Smart ED Bestellung Verzögerung
Hallo liebe Community,
meine Tante hat sich im Oktober 2018 einen neuen Smart ED bestellt.
Bei der Bestellung wurde ihr gesagt, dass die Lieferung des Autos unter Vorbehalt ca. Juni 2019 sein wird.
Nun haben wir Anfang August und der Smart wurde immer noch nicht ausgeliefert.
Auf Nachfrage beim Händler, warum der Wagen noch nicht ausgeliefert ist, wurde mit dem Zuliefererstreik begründet. Der neue Termin soll Ende August, Anfang September sein.
Der Wagen ist noch nicht bezahlt.
Unsere Frage ist nun, haben wir da irgendwelche Rechte? Rabatte wegen Verzögerung? Rücktritt vom Kaufvertrag? Müssen wir uns sowas gefallen lassen? Wir kennen uns da rechtlich leider gar nicht aus.
Danke im Voraus.
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Sorry, dass ich nicht direkt auf deine Frage antworte, aber das Problem ist schon oft bei MT durchgekaut worden und es steht auch vielerorts im Internet wie man das mit "Händler-in-Lieferverzug-setzen", Rücktrittsmöglichkeiten usw. macht.
Ich muss nur gerade darüber schmunzeln, wie sich die Zeiten ändern. Heute denkt man sofort darüber nach wie man aus einem Problem des Lieferanten Kapital schlagen könnte.
1992 kaufte ich einen Opel Astra, bei dem der Hersteller aufgrund der hohen Nachfrage erhebliche Lieferprobleme hatte. Ich und Zehntausende andere Kunden waren am Ende froh, dass Opel uns die Preise bei Vertragsabschluss bestätigte und nicht die zwischenzeitlich erfolgte Listenpreiserhöhung geltend machte. Im Kleingedruckten stand nämlich damals, dass der Händler nur vier Monate an den vereinbarten Preis gebunden ist und anschließend Preiserhöhungen des Herstellers weiterreichen kann.
Wie gesagt... so ändern sich die Zeiten... 😉
9 Antworten
Ein plumper Rücktritt würde 15 Prozent des Kaufpreises kosten..., so steht es in den Standard-Kaufverträgen drin - lest es nach.
Empfehle daher dem Verkäufer vorzuweinen, dass ihr ganz heiss auf das Auto seid und statt dessen einen rumstehenden Gebrauchten nehmt.
Einen Gebrauchten deswegen, weil ich schon des Öfteren gelesen habe, dass den Käufern die Reichweite nicht langt und deswegen schnell wieder verkaufen.
Wenn euch das auch nicht langen sollte, so steigt ihr wenigstens finanziell geringer ein und mit weniger Verlust wieder aus.
Liefertermin wurde für ca. Juni 2019 unter Vorbehalt zugesagt.
Wie lautet der Vorbehalt und was steht im Kaufvertrag hinsichtlich des Liefertermines?
O.
Sorry, dass ich nicht direkt auf deine Frage antworte, aber das Problem ist schon oft bei MT durchgekaut worden und es steht auch vielerorts im Internet wie man das mit "Händler-in-Lieferverzug-setzen", Rücktrittsmöglichkeiten usw. macht.
Ich muss nur gerade darüber schmunzeln, wie sich die Zeiten ändern. Heute denkt man sofort darüber nach wie man aus einem Problem des Lieferanten Kapital schlagen könnte.
1992 kaufte ich einen Opel Astra, bei dem der Hersteller aufgrund der hohen Nachfrage erhebliche Lieferprobleme hatte. Ich und Zehntausende andere Kunden waren am Ende froh, dass Opel uns die Preise bei Vertragsabschluss bestätigte und nicht die zwischenzeitlich erfolgte Listenpreiserhöhung geltend machte. Im Kleingedruckten stand nämlich damals, dass der Händler nur vier Monate an den vereinbarten Preis gebunden ist und anschließend Preiserhöhungen des Herstellers weiterreichen kann.
Wie gesagt... so ändern sich die Zeiten... 😉
Sehr gut! Und beim Trabbis waren sie froh überhaupt einen zu bekommen
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Zitat:
@Blackmen schrieb am 31. Juli 2019 um 20:21:02 Uhr:
Ein plumper Rücktritt würde 15 Prozent des Kaufpreises kosten..., so steht es in den Standard-Kaufverträgen drin - lest es nach.Empfehle daher dem Verkäufer vorzuweinen, dass ihr ganz heiss auf das Auto seid und statt dessen einen rumstehenden Gebrauchten nehmt.
...
oder einfach mal VOR der Unterschrift den Vertrag durchlesen 😉
"unter Vorbehalt" oder ein "UNVERBINDLICHER Liefertermin" heißt ja, dass der Käufer mit seiner Unterschrift größeren Abweichungen von vorneherein zustimmt!
gemäß
https://www.adac.de/.../können
Zitat:
unverbindliche Liefertermine ... [grundlos] um sechs Wochen überschritten werden
bzw.
https://www.sueddeutsche.de/.../...l-dpa-com-20090101-180612-99-685936Zitat:
wenn höhere Gewalt oder Betriebsstörungen wie etwa Streik, Aussperrung, Maschinenausfall beim Lieferanten oder Verkäufer die Lieferung verzögern ... könne sich der Lieferpflicht um die Zeit dieser Hindernisse bis maximal vier Monate hinausschieben
Hi,
meines Wissen bekommt Smart einfach nicht genug Akku bei hat aber nix mit Streik zu tun. Irgendwie ziemlich schlecht da die Produktion des Verbrenners ausläuft bzw. schon ausgelaufen ist.
Wie schon gesagt du musst den Verkäufer schriftlich unter Verzug setzen, 6 Woche gilt da meines Wissens als angemessen.
Wenn der Wagen dann nicht geliefert wird kannst du wenigstens Kostenfrei vom Kaufvertrag zurück treten. Eine Entschädigung für dich wäre wohl, wenn überhaupt, nur möglich wenn du einen Schaden nachweisen kannst.
ist aber nicht so einfach möglich und ohne Anwalt wird da wohl gar nix laufen.
Derzeit haben alle Hersteller bei Elektrofahrzeugen lange Lieferfristen, sind wohl von der Nachfrage überrascht bzw. haben gar kein echtes Interesse daran größere Stückzahlen zu verkaufen.
Aber dann groß Rummeckern die Kunden wollen keine E Modelle kaufen 😉
Bitte: es ist kein Smart ED (electric drive) mehr, sondern ein Smart EQ heißt der schon seit einiger Zeit als Neuwagen.
Wer sich rechtlich nicht auskennt (wie die Tante), der braucht auch rechtlichen Rat. Den gibt es hier im Forum nicht, das hat organisatorische Gründe, weil qualifizierte Rechtsberatung ein hohes Gut ist, das nicht jeder Dahergelaufene machen kann oder darf. Und Motor-Talk will sich nicht den Bedingungen für qualifizierte Rechtsberatung unterwerfen, sondern hier kann frei jeder seine Meinung sagen.
Aber die Tante hat diese Möglichkeiten, günstig eine qualifizierte Rechtsberatung zu bekommen:
1) Individuelle Rechtsberatung des ADAC - 1x im Jahr für jedes Mitglied kostenfrei. Die sind halbwegs neutral in den Interessen.
2) Die Schiedsstellen der Kfz-Innungen. https://www.kfz-schiedsstellen.de/ Tendenziell sind die aber eher Händler-freundlich.
3) Verbraucherzentrale - kostet fast nix, kennt sich aber super mit Kaufrecht aus, legt dieses aber in der Regel sehr konsumentenfreundlich aus. https://www.verbraucherzentrale.de/ Da gibt es viele Stellen deutschlandweit. Kostet sehr kleines Geld.
4) Erstberatung bei einem Anwalt für Kaufrecht - kostet ca. 230 EUR. Tendenziell versucht ein Anwalt aber immer, das Recht maximal zugunsten seiner Mandantin auszulegen. Da sind dann auch mal Forderungen dabei, die sich eigentlich nur schwer durchsetzen lassen.
Immer wird dabei der konkrete Kaufvertrag eine Rolle spielen. Gerade Leute, die sich nicht auskennen, müssen also auch all die Unterlagen und Papiere mitnehmen, die es gab.
Ich verstehe es übrigens gut, dass ein seit Oktober 2018 bestellter Smart EQ nun auch endlich mal geliefert werden soll und wünsche der Tante dabei viel Erfolg!
Zitat:
@Grasoman schrieb am 3. August 2019 um 08:14:58 Uhr:
Bitte: es ist kein Smart ED (electric drive) mehr, sondern ein Smart EQ heißt der schon seit einiger Zeit als Neuwagen.Wer sich rechtlich nicht auskennt (wie die Tante), der braucht auch rechtlichen Rat. Den gibt es hier im Forum nicht, das hat organisatorische Gründe, weil qualifizierte Rechtsberatung ein hohes Gut ist, das nicht jeder Dahergelaufene machen kann oder darf. Und Motor-Talk will sich nicht den Bedingungen für qualifizierte Rechtsberatung unterwerfen, sondern hier kann frei jeder seine Meinung sagen.
Aber die Tante hat diese Möglichkeiten, günstig eine qualifizierte Rechtsberatung zu bekommen:
2) Die Schiedsstellen der Kfz-Innungen. https://www.kfz-schiedsstellen.de/ Tendenziell sind die aber eher Händler-freundlich.
Die "Tante" kann schon allein deshalb keine qualifizierte Rechtsberatung erhalten, weil sie nicht in der Lage ist, mitzuteilen, was bzgl. des Liefertermines vereinbart wurde. Wenn nicht Sonderklauseln wegen des Liefertermins bestehen, ist die Rechtslage sonnenklar.
Im übrigen ist die Schiedsstelle der Kfz - Innung nicht für Neuwagenverkaufsangelegenheiten zuständig.
O.
Zitat:
Im übrigen ist die Schiedsstelle der Kfz - Innung nicht für Neuwagenverkaufsangelegenheiten zuständig.
Danke für die Korrektur, da hast du Recht. Dann bleiben ihr ja 3 andere Varianten.