Motor ist lt. Gesetz verboten.

Ob man sich das Gerät ans Ohr oder sonstwo hin hält, ist dabei völlig unerheblich.

Da kann auch der Anwalt nicht helfen.

Ja, ich sehe es auch relativ oft.
Meiner Meinung nach wird das viel zu selten kontrolliert.

Nachtrag: Das Bedienen des Gerätes per Hand bei laufendem Motor... wäre dann hier wohl die ganz exakte Bezeichnung. 😉

Ich dachte das in der Hand halten eines Handy/Smartphone ist bei laufendem Motor verboten, nicht aber die Nutzung über Halterungen und Freisprecheinrichtungen?

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988


Ich dachte das in der Hand halten eines Handy/Smartphone ist bei laufendem Motor verboten, nicht aber die Nutzung über Halterungen und Freisprecheinrichtungen?

Ja eben. Und der TE beschreibt die Situation, dass der Fahrer es in der Hand hält -> Zonk. Du darfst das Telefon halt nicht anfassen, eben auch nicht, um damit einen Vorgang zu starten, der eigentlich erlaubt ist.

Zonk??

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so war mir das auch bekannt, nur klang das eben etwas anders vom Traumtänzer. Deshalb die Hinterfragung. Hätte sich ja was im Gesetztestext geändert haben können. Schließlich kriegt man ja auch nicht immer alles mit

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Zonk??
Zonk

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988


Ich dachte das in der Hand halten eines Handy/Smartphone ist bei laufendem Motor verboten, nicht aber die Nutzung über Halterungen und Freisprecheinrichtungen?

Um die Nutzung in Halterungen und Freisprecheinrichtungen geht es ja auch nicht.... Die halten das Ding in der Hand, fahren und telefonieren über den Lautsprecher....

Theoretisch darf das Telefon nur über eine fest mit dem Fahrzeug verbundene Einrichtung erfolgen... Selbst die Halterungen mit Saugnapf sind theoretisch verboten weil die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind...

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


Zonk??
Zonk

Schon klar... aber was macht der hier in MT?

Die Frisur und der Schnauzer von Jörg waren aber mal echt scheiße, selbst für die 90er Jahre!! 😁

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Zonk

Schon klar... aber was macht der hier in MT?

Die Frisur und der Schnauzer von Jörg waren aber mal echt scheiße, selbst für die 90er Jahre!! 😁

Wenn ich mich recht erinnere gab es den Zonk immer wenn man der Loser war.

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988


Ich dachte das in der Hand halten eines Handy/Smartphone ist bei laufendem Motor verboten, nicht aber die Nutzung über Halterungen und Freisprecheinrichtungen?

Allein das Handy bei lfd. Motor in der Hand zu halten, langt aus um Dich an die Hammelbeine zu kriegen. Selbst wenn Du am Straßenrand stehst.

Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist natürlich erlaubt, solange Du eben nicht das Handy dabei in die Hand nehmen muss. Es muss sich schon um eine Freisprecheinrichtung handeln, die entweder selbstständig oder auf Sprachbefehl das Gespräch annimmt.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung ist natürlich erlaubt, solange Du eben nicht das Handy dabei in die Hand nehmen muss. Es muss sich schon um eine Freisprecheinrichtung handeln, die entweder selbstständig oder auf Sprachbefehl das Gespräch annimmt.

Nöö, eine "normale" Freisprecheinrichtung, bei der Du das Gespräch per Knopfdruck annimmst, ist genauso legal. Auch eine Freisprecheinrichtung, bei der sich das Handy in einer festen Halterung befindet, Du dieses aber direkt bedienst, erfüllt die Anforderungen. Du darfst das Handy nur nicht in der Hand halten.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Du darfst das Handy nur nicht in der Hand halten.

Völlig korrekt!

Falls es jemanden interessiert, hier der Gesetztestext:

(StVO §23, Abs. 1a)
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer


(StVO §23, Abs. 1a)
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Also ist es legal, wenn ich mir das Handy vor Fahrtantritt auf den Oberschenkel lege, den Motor starte und dann kann ich während der Fahrt SMS verschicken oder jemanden anrufen und über Lautsprecher mit ihm telefonieren.

Das darfst Du mich nicht fragen, ich habe diesen schwammigen Gesetzestext nicht mit verfasst sondern lediglich zitiert.

Lass' es doch einfach drauf ankommen...

😉

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