ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Verbindliche Bestellung Gebrauchtwagen 10 Tages Frist überschritten

Verbindliche Bestellung Gebrauchtwagen 10 Tages Frist überschritten

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 8:09

Hallo,

ich habe am 26.11 einen Gebrauchtwagen der auf dem Hof stand erworben. (mit Finanzierung)

Dazu habe ich die verbindliche Bestellung eines Gebrauchtwagens unterschrieben und die Finanzierung.

Als (unverbindlicher) Liefertermin wurde mit der 01.12.2020 genannt.

Nun hab ich seit dem 26.11 nix mehr vom Händler gehört. Weder das es länger dauert, noch das es fertig ist noch eine Bestätigung usw.

An der Bestellung hängt der wohl übliche Passus an das der Verkäufer 10 Tage an die Bestellung gebunden ist. Diese wären nun meiner Meinung nach vorbei.

Könnte ich also nun theoretisch vom Kauf zurücktreten ohne Folgen?

Mich stört einfach die Kommunikation vom Käufer, keine Info das es länger dauert usw. obwohl er wußte das ich meinen Firmenwagen noch im Dez. abgeben muss und somit das Privatvfahrzeug brauche (Firmenfahrzeug ist eine andere Marke)

So we ich das sehe hat der VK weder geliefert noch die Annahme meines Angebotes innerhalb der 10 Tage bestätgt.

Ähnliche Themen
12 Antworten

Also hast du kein Interesse mehr an dem Auto oder wie?

Wenn doch, nimm doch einfach mal den Höhrer in die Hand. Es gibt wie überall auf der Welt solche Typen...

Die sind manchmal einfach nicht richtig hinterher.

Also böse Absichten würde ich jetzt nicht von Anfang an unterstellen.

Unser Verkäufer lässt die Kunden auch immer warten, bis sie selber anrufen...schlimm sowas....

Der Liefertermin war unverbindlich, wie du geschrieben hast. Ich kenne deinen Vertrag nicht und was in den AGBs steht. Du musst, denke ich mal den, Händler unter Lieferverzug setzen. Diese sollte zirka 14 Tage dauern. Bisher sehe ich keine Überschreitung einer verbindlichen Lieferfrist.

Moin!

Warum denn eine "Bestellung"??

Warum macht man bei einem Gebrauchtwagen denn nicht einfach einen normalen Kaufvertrag?!?!

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 8:32

Keine Ahnung er sprach iimmer von Kaufvetrag aber unterschrieben hab ich die Bestellung.

Und in den AGB steht das die Lieferfrist 10 Tage beträgt bei Fahrzeugen die auf dem Hof stehen

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 1 0Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 1 0 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Hab auch eigentlich kein Interesse mehr an dem Auto. Nicht weil ich ein anderes gefunden habe,einfach weil man mich schon 2 Wochen in der Luft hängen lässt. Es mag vllt nicht viel Geld sien, aberfür mich schon..

Eine kleine Info wäre schon schön gewesen. Werde nun den Firmenwagen noch 1 Monat weiterfahren

Ist nur die Frage ob die 10 Tage rst ab dem Liefertermin zählen oder ab 26.11.

Steht doch alles im Vertrag:

"Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 1 0 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind."

Du schreibst: "...einen Gebrauchtwagen der auf dem Hof stand" und "als (unverbindlicher) Liefertermin wurde mit der 01.12.2020 genannt."

Du kannst, da das Fahrzeug auf dem Hof stand, lt. Vertrag 10 Tage nach dem 01.12.2020 den Verkäufer auffordern zu liefern - also ihn in Verzug setzen. Das wäre am 11.12.2020.

Da das Fahrzeug bereits beim Verkäufer auf dem Hof steht, halte ich eine Frist von 7 Tagen für angemessen. Wenn Du vorsichtig sein willst, setze dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen zur Lieferung.

Wenn man jetzt ganz genau sein will, dann müsste man noch klären, was Du mit "wurde mir genannt" meinst. Wurde Dir das unverbindliche Lieferdatum mündlich oder schriftlich zugesichert? Falls mündlich, gab es Zeugen?

am 8. Dezember 2020 um 8:57

Vermutlich handelt es sich um einen gängigen Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug. Ob der mit einem mir vorliegenden inhaltlich identisch ist, kann ich nur vermuten. Darin heißt es in Abs. I Ziffer 1, dass der Kaufvertrag als geschlossen gilt, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der 10-tägigen Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

Fazit: Wenn keines von beiden innerhalb der Frist erfolgt ist, ist als Folge kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Die 10-Tagesfrist beginnt mit Unterzeichnung der verbindlichen Bestellung.

Für den hier zusätzlich abgeschlossenen Kreditvertrag gibt es ein gesondertes, 14-tägiges Widerrufsrecht. Da die Gerichte in der Vergangenheit bei Autokäufen den Kaufvertrag und den Kreditvertrag als ein "zusammenhängendes Geschäft" bewertet haben, reicht m. E. der Widerruf des Kreditvertrages auch für den Kaufvertrag.

Ich würde allerdings dem Verkäufer wegen der laufenden Frist schnellstens schriftlich den Kreditvertrag widerrufen und erklären, dass ich das Kaufangebot nicht länger aufrecht halte und das Fahrzeug mangels zustandegekommenen Vertrages nicht abnehmen werde.

Es ist zumindest denkbar, dass der Verkäufer den Ablauf der Widerrufsfrist des Kreditvertrages abwarten will, bevor er das Auto ausliefert.

""Es ist zumindest denkbar, dass der Verkäufer den Ablauf der Widerrufsfrist des Kreditvertrages abwarten will, bevor er das Auto ausliefert.""

Es ist nicht nur denkbar - es ist mit Sicherheit so. Kein Verkäufer auf der Welt nimmt sich auf den Kopf ein evtl. Problem, wenn er das Auto ausliefert, und dann sich der Käufer anders überlegt und und Kreditvertrag widerruft und damit das ganze Geschäft platzt...

Hallo. Das mit der Widerrufsfrist des Kreditvertrags ist bei mir auch so. Der Verkäufer schickt die Unterlagen zur Zulassungsstelle zum Anmelden auch erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen.

 

MfG

Das ist doch logisch. Würde mich nur interessieren, wie hat sich der TE das Geschäft vorgestellt? Das er das Auto vom Händler ohne Bezahlung kriegt?? Das Geld wird an den Verkäufer überwiesen erst wenn Kreditvertrag wirksam ist. ...

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 18:16

Das mit den Kreditverträgen ist mir bekannt. Gibt ja nur wenige Verträge in Deutschland die man widerrufen kann.

Und der Kreditvertrag wurdee sofort angenommen.

Wie auch immer nach langen telefonieren ist das Auto nun "gerade fertig" geworden.

Danke für die Antworten.

Zitat:

@spaceman286 schrieb am 8. Dezember 2020 um 09:09:38 Uhr:

... Gebrauchtwagen der auf dem Hof stand erworben. (mit Finanzierung)

...

also gekoppelte Verträge für den Kauf UND für die Finanzierung?!

sprich:

Du hast ein 14-tägiges Recht, die Finanzierung zu widerrufen ... und im Zuge dessen auch den Kaufvertrag zu stornieren ...

--> klar dass der Händler keinen zusätzlichen Briefeintrag will BEVOR die Widerrufsfrist abgelaufen ist!

PS:

schneller wäre es wohl gegangen, wenn Du bei Deiner Hausbank den Kredit aufgenommen hättest - und unabhängig davon das Auto gekauft (und bar bezahlt) hättest ;)

Keine Kaufberatung, eher Rechtberatung.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Verbindliche Bestellung Gebrauchtwagen 10 Tages Frist überschritten