Smart Frontschaden Reparatur möglich ?
Hallo Zusammen,
Leider ereignete sich heute ein Auffahrunfall mit unserem Smart Fortwo 451.
Die Front des Wagens hat ganz gut was abbekommen und die Vorderachse ist etwas schief. Dabei erlitt auch der Reifen einen Platten.
Airbag wurde nicht ausgelöst.
Auto wurde zum Mercedes Benz Center abgeschleppt.
Ist eine Reparatur bei solchen Fahrzeugen möglich oder ist das nicht Wirtschaftlich ?
Brauche bitte eure Tipps muss morgen hin um den weiteren Werdegang zu klären.
Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,Versicherungen kaufen keine Auto´s was sollen die denn damit?
Bin ich hier im Kindergarten ?
"An die Versicherung verkaufen" heißt es seit zig Jahren wenn man auf VK abrechnet.
Außerdem bekommst du von denen ein Angebot was DEREN AUFKÄUFER (Händler) bieten würden.
Restwert - Straßenpreis .
Vor der Bekanntgabe des Restwertes sollte man nie selber verkaufen !
Der reale Restwert (STRASSENPREIS !) liegt weit höher als 1000-1500 Euro.
Alleine die Antriebseinheiten (Motor/Getriebe) werden für 1000-1500,- gehandelt.
Also für 1000,- Euro hätte ich grobes Interesse am gesamten Fahrzeug 😁
PS: Turbotobi hat in einem Punkt recht, wenn ihr den Smart noch 5-7 Jahre fahren wollt , dann kräht später kein Hahn mehr nach dem Unfall. DANN und nur dann kann man reparieren lassen.
Aber wehe ihr habt noch einen Unfall in den nächsten Jahren:
Dann rechnet der SV den Wagenwert (als Ex-Unfaller) so deratig runter dass ihr das Flennen bekommt ...
22 Antworten
Genau wie meine Vorredner schreiben UND dann ist wichtig was sie dir anrechnen wenn du den Wagen behältst. Wie gesagt UNTERM STRICH !
Hallo,
der Wagen steht jetzt in einer Partnerwerkstatt der Versicherung.
Das Angebot war von der Versicherung wie folgt. Statt 300,- € SB nur 200,- € SB und für die dauer ein kostenloser Leihwagen. Was mich aber am Ende überzeugte hat, dass es ein Mercedes Benz Autohaus ist und Autorisierter smart Servicepartner.
Und nachdem ich das gelesen habe, entschied ich mich für die Werkstatt : Lassen Sie die Reparatur nicht in einer von uns ausgewählten Partnerwerkstatt durchführen, übernehmen wir 82 % der nach A.2.7.1 berechneten Leistung.
Jetzt ist noch ein Fragebogen von der Polizei ins Postfach geflattert.
Betreff : Ordungswidriegkeit und Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Da der Unfallgegner im Nackenbereich etwas schmerzen hatte.
Jetzt muss man beschreiben wie der Unfall von statten ging.
Muss man hier bei der Aussage etwas wichtiges beachten ? Oder einfach so niederschreiben wie es passierte ?
Der Unfall passierte wie folgt :
Ich bin die Öffentliche Musterstraße hinter dem Fahrzeug von Herrn Mustermann mit genügend Abstand gefahren.
Plötzlich hat Herr Mustermann ohne einer vorwarnung sprich ein rechtzeitiges Blinken nach Links um in eine sehr enge Parkbucht bzw. Paralellstraße abzubiegen stark gebremst. ( Auf diesem Pakrplatz kann man Parken, oder einfach den weg abzukürzen um auf die gegenüberliegende Straße zu kommen. Sonst muss man ca. 300 Meter weiter an der Ampel Links abbiegen. Herr Mustermann wollte hier die Abkürzung nutzen. )
Durch das plötzliche und starke Bremsen von Herrn Mustermann um nach links Abzubiegen, hat meine Vollbremsung nicht mehr ausgereiht. Somit war ein Auffahrunfall nicht mehr zu verhindern. Nach dem ich aus meinem Fahrzeug ausgestiegen bin , hat Herr Mustermann gesagt, dass er mich leider nicht gesehen hat.
Somit hat Herr Mustermann aus meiner Sicht eine Gefahrensitutation herbeigerufen, die nicht hätte passieren dürfen. Das starke Bremsen war unnötig, da man paar Hundert Meter weiter an der Ampel abbiegen kann.
Mir sagte natürlich die Polizei vor Ort folgendes : Wer Auffährt hat Schuld. Aber was ist mit der Situation , dass der Unfallgegner herr Mustermann eine Gefährdung herbeigerufen hat ?
Ich kann doch nicht mal einfach so auf einer normalen Starße fast bis zum Stillstand bremsen und dann noch recht haben oder ? Es war einfach ein unnötiges Bremsen.
Hab ihr eine Idee was man am besten machen soll ?
Das wickelst Du doch schon in deinem anderen Thread ab...
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Zitat:
Original geschrieben von AlexH25
Ich bin die Öffentliche Musterstraße hinter dem Fahrzeug von Herrn Mustermann mit genügend Abstand gefahren.
Ich habe Deinen anderen Thread nicht gelesen, aber wäre dem so, dann hättest Du auch bremsen können.
Wieviele Prozente Herrn Mustermann zugeschrieben werden, hängt ein bisschen davon ab, was er wann zu Protokoll gegeben hat. Wenn seine Aussage z.B. nachher lautet, dass er spontan einen Parkplatz gesehen hat und deshalb scharf abgebogen ist, könnte das alles in einer juristischen Streitigkeit enden.
Ich würde alles so schildern, wie es tatsächlich passiert ist.
Der Herr Mustermann hat plötzlich gebremst und du bist ihm aufgrund des nicht eingehaltenen Sicherheitsabstands hinten rein gefahren. Kannst also zusätzlich mit 35 € Bußgeld rechnen.
Hallo Freunde, heute bekam mich eine Info von der Versicherung :
Auto reparieren lassen für 3800 € oder wie folgt.
Restwertangebot von einem Händler 2910 € + 1790 € von der Versicherung. Somit sind's 4700 €
Gutachter sagt Fahrzeugwert vor dem Unfall 5000 Netto
Somit sind es die 5000 abzüglich 300 € SB
Und ggf. Wenn ich jetzt eine neues Auto kaufe, bekomme ich noch die MwSt zurück max. 950,-€ falls diese auf der Rechnung ersichtlich sind. Sprich also nur ein Auto beim Händler kaufen damit die MwSt sichtbar sind oder ?
Was haltet ihr davon ? Auto habe ich ca. Vor 6 Monaten für 5300,- € gekauft.
Oder lieber reparieren und ewig weiter fahren ?
Hi,
ich vermute die 950€ werden von der Versicherungszahlung abgezogen und dann erst beim nachweis gezahlter Mwst. ausgezahlt.
Ist aber auf jeden Fall ein sehr interessantes Angebot das ich an deine Stelle wohl annehmen würde. Gerade mal 300€ verlust in 6 Monaten ist geradezu günstig!
Einziger Nachteil wenn auch nicht für dich, da taucht dann bald ein billig zusammengeflickter Smart auf dem Gebrauchtwagenmarkt auf 😉
Gruß Tobias